Die einzig mögliche Rettung der deutschen Demokratie besteht in einem AfD-Verbot.
Die anderen Parteien und die Medien vermochten es in der letzten Dekade ganz eindeutig zu beweisen, daß „inhaltlich stellen“ und „die Sorgen der AfD-Wähler ernst nehmen“, nicht nur NICHT funktioniert, sondern die Nazis enorm stärkt.
Es ist wissenschaftlich und empirisch dokumentiert, wie die Übernahme von AfD-Sprech durch CDU/CSU/FW/BSW/FDP, sowie die übermäßige Thematisierung von AfD-Propaganda in Talkshows, nur den Rechtsradikalismus enttabuisiert. Salonfähig macht. Das was Linnemann, Spahn, Söder, Merz, Klöckner, Ploß, Amthor, Dobrindt als knackige konservative Sprüche in den politischen Diskursraum blasen, führt immer nur zu einer Stärkung der Rechtsradikalen. Die Menschen wählen das Original und nicht die Kopie. Die Menschen wählen das Original und nicht die Kopie. Die Menschen wählen das Original und nicht die Kopie.
Linke Influencer hingegen, beklagen die Aufgabe klassische sozialer Politik bei Grünen und SPD. Sie wittern eine Re-Agendarisierung und behaupten, deswegen wendeten sich die Arbeiter ab.
Auch das stimmt ganz offensichtlich nicht. Leider ist Bürgergeld-Empfänger bashen sehr populär. Deswegen tun die Rechtskonservativen das tagein und tagaus.
Das Agenda2010-feindliche Sozialpolitik-Reiche-besteuern-Programm war stets im Angebot. Bei den Linken. Linke, die damit über die letzten zehn Jahre kontinuierlich auf zwei Prozent schrumpften und reihenweise aus den Landtagen flogen, bis sie im Februar 2015 völlig unerwartet, zum Ende des Ampel-Frusts, mit einer überragenden Heidi Reichinnek und einem stark CDU-blinkenden Habeck wieder auferstanden.
Aber auch da wachsen die Bäume nicht in den Himmel. SPD, Grüne und Linke zusammen kommen bundesweit nur noch auf gut 30%, während der braunschwarze antiwoke Xenophobie-Block locker die absolute Mehrheit knackt.
Es ist zum Scheitern verurteilt, mit blinder linkssozialer Politik die Arbeiterklasse zurück zur SPD zu holen, da die Exe inzwischen so perfide manipuliert wurden, daß sie strikt gegen ihre eigenen Interessen Rechtsaußen wählen: Also eben jene AfD, die radikal Sozialleistungen abschaffen und die Superreichen begünstigen will.
[….] Die stärkste Partei bei Arbeiterinnen und Arbeitern ist die AfD.
In Brandenburg, Sachsen und Thüringen wählten fast 50 Prozent derjenigen, die sich der Arbeiterklasse zugehörig fühlen, die mindestens in Teilen rechtsextreme Partei. Bei der Bundestagswahl waren es 38 Prozent, bei der Landtagswahl in Hessen vor zwei Jahren 40 Prozent. Die AfD habe sich „als Arbeiterpartei etabliert“, heißt es in Medienberichten und Analysen, sie habe SPD und Linke längst abgelöst. Für die SPD stimmten bei der Bundestagswahl 12 Prozent der Arbeiter, für die Linke 8 Prozent. Die Frage ist: Wie kann das sein? Ein Blick in die Wahlprogramme der AfD jedenfalls bietet keine zufriedenstellende Antwort. Die Partei tritt nicht für einen höheren Mindestlohn ein, anders als SPD und Linke. Sie will die Erbschaftsteuer abschaffen, und von ihren Steuerplänen insgesamt würden Großverdiener deutlich stärker profitieren als Arbeiter und einfache Angestellte. [….]
Es ist offensichtlich; auf die rationale Aufnahmefähigkeit von AfD-Wählern zu setzen, funktioniert nicht. Diese Leute sind von der Realität entkoppelt und Argumenten nicht zugänglich.
Es hilft nur noch ein Parteiverbot.
Die Gute Nachricht ist, daß die inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD so offenkundig verfassungsfeindlich agiert, daß Juristen sehr gute Chancen für ein Verbotsverfahren sehen.
[….] Die verfassungsfeindlichen Ziele der AfD hat der Verfassungsschutz nun bejaht. Die Partei habe ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis. Sie betrachte Menschen mit Migrationsgeschichte als nicht gleichwertig und schüre Vorurteile und Ängste gegen Geflüchtete.
Juristisch kann man sagen: Dieser Punkt würde auch in einem AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wahrscheinlich im Zentrum stehen. Da die AfD wenige ausdrücklich verfassungsfeindliche Inhalte in ihre Wahlprogramme schreibt, müsste man dem aktiven Reden und Handeln von AfD-Politikern den Rassismus nachweisen, der beispielsweise in Begriffen wie "Messermigranten" steckt. Die 1.100 Seiten des neuen Gutachtens der Verfassungsschützer wären hierfür eine Grundlage mit juristischem Gewicht.
Die AfD empört sich nun über "Demokratiegefährdung". Und tatsächlich fragen sich viele, ob man eine Partei, die derzeit so viel Zuspruch erfährt, überhaupt verbieten kann. Doch diese Frage geht verfassungsrechtlich am Kern dessen vorbei, was ein Parteienverbot in der Demokratie bedeutet.
Kurz vor Jahresende 2024 haben 17 Verfassungsjuristinnen und -juristen in einer Stellungnahme für den Bundestag das noch einmal klargestellt: Ein AfD-Verbot soll keine Gesinnungen verbieten und kann das auch gar nicht. Rechtsextreme Ansichten gibt es in der deutschen Gesellschaft bis hinein in die bürgerliche Mitte.
Echte gesellschaftliche Konflikte um Steuergerechtigkeit und Sozialpolitik, um Bahn und Bildung werden derzeit umgeleitet in emotional aufgeladene Social-Media-Kämpfe. Die politischen Aggressionen, die mächtige Medienmacher und Demokratieverächter wie Tesla-Chef Elon Musk derzeit auch in Europa schüren, werden abreagiert an den Schwächsten - an Geflüchteten, an Menschen ohne Arbeit oder ohne Wohnung.
Dagegen kann ein AfD-Verbot wenig ausrichten. Was es aber kann: Ganz konkret die Demokratie und ihre Institutionen schützen. Man muss sich nur anschauen, wie die AfD bei der ersten Sitzung des neuen thüringischen Landtags agiert hat: Direkte Angriffe auf die Demokratie und ihre Spielregeln sind keine Theorie mehr, sondern politische Praxis. [….]
Warum wurde so ein Verfahren also nicht längst eingeleitet?
[…] Das Grundgesetz sieht in Artikel 21, Absatz 2 die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Die Entscheidung über ein Parteiverbot liegt alleine beim Bundesverfassungsgericht. In einem Vorverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der Antrag zulässig und ausreichend begründet ist. Ob eine Partei verboten wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Hauptverfahren – und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit der Richter*innen des zweiten Senats, der am Bundesverfassungsgericht unter anderem für Parteiverbote zuständig ist. Ein Verbotsverfahren ist sehr aufwendig, da das Gericht umfassend Beweise erheben und prüfen muss – Expert*innen gehen von einem mehrjährigen Prozess aus. [….]
(Campact)
Ich sehe drei Gründe für die Blockade des Antrages auf ein Verbotsverfahren.
Erstens sympathisieren CDU, CSU, FW, BSW, FDP mit vielen Positionen der AfD. Die Wahlprogramme der C-Parteien haben bereite Übereinstimmungen mit dem Nazi-Programm. Wir sehen das an der illegalen Deutschland-feindlichen Grenz- und Migrationspolitik, die Merz umsetzen lässt.
Dieser Punkt ist nicht wegzudiskutieren. Mit Michel Friedmann hat die vorletzte liberale Stimme der CDU die Partei im Februar 2025 verlassen. Im August 2024 war schon Marcus Weinberg nach 38 Jahren,wegen des Rechtsschwenks, aus der CDU ausgetreten. Nun ist nur noch Polenz übrig, der genauso wenig, wie die beiden Erstgenannten, zu sagen hat. (Und nein, Daniel Günther gehört nicht zu den Liberalen. Er ist Hardcore-Katholik, wollte den Gottesbezug in die Verfassung pressen, unterstützt immer wieder Merz, forderte im Wahlkampf eine zutiefst fremdenfeindliche Schweinefleischpflicht und grölt das rechtsproletige Leyla-Lied.)
Zweitens hofft die CDU natürlich in vielen Landtagen und Kommunalparlamenten auf Mehrheiten rechts der SPD, die wie im Bund rechnerisch bereits bestehen. Damit wiederholt sie ihre Fehler der frühen 1930er Jahre und wird unter die Räder geraten.
Drittens würde ein tatsächliches Verbot der AfD auch ihre Mandatsträger aus dem Parlament fegen und damit schlagartig die Mehrheitsverhältnisse zugunsten von RotRotGrün ändern.
[….] Aus Art. 21 Abs. 2 GG, der das Parteiverbot regelt, ergibt sich keine explizite Folge für die Mandate. Es ist damit keine parteienrechtliche Frage, sondern eine parlamentsrechtliche. In den wahlrechtlichen Regelungen gibt es hingegen klare Bestimmungen: Bei Direktmandaten würde bei einem Parteiverbot die Wahl in den Wahlkreisen wiederholt, allerdings wohl nur die Wahl des Wahlkreiskandidaten und nicht die Abgabe der Zweitstimme. Bei Listenmandaten hingegen blieben die Sitze unbesetzt.
Nun kommt es darauf an, was "unbesetzt" heißt. Man denkt an einen leeren Sitz, der keine wirksame Stimme abgeben kann. Die Kommentarliteratur sagt dazu allerdings, die im BWahlG festgelegte gesetzliche Mitgliederzahl von 630 Bundestagsabgeordneten sei nicht starr und könne sich verringern. Das wären dann – wenn man nur die Listenmandate abzieht – 520 statt 630 Sitzen. Damit würden sich die politischen Mehrheiten im Bundestag in der Tat so verändern, dass eine rot-rot-grüne Mehrheit rechnerisch möglich wäre. […]
(Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, 24.07.2025)
Laut Umfragen würden die meisten ehemaligen AfD-Wähler nach einem Verbot auch nicht etwa bei Neuwahlen automatisch zur nächstrechten Partei; der CDU oder CSU wechseln, sondern ins Nichtwählerlager wandern. Deswegen wollen die Christenparteien die AfD unbedingt erhalten. Ein AfD-Verbot würde die Mehrheitsfähigkeit der 25%-CDU massiv beschädigen.
[…] Angenommen, es käme so, wie es sich viele Menschen derzeit wünschen. Es ginge plötzlich ganz schnell: Die Bundesregierung stellt einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht. Woraufhin man zunächst eine Weile nichts mehr hört. Bis nach etwa zwei Jahren, an einem Vormittag im Juni 2027, eine Frau in einem Saal ihren roten Hut abnimmt. „Die Partei Alternative für Deutschland ist verfassungswidrig“, verkündet die Vorsitzende des Zweiten Senats vor Fernsehkameras. Die AfD ist verboten.
Die erste Folge wäre, dass mit sofortiger Wirkung alle Mandate der AfD nichtig wären. Das heißt, dass die Vertreter der Partei aus allen Parlamenten hinausflögen, aus dem Bundestag, aus allen Landtagen, aus jedem Kreistag, jedem Stadtrat; gemäß dem Paragrafen 46 Bundeswahlgesetz und den entsprechenden Landeswahlgesetzen. Wer nicht freiwillig gehen will, der wird von der Polizei hinausgezerrt, sicher würden es sich etliche AfD-Vertreter nicht nehmen lassen, dabei dramatische Bilder zu produzieren. […] Auch müsste es Razzien in allen Büros der AfD geben. Nötig wäre eine koordinierte Polizeiaktion, die man freilich schon vor dem Urteil des Verfassungsgerichts vorsorglich würde vorbereiten müssen. Es würde gelten, alle Unterlagen, alle Vermögenswerte, alle Computer der Partei zu beschlagnahmen, bevor sie jemand beiseiteschaffen kann. Vermummte Beamte würden Kisten hinausschleppen. Journalisten würden filmen, wie sie Parteischilder abschrauben; die Partei ist nun eine illegale Organisation. Gleichzeitig würden alle Konten der AfD eingefroren. Die Partei würde kein Geld mehr abheben, auch keine Anwälte mehr bezahlen können. Jedenfalls nicht mehr selbst. […]