Montag, 14. Juli 2014

Kaspar-Regierung Deutschland


Der am 20. März 2014 eingerichtete NSA-Untersuchungsausschuss hat ein Problem.
Es steht ein gewaltiger Elefant im Raum, sogar ein 80-millionenfacher Elefant.
 Das flächendeckende illegale Aushorchen der deutschen Bürger soll nicht angesprochen werden.
Obama hat lediglich zugesagt eine einzige Deutsche, nämlich Angela Merkel, zukünftig nicht mehr geheimdienstlich zu überwachen.
Aber was heißt das schon?
Nach der Merkel-Handy-Affäre versprachen die Amerikaner deutsches Recht nicht mehr zu verletzen.

Blöderweise lügen die Amerikaner aber nachgewiesenermaßen ungeniert befreundete Regierungen an. Der Fall des just ausgewiesenen CIA-Station Chiefs zeigt das wieder einmal.

Die CIA-Residenten in Deutschland haben echte Macht: Sie vertreten nicht nur ihren eigenen, sondern alle US-Geheimdienste. Wie in keinem anderen Land tummeln sich hier Hunderte Agenten. Deutschland liegt – aus der Perspektive der USA – nahe an Afrika, Asien, dem Nahen Osten und Osteuropa. Zudem gilt – oder galt – Deutschland als gegenüber US-Anliegen sehr aufgeschlossen. Und vor der Spionageabwehr musste man sich auch nicht fürchten.
Die Stellung eines CIA-Residenten gleicht deshalb der des US-Botschafters. […] Allein die CIA unterhält in Deutschland ein kleines Imperium, bis zu 100 Agenten sitzen in Berlin, Frankfurt und anderen Städten. Statt nur ihren Chef hätte man auch die Hälfte von ihnen nach Hause schicken können.
[…] Das Wiener Übereinkommen legt fest, dass aus diplomatischen Missionen heraus Informationen nur mit „rechtmäßigen Mitteln“ beschafft werden dürfen. Dagegen haben die Amerikaner offensichtlich verstoßenund ihre deutschen Partner belogen. In zahllosen Runden versicherten US-Vertreter seit Beginn der NSA-Affäre, dass auf deutschem Boden jederzeit deutsches Recht respektiert werde.
(Georg Mascolo, SZ vom 12.07.2014)

Angela Merkel, die weiter für TTIP wirbt, ist dem NSA-Ausschuss keine Hilfe. Selbst wenn sie nicht gerade für lumpige 300.000 Euro das zweite Mal nach Brasilien zum Fußball gejettet wäre und in Berlin ihren Job täte, würde sie die Aufklärung behindern.

Denn wenn es nur ansatzweise stimmte, daß die deutsche Regierung den „NSA-Skandal“ aufklären wolle, bräuchte sie nur Ed Snowden einzuladen. Der kann aufklären und würde auch gern nach Deutschland kommen.
Vermutlich ist das sogar die einzige Möglichkeit Licht ins Dunkel zu bringen, denn aus Washington wird man keine Hilfe bekommen.
Der Spin in Amerika ist inzwischen doch eindeutig:
Die Deutschen sollen sich mal nicht so aufregen. Die unzuverlässigen Typen (Libyen-Enthaltung, Irak-Krieg-Nein und mangelnde Rüstungsausgaben,..) müssen ausgespäht werden.
Merkel hat aber den Hosenanzug viel zu voll, um sich ein Rückgrat wachsen zu lassen und kuscht weiter vor Amerika, welches sogar den besagten NSA-Ausschuss von der NSA ausforschen läßt.
Die Aufklärer arbeiten also mit Maulkorb und Nebelwerfern.
Dem ungeliebten Gremium gehören acht Abgeordnete an. Nach nur sechs Tagen hatte der Vorsitzende Clemens Binninger (CDU) schon keine Lust mehr und warf hin. Nun ist CDU-Blitzbirne Patrick Sensburg der neue Chef.
(Stellvertretender Vorsitzender : Hans-Ulrich Krüger SPD. Weitere Mitglieder:  Christian Flisek SPD, Roderich Kiesewetter CDU, Andrea Lindholz CSU, Konstantin von Notz Grüne, Martina Renner Die Linke, Tankred Schipanski CDU).

Was für ein Treppenwitz.
 Die deutschen Verfassungsschützer, die eben noch ihre Unfähigkeit bei den Uwe/Uwe/Zschäpe-Morden bewiesen hatten, können ohnehin nicht zur Aufklärung beitragen, weil sie selbst von CIA und NSA gesteuert werden. Und die politischen Schwergewichte lassen die Finger vom Thema. Sollen doch diese acht Hinterbänkler ran.

Da man es offenbar schon wieder vergessen hat, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, welchen Auftrag der Untersuchungsausschuss von den Deutschen Volksvertretern nach Drucksache 18/843 bekommen hat.

Es ist nämlich ein sehr umfassender Auftrag an die acht Abgeordneten, die unter anderem folgende Fragen klären müssen:

Wurden durch Überwachungsprogramme des US-amerikanischen Nachrichtendienstes „National Security Agency“ (NSA) und des britischen „Government Communications Headquarters“ (GCHQ) oder durch Unternehmen in ihrem Auftrag Daten (insbesondere über Telekommunikationsvorgänge einschließlich SMS, Internetnutzung, E-Mail-Verkehr - „C2C“, Nutzung sozialer Netzwerke und elektronischer Zahlungsverkehr) einer Erfassung und Speicherung auf Vorrat sowie einer Kontrolle und Auswertung unterzogen, von der auch Kommunikations- und Datenverarbeitungsvorgänge von, nach und in Deutschland betroffen waren?
(….) Inwieweit wurden und werden dabei diplomatische Vertretungen und militärische Standorte genutzt, um Daten über solche Kommunikations- und Datenverarbeitungsvorgänge und deren Inhalte zu gewinnen?  Gegen welche Rechtsvorschriften auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene verstießen oder verstoßen derartige Aktivitäten gegebenenfalls?  Haben und gegebenenfalls seit wann haben die Bundesregierung, ihr nachgeordnete Dienststellen oder durch sie mit sicherheitsrelevanten (auch IT-)Aufgaben Beauftragte Hinweise darauf oder positive Kenntnis? (…) Wie wurden solche Kenntnisse gegebenenfalls bewertet und welche Schlüsse wurden daraus
gezogen? Welche Vorkehrungen oder Maßnahmen haben Stellen des Bundes ergriffen oder veranlasst beziehungsweise hätten sie ergreifen oder veranlassen müssen, um die (…) genannten Aktivitäten und ihr Ausmaß gegebenenfalls festzustellen und zu unterbinden? (…) Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck wurden oder werden derartige Daten gegebenenfalls erlangt oder genutzt? Wie wurde gegebenenfalls sichergestellt, dass die betreffenden Informationen auch nach deutschem Recht erlangt und genutzt werden dürfen? Wie wurde gegebenenfalls sichergestellt, dass nicht In-formationen erlangt und genutzt wurden und werden, die nach deutschem Recht nicht hätten erhoben werden dürfen?  Waren Stellen des Bundes (…)  an der Entwicklung beziehungsweise technischen Umsetzung oder Anwendung von Programmen wie „PRISM“, „TEMPORA“,„XKeyscore“ oder anderer (…) genutzter Programme in irgendeiner Form beteiligt? Wer auf deutscher Seite war gegebenenfalls wie, wie lange und woran im Einzelnen beteiligt? (….) .Inwieweit wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unverzüglich über Erkenntnisse und Informationen unterrichtet (….)? Weshalb und aufgrund welcher Umstände und Einflussnahmen unterblieb dies gegebenenfalls?
(….) Haben US-amerikanische Stellen auf deutschem Staatsgebiet oder von diesem ausgehend Telekommunikationsüberwachungen, Festnahmen oder gezielte Tötungen durch Kampfdrohneneinsätze durchgeführt oder veranlasst? Welche Erkenntnisse lagen Stellen des Bundes zu welchem Zeitpunkt hierüber gegebenenfalls vor? (…) Inwiefern haben die Bundesregierung sowie die ihr nachgeordneten Dienststellen US-amerikanischen Sicherheitsbehörden ermöglicht, an Befragungen von Asylbewerbern teilzunehmen oder solche Befragungen eigenständig durchzuführen? (…)Welche Tätigkeiten haben die Bundesregierung (…) ergriffen, um auf eine Aufklärung, Strafverfolgung und Beendigung dieser Praktiken hinzuwirken, beziehungsweise weshalb (….) ist dies
unterblieben? Waren die von der Bundesregierung der Öffentlichkeit mitgeteilten Informationen zu den vorgenannten Fragen zutreffend? Waren die von der Bundesregierung gegenüber Abgeordneten oder parlamentarischen Institutionen mitgeteilten Informationen zu den vorgenannten Fragen zutreffend und umfassend? (….) Wurde der Datenverkehr von Stellen des Bundes durch Nachrichtendienste der genannten Staaten erfasst oder überwacht? Waren hiervon auch deutsche Vertretungen im Ausland betroffen? (…)  Wurde Telekommunikation (…) von Mitgliedern der Bundesregierung (…) durch Nachrichtendienste der genannten Staaten erfasst oder ausgewertet? (…) Weshalb wurden gegebenenfalls derartige Kommunikationserfassungen von
Stellen des Bundes nicht früher bemerkt und unterbunden? (…) Welche Strategie zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf Daten oder Abfluss von Daten aus IT-Systemen des Bundes hat die Bundesregierung im Untersuchungszeitraum verfolgt und wie wurde diese weiterentwickelt? (…) Sind rechtliche und technische Veränderungen am deutschen System der nachrichtendienstlichen Auslandsüberwachung nötig, um der Grund- und Menschenrechtsbindung deutscher Stellen vollauf gerecht zu werden und gegebenenfalls welche? Sind rechtliche und technische Veränderungen bezüglich der Übermittlung, Entgegennahme und des Austausches von Informationen mit ausländischen Sicherheitsbehörden nötig, um der Bindung der Bundesregierung und aller deutschen Stellen an die Grund- und Menschenrechte vollauf gerecht zu werden und gegebenenfalls welche? Durch welche Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer oder technischer Art kann sichergestellt werden, dass der garantierte Schutz der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation von, nach und in Deutschland bestmöglich verwirklicht wird, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Träger von Berufsgeheimnissen und Zeugnisverweigerungsrechten und Träger von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor einer verdachtsunabhängigen Erfassung von elektronischen Kommunikationsvorgängen und deren Inhalten durch ausländische Nachrichtendienste geschützt werden? (…)
Welche Maßnahmen zur Gewährleistung eines bestmöglichen Schutzes der Privatheit der elektronischen Kommunikation sind auf europäischer und internationaler Ebene erforderlich? Hierzu sollen die Erkenntnisse der Untersuchung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments sowie die Arbeiten auf Ebene der Vereinten Nationen einbezogen werden. Welche Maßnahmen sind nötig, um die Bevölkerung, Unternehmen und öffentliche Verwaltung besser vor Internet- und Telekommunikationsüberwachung durch ausländische Stellen zu schützen?
Wie kann die exekutive, parlamentarische, justizielle und unabhängige datenschützerische Kontrolle der Sicherheitsbehörden des Bundes lückenlos und effektiv gewährleistet werden? (…)

Diese von mir sehr stark gekürzte Aufgabenstellung beinhaltet also nicht nur die Aufklärung sondern auch konstruktive Vorschläge wie man zukünftig die Spionage technisch verhindert.

Dafür scheinen mit die Ausschussmitglieder und insbesondere ihr Vorsitzender bestens qualifiziert.
Herr Sensburg schlägt vor die Kommunikation wieder auf mechanische Schreibmaschinen umzustellen!

Ich bin stolz auf meine Volksvertreter.

Die gute alte Schreibmaschine: Soll ausgerechnet sie das Mittel gegen Überwachung und Spionage sein? Diesen Eindruck erweckt der Vorsitzende des NSA-Ausschusses im Bundestag, Patrick Sensburg (CDU). Das Gremium wolle künftig auch auf klassische Kommunikation setzen, um sich vor Lauschangriffen zu schützen, kündigte er am Montag an. Der Ausschuss erwäge den Einsatz mechanischer Schreibmaschinen, um geheime Dokumente zu verfassen, sagte Sensburg in der ARD. […] "Bevor ich Schreibmaschine nutze, Zettelchen nach dem Lesen verbrenne, schaffe ich lieber die Geheimdienste ab", twitterte die Linken-Obfrau im Gremium, Martina Renner. Linken-Fraktionsvize Sahra Wagenknecht bezeichnete die Idee als "grotesk".  Der SPD-Obmann im Ausschuss, Christian Flisek, kritisierte Sensburg für dessen Äußerung. "Mit der Forderung nach mechanischen Schreibmaschinen wird unsere Arbeit eher ins Lächerliche gezogen. Wir leben im 21. Jahrhundert, viele Menschen kommunizieren weitgehend digital. Wirksame Spionageabwehr funktioniert ebenfalls digital. Die Vorstellung, sich mit einem Rückzug an die Schreibmaschine vor Überwachung schützen zu können, ist absurd. Gerade jetzt geht es darum, verloren gegangenes Vertrauen in digitale Infrastruktur wiederherzustellen", sagte Flisek SPIEGEL ONLINE. […] Der SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass das Handy des Unions-Obmanns im Ausschuss, Roderich Kiesewetter (CDU), abgehört worden sein könnte. […]