Samstag, 10. Dezember 2022

Kirche in Not.  

Um Agent Woelkis persönliches Auskommen müssen wir uns keine Sorgen machen.

Offenbar denkt Papst Bergoglio gar nicht daran, ihn als Kölner Metropoliten abzusetzen. Aber selbst wenn das geschähe, bliebe Woelki sein geistlicher Status als Bischof. Der ist ein Sakrament und kann nicht genommen werden. Noch wichtiger: Seine finanziellen Bezüge sind lebenslang sicher. Egal, was er macht, es geht abschlagsfrei in Rente. Bezahlt vom Staat – also Atheisten, Hindus, Muslimen.

(….) Trotz ihres quasi göttlichen Standes müssen sie sich nach der schnöden Beamtenbesoldungstabelle B (für höhere Beamte); B1-B11 (7.000 bis 15.000 Euro monatlich) bezahlen lassen. Sie steigen aber erst ab B8 ein in die schnöde weltliche Gesellschaft.

B8 bekommen etwa die Bürgermeister von Bremen oder Magdeburg.

B9 stehen Staatssekretären in den Bundesministerien, dem Verfassungsschutzpräsidenten, Botschaftern, Gerichtspräsidenten, Direktoren der Bundesbank, dem BKA- und BND-Chef, allen Generalleutnants, Vizeadmiralen, Generaloberstabsärzten und Admiraloberstabsärzten der Bundeswehr und dem Chef des Bundesrechnungshofes zu.

B10 erhalten Ministerialdirektoren, der Chef der Rentenversicherung sowie Generäle und Admiräle der Bundeswehr, sowie die meisten Behördenchefs (BAMF, Bundeswehrbeschaffungsamt, Bundesversicherungsamt, etc)

Ein Bischof bekommt B8, ein Erzbischof oder Kardinal erhält mindestens B9

Nach der aktuellen Besoldungstabelle sind das monatlich für

B8 11.373,67 EUR, B9 12.051,37 EUR, B10 14.197,53 und B11 14.749,49 EUR.

Ein Domdekan muss von B2 (8.176,63 EUR) leben, ein Generalvikar darbt mit B3 (8.658,13 EUR).  Bei den Bischöfen, Erzbischöfen und Kardinälen kommen aber Zuschläge aus Rom hinzu, so daß Letztere leicht auf 15.000,00 EURO monatlich kommen.

Brutto oder netto muss man in diesem Fall nicht fragen, da die Gottesmänner fast völlig von Steuern und Abgaben befreit sind.

Schwierigkeiten entstehen für die Topklerikalen aber bei den Ausgaben. Denn wie soll man 180.000,00 EURO steuerfrei im Jahr eigentlich ausgeben, wenn man kaum Unkosten hat?

Altbischof Kamphaus, der Vorgänger des legendären Limburger Bischofs Tebartz-van-Elst beklagte diesen Umstand bitterlich. Er wohne mietfrei, ihm werde eine Dienstlimousine samt Fahrer gestellt, Reiseunkosten übernehme das Bistum und zum Essen werde er immer eingeladen.  (….)

(Bischofsleid, 05.03.2020)

Bischöfe, Jesus und der Papst preisen Armut. Sie predigen von Armut. Sie lieben Armut.

Aber eben nur Armut bei anderen. 

Die Bischöfe selbst nehmen die Last des Luxus auf sich, plagen sich persönlich mit Reichtum, müssen in den Bistümern Milliarden verwalten.

Nicht auszudenken, wenn die katholische Kirche nicht die reichste Organisation der Erde wäre! Wie viele Millionen Menschen würden um ihre gottgewollte selige Armut gebracht, zur Todsünde Völlerei verführt! Jeden Tag bliebe Myriaden Kindern der schnelle segensreiche Aufstieg ins Himmelreich verwehrt, wenn sie nicht verhungerten!

Kirchenaustritte sind nicht schön für EKD und RKK Deutschland. Aber sie sind gemütlich zu verkraften, solange Bischöfe so hervorragend bei den aktiven Parlamentariern lobbyieren, daß ihre Einnahmen durch „Kirchensteuer“, Staatsdotationen, Steuerfreiheiten, persönliche Bezüge und Griffe in die Sozialkassen nicht nur üppig sprudeln, sondern jedes Jahr mehr anschwellen.

Aber so langsam werden selbst die ultrareichen deutschen Bischöfe etwas nervös.

Sicher, sie haben in ihren „Bischöflichen Stühlen“ noch Milliarden Euro gebunkert, auf die kein Finanzamt Zugriff hat. Ihre eigenen Gehälter sind sicher.

Aber die raffgierigen Sex-Opfer der Soutanen-Sadisten könnten ihnen demnächst etwas Geld abknöpfen.

[….] Vor dem Kölner Landgericht hat ein Musterprozess gegen das Erzbistum begonnen: Ein Opfer sexualisierter Gewalt verlangt Schadensersatz von der katholischen Kirche - und eines möchte die ausdrücklich verhindern. [….] Die Aufgabe lautet: Wie viel Schadenersatz steht Georg Menne zu, einem 62-jährigen Mann, der vor etwa 50 Jahren als Jugendlicher von seinem Priester mindestens 320 Mal missbraucht und vergewaltigt wurde? Mennes Anwälte haben für das jahrzehntelange Leid ihres Mandaten eine Summe von 725 000 Euro errechnet, plus 80 000 Euro für künftige Schäden. Also 805 000 Euro. Das Erzbistum hält die Summe für zu hoch, auch der Richter deutet Zweifel an: "Sechsstellig kann es werden, aber eher im unteren Bereich." [….] Dennoch erringt Georg Menne - einst Opfer, nun Kläger - einen Teilerfolg. Der Prozess hat begonnen - weil das Erzbistum Köln, das den Fall seit Jahrzehnten kannte und offenbar vertuschte, keine Verjährung reklamierte. Rein juristisch hätte die Erzdiözese das tun und so wohl eine Menge Geld sparen können. Doch wie hätte das ausgesehen? Das Erzbistum habe damit eine "moralische Bankrotterklärung" vermieden, sagte der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke dem WDR: Sonst wäre "das Gerede von Transparenz, vollständiger Aufarbeitung, Anerkennung von Leid endgültig als PR-Getue entlarvt" worden. [….] Kardinal will das Schicksal von Georg Menne als singuläre Angelegenheit begriffen wissen. Das deutet darauf hin, dass das Erzbistum einen Vergleich anstrebt - um ein Musterurteil gegen die katholische Kirche in Deutschland zu vermeiden.

Opferanwalt Luetjohann hat dafür am Dienstag seinen Preis benannt: Um per Vergleich und ohne Richterspruch davon zu kommen, müsse Kölns Kardinal die Forderung seines Mandanten nach 805 000 Euro Schmerzensgeld erfüllen. "Dann geht das Erzbistum immer noch als Sieger aus diesem Gerichtssaal," rief Luetjohann in den Raum, "weil es kein Urteil gibt!"

Andernfalls jedoch könnte der katholischen Kirche eine Welle weiterer Schmerzensgeldklagen drohen. Der juristische Hebel dafür trägt den sperrigen Namen "Amtshaftung": Verursacht zum Beispiel ein Staatsbeamter in Ausübung seines Amtes gegenüber einem Dritten einen Schaden, haftet dafür zivilrechtlich nicht der Beamte selbst, sondern der Dienstherr, also der Staat. Und das gilt auch für die Kirche, machte Richter Singbartl deutlich: "Für uns steht außer Frage, dass Amtshaftungsrecht anwendbar ist. Da sehen wir keine Diskussion." [….]

(Annette Zoch, 06.12.2022)

Bei den Dagobert Ducks des deutschen Episkopats schrillen die Alarmglocken.

Imageverlust, Kirchenaustritte sind das eine. Damit können sie leben. Aber ihre schönen Millionen hergeben? Das ist fies!

Katholisch.de kritisiert Woelki bereits dafür, im oben genannten Fall auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Das könnte furchtbar teuer werden! Die schönen Millionen sollten doch lieber bei den Tätern, statt den doofen Opfern verbleiben. Dann bliebe den Opfern wenigstens der Segen der göttlichen Armut.

[….] In dem konkreten Fall geht es um insgesamt 805.000 Euro, die der Kläger verlangt. Selbst für das wohlhabende Erzbistum Köln eine stattliche Summe, wenngleich zu stemmen. Was passiert nun aber, wenn sich eine deutlich ärmere Diözese – etwa ein Diasporabistum in Ostdeutschland – einer ähnlich hohen Schmerzensgeld-Forderung gegenübersieht? Die Antwort ist klar: Das könnte den Bankrott bedeuten. [….]  Und noch eins ist klar: Sollte in mehr als einem Fall Missbrauchsbetroffenen deutlich höhere Summen zugesprochen werden, als es aktuell durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen geschieht, gehört das System noch einmal auf den Prüfstand. [….]

(Tobias Glenz, 07.12.2022)

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