Glücklicherweise
bin ich kein Jurist.
Ich weiß
auch gar nicht wie Juristen ticken. Nach meinen persönlichen Erfahrungen ist es
aber so, daß in den Fällen, in denen man sich tatsächlich juristischen Rat
einholt folgendes Muster abgespielt wird:
Der Nichtjurist denkt gründlich über einen Sachverhalt nach, überlegt welches aus logischen Erwägungen die einzig alle zufriedenstellende Lösung sein muß und erfährt am Ende, daß alles ganz anders ist und zwar so, wie es sich kein auch nur halbwegs vernünftiger Mensch hätte vorstellen können.
Der Nichtjurist denkt gründlich über einen Sachverhalt nach, überlegt welches aus logischen Erwägungen die einzig alle zufriedenstellende Lösung sein muß und erfährt am Ende, daß alles ganz anders ist und zwar so, wie es sich kein auch nur halbwegs vernünftiger Mensch hätte vorstellen können.
Warum
etwas hochkompliziert und unvernünftig ist und scheinbar gezielt jeder
Sinnhaftigkeit ausweicht, könnte ein Jurist erklären. Er tut es aber grundsätzlich
so verschachtelt und verklausuliert, daß es dem Laien unverständlich bleibt.
Damit
schützen Juristen ihr Herrschaftswissen. Jura ist nichts anderes als moderne
Bibelexegese. Jurastudenten und Priesterseminaristen betreiben beide nichts
anderes als Bibelkunde – nur mit anderen Bibeln.
Die
Juristerei ist eine Zeitreise zurück ins 15. Jahrhundert vor
Luthers Bibelübersetzung.
Da gab
es auch nur ein maßgebliches Buch, das aber Ottonormalbürger nicht zugänglich
war, weil es in der Geheimsprache Latein verfasst war.
Also waren die Bürger auf Interpretation durch die Pfarrer, welche als exklusive Sprachrohre fungierten, angewiesen. Sie waren die einzigen, die zur biblischen Verfassung Zugang hatten.
Also waren die Bürger auf Interpretation durch die Pfarrer, welche als exklusive Sprachrohre fungierten, angewiesen. Sie waren die einzigen, die zur biblischen Verfassung Zugang hatten.
Genau
verhält es sich heute mit bundesrepublikanischen Gesetzen. Wir müssen uns alle
danach richten, können sie aber selbst nicht im Original lesen, weil sie
absichtsvoll von Juristen im Jura-Rotwelsch abgefasst wurden.
Würde
man Gesetze allgemeinverständlich, klar und nur auf eine Weise interpretierbar
formulieren, wären Hunderttausende Juristen arbeitslos.
Etwas,
das unnötig kompliziert und hochgestochen formuliert ist, kann dennoch sehr
sinnvoll sein. Möglicherweise sind also unser Grundgesetzt und unser
Strafgesetzbuch geistige Meisterleistungen. Aber wie sollte ich das wissen? Ich
kann das Zeug auch nicht lesen, bzw verstehen.
Allerdings
schnappt man auch als Laie einige Wahrheiten auf. Offenbar sind einige Gesetze
dem Zeitgeist geschuldet und so unsinnig, daß sie eines Tages nur komplett
gestrichen werden können.
Beispiele
dafür sind der §175 und der §218.
Schwule und Mädchen, die abtreiben mußten, ins Gefängnis zu schicken, ist natürlich gaga.
Schwule und Mädchen, die abtreiben mußten, ins Gefängnis zu schicken, ist natürlich gaga.
Andere
abzuschaffende Gesetze sind der Inzestparagraph § 173 StGB, der Gotteslästerungsparagraph 166 und auch der
Volksverhetzungsparagraph 130 müßte etwas überarbeitet werden.
Daß
immer wieder rechtslastige Juristen und Bischöfe nach einer Verschärfung des „Gotteslästerungsparagraphen“
schreien, hängt mit ihrem eigenen unterentwickelten Gottvertrauen
zusammen. Offenbar glauben sie ihre eigene Theorie nicht, wenn sie meinen, daß
Gott auf bestimmte Strafrechtsparagraphen angewiesen wäre.
Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar
stärkste Misstrauensvotum gegen den lieben Gott.
Karl Kraus, öst. Schriftsteller
stärkste Misstrauensvotum gegen den lieben Gott.
Karl Kraus, öst. Schriftsteller
„In
letzter Zeit war die Leistungsbilanz Gottes, was die Juden anbelangt nicht
gerade überwältigend."
Er
könne nicht zugleich allmächtig und gerecht sein - denn wäre er es, hätte er
Ausschwitz nicht zugelassen. Doch offensichtlich konnte er es nicht verhindern.
Und was ist wenn es einen Gott gibt, der Ausschwitz verhindern wollte, aber nicht konnte?
Auch dazu hat Bauer eine einfache Antwort:
„Ein
armer Kerl, der Unterstützung braucht, der sich seine Stärke von uns holen muß
- einen solchen Gott brauche ich nicht!“
Die
Deutschen organisierten Christen halten ihren Gott im Gegensatz zu Atheisten
ebenfalls für so klein und schwach, daß sie es nachdem Gott 2000 Jahre lang
auch ohne gesetzlichen Schutz auskam, nun plötzlich für absolut notwendig
erachten den lieben Gott vor Lästerern zu schützen.
Der
Mann wird ja auch nicht jünger.
Der
ewige, allmächtige und omnipotente Gott könnte offenbar in Depressionen
verfallen, wenn ein Frechdachs wie Tammox ihm sagte „Dich gibt es gar nicht!“
Nach
den Attacken der beiden großen Doppel-M-Religioten (Martin Mosebach und
Matthias Matussek) und des Christen des Tages Nr. 64, Prof. Robert
Spaemann, wird der § 166 wieder heiß diskutiert.
"Es wird das soziale Klima fördern, wenn
Blasphemie wieder gefährlich wird", schrieb Mosebach in einem Essay. Er kritisierte Christen, die sich die
Schmähung ihres Glaubens gefallen ließen. "Auch Bischöfe blicken verlegen
zur Seite, wenn von Blasphemie die Rede ist, sie wollen sie bloß nicht
wahrnehmen, um nicht Stellung beziehen zu müssen", schrieb Mosebach.
"Politisch werden wir es nicht hinkriegen"
Der
berüchtigte Gaga-Paragraph, welcher Blasphemie unter Strafe stellt.
Ein
Homunculus unter den Paragraphen, denn er stellt eine abstrakte Sache nur in
Abhängigkeit von dem Aufschrei der Religioten unter Strafe.
Das
heißt; ein und dasselbe Vergehen ist mal strafbewehrt, mal nicht.
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen,
Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften
(§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer
in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder
andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre
Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören.
Sage
ich „Gott hat Hühneraugen“ und keiner steht auf, um zu versichern Gott habe
wohlgeformte vollkommen Hühneraugen-freie Zehen, komme ich straffrei
davon.
Je
mehr Vertreter der Gott-hat-makellose-Füße-Theorie sich aber empören und desto
lauter sie dies tun, desto höher die Chance, daß ich in den Knast komme.
Gute
Zeiten für Fundis, Irrationale und Krawallmacher - je hysterischer und
exzessiver sie reagieren, desto eher bekommen sie ihren Willen.
Hätten
Gott, Allah und Jahwe tatsächlich überzeugte Anhänger, wüßten diese, daß Gott nicht
weniger allmächtig wird, nur weil ein Atheist dies behauptet.
Indem
sie aber Gott zur potentiellen beleidigten Leberwurst herabstufen,
demonstrieren sie, wie wenig sie glauben.
Sie
sind alle kleine Ratzingers, die sich lieber hinter Panzerglas verstecken und
kleine Pfarrer, die lieber einen Blitzableiter gegen Gottes Blitze auf dem
Kirchendach installieren.
Der
Bamberger Bischof prescht vor.
Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick setzt sich für
ein Gesetz gegen Blasphemie ein. "Wer die Seele der Gläubigen mit Spott
und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch
bestraft werden", erklärte Schick am Mittwoch in Bamberg. […] Gegen
"heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie
heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen" dürfe kein Spott und Hohn
zugelassen werden.
Satire über religiöse Einstellungen und Gefühle stelle
eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde dar, betonte der
Erzbischof. Eine Gesellschaft, die das, was religiösen Menschen hoch und heilig
sei, nicht schütze, schade sich selbst. Sie dränge einen Teil ihrer Bürger an
den Rand oder sogar in den Untergrund, mahnte Schick. Christen müssten deshalb
fordern, dass die "Person Jesu Christi, Gott der Vater, Maria, die Heiligen,
die Hostie des Altarsakraments, die sakralen Gegenstände wie Kelche und
Monstranzen, auch die Kirchengebäude und Prozessionen von unserem Staat
geschützt werden".
Zugleich rief Schick die Gläubigen auf, auch selbst das
Heilige heilig zu halten. Christen sollten deutlich machen, dass sie
Verunglimpfungen ihrer Überzeugungen und Werte in Medien und öffentlichen
Organen nicht hinzunehmen bereit seien.
Lästern
verboten. Zurück ins Mittelalter.
Wir
drehen und drehen und drehen uns im Kreis.
Sogar die alberne kleine Nuhr-Bemerkung, die einen Profiempfindlichen
von 4 Millionen Muslimen, so aufregte, daß er den Mann
juristisch stoppen wollte, taugt nun wieder dazu nach einem scharfen 166 zu
kreischen.
GÄHN.
Es ist
offenbar immer noch nicht verstanden worden. Die eigenen Neurosen können keine
Schablone für ein entsprechendes Strafrecht sein.
Wenn
einer etwas über des anderen imaginären Freund sagt, ist das auszuhalten.
Der arme
Heribert Prantl muß genau wie ich immer wieder das gleiche schreiben….
[….]
Man muss die Aufklärung verteidigen gegen
eine Religionsauslegung, welche die Ausübung von Grundrechten für Blasphemie
hält. Gewiss: Kritik an der Religion und Spott gegen die Religion können
religiöse Gefühle verletzen. Aber die bloße Verletzung von Gefühlen ist nicht
strafbar. Und die Strafbarkeit der Gotteslästerei ist längst abgeschafft. [….]
Das Strafrecht hat, als es die sogenannte
Blasphemie, die Gotteslästerung, im Jahr 1969 neu formulierte, einen Fehler
gemacht. Es wollte die Strafbarkeit von Straftaten wider Gott und die Religion
stark einschränken, es wollte nicht mehr die bloße Verletzung von religiösen
Gefühlen bestrafen. Es hat daher die Strafbarkeit der "Beschimpfung von
religiösen Bekenntnissen" daran geknüpft, dass diese Beschimpfung
"geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Die gut gemeinte
Formulierung des Gesetzes führt aber zu einem schlechten Ergebnis: Sie führt
dazu, dass es von der Militanz von Religionsanhängern abhängt, ob ein Spötter
wider Gott und Religion sich strafbar macht oder nicht.
[….]
Jegliches Religionsstrafrecht muss
abgeschafft werden. Jegliche Kritik, jeglicher Spott darf sein - Grenze ist die
Volksverhetzung. Bestraft werden muss, wer zum Hass gegen bestimmte Teile der
Bevölkerung aufstachelt. Das ist strafrechtlicher Minderheitenschutz. [….]