Donnerstag, 26. Juli 2012

Der Christ des Tages - Teil LXIV




Man soll sich ja nicht über Behinderte lustig machen. 
Also auch nicht über Geronten, bei denen die Altersdemenz schon voll zugeschlagen hat. 

Der Christ des Tages Nr. 64, wurde im Jahr 1927 geboren, genießt also eigentlich schon Opi-Schutz. Allerdings hat er auch bereits in jungen Jahren mit Doofheit brilliert und somit kann ich Robert Spaemann tatsächlich heute „würdigen“.

Er ist Philosoph und hatte Lehrstühle in Stuttgart (bis 1968), Heidelberg (bis 1972) und München inne.
Spaemann ist katholisch. Und zwar nicht zu knapp.

Hans Küngs planetaren Erfolg mit dem „Projekt Weltethos“ bei dem oberhalb der religiösen Strömungen weltweit verbindliche Ethik-Standards formuliert werden, treibt Spaemann zur Weißglut. Alles außer Katholizismus darf nicht sein.

Als Philosoph agitiert er auch gegen humanistischen Anliegen wie Sterbehilfe oder straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Ähnlich wie beim Maischberger-Will-Möbelstück Arnulf Baring gilt auch bei Robert Spaemann „Je älter, desto weiter rechts“. 

Er kämpft beispielsweise für das Kreuz.net-Partnerblatt „Junge Freiheit“.

So viel erzkonservativer Irrsinn hat Spaemann einen neuen Freund beschert. Der Papst schätzt seinen Rat so sehr, daß er ihn im September 2006 privat nach Castel Gandolfo einlud.

Gerne beschäftigt sich Spaemann mit Gottesbeweisen. 
An Gott zu glauben ist für ihn ein Resultat der Vernunft. Agnostizismus hingegen lehnt er radikal ab.
 Kein Wunder, daß er sich mit Ratzi so gut versteht und die Ehrendoktorwürde der Opus-Dei-Universität Navarra in Pamplona erhielt.

Anlässlich des inzwischen legendären „Beschneidungsurteils“ des LG Köln lief Religiot Spaemann zur Hochform auf und verfasste für die ZEIT (Nr. 28/12) einen Aufsatz, der jeden denkenden Menschen mit den Ohren schlackern läßt.

Da dieses Thema inhaltlich schon mehrfach ausführlich getammoxt wurde, belasse ich es dabei ein paar Spaemann-Sätze unkommentiert zu zitieren.

Das ist ein beispielloser Angriff auf die Identität religiöser Familien.
Das Kölner Landgericht hat die Beschneidung eines kleinen Kindes für strafbar erklärt. Dieses Urteil ist entweder ein Fanal für die Befreiung von Millionen von Kindern der ganzen Welt, oder es ist eines der Ungeheuer auf Goyas enigmatischem Stich »Der Traum der Vernunft gebiert Ungeheuer«. In diesem Fall sollte es allerdings wiederum ein Fanal sein, nämlich für den Widerstand gegen einen mächtigen Trend innerhalb der westlichen Welt.
[…] Die Verletzung [durch die Genitalverstümmelung- T.] ist aber geringfügig. Sie entspricht in ihrer Schwere zum Beispiel einer Masernimpfung, die bekanntlich von manchen Ärzten abgelehnt wird und bei der es Recht der Eltern ist, zu entscheiden, welcher Schulmeinung sie sich im Interesse des Kindes anschließen. […] Die Beschneidung von Knaben [….]  fügt keine großen Schmerzen zu, sie hinterlässt keine körperliche Verunstaltung und keine seelische Traumatisierung. […]  Das Gericht hat den soziologischen, ethnokulturellen Aspekt gänzlich ignoriert und einen beispiellosen Angriff auf die Identität jüdischer Familien geführt. […] Das eigentliche, das Hintergrundargument scheint mir zu sein, dass religiöse Erziehung von Kindern überhaupt verschwinden müsse, weil sie die spätere religiöse Selbstbestimmung präjudiziere und beeinträchtige.

Selbst der immer religiöser werdenden ZEIT war diese Einschätzung nun doch zu vernagelt und so erschien in der Woche drauf eine Replik des emeritierten Jura-Professors Rolf Dietrich Herzberg, welcher das LGKöln-Urteil ausdrücklich verteidigte.

Spaemanns erzkatholische Ausbrüche erfolgen inzwischen in immer kürzeren Abständen. 

Während die Feuilletons noch zirkumzisionistisch glühen und die Bundestagsentschließung zur Straffreiheit der Genitalverkrüppelung mittlerweile schon als ähnlich großer Polit-Murx wie das Meldegesetz oder das Bundestagswahlrecht von 2011 gewertet wird, wirft sich der Christ des Tages schon in die nächste Schlacht.

Er springt auf den Martin-Mosebach-Zug auf. 
Hardcore-Religiot Mosebach hatte sich leidenschaftlich für eine Verschärfung des Gotteslästerungsparagraphen eingesetzt.
Ein Spaemann mag da nicht schweigen. 
Harte Strafen für Blasphemisten befürwortet der Philosoph.

 Eine Plattform bietet ihm diesmal die FAZ, die Spaemanns Aufsatz leider nicht online gestellt hat. Die Zitate anderer Medien sind aber ausreichend, um sich ein Bild zu machen.

 Die Beleidigung von Religion sollte nach Ansicht des Philosophen Robert Spaemann (85) unter Strafe gestellt werden. Der Staat dürfe nicht zulassen, dass das, was religiösen Bürgern das Heiligste sei, «ungestraft öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit Schmutzkübeln übergossen werden darf», schreibt Spaemann in einem Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Donnerstag). […]  
Nach Spaemanns Worten sollte Beleidigung von Religion etwa doppelt so schwer bestraft werden wie die Beleidigung von Menschen, weil sie die Gläubigen stärker verletze als die Beleidigung der eigenen Person. Der Ermessensspielraum der Richter müsse dabei weit genug sein, um echte von vermeintlicher Blasphemie zu unterscheiden. Schon aus Eigeninteresse sollte der Staat den Respekt vor der christlichen Religion pflegen, die «zu den wichtigsten Wurzeln unserer Zivilisation» gehöre.   […] Die Leugnung des Holocaust sollte nach Meinung von Robert Spaemann nicht strafbar sein. […]
«Der Völkermord an den Juden in Europa ist seit den 70er Jahren in eine quasi sakrale Ebene erhoben worden», kritisiert der Philosoph. Einige, wie der frühere Außenminister Joschka Fischer, wollten im Holocaust sogar den «Gründungsmythos» der Bundesrepublik sehen.

Und wieder hat Prof Spaemann neue Freunde gefunden. 

Die Kreuznet-Redaktion ist begeistert von ihm:

Der Philosoph erklärt, daß der säkulare deutsche Staat trotz seiner Religionsneutralität dem deutschen „Völkermord an den Juden“ eine Quasi-Sakralität zuerkennt „wie dem Kreuzestod Jesu“.
Die „Leugnung des Mordes an sechs Millionen Juden“ sollte nach Spaemann nicht strafbar sein – ebenso wenig „wie die Leugnung des Kreuzestodes Jesu zum Beispiel im Koran.“
 (Hakenkreuznet 26.07.12)