Wer nur vier oder fünf Flaschen
Wein im Keller hat, hat relativ wenig,
wer aber vier oder fünf
Flaschen im Kabinett hat, hat relativ viel.
Willy Brandt
Und unter Merkels
Flaschen war Friedrich stets bemüht der größte Depp zu sein.
Vor vier Monaten,
zum Ende der schwarzgelben Ära, fahndete ich nach einem Superlativ.
Das wird noch ein hartes Brot für mich:
Zu entscheiden wer unabhängig von meiner persönlichen Antipathie der schlechteste Minister der abgewählten Bundesregierung war.
Zu entscheiden wer unabhängig von meiner persönlichen Antipathie der schlechteste Minister der abgewählten Bundesregierung war.
Da es sich schon um die schlechteste Bundesregierung
aller Zeiten handelt, stellte der schlechteste Minister dieser Regierung einen
Rekord für die Ewigkeit auf.
Miserabelster Minister des katastrophalsten Kabinetts?
Als alle
Gurkentruppler und Wildsäue durchdekliniert waren, fiel die Entscheidung auch
ohne das Wissen, um Hans-Peters Verletzung des Dienstgeheimnisses zu seinen
Gunsten aus.
Aber im Moment tendiere ich dazu Herrn Friedrich, der
als Verfassungsminister noch nicht einmal die Grundrechte kennt
(„Sicherheit ist ein Supergrundrecht“) und ungeniert seiner Xenophobie frönt
die Narrenkappe des unterirdischsten Ministers aller Zeiten
zu verpassen. Absolut erbärmlich was er sich gegenüber Lampedusa erlaubt.
Sein USA-Auftritt war sogar noch peinlicher, als Guidos
kreischiger
„Ich-bin-hier-nicht-als-Toursit-in-kurzen-Hosen-Das-was-ich-sage-zählt“-Auftritt
in der Türkei.
Und das war trotzdem noch Gold gegen Friedrichs Verhalten
in Deutschland. Da klappte einfach NICHTS.
Ausländer müssten „abgewehrt werden, findet
Bundesinnenminister Friedrich, der in der Heute-Journal-Sendung vom
19.02.13 nicht müde wurde über rumänische und bulgarische
Arbeitskräfte Pauschalurteile zu fällen.
„Lügen, betrügen, Dokumente fälschen“ – so gingen
diese Balkanesen vor.
Und deswegen wolle er ein generelles Einreiseverbot
erlassen. Geltende EU-Verträge – immerhin herrscht ab 2014
Arbeitnehmerfreizügigkeit – interessieren ihn nicht.
Ein Teil der Zuwanderer aus beiden EU-Ländern komme
nur deshalb nach Deutschland, um Sozialleistungen zu bekommen, sagte Friedrich
am Dienstag dem ZDF-"heute journal". "Das können wir nicht
akzeptieren. Wenn ein solcher Betrug nachgewiesen werden kann, und das ist
Aufgabe auch der Behörden vor Ort, dann kann man die Ausreise dieser Personen
verlangen."
Wenn sie sofort nach der Abschiebung wieder
einreisten, müsse erreicht werden, "dass wir für solche Menschen eine
Einreisesperre nach Deutschland bekommen".
Auch die Pressefreiheit müsse eingeschränkt werden.
Das erlebt die WAZ unter anderem gerade bei der
Lappalie „Olympiamedaillenvorgabe“.
Sie wollte vom Sportminister Friedrich wissen, welche
Vorgabe er den Sportverbänden gemacht hatte.
Friedrich will aber dem dummen Volk nicht sagen, was
er mit den Steuermitteln anstellt und klagt sich durch alle Instanzen.
Die Mitarbeiter von Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich berufen sich darauf, dass ein Landesgesetz nicht für Bundesbehörden
gelten könne. Im konkreten Fall geht es darum, dass ein Bild-Redakteur gefragt
hatte, wie viele ehemalige Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes eine
Nazi-Vergangenheit hatten. Eine einfache und allgemein gehaltene Frage, die
kein schutzwürdiges privates Interesse verletzt. Trotzdem will der BND die
Informationen nicht herausgeben, ist bis vor das Bundesverwaltungsgericht
gegangen.
Nun verweigert das BMI aber nicht nur die Antwort auf
die Frage, es zweifelt seine Auskunftspflicht grundsätzlich an. Sollte es damit
durchkommen, könnte es in Zukunft abwägen, ob eine Information geheim bleiben
soll oder ob das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt. Die Pressesprecher
könnten also entscheiden, welche Informationen an die Öffentlichkeit kommen.
Für Journalisten wie uns würde es quasi keinen Sinn mehr machen, bei
Bundesbehörden überhaupt anzufragen.
Das Innenministerium verweist auf das
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das könnten Journalisten ja auch
benutzen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist jedoch deutlich schwächer als die
Pressegesetze. Es dauert teilweise Monate, bis eine Information herausgegeben
wird. Es kostet Geld. Die Behörden haben mehr Freiheiten bei der Verweigerung
der Informationen.
Auf Facebook findet man dazu beispielsweise diesen
treffenden Kommentar:
Der Innenfriedrich ist irgendwie so etwas wie die
'Braune Faust Merkels', die immer zum Einsatz kommt, wenn rechtes Gesindel
geschützt werden soll, Freiheiten eingeschränkt werden oder die Presse
gleichgeschaltet wird. Tolle Nummer.
(N.F. 20.02.13)
Sie machen sich im Kampf gegen die Bürger lächerlich.
Und vergreifen sich im Ton.
Ihr ganzes Denken ist offenbar von Überfremdungs- und
Überschwulungsangst durchdrungen.
Pressesplitter:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat die Rolle der Bundesregierung bei der Aufklärung der NSA-Affäre scharf kritisiert. Er sei "arg enttäuscht" von Innenminister Hans-Peter Friedrich, sagte Schaar dem SPIEGEL. "Das lückenlose Überwachen von Kommunikation, wie es von den Amerikanern offenbar betrieben wird, ist nicht mit unserem Verfassungsverständnis vereinbar. Da müsste der Verfassungsminister klare Worte sprechen. Die habe ich bisher nicht vernommen", sagte Schaar.
CDU und CSU
wollen nach jahrelangen Diskussionen das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht
reformieren und gehen dabei erstmals auf die SPD zu. […] Heftige Kritik an den Überlegungen gibt es
von Seehofers Parteifreund, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, und den
Innenpolitikern in der Union. "Es ist ein Denkfehler zu glauben, allein
die doppelte Staatsangehörigkeit fördert die Integration", sagte Friedrich
dem SPIEGEL.
Bei einer internen
Vorbesprechung der Unionspolitiker für die entsprechende
Koalitionsarbeitsgruppe am vergangenen Donnerstag in der bayerischen
Landesvertretung lehnte Friedrich es sogar ab, einen Reformvorschlag für die
Koalition zu erarbeiten.
Zweieinhalb
Jahre lang hat sich Hans-Peter Friedrich durch seine Amtszeit gequält. Ihn
trafen zwei der größten Krisen, die je ein Innenminister zu bewältigen hatte –
das totale Versagen der Behörden angesichts einer rechtsextremen Mörderbande
und die Ausspähung durch den amerikanischen Freund. Aber Friedrich blieb
ratlos, ohne Richtung, ohne Empathie, immer mit verschränkten Armen: Wer das
Primat der Sicherheit in der Innenpolitik infrage stellt, hat wohl den Schuss
noch nicht gehört. Hans-Peter Friedrich war dem Amt, das er bekleidete, nicht
gewachsen.
[….] Der 56-Jährige sieht sich als den letzten
Konservativen des Berliner Politikbetriebs. Ressentiments sind nicht seine
Sache, aber politisch unterlaufen sie ihm immer wieder. Sein Konservatismus ist
nicht aggressiv, aber einfallslos. Bloß nicht übermütig werden! Er hat ein
Faible für scharfe Grenzen. Für Friedrich ist da draußen immer noch
Feindesland. Flüchtlinge aus Afrika, Surfer im Internet, Glücksucher vom
Bosporus, Freizügigkeit in der EU – das alles macht ihn eher nervös, als dass
er Chancen funkeln sähe. Er empfindet es als seinen persönlichen Triumph,
Bulgaren und Rumänen aus dem Schengen-Raum herausgehalten zu haben.
[….] Die NSA-Affäre hat Friedrich erst jetzt mit
voller Wucht getroffen, wo sie zur Majestätsbeleidigung wurde. Nachdem er
zunächst die NSA-Kritiker als Naivlinge und Antiamerikanisten bezeichnet hat,
ruft er jetzt nach Strafmaßnahmen, von denen jeder weiß, dass es sie nie geben
wird. Warum ist ihm bei seinem Besuch in Washington nicht der Kragen geplatzt?
Da ist sie wieder, Friedrichs große Müdigkeit; die Abwesenheit jeder Autorität,
wie sie seine Amtsvorgänger von Otto Schily bis Wolfgang Schäuble oder Thomas
de Maizière hatten. […] Er ist nicht neugierig, sondern müde. Er ist
nett, aber politisch fehlt ihm jede Empathie, jede Durchsetzungskraft, ohne die
es in der Innenpolitik nicht geht. Trotz alldem gilt Hans-Peter Friedrich für
die nächste Regierung als "gesetzt". Vier weitere Jahre. Er will es.
Horst Seehofer will es. Aber es geht nicht.
Selbst für Merkels Kabinett ist das Ausmaß des Totalversagens des
Innenministers Friedrich allerdings rekordverdächtig.
Bankrotterklärung des Innenministers.
Als Konsequenz aus der Spähaffäre hat
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Bürger zum Verschlüsseln
ihrer Onlinekommunikation aufgerufen. „Wir werden dafür sorgen, dass noch mehr
Menschen in Deutschland ihre eigene Kommunikation noch sicherer machen“, sagte
Friedrich nach einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur
Überwachung der Geheimdienste (PKGr). […] Die
Opposition warf der Regierung nach der vierten geheimen Sondersitzung des PKGr
zur Spähaffäre der USA vor, die entscheidenden Fragen nicht geklärt zu haben.
Friedrich sei „mit leeren Händen“ aus den USA zurückgekommen, sagte der
SPD-Innenpolitiker Thomas Oppermann.
Den rumänophoben Hobbypolitiker Friedrich als „der Depp vom Dienst“ (taz)
zu bezeichnen, halte ich noch für vergleichsweise mild.
Es war eines der Argumente, das Innenminister
Hans-Peter Friedrich (CSU) von seiner USA-Reise mitgebracht hatte: Durch die
großangelegte Internet-Überwachung um Prism seien 45 Terroranschläge vereitelt
worden, davon allein fünf in Deutschland, sagte er. Auf der
Regierungspressekonferenz am Montag schien nun durch, dass offenbar nicht
ausschließlich konkrete Anschläge verhindert, sondern teilweise auch nur
"Überlegungen" dazu durchkreuzt wurden.
Der Tanzbär.
Hans-Peter Friedrich tapst auch nach fast zweieinhalb
Jahren noch staunend durch die Welt der Polizei und Geheimdienste. Die
Ministeriumsbeamten lassen den Politiker nach ihrer Pfeife tanzen. […]
Hans-Peter Friedrich ist der am meisten überforderte Ressortchef im Kabinett
von Angela Merkel.
Das zeigt sich einmal mehr durch sein Agieren in der
Abhöraffäre, die der frühere NSA-Techniker Edward Snowden ausgelöst hatte. Am
Anfang schimpfte Friedrich nicht etwa auf die US-Lauschbehörde NSA, sondern auf
deren Kritiker, denen er „Antiamerikanismus gepaart mit Naivität“ vorwarf.
[…] Der CSU-Politiker, der sich als Abgeordneter
jahrelang mit Wirtschafts- und Verkehrspolitik befasste, hatte nie einen Plan,
ein Konzept für sein Ressort. Es scheint so, als wolle der 56-Jährige nur sein
Amt überstehen. Schließlich habe er ja kein Innenminister werden wollen, wie er
selbst einräumt.
[…] Nach dem Auffliegen der rechten Terrorzelle
„Nationalsozialistischer Untergrund“ und dem offenbar gewordenen Versagen der
Sicherheitsbehörden hätte es ein starker Minister nicht bei personellen
Bauernopfern belassen, sondern strukturelle Konsequenzen gezogen. Friedrich
aber kapitulierte vor dem Widerstand aus den Ländern und gab sich statt der 2012
noch vollmundig angekündigten Reform des Verfassungsschutzes mit kosmetischen
Korrekturen weniger Arbeitsabläufe zufrieden.
[…] Wie sehr der Minister in seinem Amt ein
Getriebener ist, machen auch seine Volten im Fall des NPD-Verbotsantrags
deutlich. Im vergangenen Dezember redete er noch den 16 Landesinnenministern
ins Gewissen und versuchte, sie von seinen Zweifeln an einem erfolgreichen
Verfahren in Karlsruhe zu überzeugen. Vergeblich, die Minister votierten
einstimmig für einen Verbotsantrag des Bundesrats.
Drei Monate später verblüffte der CSU-Politiker im
Bundestag mit der Aussage, nun müssten auch Bundesregierung und Bundestag den
Antrag der Länder unterstützen. Kanzlerin Merkel war not amused über den
plötzlichen Sinneswandel ihres Ministers, hatte sie sich doch von ihm Rückhalt
in ihrer skeptischen Haltung zum NPD-Verbot versprochen. Friedrich bekam eine
Privataudienz bei Merkel und ruderte prompt zurück. Jetzt war auch er wieder
gegen den Verbotsantrag.
[…] Ungeschickt und unsensibel agiert er auch in
der Deutschen Islamkonferenz.
Man könnte das
ewig fortführen.
Bezüglich der
Edathy-Geschichte muß man allerdings dem empörten CSU-Rechtsaußen Uhl noch
einmal die Rechtslage klar gemacht werden.
Da ich selbst
nicht Jurist bin, zitiere ich an dieser Stelle einen Spezialisten, den ich
extra gefragt habe:
Gerade gestern mußte ich mich
schon wieder ärgern, denn ich habe die Talkrunde bei Günther Jauch gesehen.
Dort haben dann zwar auch die Teilnehmer einräumen müssen, es sei
möglicherweise überhaupt keine strafbare Handlung durch Edathy verübt worden
(bzw. daß eine solche nicht beweisbar sei, was auf dasselbe hinauslaufe), die
Spiegel-Gerichtsjournalistin Friedrichsen und Bosbach zogen aber das, was
Edathy - dann ja wohl erlaubterweise - getan hat, erstmal gleich in die
Igittigitt-Ecke: "Selbst wenn da nichts dran sein sollte, möchte ich aber
trotzdem nicht, daß SO EINER im Bundestag sitzt und mich vertritt!"
Was ist das denn für eine Herangehensweise für
eine altgediente Gerichtsreporterin und einen mit allen Wassern gewaschenen
Politiker? Privates ist privat und jeder hat einen Anspruch darauf, daß es das
auch bleibt, insbesondere wenn es sich um möglicherweise etwas abseitige
sexuelle Interessen handelt, bezüglich deren bekanntlich "immer was hängen
bleibt".
Anders ist es nur, wenn das
Private die Grenze zu einer strafbaren Handlung überschreitet, und im Fall der
Kinderpornographie liegt diese Grenze ohnehin sehr niedrig. Wenn Edathy - was
wohl unstreitig sein dürfte - keine Kinder angefaßt hat und darüber hinaus -
auch unstreitig bzw. anderes ist nicht beweisbar - nur Bilder gekauft hat, die
Kinder in unverfänglichen Posen, d.h. ohne Genitalbezug, zeigen, dann ist das
in Ordnung. Derartige Bilder kann sich auch jeder selbst am Strand oder am
Badesee verschaffen. […] Geschädigt
im strafrechtlich relevanten Sinne wird dadurch jedenfalls niemand.
[….] Im Grunde geht es aber ja
bei dem Ganzen schon lange nicht mehr um ein paar klebrige Details aus dem
Privatleben Edathys, sondern um die Handlungsweise von unseren Verwaltungs- und
Regierungsspitzen. Das ist für mich der wahre Skandal: Was fällt denen eigentlich
ein, ihr durch ihre politische oder administrative Stellung erlangtes
Herrschaftswissen unter Außerachtlassung sämtlicher Geheimhaltungsvorschriften
einfach mal so zu streuen? Und sich dann - siehe gestern Lauterbach - auch noch
coram publico für derartige Indiskretionen bzw. handfeste Rechtsbrüche beim
Regierungspartner explizit zu bedanken? Was fällt einem Friedrich ein, in einer
"Zwickmühle" zwischen Rechtsstaatlichkeit einerseits und der Angst
andererseits, was Mutti wohl sagen wird, wenn später rausgekommen wäre, er
hätte im Vorfeld durch sein Sonderwissen Ärger von der Koalition abwenden
können, wie selbstverständlich die Rechtsstaatlichkeit hintan zu stellen???
Diese Frage wird mir in dieser
ganzen Situation viel zu wenig diskutiert, und wenn ich dann heute lese, daß
der CSU-Uhl folgende Frage aufgeworfen habe: "Wie kann es sein, daß ein
SPD-Mann Kinderpornographie konsumiert, und der Einzige, der dafür gehen muß,
ein CSU-Minister ist?", dann kann ich nur sagen, hier hat aber einer
überhaupt keine Ahnung, worum es wirklich geht, sondern ist wieder mal nur
daran interessiert, die Lufthoheit über die Stammtische zu erhalten. Mal sehen,
wo das noch hinführen wird...
(Dr. jur. L.P.)
Friedrich, selbst
Jurist, hat nach all den Jahren in der Bundespolitikspitze offenbar immer noch nicht
im Geringsten verstanden, was eigentlich sein Job als Minister ist.
Was gut ist für seine
Koalition, das ist gut für das Volk? Die Äußerungen von Hans-Peter Friedrich zu
seinem Rücktritt offenbaren das deformierte Selbstverständnis eines
Spitzenpolitikers.
[….] "Ich habe meinen Job gemacht", sagt
Hans-Peter Friedrich.
Das allerdings darf bezweifelt
werden: Die Frage, ob Friedrich im Fall Edathy sein Amtsgeheimnis verletzen
durfte, ist unter Staatsrechtsexperten zumindest umstritten. Die
Staatsanwaltschaft Berlin hat Vorermittlungen gegen ihn eingeleitet. Auch Horst
Seehofer und Angela Merkel, sein Parteichef und seine Dienstherrin, scheinen
nicht der Auffassung zu sein, dass Friedrich "seinen Job gemacht"
habe - sonst hätten sie ihn nicht zum Rücktritt vom Amt des Agrarministers
gedrängt.
Hans-Peter Friedrich hat dazu
eine andere Meinung, und er hat sie am Dienstag sehr deutlich in einem
Interview mit dem ZDF-"Morgenmagazin" zum Ausdruck gebracht. Für ihn
gab es keinen Zweifel, dass er mit Gabriel sprechen musste, "es war nicht
eine Zwickmühle", es sei seine Pflicht gewesen, so zu handeln.
Bemerkenswert ist, wie
Friedrich alle rechtlichen Bedenken abprallen lässt: "Wenn es ein Gesetz
gibt, das einen zwingt, nicht Schaden vom deutschen Volk, von der Politik, vom
Ansehen abzuhalten, dann muss man dieses Gesetz sofort abschaffen." Und
weiter: "Ich kann gar nicht verstehen, wie man es anders sehen soll, es
sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist." Man könnte sich jetzt darüber wundern, zu
welcher Wortwahl ein Mann greift, der einmal Innenminister war. Wie einer, der
als solcher insbesondere für die Wahrung der Verfassung zuständig gewesen ist,
anderen Auffassungen herablassend und ohne jedes Verständnis begegnet.
[….] Er schadet
dem deutschen Rechtsstaat. [….] Sollten noch Belege dafür fehlen, dass
Hans-Peter Friedrich zu Recht zurücktreten musste - er hat sie in seinem
ZDF-Interview selbst geliefert.
Reaktion der CSU:
STANDING OVATIONS für Friedrich.
Zunächst drehte sich aber alles
um den Fall Edathy und den gefallenen Landwirtschaftsminister. Minutenlang
applaudieren die Delegierten dem zurückgetretenen Ex-Landwirtschaftsminister
Hans-Peter Friedrich.
Nach Friedrichs Rücktritt
hoffen alle auf ein Wort des CSU-Chefs.
Parteichef Horst Seehofer
spricht aus, was viele in Bamberg denken: Eigentlich sei die Edathy-Affäre eine
SPD-Affäre. Seehofer machte deutlich, dass die CSU hinter Friedrich stehe.
Glücklicherweise
wird heute doch von einigen Kommentatoren klargestellt, wer hier
rechtsstaatlich agiert und wer nicht.
Was wiegt schwerer, das Gesetz
oder die Loyalität unter Politikern?
[….] Der Bundespräsident sagte
bei der Überreichung der Entlassungsurkunde an Hans-Peter Friedrich bezogen auf
die Fehlleistung bei der Edathy-Affäre:
"Es ist gute Sitte in unserem
politischen System, solche Verantwortung zu übernehmen. Und es zeichnet Sie in
besonderem Maße aus, dass Sie dieser Verantwortung ganz selbstverständlich gerecht
geworden sind."
Betrachtet man diese Sätze im
Glanz des offensichtlichen Rausschmisses durch Merkel, offenbart sich nicht nur
die Absurdität der Formulierung "ganz selbstverständlich". Die
Aufmerksamkeit wird auch auf Friedrichs eingestandenen Geheimnisverrat gelenkt.
Dort soll sie noch etwas verweilen, denn dieser Verrat ist verräterisch.
Es scheint wie ein ROFL des
Schicksals, dass Friedrich über ein Leak stolpert. Und nicht über seinen
multipel und grandios verbockten Umgang mit dem Spähskandal - auf den ersten
Blick. Auf den zweiten Blick hat sich Friedrich während dieses
Überwachungsskandals so deutlich sichtbar beschädigt, dass er zunächst ins
Landwirtschaftsministerium hineinscheiterte. Man muss vermuten, dass diese
Degradierung zugleich eine letzte Warnung war, sich keinen Ausfall mehr zu
erlauben. Für einen unbeschädigten Leistungsträger im Kabinett wären schützende
Sprachregelungen entworfen worden - dass Friedrich gehen musste, dürfte also
auch seinem Versagen in Sachen Spähskandal geschuldet sein.
[….] Friedrichs Durchstechereien taugen als weiterer Beweis, weshalb
flächendeckende Überwachung höchst problematisch ist.
Denn der Geheimnisverrat von
Friedrich folgt einer Logik, die in Ermittlungsbehörden beinahe Alltag ist: die
Abwägung von Loyalität gegen Rechtsstaatlichkeit. Friedrich hat sich für die
vermeintliche Loyalität entschieden. Er wird dafür verstörenderweise von allen
möglichen Leuten gelobt, vermutlich auch von sich selbst, denn sein Rücktritt
war eindeutig von Merkel erzwungen und geschah nicht aus Einsicht in seinen
Fehler oder gar Reue.
Im Gegenteil behauptet er
weiter, völlig korrekt gehandelt zu haben, als habe es eine Entlassung nie
gegeben. In einem Interview erklärte er sogar, wenn so etwas verboten sei,
müssten Gesetze geändert werden. Friedrichs Verhalten steht damit beispielhaft
für eine große Gefahr bei überwachenden Behörden: Das eigene Wertesystem wird
bei Bedarf dem Rechtsstaat übergestülpt, Korpsgeist sticht Gesetz. [….]
Missachtung rechtsstaatlicher
Fundamentalprinzipien
[…] Im Fall Sebastian Edathy erleben wir wieder,
dass die öffentliche Meinung keinen Instanzenzug kennt. Der medial
transportierte Vorwurf der Kinderpornographie wiegt schwer in den Köpfen der
Konsumenten. Ja, es gleicht einer öffentlichen Hinrichtung, verursacht durch
die Missachtung rechtsstaatlicher Fundamentalprinzipien. [….]
Die Ermittlungsbehörden hatten
im fraglichen Fall – nach eigenem Bekunden – ´lediglich` die Information, dass
Edathy über dubiose Wege im Besitz von Fotos gewesen sein soll, die
unbekleidete Kinder abbilden. Dies bereits mag moralisch! – zu Recht – für
viele verdächtig und unerträglich sein, kann jedoch noch keinen Anfangsverdacht
im strafprozessrechtlichen Sinne begründen. Ja, der Besitz solch´ Materials ist
grundrechtlich sogar geschützt. Es wird strafrechtlich nicht verwerflicher,
wenn man den moralischen Duktus verschärft und vom „Grenzbereich zu
Kinderpornographie“ spricht.
Man würde in eine
rechtsstaatswidrige Schieflage geraten, wenn eine rechtlich erlaubte – aber
möglicherweise unmoralische – Handlung allein ein Ermittlungsverfahren nach
sich zöge. Dessen waren sich auch die Ermittlungsbehörden bewusst. Verzweifelt
wirkt nämlich ihr zusätzlicher Hinweis auf ein ´konspiratives` Vorgehen Edathys
bei der Beschaffung des streitgegenständlichen Materials. [….]
Das ist das
Besondere an der amoralisierten Regierung Merkel: Es sind nicht mehr einzelne,
die den Rechtsstaat in Frage stellen, sondern es ist der Innen- und
Verfassungsminister selbst.
Es sind nicht
mehr Irgendwelche, die unwissenschaftlich und betrügerisch ihre akademischen
Titel erlangen, sondern es ist die Wissenschaftsministerin selbst.
Es ist nicht mehr
irgendein windiger Spekulant, der den Bundestag über Koffer voller Schwarzgeld
belügt und für die Straffreiheit von Kriminellen sorgt, sondern es ist der
Finanzminister selbst.
Auch der
ehemalige Bundesrichter Wolfgang Nešković staunt über die Rechtsauffassung der
CSU’ler.
Markus C. Schulte von Drach: Hans-Peter
Friedrich bestreitet, SPD-Chef Sigmar Gabriel über Ermittlungen gegen Sebastian
Edathy informiert zu haben. Hat der damalige Innenminister nur seine Pflicht
getan, wie er selbst behauptet?
Wolfgang Nešković: Wir wissen
nicht, was Friedrich genau gesagt hat. Nun erklärt er, er habe Gabriel darauf
hingewiesen, dass es zu Edathy keinen Strafbarkeitsvorwurf gebe, sondern nur
kompromittierende Informationen. Er hat diese Informationen aber in seiner
Funktion als Innenminister erhalten, der zuständig ist für das BKA und die
Bundespolizei. Solche kompromittierenden Informationen müssen deswegen aus der
Sicht von Thomas Oppermann strafrechtlich relevante Informationen gewesen sein.
Folgerichtig hat Oppermann in seiner Erklärung vom 13. Februar ja auch deutlich
gemacht, dass Herr Friedrich Sigmar Gabriel gegenüber auf mögliche
strafrechtliche Ermittlungen hingewiesen hat.
Markus C. Schulte von Drach: Hat
er damit gegen das Dienstgeheimnis verstoßen? Er rechtfertigt sich damit, er
wäre verpflichtet gewesen, Gabriel zu informieren, um Schaden vom deutschen
Volke fernzuhalten.
Wolfgang Nešković: Das ist juristisch gesehen grober Unfug. Es gibt keine Rechtsnorm, die Herrn
Friedrich zu einem solchen Verhalten verpflichtet. […]
Aber wenn der Innenminister
Informationen über strafrechtliche Ermittlungen an Unbefugte weitergibt, dann
besteht auch die Gefahr, dass diese weitergereicht werden und der Betreffende
gewarnt wird. Durch so ein Verhalten wird der Strafanspruch des Staates
gefährdet, und der ist auch ein wichtiges öffentliches Interesse. [Friedrich] hätte zur Kanzlerin gehen müssen. Und die wäre in der Lage gewesen,
der SPD zu sagen, dass bestimmte Personen für ein Amt nicht akzeptiert werden
können - aus Gründen, über die sie nicht reden darf. Hätte ich als Richter hier
zu entscheiden, dann würde ich sagen, es handelte sich um eine Verletzung des
Dienstgeheimnisses. Und damit wäre ein Rücktritt gerechtfertigt.
Markus C. Schulte von Drach: Sigmar
Gabriel hat dann Thomas Oppermann und den damaligen Fraktionschef Frank-Walter
Steinmeier informiert. Durfte er das?
Wolfgang Nešković: Gabriel ist
kein Amtsträger und nicht durch das Gesetz zur Geheimhaltung verpflichtet.
Friedrich hat offenbar darauf gesetzt, dass das Gespräch in der SPD vertraulich
behandelt wird. Vertraulichkeit ist in der Politik allerdings ein rares Gut.
Das hat sich ja offenbar auch bestätigt.
[….]
Markus C. Schulte von Drach: Die
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sebastian Edathy, und lässt seine Wohn- und
Büroräume durchsuchen, obwohl er legales Bildmaterial mit Kindern erworben hat.
Wie kann das sein?
Wolfgang Nešković: Juristisch
gesehen setzt ein Ermittlungsverfahren einen Anfangsverdacht voraus. Der ist
gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
verfolgbaren Straftat bestehen. Nach kriminalistischer Erfahrung muss hierfür
eine wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit gegeben sein. Ob es eine Erfahrung gibt, wonach bei
Pädophilen, die legales Material besitzen, auch davon ausgegangen werden kann,
dass sie über illegale Bilder verfügen, ist zweifelhaft. Die Staatsanwaltschaft
Hannover behauptet das, aber die anerkannte Kieler Strafrechtlerin und Kriminologin
Monika Frommel bestreitet es vehement. Sollte ihre Auffassung zutreffen, wären
die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die darauf beruhenden
Durchsuchungen rechtlich unzulässig gewesen.