Dienstag, 7. Februar 2012

Rausschmiß



Was haben Uwe Benneter, Karl-Heinz Hansen, Ibrahim Böhme, Klaus Ernst, Detlev von Larcher und Thilo Sarrazin gemeinsam?

Sie alle sind prominente SPD-Politiker, gegen die ein Parteiausschlussverfahren durchgeführt wurde. Nur Sarrazin konnte sich (sogar zweimal) als Parteimitglied halten; begünstigt durch die Tatsache, daß die SPD-Bevollmächtigte Andrea Nahles war. 
Die Generalsekretärin ist bedauerlicherweise so auf den Kopf gefallen, daß es ihr noch nicht mal gelänge einen NSU-Skinhead auszuschließen, der mit brennenden Molotowcoctails beim Parteigericht erschiene.

In dieser Hinsicht ist Nahles verlässlich:
Welche Aufgabe auch immer man ihr überträgt; sei es die Parteireform, Schaffung eines Online-Auftritts der SPD, Mitgliederwerbung oder gar Attacken gegen die politischen Gegner; sie versemmelt alles. Ihr ist noch nie etwas gelungen.

Wieso fliegt man aus der SPD?

Weil man die Partei schädigt.

Hansen hatte zum Beispiel als Bundestagsabgeordneter Ende der 70er und Anfang der 80er Helmut Schmidts Politik, insbesondere den NATO-Doppelbeschluss kritisiert und sprach sich vorher gegen die berüchtigten Berufsverbote (Motto: „WENIGER Demokratie wagen!“) aus.
Eine schwierige Situation. 
Obwohl ich in der Sache auch eher bei Hansen und weniger bei der damaligen Parteilinie bin, sehe ich ein, daß die Partei sich nicht leisten konnte bei knappen Mehrheitsverhältnissen einen Mann zu halten, der ständig gegen die eigene Regierung schoss.

So sachlich und konstruktiv inhaltliche Kritik sein kann; sie ist gleichzeitig auch eine enorme parteipolitische Munition für die Opposition.
Und was wäre gewonnen, wenn die CDU an die Macht käme?

Klaus Uwe Benneter, aka „Benni Bürgerschreck“, 1974-1977 Juso-Bundesvorsitzender, piesackte die Partei, indem er die darüber orakelte, ob die Jusos überhaupt Teil der SPD sein müßten.
Ihre gesamte Nachwuchsorganisation von der Partei kappen zu wollen, kann man mit wenig Phantasie als „parteischädigend“ ansehen.

Klaus Ernst gründete noch als Parteimitglied der SPD-Bayern die WASG, also de facto eine Konkurrenzpartei. 
Auch seinen Parteiausschluss (2004) halte ich für folgerichtig.

Detlev von Larcher, SPD-Bundestagsmitglied von 1990-2002 und eins der ersten attac-Mitglieder hatte durchaus ehrenvolle Motive. Aber als er 2007 zur Wahl der LINKEn aufrief, schädigte er natürlich seine eigene Partei und flog richtigerweise aus der SPD.

Ganz ähnlich verlief die Abnabelung bei Wolfgang Clement, der allerdings statt nach links nach rechts driftete und noch als SPD-Mitglied 2008 gegen die SPD-Hessen Wahlkampf machte und zur Wahl der FDP aufrief. In einem Gastbeitrag für die Welt am Sonntag warnte er die Leser ausdrücklich vor einer Wahl der SPD.

Ein starkes Stück, wie ich meine, ist das, wenn ein sehr prominentes SPD-Mitglied, ehemaliger MP des größten Bundeslandes und später SPD-Superminister im Kabinett Schröder, ausgerechnet bei SPRINGER zur Wahl der FDP aufruft.
Möglicherweise hat Clement damit Roland Koch die Macht gesichert.

Einen Tag, nachdem ihm das SPD-Schiedsgericht am 24.11.2008 eine scharfe Rüge erteilt hatte, trat Clement, der sich zunächst gegen seinen Austritt gestemmt hatte, selbst aus. 
Unmittelbar vor der Bundestagswahl 2009 kündigte der ehemalige Ministerpräsident von Nordrhein-Westfahlen im Bonner General-Anzeiger an, den an seinem Wohnort Bonn als Direktkandidat antretenden Guido Westerwelle zu wählen.

Damit hatte Clement nicht nur bewiesen zu Recht kein SPD-Mitglied mehr zu sein, sondern auch, daß erhebliche Zweifel an seiner geistigen Gesundheit bestanden.
Westerwelle zu wählen, war ja eine brillante Strategie. Hat Deutschland unheimlich gut getan.

Leicht wird aber niemand aus der Partei ausgeschlossen; man kann schon viel Blödsinn reden, ohne behelligt zu werden. Erst wenn man massiv der eigenen Partei schadet, geht es einem an den Kragen.

 § 6     Unvereinbarkeit
Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen konkurrierenden politischen Partei oder Wählervereinigung, Tätigkeit, Kandidatur oder Unterschriftsleistung für eine andere konkurrierende politische Partei oder Wählervereinigung, Kandidatur gegen die von der zuständigen Parteigliederung bereits beschlossene Nominierung für ein öffentliches Amt oder Mandat.

Vor dem Parteiausschluss gibt es ein recht kompliziertes „Parteiordnungsverfahren“

§ 35   Parteiordnungsverfahren
Gegen ein Mitglied, das gegen
1. die Statuten oder
2. die Grundsätze oder
3. die Ordnung der Partei verstößt,
kann ein Parteiordnungsverfahren durchgeführt werden. Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere, wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht. Gegen die Ordnung der Partei verstößt insbesondere, wer beharrlich Beschlüssen des Parteitages oder der Parteiorganisation zuwider handelt.
In dem Parteiordnungsverfahren kann erkannt werden auf:
1. die Erteilung einer Rüge,
2. die zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung
einzelner oder aller Funktionen (§ 11 Abs. 1) bis zur Dauer
von drei Jahren,
3. das zeitweilige Ruhen einzelner oder aller Rechte aus der
Mitgliedschaft bis zur Dauer von drei Jahren,
4. den Ausschluss aus der Partei.
Auf Ausschluss kann nur erkannt werden, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch schwerer Schaden für die Partei entstanden ist. Wer aus der Partei ausgeschlossen wurde, darf nicht länger in Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten.
Der Antrag auf Durchführung eines Parteiordnungsverfahrens kann von jeder Gliederung (§ 8 Abs. 1) und dem Parteivorstand bei der Schiedskommission des Unterbezirks, dem das betroffene Mitglied angehört, gestellt werden.
 (…)

§18: Verhängung von Sofortmaßnahmen
In Fällen, in denen eine schwere Schädigung der Partei eingetreten oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und das Parteiinteresse ein schnelles Eingreifen erfordert, können sowohl der zuständige Bezirksvorstand als auch der Parteivorstand das Ruhen aller oder einzelner Rechte aus der Mitgliedschaft für längstens drei Monate anordnen. Der Beschluss über die Anordnung ist mit einer Begründung zu versehen und dem oder der Betroffenen zuzustellen.

Wenn ich mir die Regelungen für einen Parteiausschluss vergegenwärtige, gibt es eine Person, die dringend einem Parteiordnungsverfahren unterzogen werden muß:

Generalsekretärin Nahles!

Sie opponiert hartnäckig gegen das „Gebot der innerparteilichen Solidarität“ indem sie die laizistischen Mitglieder beschimpft, diskriminiert und in ihren Meinungsäußerungen behindert.

Nahles macht „sich einer ehrlosen Handlung schuldig“, indem sie konsequent den mehrfach in Den Haag wegen der sexuellen Misshandlung an mindestens 100.000 Kindern angeklagten Hauptverantwortlichen Joseph Ratzinger bejubelt und unterstützt.

Nahles, die sich heute in der FAZ auch noch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat, in dem sie die Trennung zwischen Staat und Kirche ablehnt, verstößt damit aber auch gegen den Geist des SPD-Parteiprogrammes.

Bejubelt wird sie für ihre staatsklerikalen Verwirrungen von Radio Vatikan, Holocaustvergleicher Meisners „Domradio“ und Jesus.de.

In der aktuellen Ausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) verteidigt sie das Verbot eines laizistischen Arbeitskreises innerhalb ihrer Partei.
Wer Religionen und ihre öffentliche Wirkung aus einer Gesellschaft ausklammern wolle, sperre auch deren "friedensstiftendes und integrationsförderndes Potenzial" aus, schreibt Nahles in der FAZ. Nicht der Glaube selbst sei ein Problem für Europa, "sondern die Annahme, dass nur säkulare Gesellschaften demokratische Gesellschaften sein können". So sei für Nahles etwa nicht erkennbar, wie ein strikter Laizismus besser in der Lage sein solle, den Islam zu integrieren.
Mit ihrem Kommentar will Nahles all jenen antworten, die in dem letztjährigen Verbot eines offiziellen laizistischen Arbeitskreises der SPD eine Privilegierung der Kirchen durch die Partei sehen.
 

Ich fasse es nicht!
Das ist schon hardcore-Religiotie. Nahles hat mindestens acht Admiral.

Nahles wendet sich gegen eine „Rückkehr zur alten, antiklerikalen Haltung der SPD“. Eine „Rolle rückwärts in das Zeitalter der Ideologien“ dürfe und werde es nicht geben, erklärt die Generalsekretärin mit Blick auf die parteiinterne Debatte um die religionspolitische Ausrichtung.
[…] Starke Überzeugungen blieben „auch da wirksam, wo man die Augen vor ihnen verschließt. Und wenn ein Teil der Bevölkerung zentralen Werten der Gesellschaft die Zustimmung verweigert, entsteht für den Zusammenhalt der Gesellschaft ein ernsthaftes Problem“, hebt die SPD-Politikerin hervor.

Weiß Nahles eigentlich was ihre heißgeliebte Kirche zur Gleichberechtigung von Frauen, zum Selbstbestimmungsrecht und zur Diskriminierung Homosexueller zu sagen pflegt???


Mit dem SPD-Programm befindet sich der Katechismus der Katholischen Kirchen auf Kollisionskurs!

6. Die gleiche Würde aller Menschen ist Ausgangspunkt und Ziel unserer Politik.

10. Die Unteilbarkeit und universelle Geltung der Menschenrechte ist für uns nicht verhandelbar. Nicht das Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts schafft internationale Sicherheit.

24. Wir wollen, dass Frauen und Männer gleiche Rechte und Chancen haben – nicht nur auf dem Papier, sondern im täglichen Leben. Wir wollen eine gleichberechtigte und gerechte Teilhabe von Frauen und Männern an existenzsichernder Erwerbsarbeit. 

25. Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleich, frei und solidarisch miteinander leben können. Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.

38. Wer Vollzeit arbeitet, soll mit dem Lohn auch seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Wir kämpfen für Existenz sichernde Mindestlöhne in Deutschland und Europa. Sie müssen tariflich und gesetzlich durchgesetzt werden. Unser Ziel bleibt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, für Frauen und für Männer.

In der Langfassung wird ausdrücklich auf die „Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte“ verwiesen, welche der Vatikan ablehnt.
Das Kinderschutzalter im Vatikan liegt bei 12 Jahren. Sexueller Verkehr mit 13-Jährigen ist also möglich.
Das kann ja wohl nicht im Ernst irgendein SPD-Politiker gutheißen?

  „Frei und gleich an Würde und Rechten“, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt, soll jeder Mensch sein Leben in Gemeinschaft mit anderen selbst bestimmen können. Wir streben eine Gesellschaft der Freien und Gleichen an, in der jeder Mensch seine Persönlichkeit in Freiheit entfalten kann, ohne die Würde und Freiheit anderer zu verletzen. Wir widersetzen uns jeder Form der Diskriminierung.  Die Würde des Menschen ist unabhängig von seiner Leistung und seiner wirtschaftlichen Nützlichkeit. Darum ist die Gesellschaft bei Behinderung, im Alter, am Lebensanfang und am Lebensende zum Schutz der Menschenwürde besonders verpflichtet.

Nahles verstößt aber nicht nur gegen eine Reihe von Grundsätzen der SPD, sondern erwirkt  „schweren Schaden für die Partei“, indem sie immer mehr Parteimitglieder (wie mich zum Beispiel) dazu zwingt die Partei zu verlassen.

Zum Mitschämen, diese Frau!

Ich rege hiermit ein Parteiordnungsverfahren gegen die Generalsekretärin an!