Freitag, 27. September 2013

Haltet Euch da raus!



Noch einmal:
Als Atheist will ich nicht die Kirche verbieten und auch niemanden zwangsweise von seinem Glauben abbringen. Das steht mir gar nicht zu. Wer glauben will und damit glücklich ist, soll das gerne tun.

Wenn allerdings ein Topgeistlicher wie der Kinderfickerfreund Kurienerzbischof Müller beim Lügen und Heucheln erwischt wird und daraufhin die Kirchenaustrittszahlen in seinem Bistum explodieren, gefällt mir das sehr.
Religion macht die Menschen unfrei, intolerant und denkfaul. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn möglichst viele Menschen diesem Verein den Rücken kehren.
Ich möchte lediglich, daß der Verfassungsauftrag erfüllt wird und somit Kirche und Staat getrennt werden. Schluß mit der Flut der Kirchenprivilegien und der demonstrativen Ächtung und Nichtberücksichtigung der Atheisten – obwohl wir bereits eine relative Mehrheit in diesem Land bilden.
Ob die Kirche aber ihren Mitglieder verbietet Sex zu haben, Kondome zu benutzen, denjenigen zu heiraten, den sie lieben oder auch nackt zu duschen, ist mir zunächst einmal egal.
Wenn das nur die Kirchenmitglieder betrifft und diese FREIWILLIG in der Kirche sind, sollen sie sich gerne danach richten.
Mir missfällt es nur, daß die Religioten dieses Landes in ihrem Wahn alleinseligmachend zu sein auch die Regeln für die Konfessionslosen bestimmen wollen.


Dabei wäre die Lösung für all die Probleme so einfach.


Jedes Mitglied der Kirche darf dann keine Schwangerschaftsunterbrechungen durchführen, darf nicht masturbieren, darf nicht in homosexuellen Partnerschaften leben, darf keine Patientenverfügungen aufsetzen, darf keinesfalls die PID nutzen und muß auch auf durch Gentechnik gewonnene Medikamente gegen Parkinson, Krebs und MS verzichten. Und jedes Kirchenmitglied soll natürlich mit allen Mitteln unter Aufbietung aller erdenklichen Qualen so lange wie nur irgend möglich am Leben gehalten werden. Jedem Mitglied der Kirche ist es streng verboten jedwede Form des Suizids in Betracht zu ziehen.


Gesetze würden natürlich weiterhin für ALLE Deutschen gelten - lediglich die angesprochenen gesetzlichen Einschränkungen der Freiheit, die ausschließlich religiös begründet sind, würden in ihrem Geltungsbereich auf die Kirchenmitglieder beschränkt.

Immerhin gibt es heute schon solche Zonen eingeschränkten Rechts, wenn es um die Arbeitnehmerrechte der kirchlichen Angestellten geht.
Ein Chirurg in einem katholischen Krankenhaus kann gefeuert werden, wenn er sich scheiden läßt und mit einer anderen Frau zusammen lebt.
Als Kirchenmitglied hat er also eingeschränkte Rechte.
Diese Einschränkung sollte konsequent ausgeweitet werden auf Verhütung, Homoehe, PID und Co.

Christen und Atheisten kämen sich nicht mehr in die Quere und vor allem wäre endlich der Gesetzgeber aus der Schusslinie!

Wenn ein Atheist gegen passive Sterbehilfe oder Stammzellenforschung ist, könnte er in eine Kirche eintreten.
Umgekehrt könnte eine christliche Schwangere, die sich das Recht zur Abtreibung nehmen will, aus der Kirche austreten.

Die Rechte wären individualisiert, Kirchen und Parteien und Politik müßten keine Stellvertreterkriege mehr führen.

Die augenblickliche Situation ist hingegen höchst unbefriedigend.

 Die Hauptkampflinien des Jahres 2013 sind immer noch die rechtlich gleichgestellte Homo-Ehe, die steuerliche Gleichstellung, die sogenannte Homo-Adoption und die Lust am straffreien Verstümmeln von Kinderpenissen.
Aber auch an anderen Stellschrauben versuchen die organisierten Christen immer noch den Ungläubigen Vorschriften zu machen.
Eine der widerlichsten kirchlich-staatlichen Bevormundungen betrifft das Intimste, das es überhaupt gibt – nämlich das eigene Leben!
Selbstbestimmt über das Ende desselben zu entscheiden, verhindern die von Religionen beeinflussten Parlamentarier. Man ist in den meisten Fällen zur Todesfolter unter grausamen Schmerzen und entwürdigenden Bedingungen gezwungen. Die Kirchen wollen es so. Über 90% der Menschen sterben in Krankenhäusern, ohne daß man dem Leiden selbst ein Ende setzen darf.
Aber selbst nach dem Tod greift noch die Kirche ein – sie verteidigt das Bestattermonopol und den Friedhofszwang. Man darf noch nicht mal mit seinem toten Körper machen was man will. Für die Kirchen ist das eine Frage des Geldes. Ihnen gehören die meisten Freudhöfe und dort können sie reichlich Gebühren abkassieren. Die eine Million Euro „Kirchensteuern“, die die Kirchen PRO STUNDE kassieren, reichen ihnen nicht.
Nun droht aber Ungemach aus dem rotgrün regierten Bremen, das seine Bürger als mündig ansieht.

In Deutschland ist das Bestattungsrecht Sache der Länder. Die Befürworter der Novelle haben durchgesetzt, dass Angehörige die Urne mit der Asche eines Verstorbenen in Zukunft für zwei Jahre zu Hause aufbewahren dürfen. Erst dann müsste sie in einer Grabstätte beigesetzt werden, die zuvor reserviert und nachgewiesen werden muss. Bisher ist es nur in Nordrhein-Westfalen möglich, dass die Asche eines Verstorbenen den Angehörigen ausgehändigt wird, wenn sie beigesetzt wird. Eine Kontrolle gibt es allerdings nicht.
Mit der Bremer Novelle wird das aus dem Jahr 1934 stammende deutsche Feuerbestattungsgesetz zumindest teilweise ausgehebelt.

Erwachsene Menschen, die frei über ihre eigenen Angelegenheiten bestimmen?
So geht es aber nicht, zürnt die um ihre Pfründe fürchtenden evangelische Kirche und brüllt Zeter und Mordio.
Die geplante Lockerung des Bestattungsrechts in Bremen stößt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf Kritik. Dies fördere eine Tendenz zur Privatisierung von Religion und verdränge Trauer aus der Öffentlichkeit, sagte Vizepräsident Thies Gundlach vom EKD-Kirchenamt in Hannover am Donnerstag dem epd. […]  Das gehe zu weit, sagte Gundlach, der die Hauptabteilung Kirchliche Handlungsfelder und Bildung in der EKD-Zentrale leitet. Der Theologe argumentierte, im Zuge der Liberalisierung des Bestattungsrechtes gebe es bereits eine Vielfalt an Beisetzungsformen. Eine würdige Bestattungskultur sei ein "Grundanliegen der Christenheit".
Verdammt noch mal, Gundlach!
Die Zeiten, daß Kirchen die Bestattungen von Selbstmördern verbieten konnten, sind vorbei. Das Mittelalter ist vorbei. Jedes Kirchenmitglied kann seinen toten Körper solange beweihräuchern, aufbahren und bebeten lassen wie es will.
Halt‘ Dich aber aus meinen Angelegenheiten raus!
Was ich mit meiner eigenen Asche tue, geht Dich nichts an!