Mittwoch, 30. November 2022

Tiefsitzende europäische Xenophobie Teil II  

Wie wir gestern sahen, frönen die Deutschen mehrheitlich einer tiefsitzenden Xenophobie, die sie nicht nur unsympathisch und amoralisch macht.

Diese Haltung schadet der Deutschen Ökonomie erheblich, da die stärkere Abwehr von Migration den dramatischen Arbeitskräftemangel erheblich verstärkt.

Die Rechtspopulisten der CDUCSU verweigern sich aber diesem „Zuzug für den deutschen Wohlstand“. Lieber ruinieren sie Deutschlands Zukunft, als von ihrer tumben gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zu lassen.

Der Internetmob wettert unterdessen insbesondere gegen Doppelstaatsbürgerschaft und die geplante Möglichkeit, schon nach fünf Jahren in Deutschland – statt nach acht Jahren wie bisher – einen deutschen Pass beantragen zu können.

Ich bin gegen plebiszitäre Elemente, weil bei grundsätzlichen moralischen Fragen (wie der Todesstrafe!) der „gesunde Menschenverstand“ in Deutschland bedauerlicherweise sehr ungesund ist.


Zudem sind die Fragen nach dem Staatsbürgerschaftsrecht durch die weit verbreitete Ignoranz der Bürger von tiefer Unkenntnis geprägt.

Sie kennen die gegenwärtige Rechtslage gar nicht, wissen nicht, wie man Deutscher wird. Aber das hält sie nicht davon ab, dennoch ihre Meinung heraus zu posaunen und kategorisch eine Verschärfung der Einbürgerungsregeln zu fordern.

Es ist sehr deprimierend zu diesem Thema, die Kommentarspalten von SPIEGEL Online oder MONITOR zu lesen. Die Minderheit der besonnenen Stimmen, die mit der Faktenlage argumentieren, kommen nicht gegen den rechten Mob an.

Kommentatoren mit „Ausländer-Raus“-Weltbild hören nicht auf andere Argumente, glauben keinen Fakten und lesen keine Informationen. Dabei beziehe ich mich nur auf die Online-Debatten in sehr seriösen und vergleichsweise linksliberalen Medien. Was bei BILD-online oder AfD-Facebookseiten zum Thema hyperventiliert wird, will ich gar nicht wissen.

Dank des braunen Narrativs von der „verramschten Staatsbürgerschaft“, das CDU und CSU in den xenophoben Echoraum ausrülpsen, glauben offensichtlich große Teile des Urnenpöbels, kriminelle Muslime ohne Deutschkenntnisse würden durch üppige Sozialleistungen ins Land gelockt und bekämen einen deutschen Pass, quasi im Vorbeigehen, wie ein Kondom im Laufhaus, in die Hand gedrückt.

Das ist natürlich alles Unsinn. Solche Anwärter würden schon an der Loyalitätserklärung scheitern.

Für unbescholtene Bürger ohne deutschen Pass wie mich, stellt sich die Lage nach über einem halben Jahrhundert in Deutschland aber ganz anders dar.

Zunächst einmal: Änderungen am Staatsbürgerschaftsrecht gelten offenbar nicht rückwirkend. Nach heutigem Recht könnte ich längst Deutscher sein. Ich falle aber durch die Maschen, weil es zum Zeitpunkt meiner Geburt andere Gesetze gab.

Ich selbst habe die amerikanische Staatsbürgerschaft und zwar nur den US-Pass.

In den 1960er Jahren in Hamburg geboren, habe immer in Deutschland gelebt. Natürlich ist deutsch meine Muttersprache, ich habe in Hamburg Abitur gemacht, in Hamburg studiert.

Nicht nur musste ich meine gesamten finanziellen Verhältnisse, Aufenthaltstitel, Meldebestätigung, Fotos, Steuerbescheinigung, Steuerbescheide, Mietvertrag, Einkünfte, Steuerunterlagen, den Lebenslauf, alle Zeugnisse und Personenstandsurkunden meiner Eltern und Großeltern vorlegen, sondern alles wurde eingehend von der Behörde geprüft.

Meine Mutter war in Hamburg geborene Deutsche und meine Familie ist seit Jahrhunderten in Norddeutschland ansässig.

Allerdings heiratete meine Mutter einen US-Amerikaner und als ich zur Welt kam, war die Rechtslage so, daß Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft des Vaters bekamen. Frauen galten da in Deutschlands Staatsbürgerschaftsrecht noch als gänzlich wertlos. Sowohl Mutter als auch Geburtsort waren irrelevant. Es herrscht immer noch das Ius Sanguinis („Recht des Blutes“, Abstammungsprinzip) und nicht das Ius Soli („Geburtsortsprinzip“) wie in den USA.

Bekanntlich ist seitdem ein halbes Jahrhundert vergangen, aber ich bin und bleibe nach wie vor US-Amerikaner, obwohl ich inzwischen versucht habe Deutscher zu werden.

Das ist das zweite Problem, das in der veröffentlichten Meinung nicht vorkommt:

Meinen Antrag auf Einbürgerung stellte ich Anfang 2019. Alle geforderten Unterlagen konnte ich problemlos liefern. Ich wurde nie straffällig, habe nie Sozialleistungen bezogen, lebe ich gesicherten finanziellen Verhältnissen.

Allein, die Einbürgerungsbehörde arbeitet kaum an meinem Fall.
Die letzte Mitteilung vom Amt für Migration Hamburg erhielt ich am 04.10.2021. Um über meinen Einbürgerungsantrag „abschließend zu entscheiden“ müsse geklärt werden, wo meine Mutter am 01.01.1950 (sic!) wohnhaft gewesen wäre.

Acht Jahre oder fünf Jahre in Deutschland, Herr Merz, Herr Dobrindt,  sind nicht das Problem. Ich muss sogar nachweisen, wo ganz genau in Deutschland meine Deutsche Mutter vor 72 Jahren lebte! Zweiundsiebzig!

Ob man, wie bisher nach acht, ob womöglich zukünftig nach fünf Jahren eingebürgert werden könnte, ist in der Praxis irrelevant.

Alexander Dobrindt, Marco Buschmann, Dijan Bjir-Sarai und Friedrich Merz reden populistischen Unsinn. Der Deutsche Pass wird offenbar nicht „verramscht“, wenn man auch nach über 50 Jahren in Deutschlang mit Deutscher Familie und Deutschen Geburtsort immer noch keinen deutschen Pass bekommt.

Warum tun sie das? Wieso klären sie nicht auf, wie die Fakten wirklich sind?
Ganz einfach: Streng exkludierendes, völkisch anmutendes Staatsbürgerschaftsrecht ist sehr populär. Da kann man „dem Volk“ viel erzählen, weil niemand die Regeln kennt und keiner weiß, wie schwierig es ist, sich einbürgern zu lassen.

Noch etwas: Ich verstehe das Amtsdeutsch, kann in meiner Muttersprache Deutsch antworten und glücklicherweise führte schon mein Uropa eine Familien-Dokumentenmappe, so daß ich sämtliche Geburtsurkunden, Tauscheine u.ä. leicht zur Hand habe. Meine Steuerbescheide und Finanzunterlagen stehen abgeheftet im Arbeitszimmer.

Wer aber als Flüchtling nach Deutschland kommt, wird vermutlich eher nicht Kistenweise Dokumente und Zeugnisse und Steuerbelege dabei haben.

Wie die sich durch den Dschungel der Regelungen kämpfen können, verstehe ich ohnehin nicht. Es sei denn, man schaltet einen Anwalt ein.

Das wird in meinem Fall wohl auch der nächste Schritt sein, nachdem die Einwanderungsbehörde seit vier Jahren nicht vorankommt. Ohne Anwalt (300 Euro ohne Mehrwertsteuer Stundenlohn) habe ich offenbar keine Chance auf einen deutschen Pass.