Meine extrem liberale Meinung zur Sterbehilfe habe ich
immer wieder ausführlich in diesem Blog dargelegt.
Das
Hauptproblem bei einschränkenden gesetzlichen Regelungen ist, daß sich
Kirchisten anmaßen in die persönlichste und intimste Angelegenheit überhaupt
einzumischen.
Jeder darf
und soll und kann gerne sein Leben bis zur absoluten technischen Machbarkeit
ausdehnen und damit womöglich Jahre oder Jahrzehnte in Agonie und Schmerz
verbringen, wenn er/sie/es das will.
Aus
dieser Möglichkeit soll aber nicht folgen, daß alle anderen das auch machen
müssen und sich keine Hilfe holen dürfen, wenn sie entscheiden, daß es ihnen
jetzt reicht.
Heute
war der Tag der Abstimmung im Bundestag.
Der Passauer
Jura-Professor Holm Putzke postete vor der Debatte einen besorgten Kommentar.
Sollte der Bundestag
heute den assistierten Suizid kriminalisieren, wäre deutlich dokumentiert, wie
gleichgültig den (überwiegend religiösen) Abgeordneten die Würde des Menschen
ist. Es gibt kein überzeugendes rationales Argument, das eine Kriminalisierung
rechtfertigt. Nicht zuletzt würden die Abgeordneten sich gegen 80 Prozent der
Bevölkerung stellen.
(Prof.
Putzke 06.11.2015 morgens)
Kerstin
Griese, die Schande der SPD, die durch ihre schwere Religiotie eine extrem
abschreckende Wirkung auf Wähler hat und sich wegen Parteischädigung dringend
einem Parteiausschlussverfahren unterziehen sollte, setzte sich heute schon im
ersten Wahlgang mit der absoluten Mehrheit durch.
Zweifellos ein
schwarzer Tag, vor allem für schwerstleidende Menschen. Es ist in der Tat
juristisch absurd, Angehörigen Freitodbegleitungen zu erlauben, dies aber
Sterbehilfeorganisationen und ärztlichen „Wiederholungstätern“ zu verbieten.
Damit verwehrt man schwerstleidenden Menschen optimale Begleitung in den
selbstbestimmten Tod. Wer die Debattenbeiträge heute im Bundestag verfolgt hat,
konnte einen Eindruck davon bekommen, welches Maß an juristischer Inkompetenz
bei unseren Volksvertretern vorhanden ist.
(Prof.
Putzke 06.11.2015, 17.00 Uhr)
Oder wie
es Sven Lorig, der Morgenmagazin-Moderator heute früh mehrfach ausdrückte: Wir
erlebten eine "Sternstunde des Bundestags", da es um "Leben, Tod
und den Glauben" ginge.
Wir
haben den totalen Durchmarsch der Christenlobby wider den menschlichen Anstand
erlebt.
Kaltschnäuzig
und geradezu böswillig wurde der Propaganda Käßmanns, Hubers, Ackermanns und
Marx‘ gefolgt.
Am Freitag, den 6.
November 2015, hat der 18. Deutsche Bundestag in seiner 134. Plenarsitzung die
seit dem Reichstrafgesetzbuch in Deutschland geltende Straffreiheit des
assistierten Suizides beendet.
Mit dem nun
beschlossenen "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung" (BT-Drs. 18/5373) wird ausweichlich der Gesetzesbegründung
jegliche wiederholte oder organisierte Beihilfe zum Suizid strafbar. Dabei geht
es nicht um die Absicht, mit derartigen Angeboten Gewinne zu erzielen. Bestraft
werden mit dem neu geschaffenen § 217 Strafgesetzbuch all jene, die wiederholt
beim Suizid unmittelbar helfen, sowie auch diejenigen, die entsprechende Hilfen
gewähren, verschaffen oder vermitteln.
Die
Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) zeigt sich von dem Beschluss
des Parlaments schwer enttäuscht: "Dies ist ein Rückschlag im Kampf um die
Selbstbestimmung Sterbender, der sich unser Verein seit den 1970iger Jahren
verschrieben hat", so Rosemarie Will vom Bundesvorstand der HU. “Es ist
die Rückkehr zum Paternalismus mit den Mitteln des Strafrechts, den wir in der
Diskussion um Sterbehilfe längst überwunden glaubten.”
Angesichts von
jährlich etwa 10.000 Suiziden, von denen rund 200 mittels organisierter
Beihilfe vollzogen werden, könne der Gesetzgeber nicht stichhaltig begründen,
warum die Existenz eines Sterbehilfevereins eine derart hohe Gefahr für den
Schutz des Lebens darstellen soll. "Für den heute beschlossenen Eingriff
in die Rechte Sterbewilliger haben die Abgeordneten keine nachvollziehbare
Rechtfertigung geben können."
Der
Bundestag möge sich zukünftig nicht mehr über Politikverdrossenheit beklagen,
wenn derartig selbstherrlich und völlig unnötigerweise so klar gegen die
überwältigende Mehrheit des Volkes entschieden wird – nur um die Christenlobby
zu befrieden.
Es
bleibt allerdings eine kleine Hoffnung, daß dieses Gesetz kassiert wird.
Der Deutsche Bundestag
hat heute mit 360 von 602 abgegebenen Stimmen ein Verbot der sogenannten
„geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ beschlossen. „Ein schwarzer Tag für Deutschland,
insbesondere für schwerstleidende Menschen!“, kommentierte dies der Berliner
Arzt und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold. Die Giordano-Bruno-Stiftung, in
deren Beirat sich Arnold engagiert, kündigte direkt nach der Abstimmung eine
Klage an, die man im Notfall auch auf der europäischen Ebene führen werde.
„Dieses Gesetz wird vor Gericht keinen Bestand haben!“, gab sich gbs-Sprecher
Michael Schmidt-Salomon optimistisch, wobei er auf die Resolution der deutschen
Strafrechtslehrer verwies, die sich bereits vor Monaten entschieden gegen ein
Verbot der professionellen Freitodbegleitung ausgesprochen hatten.
Nach dem heute
beschlossenen Gesetz, das unter der Hand auch die Bezeichnung „Lex Arnold“ trägt, wird Uwe-Christian Arnold
schwerstleidenden Menschen künftig nicht mehr die Unterstützung geben können,
die er in seinem Buch „Letzte Hilfe – Ein Plädoyer für das selbstbestimmte
Sterben“ ausführlich beschrieben hat. Die „Kampagne für das Recht auf Letzte
Hilfe“ hatte das Buch schon im vergangenen Jahr allen Bundestagsabgeordneten
zugeschickt. „Es kann also niemand behaupten, er hätte nicht gewusst, was auf
dem Spiel steht“, sagte Schmidt-Salomon.
„Durch das heute beschlossene Gesetz werden schwerstleidende Menschen
noch größere Hemmungen haben, mit ihrem Arzt oder ihren Angehörigen über ihre
Sterbenswünsche zu sprechen. Daher müssen wir damit rechnen, dass künftig noch
mehr Menschen in harte Verzweiflungssuizide getrieben werden, sich erhängen,
vergiften, erschießen oder vor Züge werfen. Für viele, die von ihren Ärzten vor
Ort alleingelassen wurden, waren Sterbehelfer wie Uwe-Christian Arnold ein
Hoffnungsschimmer. Allein die Aussicht, selbstbestimmt sterben zu können, half
ihnen, mit ihrem Leid besser zurechtzukommen. Diese Hoffnung hat der Deutsche
Bundestag den Menschen nun genommen.“
Schmidt-Salomon
bezeichnete die heute beschlossene Regelung, Angehörigen Freitodbegleitungen zu
erlauben, Sterbehilfeorganisationen und ärztlichen „Wiederholungstätern“ jedoch
zu verbieten, als „juristisch absurd“: „Es gibt kein vernünftiges Argument, das
eine solche Abgrenzung rechtfertigen könnte. Normalerweise verlangen wir ja
gerade in Situationen, in denen es um Leben und Tod geht, die Anwesenheit von
Experten, die genau wissen, was sie tun. Nur bei der Sterbehilfe soll es exakt
umgekehrt sein. Hier sollen ausgerechnet Laien ohne Fachwissen und ohne
Transparenzkriterien das tun dürfen, was Experten verboten ist.
Keiner
will irgendwo in einer fremden Umgebung, abhängig von fremden Leuten sterben.
Tatsächlich
sterben aber fast 50% der Deutschen in Krankenhäusern und noch mal gut 30% in
Pflegeheimen/Altersheimen/Hospizen.
80%
sterben also in Umständen, die sie nicht wollen. Und der Bundestag
zeigt ihnen dazu auch noch den Stinkefinger.
Ich
empfehle jedem, sich über diese Bundestagswebseite darüber zu
informieren wie die eigenen Abgeordneten gestimmt haben und den Menschen des
eigenen Wahlkreises, die zu diesem brutalen und skandalösen Gesetz „Ja“ gesagt
haben, dazu eine klare Meinung sowie künftige Wahlabsichten schriftlich mitzuteilen.
Mein
Abgeordneter Johannes Kahrs, SPD, stimmte glücklicherweise mit NEIN.
Angela Merkel,
sowie fast die gesamte CSU/CSU-Fraktion stimmten mit „Ja“ – wie zu erwarten.
Für den
Entwurf der frommen Griese stimmten aber auch bei den Grünen:
Katrin
Göring-Kirchentag, Chefreligiot Volker Beck, Cem Özdemir, Konstantin von Noetz
und Bärbel Höhn.
Bei den
Sozis sind so illustre Leute wie Nahles, Oppermann und Gabriel dabei.
Sogar Sevim
Dagdelen, Ulla Jelpke, Jan von Aken und Halina Wawzyniak stimmten für diese
Alptraumgesetz.
Man
teile ihnen mit, was man davon hält.
Und was
man sich stattdessen wünscht.
Dabei
wäre die Lösung für all die Probleme so einfach.
Jedes
Mitglied der Kirche darf dann keine Schwangerschaftsunterbrechungen
durchführen, darf nicht masturbieren, darf nicht in homosexuellen
Partnerschaften leben, darf keine Patientenverfügungen aufsetzen, darf
keinesfalls die PID nutzen und muß auch auf durch Gentechnik gewonnene
Medikamente gegen Parkinson, Krebs und MS verzichten. Und jedes Kirchenmitglied
soll natürlich mit allen Mitteln unter Aufbietung aller erdenklichen Qualen so
lange wie nur irgend möglich am Leben gehalten werden. Jedem Mitglied der
Kirche ist es streng verboten jedwede Form des Suizids in Betracht zu ziehen.
Gesetze
würden natürlich weiterhin für ALLE Deutschen gelten - lediglich die
angesprochenen gesetzlichen Einschränkungen der Freiheit, die ausschließlich
religiös begründet sind, würden in ihrem Geltungsbereich auf die
Kirchenmitglieder beschränkt.
Immerhin
gibt es heute schon solche Zonen eingeschränkten Rechts, wenn es um die
Arbeitnehmerrechte der kirchlichen Angestellten geht.
Ein
Chirurg in einem katholischen Krankenhaus kann gefeuert werden, wenn er sich
scheiden läßt und mit einer anderen Frau zusammen lebt.
Als
Kirchenmitglied hat er also eingeschränkte Rechte.
Diese
Einschränkung sollte konsequent ausgeweitet werden auf Verhütung, Homoehe, PID
und Co.
Christen
und Atheisten kämen sich nicht mehr in die Quere und vor allem wäre endlich der
Gesetzgeber aus der Schusslinie!
Wenn
ein Atheist gegen passive Sterbehilfe oder Stammzellenforschung ist, könnte er
in eine Kirche eintreten.
Umgekehrt
könnte eine christliche Schwangere, die sich das Recht zur Abtreibung nehmen
will, aus der Kirche austreten.
Die
Rechte wären individualisiert, Kirchen und Parteien und Politik müßten keine
Stellvertreterkriege mehr führen.
Die
augenblickliche Situation ist hingegen höchst unbefriedigend.
Die
Hauptkampflinien des Jahres 2013 sind immer noch die rechtlich gleichgestellte
Homo-Ehe, die steuerliche Gleichstellung, die sogenannte Homo-Adoption und die Lust
am straffreien Verstümmeln von Kinderpenissen.
Aber
auch an anderen Stellschrauben versuchen die organisierten Christen immer noch
den Ungläubigen Vorschriften zu machen.
Eine
der widerlichsten kirchlich-staatlichen Bevormundungen betrifft das Intimste,
das es überhaupt gibt – nämlich das eigene Leben!
Selbstbestimmt über das Ende desselben zu entscheiden, verhindern die von Religionen beeinflussten Parlamentarier. Man ist in den meisten Fällen zur Todesfolter unter grausamen Schmerzen und entwürdigenden Bedingungen gezwungen. Die Kirchen wollen es so. Über 80% der Menschen sterben in Krankenhäusern, ohne daß man dem Leiden selbst ein Ende setzen darf.
Selbstbestimmt über das Ende desselben zu entscheiden, verhindern die von Religionen beeinflussten Parlamentarier. Man ist in den meisten Fällen zur Todesfolter unter grausamen Schmerzen und entwürdigenden Bedingungen gezwungen. Die Kirchen wollen es so. Über 80% der Menschen sterben in Krankenhäusern, ohne daß man dem Leiden selbst ein Ende setzen darf.