Mittwoch, 18. Juli 2012

Jetzt aber Zack Zack!


Beim Meldegesetzdebakel haben wir erlebt wie einige Abgeordnete es vermögen im Windschatten größerer Ereignisse (und sei es ein Fussball-EM-Spiel) lobbyfreundliche Gesetze durchzudrücken, von denen die Öffentlichkeit nichts mitbekommen soll. 
Das ist immer dann angezeigt, wenn es um Pläne geht, die eine Mehrheit der Bevölkerung glatt ablehnen würde.

Es gab mal Zeiten, zum Beispiel unter den Bundeskanzlern Brandt und Schmidt, in denen (zunächst) Unpopuläres durchgedrückt wurde, indem Spitzenpolitiker intensiv für eine Sache warben, Überzeugungsarbeit leisteten und Notwendigkeiten erklärten.

Möglich wurde das unter anderem auch durch das Vertrauen in die Grundkompetenz der handelnden Personen.
Als der Friedensnobelpreisträger Willy Brandt gegen das Sperrfeuer aus Union und Springer die Ostverträge durchsetzte, wußten selbst überzeugte Rechte, daß Brandt kein Blödmann war und in der Lage war mit anderen Regierungen sinnvoll zu verhandeln.

Nachfolger Schmidt hatte es während der Ölkrise und des heißen Herbstes noch schwerer. Es standen verdammt unpopuläre Maßnahmen („autofreier Sonntag“) an. 
Aber auch CDU’ler hätten nicht ernsthaft abgestritten, daß der Bundeskanzler über große weltökonomische Kompetenz verfügte.
Tat die Schmidt-Regierung etwas, das einem widerstrebte, lohnte es sich noch einmal drüber nachzudenken. 
Wenn Schmidt dafür war, gab es eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß es sich um ein sinniges Vorgehen handelte.

Diese Zeiten sind aber längst vorbei. 

Wir erleben wieder eine große ökonomisch-außenpolitische Krise, bei der Entscheidungen getroffen werden, die einer Majorität der Wähler quer im Magen liegen.
Heute stehen aber Westerwelle, Rösler und Merkel für den Kurs. 
Sie geben ein negatives Gewicht ab, weil ihre Inkompetenz vielfach unter Beweis gestellt wurde.
Unterstützt der heutige Wirtschaftsminister und Vizekanzler eine ökonomische Maßnahme, die mir ebenfalls notwendig erscheint, fange ich sofort an nachzudenken, ob ich mich nicht irren könnte. Daß Rösler mal richtig läge, erscheint zu absurd. Empirisch ist nicht von der Hand zu weisen, daß FDP-Minister stets Unsinn verzapfen.

Alarmstufe Rot gilt bei Angelegenheiten, die im Tauchmodus erledigt werden sollen.
 Wenn à la Meldegesetz mal eben was hoppladihopp auf die Tagesordnung einer Bundestagsdebatte gestellt wird und sich kaum ein Politmensch aus der Deckung wagt. 

Am Donnerstag soll im Bundestag über einen Entschließungsantrag zur Beschneidung aus religiösen Motiven abgestimmt werden, der voraussichtlich ohne Aussprache verabschiedet werden soll. 
 Eine Regelung zur Straffreistellung soll schon im Herbst beschlossen werden. Gegen eine Gesetzgebung im Eiltempo formiert sich Widerstand.
CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen arbeiten derzeit an einem gemeinsamen Entschließungsantrag, der in der Sondersitzung des Bundestags am Donnerstag verabschiedet werden soll. Im Entschließungsantrag soll verlangt werden, Rechtssicherheit für Angehörige jüdischer und islamischer Gemeinden herzustellen und religiöse Beschneidungen unter bestimmten Umständen straffrei zu stellen. Nicht dabei ist die Linkspartei.
„Wir sind sehr froh, dass die Politiker das so schnell eingesehen haben“, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Bestrebungen der großen Parteien nach der Kritik aus den Religionsgemeinschaften.

Die Geschichte mit der Penishaut-Amputation ist ein klassisches Beispiel für Politik hinter den Kulissen. 

„Offenbar ist den Politikern in Berlin nicht bewusst, dass sie die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben und dass dies entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen muss.“ Schmidt-Salomon verwies dabei auf Artikel 19,1 des „Übereinkommens über die Rechte des Kindes“, in dem es heißt: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung (…) zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“ Auch Artikel 24,3 der Kinderrechtskonvention spreche eindeutig gegen die Legitimation der religiösen Vorhautbeschneidung: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“
Die Fülle der Argumente, die gegen eine generelle Beschneidungserlaubnis stehen wurde unter anderem von Dr. Meike Beier & Mario Lichtenheldt zusammengefasst und ist derart überwältigend, daß man nur zu dem Schluß kommen kann, daß Merkel, Beck, Künast und Co sich offensichtlich gar nicht mit demThema befasst haben bevor sie ihre Kotau-vor-den-Archaischen-Positionen in die Welt posaunten.

Auch das überrascht nicht wirklich.

 Volksvertreter stimmen durchaus mal über dreistellige Milliardensummen ab, ohne auch nur ansatzweise zu wissen worum es geht.

Der Genitalverstümmelungsfall ist insofern besonders bizarr, weil behauptet wird die Religionsfreiheit zu garantieren, obwohl die Religionsfreiheit des Individuums buchstäblich beschnitten wird.

Niemand, auch nicht die schärfsten Beschneidungsgegner, hat vor, religiöse Beschneidungen zu verbieten. Sie soll lediglich auf ein Alter verschoben werden, in dem der Betroffene in der Lage ist, sich eine eigene Meinung über Religion und die Auswirkungen einer Beschneidung zu bilden und selbstständig zu entscheiden, ob er sich diesem Eingriff für seinen Glauben unterziehen will.
Dies ist kein Angriff auf die Religionsfreiheit, sondern im Gegenteil die Herstellung wahrhaftiger Religionsfreiheit, der Freiheit des Individuums.
Es ist ein Angebot, Toleranz nicht nur einzufordern, sondern gegenüber den betroffenen Kindern zuallererst einmal selbst zu üben.

Merkel und Co vertreten eine sehr eigenartige Rechtsposition, wenn sie meinen es sei Juden und Moslems nicht zuzumuten sich dem deutschen Rechtsstaat unterzuordnen.

Schmidt-Salomon betonte, dass es keine Anmaßung, sondern vielmehr eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit sei, dass der säkulare Rechtsstaat seine Normen durchsetze. Insofern sei das Urteil des Kölner Landgerichts, das nicht die Religionsfreiheit, sondern das Recht auf religiös begründete Körperverletzung aufgehoben habe, in jeder Hinsicht zu begrüßen: „Dass Religionsfreiheit nicht bedeuten kann, Kindern ungestraft Schmerzen zufügen zu dürfen, sollte eigentlich jedem einleuchten – auch den Spitzenpolitikern in Berlin.“

Wie stellen es sich CDU, CSU, SPD, Grüne und FDP eigentlich vor einen Entschließungsantrag durchzubringen, der massiv dem Grundgesetz zuwider läuft?
Die Grundrechte – auch und gerade jene der freien Religionsausübung – sind aber eben nicht Kollektivrechte, sondern Individualrechte, und niemand hat das Recht, sie einzuschränken. Würde man dem Islam mit der Begründung, hier herrsche „Religionsfreiheit“, das Recht einräumen, seinen Frauen das Kopftuch zu verordnen, so würde man ein Sondergesetz für islamische Frauen und Mädchen schaffen und erklären, für sie gelte das Grundgesetz in Teilen nicht.   So würde aus einem Gesetz, das „Religionsfreiheit“ garantiert, in Wirklichkeit ein Gesetz, das Angehörige einer bestimmten Religion diskriminiert und unfrei macht. Wohlgemerkt: der Islam kann ja fordern (was er ja nicht tut), dass sich Frauen verhüllen. Er hat auch das Recht, das zu fordern. Aber Frauen und Mädchen haben hierzulande ein Recht, sich dagegen zu wehren, wenn sie wollen. Und sie können sich dabei auf unser Grundgesetz berufen.
Analoges gilt für die Beschneidung, das ja im Wortsinn das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit viel einschneidender verletzt als eine von den Eltern verordnete Verhüllung, weil sie schmerzlich und unwiderruflich ist. Würde man, wie die Bundesregierung es vorhat, den Religionsgemeinschaften ein Recht auf Beschneidung ihrer Kinder einräumen, hieße das eben nicht, dass man gegen eine vermeintliche Diskriminierung von Juden und Muslimen vorgeht, wie sie durch das Kölner Urteil entstanden sei.

Die Bundestagswebsite verschweigt das Thema komplett. 
Man kann weder eine Rednerliste noch eine Uhrzeit erfahren.

189. Sitzung, Donnerstag, 19.07.2012, 14.00 Uhr - offenes Ende
1.a) Abgabe einer Erklärung durch die BReg
Sicherung der Stabilität der Eurozone - Finanzhilfen für Spanien
1.b) Beratung Antrag BMF
Finanzhilfe zugunsten Spaniens; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zugunsten Spaniens
- Drs 17/10320, 17/10321 -
(TOP 1a+b, RegErkl 20 Minuten, Aussprache 01:30 Stunden)

Auch der "Parlamentssender" Phoenix verrät nicht eine Silbe.

Mehr Angaben macht Herr Lammert nicht.

Offensichtlich soll hier etwas unter dem Radar durch gewunken werden.

Alle Fraktionen außer der Linken wollen gemeinsam einen Entschließungsantrag einbringen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird einen Religioten-freundlichen Gesetzentwurf zur straffreien Vorhaut-Kastration bis zum Herbst vorzulegen.
 Zu gerne würde ich ob der gewaltigen juristischen Probleme wissen, wie dieser Antrag formuliert ist und was die Bundesregierung genau tun soll. 
Aus gutem Grunde ist das Papier aber nicht veröffentlicht.
 Keine der Parteien ist daran interessiert, daß Beschneidungskritiker vor der Abstimmung kommentieren dürfen.
Die Abgeordneten könnten verwirrt werden.
 Es ist schon schlimm genug, daß offenbar eine deutliche Bevölkerungsmehrheit gegen das dubiose Schnellvorgehen der Altparteien ist.
Kritiker unter den Abgeordneten melden sich so gut wie gar nicht. Die Fraktionszwang-Keule wurde offensichtlich geschwungen. 
Rückgrat ist nicht mehr gefragt. 

Kurioserweise schert ausgerechnet einer aus Röslers Reihen aus. 

Ein bisschen zumindest.

"Der Gesundheitspolitiker Erwin Lotter (FDP) kritisierte die Befassung des Bundestages „im Windschatten“ der Sondersitzung zu den geplanten Finanzhilfen für Spanien. Ihm sei eine grundsolide und ausführliche Befassung wichtig. Wegen der großen Zahl an kritischen Stimmen ist unter den Fraktionen weiter strittig, ob es eine Aussprache im Plenum geben soll. Uneinigkeit herrscht auch darüber, ob der Entwurf als Antrag einzelner Fraktionen oder als Gruppenantrag zur Abstimmung gebracht werden soll. Bei der Abstimmung über einen Gruppenantrag entfiele der Fraktionszwang."
(FAZ 18.07.12)