Finger
weg von meinem Pimmel - so lautet der Name einer Facebook-Gruppe mit 824
„Gefällt mir“-Angaben.
824
ist nichts, verglichen mit Lady Gaga und ihrer 8-stelligen
Anhängerschaft, aber allein der Titel regt die Religioten in Deutschland und
anderswo so dermaßen auf, daß die Genitalverstümmelungsbefürworter immer wieder
besonders empört auf die „Finger weg von meinem Pimmel“-Gruppe hinweisen.
Wer
sich so nenne, sei mindestens antisemitisch und/oder religionsfeindlich.
Heute
mußte ich, als Beschneidungsgegner, mir sogar von Rudolf Taschner, einem in
Österreich anscheinend recht bekannten Mathematik-Professoren und
Wissenschaftsjournalisten vorhalten lassen, ich sei als Kulturkämpfer ein
„Antisemit reinsten Wassers“!
Hierzulande jedenfalls versucht eine sich laut gebärdende Menge fundamentalistischer Befürworter eines Verbots der Beschneidung – nennen wir sie kurz „Kulturkämpfer“, denn sie sind es – die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen.
Endlich hat, so verkünden die Kulturkämpfer, ein Gericht in Köln den Mut aufgebracht, ein Urteil gegen das für die Zugehörigkeit zum Judentum fundamentale Zeichen zu fällen. Und sie preisen die Begründung des Richterspruchs als so stringent, dass nur Verstockte ihm nicht folgen könnten: Die Beschneidung sei eine Verletzung ohne jeglichen Nutzen für den Betroffenen. Sie stehe der prinzipiell zu achtenden körperlichen Unversehrtheit eines Menschen entgegen. Religiöse Gesetze seien ohne Belang. Punkt. Wobei die brutale Heftigkeit, mit der sie vernünftigen Argumenten für die Zulässigkeit der Beschneidung begegnen, atemberaubend ist. [….] Sie vertreten deshalb so heftig und unnachgiebig ihren Standpunkt, weil sie es damit „Anhängern atavistischer Bräuche“, „verstockten Leuten, die auf uralten Mythen beharren“, „überholten und vom modernen Menschenrecht überwundenen Traditionalisten“, „Anhängern einer barbarischen Religion“ – auf Deutsch und unverhüllt: „den Juden“ – endlich, endlich, endlich einmal zeigen können: „Kommt in der Moderne an!“, rufen sie den Juden zu. „Werdet endlich normal!“Und sie trumpfen auf, weil ihnen die Menschenrechte selbst scheinbar das Mittel in die Hand drückten, um gegen die elementare jüdische Zeremonie der Beschneidung vorgehen zu können. Und bedienen sich dabei hinterlistig des althergebrachten Opfermythos: Diesmal, so behaupten sie, sei der jüdische Säugling das Opfer. Und das Niederträchtigste in ihrer Gedankenkette: Diesmal seien sie fein raus. Denn die jüdische Gemeinde selbst, vertreten vom Beschneider mit seinem Skalpell, machte das Judenkind zum Opfer.„Endlich, endlich, endlich haben wir sie“, frohlocken die Kulturkämpfer in ihrem Herzen, „die immer anders sein wollenden Juden.“ Endlich müssten sie ihre Sonderstellung räumen. Wie kämen sie dazu, dass viele ihr Jude-Sein auf der von ihren Vätern tradierten Religion begründen, obwohl manche unter ihnen selbst gar nicht mehr an Gott glauben, aber trotzdem die Zeremonien mit der gesamten Familie so halten wie noch vor Jahrtausenden? Dass andere wieder sich nur deshalb als Juden definieren, weil sie eine jüdische Mutter haben und – wenn männlich – natürlich beschnitten sind?Die Kulturkämpfer sind Antisemiten reinsten Wassers.
Man
weiß gar nicht wo man anfangen soll den Schwachsinn zu widerlegen, den Taschner
in dem Aufsatz von sich gibt.
Da stimmt einfach nichts. Erwähnen möchte ich
nur, daß hier keineswegs ein Richterspruch „gegen die Juden“ formuliert wurde,
sondern daß nur BESTEHENDES Recht auf einen muslimischen Jungen angewandt wurde.
Juden
wird keinerlei Sonderstellung eingeräumt, nein, es wird nur allgemein
festgestellt, daß KEINER seinem Kind Schmerzen oder gar irreparable körperliche
Schäden zufügen darf.
Nachdem
die Penis-ab-Debatte sechs Wochen läuft und immer bösartigere Kommentare auf
den Markt kommen, muß ich feststellen, daß wir eben nicht auf den Konsens
gekommen sind, den ich meinte ausgemacht zu haben.
Ich
fasse möglichst neutral den Stand bis heute zusammen:
Das
LG Köln fällt überraschend ein Urteil, das eine Thematik auf den Tisch holt,
die bisher aus unerfindlichen Gründen nicht debattiert wurde.
(Ich gebe zu, daß
ich mich vorher auch nicht bewußt damit beschäftigt habe, wie viele Kinder in
Deutschland zwangsbeschnitten werden).
Da das Thema neu und heikel war, hielten
sich zunächst so gut wie alle relevanten Politiker auffällig mit Stellungnahmen
zurück.
Man konnte die juristischen Schwierigkeiten nicht übersehen und hatte
ganz offensichtlich keinerlei medizinischen und psychologischen Informationen
über die Bedeutung des Vorhautverlustes.
Sehr schrill wagten sich dann
offizielle Muslime, offizielle Juden und Volker Beck hervor, die a) betonten,
wie minimal und zu vernachlässigen der Eingriff sei und sich b) das Mandat
nahmen für ALLE Juden, bzw Muslime zu sprechen.
(Dazu der später noch ausführlicher erwähnte Prof. Merkel:
Grob unterschätzt werden hierzulande die möglichen Folgen des Eingriffs. Da selbst gravierende Komplikationen wegen der vorherigen Übereinkunft der Beteiligten (außer dem beschnittenen Kind, versteht sich) regelmäßig nirgendwo festgehalten werden, lassen sich rationale Schätzungen nur auf komplexe statistische Modelle gründen. Experten vermuten eine hohe Dunkelziffer. Einzelne Fälle katastrophaler Konsequenzen kommen trotzdem immer wieder an die Öffentlichkeit, vollständige Penisamputationen etwa, weil der Schnitt wegen bestimmter genetischer Dispositionen des Kindes, die vorher niemand kennt, zur rapiden Nekrotisierung des umgebenden Gewebes führt. Eine amerikanische Studie aus dem Jahr 2010 kommt in einer umfassend begründeten wissenschaftlichen Schätzung auf über hundert Todesfälle pro Jahr im Zusammenhang mit Beschneidungen von Knaben - nicht etwa weltweit oder unter den hygienischen Bedingungen der afrikanischen Savanne, sondern im medizinisch höchstentwickelten Land, den USA.Gewiss macht die Zahl bei über einer Million Beschneidungen pro Jahr in Amerika nur einen winzigen Anteil aus. Da der Eingriff medizinisch nicht indiziert ist, liegt gleichwohl auch die Todesgefahr jenseits dessen, was Juristen 'erlaubtes Risiko' nennen.)
Der
Frontverlauf sollte klar zwischen den Juden und Moslems einerseits und den
herzlosen deutschen Juristen andererseits verlaufen.
Daß die organisierten
Christen beisprangen, verstärkte das Gefühl, es handele sich um einen Konflikt zwischen
DEN Deutschen und DEN Abrahamitischen Kulturen.
Aufgeschreckt
von der Holokaust-Keule fielen dann schlagartig 90% der Parlamentarier um und
schwenkten auf Rabbiner-Kurs.
Ein bißchen Pimmel-Abschneiden sollte den Juden
doch nicht verboten werden; schon gar nicht in Deutschland.
Der Konflikt
zwischen Religionsfreiheit und Kindeswohl müsse zugunsten der Religionsfreiheit
der Eltern gedehnt werden.
Damit
sollte das Thema schnell beerdigt werden.
Erst nach der Bundestagsentschließung am 19. Juli 2012 dämmerte den
Politikern, daß das juristische Problem ERHEBLICH größer als gedacht war.
Plötzlich fiel den Juristen ein, daß die KINDER auch ein Recht auf Religionsfreiheit
haben müßten.
Die vom ganzen Plenum fast einmütig beklatschte Darstellung des Volker Beck erwies sich als Holzweg.
Der „Frontverlauf“ wurde immer diffuser.
Langsam erkannte man, daß durchaus auch Juden und Muslims gegen Beschneidung sein können und sogar Juden mit Vorhaut auf Gottes Erdboden existieren.
Auch
die Bundesjustizministerin, die mal wieder wochenlang abgetaucht war, wurde wiedergefunden
und befand ernsthaft in Schwierigkeiten zu stecken mit dem Gesetzentwurf.
Parallel
dazu drangen immer mehr Informationen über die tatsächlichen Gefahren der
Penisabschneidung an die Öffentlichkeit, so daß der Anteil der klaren Gegner
wuchs.
Tragischerweise, so die Experten des "AK Kinderrechte", sei das Wissen über die tatsächlichen Folgen der Vorhautbeschneidung, die sehr wohl mit "milderen" Formen der weiblichen Genitalbeschneidung vergleichbar sei, in der Gesellschaft kaum vorhanden.
So wüssten viele Eltern nicht, dass Säuglinge während der Beschneidung besonders schwere Schmerzen erleiden, weil das schmerzunterdrückende System erst Monate nach der Geburt funktionstüchtig sei. Fallen die Kinder aufgrund der ungefilterten Qualen in einen traumatischen Schockzustand, würden die Eltern die plötzliche Ruhe sogar als Zeichen für die vermeintliche Harmlosigkeit der Beschneidung fehlinterpretieren.
In der hier zum Ausdruck kommenden "fehlenden Aufklärung beziehungsweise gezielten Desinformation der Eltern" liegt nach Ansicht des "AK Kinderrechte" das "Hauptproblem der gegenwärtigen Debatte": "Wüssten die Eltern über die dramatischen Konsequenzen der Zirkumzision Bescheid, müsste man über ein Beschneidungsverbot gar nicht mehr diskutieren, da die meisten Mütter und Väter von sich aus den Gedanken verwerfen würden, ihre Kinder beschneiden zu lassen."
Der
deutsche Ethikrat, der nach den Vorstellungen der Parlamentarier mal eben Richtungsweisendes
zur Beschneidungserlaubnis formulieren sollte, konnte nicht liefern.
Der Deutsche Ethikrat steht vor einem Problem, das er nicht lösen kann. Er soll am Donnerstag in Berlin eine Empfehlung darüber aussprechen, wie die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Motiven künftig im Gesetz geregelt werden soll. Die Forderungen der muslimischen und jüdischen Verbände, die Interessen der Ärzte und das Strafrecht lassen sich aber nicht in einem Kompromiss vereinbaren.
Die
Moralischsten aller Deutschen hatten aber am Ende wenige Probleme damit das Grundgesetz
bis zur Unkenntlichkeit zu verbiegen.
Eine
Prozedur, wie der Genitalverstümmelung, bei der allein in den USA jährlich 100
Babies sterben sei zumutbar:
UNSER CHEFETHIKER Bischof Huber:
UNSER CHEFETHIKER Bischof Huber:
"Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch nicht schrankenlos."
Die
Töne aus Israel wurden zuletzt immer angriffslustiger.
Präsident Peres dringt bei Gauck nun auf eine schnelle und klare rechtliche Regelung. "Die Beschneidung", so schreibt er, "ist seit Tausenden Jahren ein zentraler Aspekt unserer jüdischen Identität." Während Peres jedoch gewohnt konziliant zugleich sein Vertrauen ausdrückt, dass die demokratischen Institutionen Deutschlands die freie Religionsausübung gewährleisten, scheint Innenminister Eli Jischai das Thema zur politischen Profilierung bei seiner strenggläubigen Klientel nutzen zu wollen.In seinem Brief an Merkel, der vorab über die Medien bekannt gemacht wurde, warnt er, dass Juden in Deutschland nicht gezwungen werden dürften, sich "zwischen der Einhaltung nationaler und göttlicher Gesetze" zu entscheiden. "Als Stellvertretender Ministerpräsident, Innenminister und Vorsitzender der größten religiösen Partei, aber vor allem als Jude wende ich mich an Sie mit der Bitte, dieses Phänomen zu beenden", schreibt er.
Zwei
Spitzenpolitiker des Landes, das sich stets rühmt die einzige Demokratie des
Nahen Ostens zu sein, offenbaren enorme Mängel ihres Demokratieverständnisses.
Hierzulande
werden Gesetze von den PARLAMENTEN verabschiedet und dann anschließend ggf. vom
Bundesverfassungsgericht dahingehend überprüft, ob sie überhaupt
grundgesetzkonform sind. Das ist nämlich keineswegs immer so.
In jüngster Zeit
hat das BVG etliche schwarzgelbe Gesetze an den Absender zurück geschickt, weil
sie gegen die Grundrechte verstießen.
Die
Vorstellung aber, daß Merkel, oder gar Gauck, einfach von oben hinab Gesetze
erlassen könnten - so wie sich das der Israelische Präsident Peres oder der
Israelische stellvertretende Ministerpräsident Eli Jischai scheinbar
vorstellen - ist an Absurdität nicht zu überbieten.
Nachdem
ein Thema mal in der Gesetzgebungsmühle gelandet ist, geht es darum juristisch
sauber und verfassungskonform zu arbeiten.
Dazu
ist es nicht hilfreich, wenn juristische Laien wie Volker Beck das Alte
Testament zitieren, bar jeden Wissens an den Strippen der Lobbyisten zappeln
und sich nicht mehr um ihr Mandat und die Gesetze oder die Wahrheit scheren.
Zeit
ein weiteres Mitglied des Ethikrates zu zitieren.
Und zwar den Strafrechtler und Rechtsphilosophen Prof. Dr. iur. Reinhard Merkel aus
Hamburg.
Kern des verhandelten Problems sei, so pars pro toto die Formel des Grünen Volker Beck, 'ein klassischer Grundrechtskonflikt': der zwischen dem Freiheitsrecht der Eltern auf ungestörte Ausübung ihrer Religion und dem Integritätsrecht des Kindes auf seine körperliche Unversehrtheit. Zu lösen sei er durch eine vernünftige Abwägung. Sie ergebe den Vorrang der elterlichen Religionsfreiheit, also die Zulässigkeit der frühkindlichen Beschneidung. Das werde man im Herbst gesetzlich klarstellen.Die Überlegung ist schon im Grundsatz verfehlt und zwar, mit Verlaub, bis zum Abwegigen. Kein Freiheitsgrundrecht, welchen Gewichts immer, gestattet, unter welchen Bedingungen immer, das direkte Eindringen in den Körper eines anderen, und wäre der Eingriff noch so bagatellhaft. Das folgt nicht erst aus irgendeiner Abwägung. Auch eine solche kommt von Anfang an nicht in Betracht. Notrechte, die Körperverletzungen erlauben, gibt es selbstverständlich, die Notwehr etwa oder, in engen Grenzen, den Notstand. Und manche Kollisionen personaler Freiheitsrechte mit der physischen Sphäre Dritter im gemeinsam beanspruchten öffentlichen Raum sind tatsächlich nur durch Abwägung lösbar - man denke an das Läuten der Kirchenglocke und das davon behelligte Ohr des ungeneigten Atheisten. Aber ein Freiheitsrecht, unmittelbar in den Körper anderer einzugreifen, ist nicht denkbar. Jede aktive Entfaltung eigener Freiheit, sei es der Religion, der Kunst, des Gewissens oder der, den eigenen Arm zu schwingen, endet an der Nase des andern (um von dessen Vorhaut nicht zu reden).Nehmen wir die Kunstfreiheit. Formal ist sie im Grundgesetz genauso unbeschränkt gewährleistet wie die der Religion. Und ihr pauschal ein geringeres Gewicht zuzuschreiben als dieser, wäre juristisch falsch und für Millionen Nichtgläubige hierzulande eine Zumutung. Nun stelle man sich den berühmten Künstler X vor, der für sein neues Werk einer 'Bio-Plastik' den blonden Zopf seiner Nachbarin benötigt und dieser, die sich widerspenstig zeigt, allen Ernstes eine Abwägung zwischen seiner Kunstfreiheit und ihrem Recht auf körperliche Integrität ansinnt (welches übrigens nur federleicht beeinträchtigt werde, also dem Rang seiner Kunstfreiheit zu weichen habe). Oder, und näher an unserem Problem: eine christliche Sekte, deren profundester kultischer Ritus darin besteht, alle Neugeborenen am ersten Karfreitag ihres Lebens mit vier Rutenstreichen in eine blutige Schmerzgemeinschaft mit dem Gekreuzigten zu zwingen, weil ihnen nur so der spirituelle Zugang zur Gottheit ermöglicht werde. Glaubt man im Ernst, die Rechtswidrigkeit einer solchen Körperverletzung ergebe sich erst aus einer Abwägung? Sie steht a limine fest, wiewohl übrigens Eingriffstiefe und Folgen einer moderaten Geißelung hinter denen einer frühkindlichen Beschneidung bei weitem zurückbleiben.In Wahrheit hat die Religionsfreiheit der Eltern in den Erwägungen zur Legitimation der Beschneidung ihrer Kinder keinen Platz. Vornehmlich dieses Recht haben jüdische und muslimische Sprecher im Protest gegen das Urteil des Kölner Landgerichts stark gemacht und bedroht gesehen. Aber das ist einfach irrig. Hier gibt es nichts abzuwägen. Das folgt aus dem rechtstheoretischen Fundament, dem Vernunftbegriff personaler Rechte, vor allem des Rechts am eigenen Körper. Einer Auskunft des Bundesverfassungsgerichts bedarf es dafür nicht. Man trete einmal aus der hitzigen Debatte um das Kölner Urteil einen Schritt der Besinnung zurück: Wäre es nicht grotesk, hätten Religionsgemeinschaften eine autonome Definitionsmacht, wann und wie sie in den Körper von Personen, die dazu keine Einwilligung gegeben haben, eindringen oder auch nur ein abwägendes Räsonnement darüber verlangen dürfen?(R. Merkel SZ 25.08.12)
Es geht in dieser Debatte nicht GEGEN
Religionsfreiheit, es geht auch nicht GEGEN Religionen und schon gar nicht
GEGEN die Juden.
Es geht lediglich darum im Grundgesetz verbrieftes Recht
auch anzuwenden und dementsprechend dem Wohl eines Kindes Priorität einzuräumen.
Prof. Merkel hat das sehr ausführlich und sehr überzeugend
dargelegt.
Viele andere vor ihm auch.
Die Argumente liegen alle auf dem Tisch.
Mustergültig zusammengefasst beispielsweise hier.
Nun fragt man sich als rationaler Menschen, wieso sich
so viele Politiker und Journalisten nicht die überwältigenden Argumentation
anschließen.
Da gibt es drei verschiedene Typen der
Penisverstümmelungsfreunde.
1.)
Der Religiot. Er leidet an einer „Inselverarmung“ und
kann trotz durchschnittlicher Intelligenz religiöse Aspekte nicht rational
erfassen. Dazu zählen beispielsweise Rabbiner Yitshak Ehrenberg oder Prof. Robert Spaemann.
2.)
Der Ignorant. Er nimmt Fakten nicht zur Kenntnis und
folgt blind einer Lobby, die ihm politisch vorgibt was er zu sagen hat. Um seinen
Penisabschneidungswahn zu rechtfertigen lügt er ungeniert. Dazu zählt Volker Beck. Eine milde Form davon ist Claudia Roth, die zunächst in überbordender
Zuneigung zu Juden und Muslimen ihnen zur Seite sprang und pro „Pimmel
ab“ argumentierte. Im Laufe der Zeit begriff sie aber, was für einen Unsinn sie
redete, löschte ihre dementsprechenden facebook-threads und hält sich nun aus
dem Thema raus.
3.)
Der Rätselhafte. Er ist eigentlich ein vernünftiger und
rationaler Mensch, der bisher nicht durch übermäßige Religiosität aufgefallen
ist. Unerklärlicherweise entdeckt er aber trotzdem seine Vorliebe für die
Scheinargumente der Typen „Ignorant“ und „Religiot“. Dazu zählt der meistens
von mir sehr geschätzte Heribert Prantl.
Er ist als Mitglied der SZ-Chefredaktion dafür
verantwortlich, daß die Reinhard-Merkel-Stellungnahme ausführlich in der
Samstags-Ausgabe veröffentlicht wurde (Gut so!).
In der nächsten Ausgabe jedoch
- der vom heutigen Montag - schreibt er selbst den Leitartikel der
Kommentarseite und gibt davon Zeugnis immer noch nichts begriffen zu haben.
Für die Veränderung einer alten Kultur wirbt man nicht mit den Mitteln des Strafrechts. Es wäre pervers, wenn ausgerechnet die Deutschen als einzige auf der Welt Juden mit Geld- und Haftstrafen erziehen wollen.[…] Man könne und dürfe, so sagen die Befürworter des Strafurteils, nicht einen bestimmten Personenkreis von der Allgemeingültigkeit des Rechts ausnehmen. Indes: Darf das Beharren auf strafrechtlicher Dogmatik zur Störung des Rechtsfriedens führen? […]Die Sprache dieser Debatte ist oft drastisch, nicht selten sehr respektlos - gegenüber der Religion im Allgemeinen und gegenüber Judentum und Islam im Besonderen. Bei böswilligen Beschneidungskritikern kommen der alte Antisemitismus und die Islamophobie im neuen Gewand daher, nämlich im Strampelanzug; es strampelt da leider viel in Deutschland. […]Bald wird man in deutschen Haushalten wieder die Krippenfiguren aus dem Zeitungspapier des Vorjahres wickeln. Man sollte es nicht im Bewusstsein tun müssen, dass Maria und Josef eigentlich Straftäter sind, weil sie das biblische Jesuskind haben beschneiden lassen.(Heribert Prantl 27.08.12)