Samstag, 16. März 2019

Zumutung Mensch


Mir ist es egal, wenn sich Spahn, Merz und von der Leyen, die Möchtegern-Hoffnungsträger der CDU durch politische Unfähigkeit um ihre Chancen bringen Bundeskanzler oder Parteivorsitzender zu werden. Mich interessieren ihre desaströsen Zustimmungsraten nicht.
Die reaktionären Ansichten der beiden Herren sind eine Angelegenheit der politischen Auseinandersetzung und mir als politischem Opponenten sogar willkommen.
Die Verteidigungsministerin richtet jenseits der politischen Frontlinien allerdings auch ein finanzielles Desasters zu Lasten der Steuerzahler an – das spürt letztendlich jeder, indem er zumindest indirekt dafür zahlt, weil das Geld des Staates für andere Dinge fehlt.

Jens Spahn, extrem eitler xenophober Selbstdarsteller entwickelt sich zusätzlich noch auf der juristischen und ethischen Ebene zum groben Ärgernis, indem er im Zustand der permanenten Rechtsbeugung regiert, ein BGH-Urteil nicht umsetzt und damit Tausende schwer kranke und leidende Menschen vorsätzlich zu Tode quält.
Dafür möge er für immer in der Hölle schmoren.
Für diese Spahnsche Grausamkeit wurde er bereits verklagt – ohne einzulenken.

[….] Vor zwei Jahren verpflichtete [das Bundesverwaltungsgericht] den Staat, schwerst kranken Menschen in Extremfällen gleichsam den Schierlingsbecher zu reichen - ein Urteil, dessen Umsetzung die Bundesregierung bisher verweigert. [….]

Ein ungeheuerlicher Skandal. Spahn widersetzt sich dem Recht und setzt dadurch Bürger, denen er dienen sollte letaler Folter aus.

[….] Strafanzeige gegen Jens Spahn
DIGNITAS Deutschland hat am 8. November 2018 bei Berlins Justizsenator Behrend Strafanzeige gegen Gesundheitsminister Jens Spahn eingereicht. Die Sterbehilfeorganisation wirft dem CDU-Gesundheitsminister Meineid und Rechtsbeugung vor.
In dem Verfahren Koch / Bundesrepublik Deutschland haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (am 02. März 2017) entschieden, dass schwerstkranken Patienten im bestimmten Ausnahmefällen den Anspruch haben, Natrium-Pentobarbital zu erhalten, um selbstbestimmt sterben zu können. Bereits der damalige Bundesgesundheitsminister Gröhe erklärte öffentlich, alles daranzusetzen, dass dieses Urteil nicht in die Praxis umgesetzt werden wird.
Der derzeitige Gesundheitsminister Jens Spahn hat daran nichts geändert. Sondern sogar das zuständige und ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle entsprechenden Anträge abzuweisen. Das Institut hat bis zum heutigen Tag keinem einzigen der über 100 Anträge bescheiden; weder positiv noch negativ.
Da dies mit Wissen und auf Anordnung des Gesundheitsministers erfolgt sei, ist laut DIGNITAS Deutschland der Tatbestand des Meineides und der Rechtsbeugung gegeben:
Bei seinem Amtsantritt leistete der Beschuldige Spahn den vorgeschrieben Amtseid, der wie folgt lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volke widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetzes des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Dieser von Spahn geleistete Eid erfüllt in Verbindung mit dem von ihm getroffenen … Erlass an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 154 StGB (Meineid). Nach Art. 1 Abs. 3 GG sind nämlich die diesem nachfolgenden Artikel unmittelbar geltendes Recht. Folglich ist unmittelbar geltendes Recht … auch Art. 20 Abs. 3 GG, wonach die vollziehende Gewalt "an Recht und Gesetz gebunden" ist …
Deshalb sind sowohl der Gesundheitsminister als auch das ihm unterstellte Institut an höchstrichterliche Entscheidungen gebunden und begehen andauernden Rechtsbruch durch das Ignorieren des Urteils vom 02. März 2017.
Zudem käme hinzu, dass der Gesundheitsminister
"… zum Zeitpunkt seines Amtsantritts und zum Zeitpunkt der Ableitung des Eides – im März 2018 – die relevante Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts … kannte und dass ihm ferner Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG bekannt waren. Wenn er somit zum Zeitpunkt der Eidesleistung die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten kannte und er gleichwohl den Eid leistete, das Grundgesetz zu befolgen, so kann sein nachfolgendes Verhalten … nur so gewertet werden, dass er bereits bei der Ableitung des Eides die Absicht hatte, die eidlich beschworene Verpflichtung nicht zu erfüllen.
Die vorgeworfene Rechtsbeugung des Gesundheitsministers begründet DIGNITAS Deutschland damit, dass dieser eine Entscheidung "zum Nachteil einer Partei, nämlich der durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes privilegierten Person" getroffen habe.[….]

Was für eine ungeheure Hybris der Christen-Minister den von ihnen Regierten nicht nur elementare und intimste Rechte zu verwehren, sondern kaltlächelnd Hilfe bei brutale Schmerzen unter unwürdigsten Umständen zu verweigern.

Die Gottesfraktion der Regierung agiert dabei in gewisser Weise selbst blasphemisch, indem sie wie ein bockiges Kind versucht das Unweigerliche aufzuhalten.
Wir alle sind sterblich, müssen sterben, sterben sogar glücklicherweise.
Das macht das innerste Geheimnis unserer Existenz aus, daß wir eine endliche Lebenszeit zur Verfügung haben, erleben wie alle Menschen vergänglich sind.
Menschliches Leben ist nicht nur grundsätzlich an den Tod geknüpft, sondern unsere Lebensspanne ist auch noch verglichen zu allen evolutionären, geologischen und kosmischen Zeiträumen lächerlich kurz.
Wir sind ein irrelevanter ultrakurzer Wimpernschlag des Seins und kein Gesetz, keine Religion und schon gar kein eifernder Gesundheitsminister kann daran etwas ändern.
Im lächerlichen Wahn gegen die Naturgesetze anzukämpfen können Christen, Konservative und Span nur eins erreichen: Sie leben ihren Sadismus maximal aus, indem sie ihren  Co-Homo Sapiens Leid zufügen.


[…..] Alle der inzwischen über 100 eingegangenen Anträge auf Überlassung von Natrium-Pentobarbital, welches eine sichere und sanfte Selbsttötung ermöglicht, sollen pauschal abgelehnt werden.
Das steht im eklatanten Widerspruch zu einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von März 2017, das eine Einzelfallprüfung vorsieht. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert die Bundesregierung auf, die insgesamt unhaltbar widersprüchliche Lage zur Suizidhilfe in Deutschland zu beenden und eine rechtliche Harmonisierung im Sinne der Bevölkerung vorzunehmen. [….]

Der menschliche Tod ist gut und richtig.
Alles andere wäre absurd und schon aufgrund der katastrophalen Planeten-zerstörenden Überbevölkerung indiskutabel.

Der Spahnsche Versuch das Sterben aufzuhalten erinnert an den Sternengucker von Friedrich Karl Waechter, der zu detaillierteren Betrachtung der Milchstraße mit seinem Fernglas auf einen Schemel steigt.

Wie sich der Tod beim Sterben anfühlt, weiß niemand. Ich vermute, es wird individuell unterschiedlich sein.
Ich persönlich lege keinen Wert darauf den Prozess bewußt und aufmerksam mitzuerleben. Sofern ich das eines Tages beeinflussen können sollte, würde ich eine Variante unter starken Drogen/Medikamenten wählen, so daß der Tod eben nicht bei vollem Bewußtsein eintritt.
Sich gegen den Tod zu stemmen ist ungefähr so erfolgsversprechend wie Widerstand gegen die Schwerkraft oder das Einbrechen der Nacht.

Tod sein ist ein Thema für die Hinterbliebenen, die womöglich emotional grauenvoll leiden. Zweifellos gibt es Menschen, die es nie überwinden einen anderen Menschen verloren zu haben.
Die existieren keine psychologischen Regeln. Der eine mag Jahrzehnte schwer angeschlagen sein nachdem Mutter, Bruder, Sohn oder Eheweib gestorben sind, der nächste erholt sich sehr schnell, den Dritten stört es gar nicht und wieder andere töten sogar selbst, haben womöglich Freude daran.

Die Seele der Bestie Mensch wird immer ein Rätsel sein.
Ich habe Geschichten von SS-Männern in deutschen Vernichtungslagern gelesen, die den ganzen Tag nichts anders taten als Menschen umzubringen, dabei keinerlei Reue empfanden, nicht wenige waren sogar stolz auf ihren „Dienst am Vaterland“, wähnten sich völkische Elite.
Und wenn sie den ganzen Tag Hunderte Menschen ins Gas geschickt hatten, gingen sie nach Hause, erfuhren, daß ihr 15-Jähriger Dackel gestorben war und brachen darüber in Tränen aus vor Gram.
In den sozialen Medien erlebe ich angesichts gewaltigster humanitärer Katastrophen die blanke Indolenz und im nächsten Moment werden Teenager beweint, die selbst weinen, weil sie Liebeskummer haben – als ob noch nie ein junger Mensch das erste Mal verliebt und das erste Mal enttäuscht worden wäre.

Menschliche Emotionen im Umgang mit dem Tod sind aber nicht Gegenstand der Politik des Gesundheitsministers.
Spahn hat sich gefälligst rauszuhalten, wenn einer seiner Bürger die Umstände seines eigenen unausweichlichen Todes selbst bestimmen will.