Sonntag, 8. Oktober 2017

Kerstin Griese legt nach



Schon seltsam. Heute hatte ich einige kleine Gewissensbisse, weil ich gestern der SPD-Bundestagsabgeordneten Griese quasi Schmerzen wünschte.

[….] wünsche ich den Befürwortern dieses Aktes soziopathischen Bevormundung ein eigenes Lebensende mit jahrelanger….

Ich schrieb das nicht aus, sondern verwendete das Stilmittel der Aposiopese, aber es war dennoch ein Fall von „das tut man nicht“.
In einer politischen Auseinandersetzung darf es nie persönlich werden und die körperliche Unversehrtheit des Gegenübers ist auch in den Fällen zu respektieren, wenn Griese, Nahles und Co genau das nicht tun, sondern ein Gesetz durchbringen, welches definitiv zu grauenhaften unnötigen Qualen vieler Menschen führen wird.
Man will schließlich nicht auf das Niveau von Religioten sinken.

Bizarrerweise legt Griese nun mit einem ganz ähnlichen Fall nach, setzt sich wieder aus religiöser Verblendung über die körperliche Unversehrtheit anderer hinweg, befürwortet wieder ausdrücklich ein Gesetz welche Unschuldigen physische und psychische Schäden bereitet.
Gott will es so. Des lo vult.

Im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen wirft sie Kinderschützern und Humanisten wie mir en passant Antisemitismus vor.
Eine ungeheuerliche Entgleisung der offenbar völlig verwirrten Abgeordneten.

[…..] J.A.:
Hat nicht die Beschneidungsdebatte gezeigt, wie schnell antisemitische Topoi wieder aktuell werden können?
Griese:
Ich habe noch nie in meinem Leben eine Debatte erlebt, die so unterirdisch, so emotional und auch so antisemitisch geführt wurde. Dieses Thema hat ein Fass geöffnet: Alle, die schon immer etwas gegen Juden und Muslime sagen wollten, haben es offen ausgesprochen. Ich war erschrocken, wie wenig Verständnis und
Verstehenwollen über jüdische Identität quer durch alle Parteien existierte.
J.A.:
Welche Schlüsse haben Sie daraus gezogen?
Griese:
Dass wir mehr Wissen über Religion und religiöse Erziehung brauchen. Auch wenn die Religionsgemeinschaften und Kirchen weniger Mitglieder haben, brauchen wir gerade dann mehr religiöse Bildung. [….]

Was ist los mit der Frau?
Was ist da schiefgegangen?

Niemand hat etwas dagegen, wenn sich Erwachsene freiwillig zu einer Genitalverstümmelung entscheiden, die immer mal wieder Todesopfer fordert, oder die Sexualität beeinträchtigt.
Kinder körperlich aus religiösen Gründen zu misshandeln, sie mit einem nicht rückgängig zu machenden schmerzhaften operativen Eingriff zu quälen widerspricht Grundgesetz und der UN-Kinderschutzcharta.

„In den USA, wo die Beschneidung übliche Praxis ist, sterben mehr Jungen an der Zirkumzision als am plötzlichen Kindstod. Ganz zu schweigen von den 1.000 schwer verletzten Jungen, die jedes Jahr in den USA ihre ganze Eichel verlieren. Beschneidung ist richtig gefährlich – auch dann, wenn sie angeblich kunstgerecht durchgeführt wird.“
(Christian Bahls)


Beschnittene Männer berichten in Psychotherapien darüber, dass sie unter dem Gefühl leiden, es sei ihnen ohne ihr Einverständnis etwas weggenommen worden. In der Tat hat die Vorhaut wichtige erotische Funktionen: Sie erleichtert die Penetration und erhält die sexuelle Erregbarkeit. […] Die Entfernung der Vorhaut von Säuglingen ist buchstäblich einschneidender als die von Erwachsenen oder älteren Kindern. Da Vorhaut und Eichel bei fast allen Neugeborenen noch fest verwachsen sind, ähnlich wie Fingernägel mit dem Nagelbett, müssen diese beiden Strukturen zunächst einmal auseinandergerissen werden. Danach wird - je nach Methode - die Vorhaut längs abgeklemmt und eingeschnitten, mit einem Beschneidungsinstrument rundum für mehrere Minuten gequetscht und schließlich mit einem Skalpell amputiert. Die gesamte Operation dauert bis zu zwanzig Minuten. Obwohl in medizinischen Studien bewiesen wurde, dass die Neugeborenen extreme Schmerzen erleiden, ist eine adäquate Betäubung auch heute noch eher die Ausnahme als die Regel.
(Prof. Wolfgang Schmidbauer)


Das 50-Jährige Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bekam im Wahlkreis Ratingen/Niederberg im Vorland des Bergischen Landes bei Düsseldorf erneut die rote Karte. Die Wähler an der Basis wollen sie also nicht im Bundestag sehen.

[….] Kerstin Griese erzielte 30,2 Prozent der Stimmen in ihrem Wahlkreis und hat danach das Direktmandat erneut verfehlt. Sie wird erneut über die SPD-Landesliste, wo sie auf Platz 4 steht, in den Bundestag einziehen.
 „Das ist eine historische Niederlage für die SPD“, stellte Kerstin Griese in einem Statement gegenüber der Presse fest. „Die SPD braucht jetzt einen Neuanfang und muss die Oppositionsrolle annehmen.“ Das sei der klare Auftrag der Wählerinnen und Wähler, sagte Griese im Kreishaus Mettmann. „Am meisten schmerzt mich, dass mit der AfD erstmals eine rechtsextreme Partei in den Bundestag einzieht und dort die drittstärkste Fraktion bildet.“
Aus Kerstin Grieses Sicht ist auch ihre Niederlage im Wahlkreis bitter. Dies sagte sie, als sie im Velberter Willy-Brandt-Haus ankam. Dort hatten sich die Wahlkampfhelferinnen und -helfer versammelt, bei denen sich Kerstin Griese wie zuvor auch bei dem Treffen der Aktiven in Ratingen bedankte. „Es ist mir nicht gelungen, in meinem Wahlkreis den Bundestrend umzudrehen.“ [….]

Griese vertritt aber nicht nur eine Kultur des Schmerzes und des Blutes, der Qual und der Borniertheit, sondern ist zudem auch noch völlig uneinsichtig und wagt es diejenigen, die sich für Menschlichkeit und gegen unnötige Qualen einsetzen als „Antisemiten“ zu beschimpfen.

„Der Bundestag hatte richtig entschieden, als er die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten hat“, sagt Kerstin Griese anlässlich der aktuellen Debatte und der demnächst anstehenden Verfassungsgerichtsentscheidung. „Der Bundestag hatte damals einen Weg der Mitte beschritten, der den Freiraum für Ärztinnen und Ärzte erhält.“

[….] Die Debatte um die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen, die im Sommer 2013 aufkam, wurde in meiner Fraktion als Gewissensfrage gewertet. Ich habe den öffentlichen Umgang mit dieser Frage als sehr irrational und in weiten Zügen religionsfeindlich oder zumindest ignorant gegen über der Bedeutung von Religion erlebt. Antisemitische und antimuslimische Stereotype kursierten öffentlich. Alle, die schon immer gegen Religion polemisieren wollten, taten das lautstark. Eine große Ignoranz gegenüber jahrtausendealten religiösen Traditionen war zu spüren. Dass wir es in dieser aufgeheizten Stimmung geschafft haben, gesetzlich klar zu stellen, dass und wie Beschneidung unter bestimmten, auch medizinischen, Bedingungen möglich ist, war richtig. [….]

 Kerstin Griese gefällt das

Ich muß also bei meinem Verdikt bleiben; ich verachte Polit-Religioten wie Kerstin Griese, schäme mich dafür mit ihr in derselben Partei zu sein.

Unglücklicherweise wird meine eigene Partei in dieser Frage von Religioten dominiert.

Ich schließe mich beim Thema Genitalverstümmelung einer anderen Partei an.

Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel.

Medizinisch nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert.

Wir halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit.

Dass nach aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.

Sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.

Beschneidung stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes dar.

Konkret fordern wir daher

    Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen ist gesetzlich zu verbieten – analog zur Regelung von Genitalbeschneidung an Mädchen
    Streichung des § 1631d BGB (Beschneidung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation und Beschneidung durch nicht medizinisch geschultes Personal)
    Breit angelegte Aufklärung, über die Risiken der Amputation von hoch sensiblen Teilen der Genitalien, sowie Bereitstellung von Informationen über den Nutzen der Vollständigkeit dieser Organe
    Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Schutz vor Gewaltanwendung muss Vorrang haben vor dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung.