In Deutschland für die Kirche oder eine der vielen Firmen
und Institute unter kirchlicher Trägerschaft zu arbeiten, ist nur bedingt
empfehlenswert.
Da ohnehin nur Kirchenmitglieder für christliche
Kindergärten/Krankenhäuser/Pflegeheime/Verlage arbeiten dürfen, ist es unnötig
eine solche Warnung an Atheisten, Muslime, Hindus oder Juden auszusprechen. Sie
sind in den Augen unserer lieben Bischöfe – von Käßmann über Bedford-Strohm und
Marx bis zu Woelki – ohnehin unwürdig auch nur durchzufegen in ihren edlen
Räumen.
Aber auch für die gläubigsten und kirchentreuesten weißen
Christen kann es schnell mal ungemütlich werden mit so einem Arbeitgeber.
Der Chirurg in einem katholischen Krankenhaus, der es wagt
sich scheiden zu lassen und dann womöglich sogar eine andere Frau heiratet, wird
genauso gefeuert, wie die allseits beliebte Kindergärtnerin, wenn sie die
furchtbare Todsünde begeht sich in eine Frau zu verlieben.
Arbeitsschutzrecht, Antidiskriminierungsregeln, Tariflöhne,
Streikrecht – all das was für alle anderen Angestellten in Deutschland
selbstverständlich ist – kann man als Krankenpfleger oder Lehrerin unter
kirchlicher Trägerschaft ohnehin vergessen.
Kirchen haben das Recht zu diskriminieren und ihre
Mitarbeiter mit Gering-Löhnen abzuspeisen.
(…..) Finanzielle Überlegungen klammer Kommunen sind fast immer der Grund dafür
Krankenhäuser, Pflegeheime, Seniorenstifte, Kitas oder eben auch Schulen in
kirchliche Trägerschaft abzugeben.
Der Staat spart dadurch Personalkosten.
Aber wieso eigentlich?
Der Grund ist das kirchliche Arbeitsrecht, welches Krankenpfleger,
Putzfrauen, Ärzte, Lehrer, Kindergärtnerinnen klar schlechter stellt. Es gelten
keine allgemeinen Tarifverträge, Streiks sind grundsätzlich verboten.
Abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob es gesellschaftlich eigentlich
wünschenswert ist Pflegekräfte und Grundschullehrer noch schlechter zu
bezahlen, gilt es auch zu bedenken, daß die 1,3 bis 1,5 Millionen Angestellten
von Caritas und Diakonie unter kirchlicher Knute diskriminiert werden dürfen.
Läßt sich ein katholischer Chefarzt scheiden, kann die Kirche ihn feuern.
Outet sich seine Kollegin als lesbisch, fliegt sie ebenso.
Noch abartiger: Kirchen stellen in der Regel nur Kirchenmitglieder ein.
Bei der Personalpolitik heißt es also „Juden unerwünscht.“
Natürlich auch „Muslime unerwünscht und Atheisten unerwünscht!“
In kirchlichen Einrichtungen gilt das Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) nicht. In § 118, Absatz 2 heißt es, dass das Gesetz „auf Religionsgemeinschaften
und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren
Rechtsform“ keine Anwendung findet. Die Kirchen praktizieren ein eigenes
kirchliches Arbeitsrecht, das in wichtigen Punkten vom allgemeinen Arbeitsrecht
abweicht und mit mehreren Grundrechten kollidiert.
Für die über eine Million Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, vor
allem von Caritas und Diakonie, hat dies in zweierlei Hinsicht weitreichende
Folgen.
Zum einen gilt dort eine besondere Loyalitätspflicht, die sich nicht nur
auf das Verhalten am Arbeitsplatz erstreckt, sondern bis ins Privatleben der
Beschäftigten reicht. Das bedeutet zunächst, dass Konfessionslose und
Angehörige nichtchristlicher Religionsgemeinschaften in diesen Einrichtungen
generell keine Anstellung finden.
[…] Zum anderen müssen die Beschäftigten auf grundlegende
Arbeitnehmerrechte verzichten. In kirchlichen Einrichtungen wird der sog.
Dritte Weg praktiziert. […] Der
Dritte Weg kennt […] kein Streikrecht, auch ein Betriebsrat ist nicht vorgesehen.
[…] Das kirchliche Arbeitsrecht
hat zur Folge, dass in Sozialeinrichtungen wie Krankenhäusern oder
Sozialstationen, die völlig oder weitestgehend aus öffentlichen Mitteln bezahlt
werden, die Grundrechte nicht uneingeschränkt gelten. Insbesondere das Recht
auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist weitestgehend außer Kraft
gesetzt. Dies führt zum Phänomen der „Zwangskonfessionalisierung“ […] Diese Sonderstellung kirchlicher
Sozialeinrichtungen ist Ergebnis intensiver Lobbyarbeit der Kirchen. Sie
widerspricht jedoch dem Geist des Grundgesetzes ebenso wie dem den europäische
Antidiskriminierungsrichtlinien.
Angesichts des dieser Tage wieder extrem medial präsenten Fachkräftemangel
in der Pflegebranche ist es ein Skandal größten Ausmaßes auf kirchliche Träger zu setzen.
Null Prozent Finanzierung durch die
Kirche, aber 100 Prozent Hoheit über die private Lebensführung der dort
Beschäftigten! Das dürfe wohl nicht sein! […]
Kirchliche Krankenhäuser werden nicht etwa aus der Kirchensteuer
finanziert – wie die meisten Menschen glauben. Die Investitionen zahlt der
Staat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, die laufenden Kosten der
Behandlung werden durch Beiträge der Versicherten über die Krankenkassen oder
Zusatzbeiträge bezahlt. Damit ist es völlig unvereinbar, dass einer
vergewaltigten Frau die Hilfe verweigert wird. […] Die Eingriffe der Kirchen und
ihrer Einrichtungen wie Caritas und Diakonie in die private Lebensführung ihrer
rund 1,3 Millionen Beschäftigten passen nicht in die moderne Demokratie. Sie
verstoßen auch gegen Grund- und Menschenrechte: Zum Beispiel gegen den Gleichheitsgrundsatz
nach Artikel 3 Grundgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht im Falle der Kündigung
eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als
Geschiedener entschieden hat. Oder die
Diskriminierung Homosexueller. Oder sie verstoßen gegen das Recht auf Streik
nach Artikel 9 GG, wie mehrere Landesarbeitsgerichte und das
Bundesarbeitsgericht entschieden haben.
Oder gegen die
Menschenrechtskonvention, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg, als einem Organisten nach 14 Jahren untadeliger Arbeit wegen
Ehebruch gekündigt wurde. Dieser Mann musste sich 13 Jahre lang durch 7 (!)
Instanzen quälen, bevor er Recht bekam. Und dann der dauernde Verstoß gegen die
Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG, wenn zum Beispiel Krankenschwestern oder
Pfleger in kirchlichen Krankenhäusern aus der Kirche austreten und dann
gekündigt werden. Oder als Konfessionslose oder Muslime erst gar nicht
hineinkommen. […] Es
ist doch geradezu absurd, dass bei den Kirchen für das ganze Personal inklusive
Putzfrau, technisches Personal, Laborkräfte wichtige arbeitsrechtliche
Schutzrechte und Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Und wenn – wie zum Beispiel im Rheinland – weit über die Hälfte der
Krankenhäuser kirchlich sind, dann führt das eben dazu, dass bei der
Berufsberatung eine Mitarbeiterin jungen Muslimen, die sich für eine Ausbildung
im pflegerischen Bereich interessieren, davon abrät, weil sie in der Gegend
hier keine Arbeitsstelle finden würden!!
[…] In vielen Gegenden finden Sie überhaupt keine
nichtkonfessionellen bzw. städtischen Kindergärten. Mein Mann und ich haben das
selbst erlebt, dass unsere Kinder im katholischen Kindergarten in Königswinter
nicht aufgenommen wurden, weil wir und die Kinder nicht in der Kirche waren.
Das ist nun wirklich toll: Mit meinen Lohn- und Einkommensteuerzahlungen als
Konfessionsfreie bezahlt die Stadt den katholischen Kindergarten fast oder ganz
komplett mit der Folge, dass man danach seiner Kinder nicht hineinbekommt.
[…] Den Kirchen ist es gelungen, diesen Irrglauben
zu verbreiten. Dabei steht fest, dass die Kirchensteuer nur zu einem Bruchteil
von unter 5 % für soziale Zwecke ausgegeben wird. Der frühere Caritasdirektor
und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, hat schon vor Jahren
darauf hingewiesen, dass die Kirche die Kirchensteuer nicht benötigt, um die
Sozialarbeit zu finanzieren. […]
Soziale Einrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft sind in Wahrheit
natürlich nicht billiger für den Staat, wenn man die rund 20 Milliarden Euro
jährlich dagegen verrechnet, die uns allen durch die Steuerfreiheit der Kirchen verloren gehen.
RKK und EKD zahlen keine Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer.
Es fallen keine Schenkungssteuern und Erbschaftssteuern an, wenn man die Kirche
als Begünstigten einsetzt. Spenden an die Kirchen gehen auch zu Lasten des
Steuerzahlers, da sie bei Einkommens-/Körperschaftssteuer steuermindernd
berücksichtigt werden. (…..)
Schon in den 1960ern und 1970ern startete die Humanistische Union
(damals noch mit starker Unterstützung der FDP) Kampagnen gegen diese
unhaltbaren Zustände.
Letztendlich waren all die Versuche erfolglos. Es wurde nur
immer grotesker, weil die Post-1982er FDP immer konservativer und frommer
wurde. Heute wagt kein „Liberaler“ mehr Widerworte gegen die RKK; die es
ermöglichte Myriaden kleine Kinder sexuell zu missbrauchen und zu quälen.
Dafür übernahm die SPD den säkularen Part im
Parteienspektrum. Die Kirchenferne der Sozis erreichte unter dem ungläubigen Gerd
Schröder ihren Höhepunkt, als ein halbes Dutzend Sozi-Minister mit ihm ohne die
Gottesformel eingeschworen wurden.
Sein Staatssekretär Schwanitz wurde sogar zu einer
bedeutenden Figur der organisierten deutschen Atheisten.
Aber mit dem Ende von RotGrün im Jahr 2005 übernahmen mit
Macht die frommen Christen die SPD. Nahles, Thierse, Steinmeier, Griese –
allesamt Hardcore-Religioten.
Was für ein grotesker Witz: Die Deutschen treten in
Rekordzahl aus den Kirchen aus; deren Ansehen sinkt aufgrund der Prügel- und
Pädophilie-Skandale ins Bodenlose, aber dafür sind die Bischöfe so stark im Bundestag
vernetzt wie nie.
Unter den Parlamentariern aller Parteien sind fromme
Christen grotesk überrepräsentiert und sorgen energisch dafür ihren religiösen
Führern Milliarden Euro und Sonderrechte zu erhalten.
Aus der Politik ist keine Hilfe mehr zu erwarten.
Die Grünen sind längst zu einer Tochter-Organisation der EKD
geworden. Der einzige grüne Ministerpräsident ist Mitglied im Zentralrat der
Katholiken und bekundet immer wieder für die fromme Frau Merkel zu beten.
Kaum besser sieht es bei den Linken aus. Deren einziger
Regierungschef, Bodo Ramelow in Thüringen, ist ebenfalls streng gläubiger
praktizierender Christ.
Von dem Joch der Pfaffen kann sich Deutschland nur durch
anhaltende Massenaustritte befreien.
Wolfgang Köhler hatte nie eine Intention der Kirche zu
schaden; arbeitet er doch beim ultrafrommen Sender „Bibel-TV“.
Seine Religiotie war so sehr ausgeprägt, daß er annahm als Bibel-IT-Spezialist
Wertschätzung und faire Behandlung seiner frommen Chefs zu erfahren.
Als das nicht funktionierte, beschloss der fromme Köhler mit
zwei Kollegen einen Betriebsrat zu gründen, um die Anliegen der
Bibel-TV-Angestellten zu vertreten.
Sehr witzig. Arbeitnehmervertretung bei den Religiösen!
Bibel-TV, ansässig in Hamburg-Hammerbrook, wird herzlich
gelacht haben und feuerte alle drei Aufsässigen.
Bibel-TV wurde inzwischen von der Kirche Gewerkschaft
verklagt, mehrere gefeuerte Mitarbeiter erstellten einen Offenen Brief.
Sie alle werden noch lernen, daß es nur einen Weg gibt mit
der Kirche zu leben: Nämlich ohne sie. Austreten ist das einzige, das hilft.
[…..] Aus der
Arbeitgeber-Bibel. Der christliche
Fernsehsender Bibel TV aus Hamburg behindert die Gründung eines Betriebsrats.
Potenzielle Gründer wurden gefeuert.
[…..] „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe wird bestraft“, wer „eine Wahl des Betriebsrats behindert“,
heißt es in § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Ausgerechnet ein mit christlicher Ausrichtung für sich werbendes
Unternehmen aus Hamburg sieht sich nun mit einem entsprechenden Strafantrag
konfrontiert: […..] Bibel TV.
Gestellt hat den Strafantrag die Kirchengewerkschaft.[…..] Der Vorwurf der Gewerkschaft: Der
promovierte Theologe, der auch Pastor in einer Hamburger Gemeinde ist, habe den
Sender verlassen müssen, weil er einen Betriebsrat gründen wollte. […..] Mehrheitseigner
von Bibel TV ist die Rentrop-Stiftung mit 52 Prozent. Namensgeber Norman
Rentrop wiederum ist Gründer des VNR Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG. […..] Zu den
Minderheitsgesellschaftern gehört das Gemeinschaftswerk der Evangelischen
Publizistik (GEP), in dem auch die renommierte Zeitschrift epd Film erscheint.
Finanziell gesehen geht es Bibel TV gut. Laut dem letzten veröffentlichten
„Wirkungsbericht“ nahm man 2018 10,8 Millionen Euro Spenden ein. Der Jahresüberschuss
betrug 603.000 Euro.
Die Geschichte hinter dem Strafantrag beginnt im August 2019, als eine
Gruppe um Preuß zu einer Betriebsversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstandes
für einen Betriebsrat einlädt. Im September erfährt Preuß, dass sein bis Ende
Juli 2020 laufender Vertrag nicht verlängert wird. Zwei Tage später bekommt er
seine erste Abmahnung, vier weitere Tage später die nächste, im November noch
eine.
Kurz vor Weihnachten erhält er eine betriebsbedingte Kündigung und wird
mit sofortiger Wirkung freigestellt. Einer weiteren Person, die einen
Betriebsrat auf den Weg bringen wollte – einer fest angestellten Online-Redakteurin
– wird fristlos gekündigt. […..] Hubert Baalmann, der Sekretär der
Kirchengewerkschaft, sagt, einen Betriebsrats-Verhinderungsversuch habe er „in
dieser massiven Form“ bisher noch nicht erlebt. [….]