Sonntag, 23. Januar 2022

Die Kirche war, ist und bleibt moralisch bankrott.

In 2020 Jahren ist der großen Weltexpertin für Moral, die daher in alle Ethikgremien nominiert wird, noch nicht eingefallen, bei einem Verbrechen auch die Perspektive des Opfers zu berücksichtigen.

Seit dem Jahr 2000 sind aus den USA nach Europa schwappend Myriaden Fälle von brutalen ephebo- und pädosexuellen Triebtätern in Soutane bekannt.
Wenn ein Priester ein Kind vergewaltigt, handelt es sich laut Kirchenrecht um einen bedauerlichen Fall von Zölibatsverletzung. Die „Schande“ hat aber das Kind zu tragen. Seine seelischen und physischen Verletzungen existieren für die Profi-Ethiker gar nicht.

Erst volle 20 Jahre nachdem die sexuelle Massenkindesmisshandlung viral ging, vor einem Monat, sah sich Bergoglio genötigt einzuräumen, daß so ein „Fall“ auch für das Opfer nicht schön ist. Nach Jesu Geburt dauerte es also sagenhafte 2021 Jahre bis der katholischen Kirche durch massiven Druck von außen, erstmals in den Sinn kam, die Vergewaltigung eines Kindes überhaupt bestrafen zu müssen. Über zweitausend Jahre zuckte die Hüterin der Moral nur die Schultern. Sind ja nur Kinder.

[…..] Missbrauchs-Täter in der katholischen Kirche konnten sich bislang auf milde Strafen verlassen. Seit heute stellt das Kirchenrecht den Missbrauch Minderjähriger explizit unter Strafe. […..] Eine Kirche, die vor allem Nächstenliebe predigt, tut sich schwer mit dem Strafen. Im alten Kirchenrecht gab es in Bezug auf überführte Missbrauchstäter Formulierungen wie "kann mit einer gerechten Strafe bestraft werden". Kann, nicht muss. Kirchenrechtsprofessor Thomas Schüller aus Münster sagt, viele Bischöfe hätten sich gar nicht mit dem Strafrecht auseinandergesetzt und sehr pragmatisch bei Straftatbeständen oder angezeigten Straftaten pastorale Milde walten lassen. "Das hat die Opfer sexualisierter Gewalt stark mitgenommen, weil ihrem Schicksal eben nicht sachgerecht nachgegangen wurde", sagt er.  Das soll sich mit dem neuen Gesetzes-Codex ändern. Unter Nummer 1398 wird jetzt, im Jahr 2021, der Missbrauch von Minderjährigen als eigener Straftatbestand geführt. Die Strafen für überführte Täter können bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand gehen. […..] Pater Hans Zollner von der päpstlichen Kinderschutzkommission hat eine solche Reform des Strafrechts lange gefordert. Zu unpräzise ist ihm aber nach wie vor der im neuen Recht beschriebene Straftatbestand. Demnach handelt es sich beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch einen Geistlichen pauschal um eine "Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs", also um "Ehebruch". Gemeint ist: Der Priester hat gegen das Gelübde verstoßen, ehelos zu leben. […..]

(Tagesschau, 08.12.2021)

Auch wenn jetzt die Opfer von Priestervergewaltigungen nun seit ein paar Wochen erstmals im Kirchenrecht insofern existieren, daß sie mit dem Täter „Ehebruch“ begingen, hat sich die Erkenntnis noch nicht unter den Klerikern herumgesprochen.
Das Verhalten der Kleidchenträgern nach den jüngsten Enthüllungen zeigt vielmehr, daß sie immer noch danach trachten, die Täter zu schützen, jede Schuld von sich zu weisen und nicht einen Hauch Mitgefühl ihre Opfer aufzubringen.

Sollen doch die missbrauchten Kinder in Schande leben!

   [……] Der Begriff „Kinderschänder“ ist ein Propagandabegriff mit dem sich Abseitige aller Couleur unter anderem für Todesstrafe und Folter stark machen.
Kinderschänder sind in der Hierarchie der Verbrecher die ultimativ unterste Stufe.
Der Begriff ist aber sachlich komplett falsch - wenn man mal in ein Herkunftswörterbuch guckt.
Glücklicherweise habe ich die diesbezüglichen Begriffe
1.) Entomologie, 2). Enantiomorphorie, 3.) Endarteriektomie, 4.) Eleuteriologie, 5.) Embolektomie, 6.) Entomogamie, 7.) Enzephalomalazie, 8) Endokrinologie, 9.) Epigastralgie 10.) Etymologie schon in einem anderen Posting definiert.
Er drückt nämlich aus, daß über das Kind von dem Vergewaltiger Schande gebracht wurde!    Ganz so, wie man in einigen archaischen islamischen Gesellschaften die eigene Tochter umbringen muß, wenn sie vergewaltigt wurde, um die Familienehre wieder herzustellen, während der Vergewaltiger nicht belangt wird - zumindest nicht getötet wird.
Nun sind humanistische Standards sehr unterschiedlich - ICH finde es jedenfalls höchst amoralisch das OPFER zu töten und den Täter zu schonen.
Genau das impliziert aber der verbale Gebrauch des Wortes Kinderschänder:
Die Opfer leben in Schande.
Tatsächlich ist das auch bis auf den heutigen Tag in der Mehrzahl der Fälle so, wie auch wieder die jüngsten Enthüllungen aus Irland zeigen:
Die mißbrauchten und vergewaltigten Opfer schämen sich, schweigen ob ihrer Schande über Dekaden, während die Täter aus den Reihen der Priester weiter unbehelligt bleiben.
Es wird mitunter sogar noch schlimmer, da einige Bischöfe den Opfern die Schuld in die Schuhe schieben - da liegt es dann der schwarze Peter nach Auffassung des höchst perversen Bischof Bernardo Álvarez Afonsos bei den 13-Jährigen Knaben, die es darauf anlegen.    Die moralisch verwerflichste Form des Indiviuums war wohl der deutsche Kardinal Degenhardt, der den Müttern eine Mitschuld zuschob - denn wenn sie überhaupt einen nackten Kinderkörper den Ehemännern zugänglich machten, wäre es verständlich, daß sie ihren Begierden nicht widerstehen könnten.
Damit offenbart der Kirchenfürst, daß seiner persönlichen Ansicht nach jeder Mann ein potentieller „Kinderschänder“ (in diesem Fall tatsächlich Pädophiler) sei. […..]

(Kirchenschänder, 24.05.2009)

Die Großen der RKK, wie Kinderfi**erschützer Kardinal Marx, werden ob ihrer ethischen Expertise von den frommen Ministern  als oberste Ratgeber rekrutiert. Der bayerische Ethikrat ist eine einzige theologische Zusammenballung


Söder kann sich offenbar gar nicht vorstellen, daß überhaupt jemand kompetent zu ethischen Fragen Stellung nehmen kann, der nicht zu einer antidemokratischen Kinderfic**rorganisation gehört.  Kanzlerin Merkel berief den Hobby-Atomphysiker Kardinal Marx im Jahr 2011 sogar in den Ethikrat für eine sichere Energieversorgung

Ich verstehe gar nicht, wie die Energiewende bei so geballter Kompetenz schief gehen konnte.

In einer Welt, in der Opfer Schuld an den Verbrechen an ihnen sind und in der Täter selbst darüber befinden, ob sie angezeigt, oder gar bestraft werden, sprechen sich Haupttäter wie Papst Ratzinger gleich selbst von jeder Schuld frei.

(……) Das Papstamt steht für maximale Machtfülle.

Er wird direkt vom Heiligen Geist (=Gott) ausgesucht, amtiert folglich auf Lebenszeit als Stellvertreter Gottes auf Erden.

Weltlich betrachtet ist es ein absolutistisches Amt. Ein Papst ist nicht nur oberster Chef der Exekutive, Judikative und Legislative, sondern er ist praktischerweise auch noch unfehlbar.

Noch beindruckender ist seine kirchenrechtliche Stellung.

Franzi verfügt über Primatialgewalt (der Primatsanspruch des Papstes ergibt sich aus Matthäus 16 : Als Nachfolger des Apostels Petrus, irdischer Stellvertreter Jesu Christi und Hirte der Universalkirche verfügt der Papst in der römisch-katholischen Kirche „über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann“ (can. 331 CIC).

Der Papst ist Träger der Höchstgewalt (potestas suprema); es steht also nichts und niemand über ihm; und der

 Vollgewalt (potestas plena), also maximale Gewaltenfülle in materieller und formeller Hinsicht. Materiell meint, daß sich päpstliche Gewalt über absolut alle Sachgebiete der Kirche erstreckt. Formal heißt Amtsgewalt des Papstes über Exekutive, Legislative und Judikative umfasst.

Franzi ist oberster Richter der Kirche und zwar ohne sich selbst an kirchliches Recht halten zu müssen (prima sedes a nemine iudicatur). Was er entscheidet ist daher automatisch letztinstanzlich und unanfechtbar.

Die Primatialgewalt ist unmittelbar (potestas immediata), so daß sich der argentinische Einlunger willkürlich in alles was ihm beliebt einschalten kann ohne irgendwelche Vorinstanzen abwarten zu müssen.

Ferner verfügt Bergoglio über Universalgewalt (potestas universalis), kann also seine Primatialgewalt auch auf alle Teile wie Bistümer, Klöster, Pfarren anwenden; und:

bischöfliche Gewalt (potestas vere episcopalis) und frei ausübbare Gewalt. Kein Kardinal, kein Kirchengericht, noch nicht mal alle 4.000 Bischöfe der RKK zusammen können Franzi bei seinem Machtgebrauch hindern. (…..)

(Gerontenzickenkrieg, 14.01.2020)

Ratzinger, der sich wohlweislich immer noch als „Seine Heiligkeit“ ansprechen läßt und durch seine weiße Soutane jedem demonstriert, daß er sich immer noch als Papst versteht, macht Gebrauch von dieser Machtfülle.

[…..] Er findet keine Schuld an sich: Wie der emeritierte Papst Benedikt sich im Missbrauchsskandal selbst freispricht. […..] Apocalypse Now: Beim Lesen im fast zweitausendseitigen sogenannten Missbrauchsgutachten kam mir dieses Wort in den Sinn. Es ist der heimliche Titel des Gutachtens, das von der Erzdiözese München/Freising als Schritt zur Aufklärung bei der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl, Spilker und Wastl in Auftrag gegeben worden war; es ist soeben vorgestellt und publiziert worden.[…..] Die sexuelle Gewalt ist nicht wie ein 11. September über die katholische Kirche gekommen. Sie kam von innen und sie wurde gefördert durch Kleinreden und Vertuschen. […..] Am peinlichsten und beschämendsten ist der Blick auf Joseph Ratzinger, den emeritierten Papst Benedikt. Seine Antworten auf die Fragen der Gutachter liegen nämlich auf 82 Seiten dem Gutachten bei. Die Antworten sind eine Abwimmelorgie. […..]  Er hat in diesem wie in allen anderen Fällen seine Verantwortung zurückgewiesen und behauptet Unkenntnis. Das liest sich so: "Somit ergibt sich aus der Aktenlage ..., dass ich keine Kenntnis hatte." Zu einer belastenden Aktennotiz: "... keine Erinnerung, so dass ich davon ausgehe, dass sie mir nicht zur Kenntnis gebracht wurde". Zum Einsatz des pädophilen Priesters: "Aber selbst wenn ich davon Kenntnis gehabt haben sollte, gab es keinen Grund, einen solchen Einsatz zu hinterfragen." Es ist dies eine Suada des Nichtwissens und der offenkundigen schriftlichen Lügen. Der emeritierte Papst hat diese Suada kaum selbst formuliert. Sie trägt die Züge seiner juristischen Berater. Die haben ihm damit einen schlechten, einen furchtbaren Dienst erwiesen. Sie haben formuliert, als müssten sie Benedikt XVI. aus einem Strafprozess heraushauen, sie haben eine blamable, beschämende und fatale Verteidigungsschrift verfasst - wo Gewissenserforschung, Schuldbekenntnis, Zerknirschung, Reue und Umkehr notwendig gewesen wären. […..]

(Heribert Prantl, 23.01.2022)