Sonntag, 24. August 2025

Kirche, Ehe, Ordnung, England

Wie aus Literatur und zahlreichen Verfilmungen bekannt ist, brach der legendäre englische König Heinrich VIII. (1491-1547) mit dem Papst, weil der seinen Gesuchen um Ehe-Annullierung nicht nachkam. Bis heute erlaubt die Kirche keine Scheidung; schließlich ist die Eheschließung ein heiliges Sakrament, also muss man lebenslang verheiratet bleiben.

Wenn man aber steinreich und hochadelig ist, kann man sich den Papst kaufen, der ein Schlupfloch nutzt. Gemäß der sexbesessenen Kirche, gilt eine Ehe nur, wenn der Mann seine Frau regelmäßig vaginal penetriert. Daher gibt es auch heute noch die spektakulären Fälle, in denen Bischöfe die Eheschließung mit einem Mann im Rollstuhl verweigert, weil dieser es seiner Gattin nicht „ordentlich“ besorgen können und platonische Liebe ist für Gott nun einmal irrelevant. Ehe ohne Liebe ist willkommen, Ehe ohne Sex darf nicht sein.

Kardinäle und Päpste haben hier also sehr schön und eindeutig festgelegt, was man in seinem eigenen Schlafzimmer mit seinen Geschlechtsteilen tun darf:

Gar nichts. Es sei denn, man ist kirchlich verheiratet und will Kinder bekommen.

Keine Autostimulation, kein OV, kein AV, Petting, Necking, alles verboten.

Die auf Penis und Penetration fixierten Kirchenfürsten sind so versessen auf Erektion und Eisprung, daß der Bischof von Viterbo einem zeugungsunfähigen Bräutigam schon mal die Eheerlaubnis versagte.

Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern finden Bischöfe bähbäh und daß man noch irgendwelche anderen Gründen haben könnte eine Beziehung einzugehen - AUSSER SEX - liegt außerhalb der Vorstellungskraft der Sexperten des Vatikans.
Das gilt übrigens gleichermaßen auch für Heterosexuelle - in dem Punkt machen Ratzis Racker keine Unterschiede.
Daß ein Paar sich liebt, zusammen leben möchte ohne laufend GV zu praktizieren, ist für Bischof Lorenzo Chiarinelli in Viterbo nicht nur NICHT vorstellbar, sondern sogar verwerflich.
Einem standesamtlich verheirateten Paar verweigerte der Bischof den kirchlichen Segen, da der Ehemann durch einen Unfall gelähmt und zeugungsunfähig geworden war: 

"Kein Bischof, kein Priester kann eine Hochzeit zelebrieren,
wenn er weiß, dass eine Impotenz vorliegt".


Kirchliche Trauung nur mit Erektion!
Das Hauptaugenmerk der Oberkatholen in den bunten Kleidchen liegt dabei mal wieder auf dem Penis, von dem sie geradezu besessen sind.
Jedenfalls ist mir nicht bekannt, daß auch zeugungsunfähige Frauen nicht kirchlich getraut werden dürfen.
Es soll sogar Damen geben, die erst NACH dem Klimakterium geheiratet haben, wenn man also üblicherweise nicht mehr ganz so viele Kinder bekommt.
Hier segnen die Bischöfe aber dennoch - es genügt ihnen im Zweifelsfall offenbar die Vorstellung, daß der Mann biologisch noch voll funktionsfähig ist.
Auf die Frau, gewissermaßen das Abfallprodukt der Schöpfung - kommt es nicht an.
Wir wissen ja, daß Gott sie aus einer Rippe gemacht hat, soll sich ja ohnehin unterordnen und den Mund halten (Frauen schweigen in der Gemeinde). (…)

(Ehe ohne Sex, 09.01.2009)

Nach wie vor stellt die Penetration mit dem Penis das große Faszinosum für die sexlosen Geronten im Nachthemd dar.

Penisse gehören in die Vaginen. Darauf legen die Moralikonen großen Wert.

Nur so können Kinder entstehen und nur so funktioniere Liebe.

Alles andere es nicht wert gesegnet zu werden oder gar das Sakrament der Ehe zu empfangen.

Will also ein Hochadeliger seine Ehe annullieren lassen, muss er nur dem Papst erklären, die Ehe sei nie vollzogen worden. War die Gattin noch Jungfrau, konnte man die Ehe als nie existent erklären.

Man könnte meinen, das sei bei Heinrichs über 20-Jährigen Ehe mit Katharina von Aragon (1485-1536) eher unwahrscheinlich. Die beiden waren von 1509-1532 verheiratet und aus der Ehe ging die gemeinsame Tochter Mary I. aka Mary Tudor aka Maria die Katholische aka Maria die Blutige hervor. Zudem war Katharina von Aragon immer wieder schwanger:

[….] Nur wenige Wochen nach der Hochzeit war Katharina schwanger, erlitt jedoch im Januar 1510 eine Totgeburt, ein Mädchen. Das zweite Kind, Prinz Henry, wurde am Neujahrstag 1511 geboren, starb aber nach 52 Tagen. Katharina hatte dann eine Fehlgeburt, gefolgt von einem weiteren früh verstorbenen Sohn. Trotz dieser dynastischen Rückschläge führten Katharina und Heinrich eine harmonische Ehe. Katharina war – nicht nur für den Hof und das Volk – die ideale Gattin. So ließ sie sich nicht nehmen, die Hemden ihres Mannes selbst zu flicken, und zeigte sich in Gegenwart von Heinrich still, fürsorglich und unterwürfig. Damit entsprach sie dem Frauenideal ihrer Zeit, was sie aber nicht davon abhielt, ihre Meinung zu äußern. Ihr besonderes Talent bestand darin, genau zu wissen, wann sie dem König nicht widersprechen sollte und wann sie einlenken musste. [….] Im Februar 1516 gebar Katharina im Palast von Placentia in Greenwich, London, die Tochter Mary, die spätere Königin Maria I. von England. 1518 brachte sie ein totes Mädchen zur Welt. [….]

(Wiki)

Für Papst Clemens VII. aka Giulio de’ Medici, und den mächtigen Kardinal Wolsey war also offensichtlich, daß die britische Königin Katharina Jungfrau war und die Ehe nie vollzogen wurde. Sonst hätte Gott ihnen einen lebenden Sohn geschenkt. So geht Logik.

Daß der Papst die Ehe letztlich aber doch nicht annullierte, hatte einen anderen Grund.  Katherine Queen of England hatte nämlich einen nicht unbedeutenden Neffen, namens Karl aka Karl V. aka  Carlos I aka Charles Quint aka Kaiser des Heiligen Römischen Reiches aka Karl I. König von Spanien, der den zweiten der drei Medici-Päpste in der Engelsburg belagerte und 1527 gefangen nehmen ließ.

Karl presste Clemens das Versprechen ab, die Ehe seiner Tante Katharina keinesfalls scheiden zu lassen, was dieser mit seinem berühmten Wort Non possumus (Sine dominico non possumus, „Wir können nicht“) schließlich ablehnte.

Der englische König Heinrich VIII. war schließlich so angepisst, weil er seine nächste Ehefrau heiraten wollte und ihm der Papst nicht bei dem Scheidungsgesuch half, daß er kurzerhand die bis eben noch verachteten deutschen Protestanten unterstützte, den Katholizismus verließ und seine eigenes Kirchenoberhaupt wurde. So konnte er nun nach Belieben seine Ehen scheiden und/oder seine Exen köpfen lassen.

Heinrichs fast ebenso berühmter Schatzmeister und Lordsiegelbewahrer Thomas Cromwell aka 1. Earl of Essex übernahm es, die katholischen Klöster und Abteien zu schleifen und die Reformation in England zu etablieren. Er kannte sich aus, da er zuvor viele Jahre der engste Vertraute und Mitarbeiter des mächtigen Kardinals Wolsey war.

Die Briten freuten sich größtenteils, daß es den verlogenen und korrupten Mönchen an den Kragen ging. Aber die fürchteten sich auch ein wenig, nun könne Unsitte Tür und Tor geöffnet werden. Man wußte schließlich, daß Gott so etwas nicht gefällt und dieser sich gezwungen sieht, zur Strafe Unwetter, das tödliche „ englische Schweißfieber“ und Hungersnöte zu schicken.

Da sorgte der gute Lordsiegelbewahrer Cromwell vor – bevor auch er von Heinrich gehenkt wurde.

[….]  Der Buggery Act 1533, vollständig An Acte for the punysshement of the vice of Buggerie war das erste nicht-kirchliche englische Gesetz, das Homosexualität, Analverkehr sowie Sodomie unter Todesstrafe stellte. Es wurde von Thomas Cromwell vorbereitet und von Heinrich VIII. 1533 erlassen. Es war bis 1828 in Kraft.

Das Gesetz definierte „Buggery“ als unnatürliche sexuelle Handlung, die gegen den Willen Gottes und der Menschen verstößt. Später wurde dies durch die Rechtsprechung dahingehend konkretisiert, dass „Buggery“ Analverkehr zwischen zwei Männern oder zwischen einem Mann und einer Frau und Vaginalverkehr zwischen einem Mann oder einer Frau und einem Tier umfasst.

Das Verbrechen wurde mit dem Tod durch Hängen bestraft. Im Unterschied zum Mord war auch der Klerus nicht von der Bestrafung ausgenommen. Das Eigentum des Täters ging in den Besitz des Staates über. Falls nicht die Tat selbst, sondern nur der Versuch nachgewiesen werden konnte, wurde der Täter in der Regel zu einer Freiheitsstrafe in Verbindung mit dem Pranger verurteilt.

Der erste wegen „Buggery“ verurteilte Mann war im Juli 1540 Walter Hungerford, allerdings wurde ihm neben dem Sexualdelikt auch Landesverrat zur Last gelegt. Nicholas Udall, der Schulleiter des Eton College war, wurde 1541 für schuldig befunden, seine Schüler sexuell missbraucht zu haben. Er wurde aber nur zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und nach weniger als einem Jahr wieder freigelassen.[1] Mervyn Tuchet, ein anderer Verurteilter, wurde wegen seines hohen Ranges nicht gehängt, sondern enthauptet.

Der Buggery Act 1533 wurde im Jahre 1828 durch den Offences against the Person Act 1828 aufgehoben und ersetzt. An den Tatbeständen und dem Strafmaß änderte sich dadurch nichts. John Pratt und John Smith waren die beiden letzten Personen, die wegen Buggery/Sodomie gehängt wurden. Sie starben am 27. November 1835 vor dem Newgate-Gefängnis in London.

Das Strafmaß für „Buggery“ wurde 1861 durch das Offences against the Person Act 1861 von der Todesstrafe in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.  […]

(Wiki

Wie schön, wenn sich die Kirche – ob katholisch, protestantisch, anglikanisch – so gar nicht heuchlerisch um das Seelenheil ihrer Schäfchen kümmert. Indem sie akribisch darauf achtet, welche Penisse in welche Öffnungen gesteckt werden und fleißig köpfen und aufhängen, wenn das falsche Loch gewählt wird.

Wie die Kirchen bis heute moralisch verurteilen und Myriaden queere Teenager in Depressionen, Schuldgefühle, Obdachlosigkeit und Suizid treiben, während ihre eigenen Geistlichen in der ganzen Welt Hunderttausende kleine Jungs sexuell missbrauchen.

Man versteht gar nicht, daß irgendjemand etwas gegen die Kirche haben kann!

 

[…] Die katholische Kirche beklagt einen „zunehmend tabulosen“ Vandalismus in Gotteshäusern. Zwar sei die Zahl der Delikte in den vergangenen Jahren nur leicht angestiegen, doch gingen die Täter immer brutaler und rücksichtsloser vor, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Aus ihrem Verhalten spreche teils offene Feindseligkeit gegenüber dem Christentum.

„Aufgebrochene Opferstöcke und umgestoßene, auseinandergebrochene Kerzen waren immer ärgerlich, aber seit etwa 2015 haben wir es mit einer verschärften Dimension zu tun“, so Kopp. Als Beispiele nannte er „Exkremente in Weihwasserbecken und Beichtstühlen, enthauptete Christus- und Heiligenstatuen, Zigarettenstummel und anderer Unrat vor Andachtsbildern, beschädigte Gebet- und Gesangbücher, umgestoßene Kirchenbänke, Altarbilder und ganze Altäre vernichtet durch Brandstiftung“. Hier gehe es nicht um Diebstahl, sondern um ganz gezielte Angriffe auf die christlichen Kirchen.   […]

(FAZ, 23.08.2025)

Mir kommen die Tränen.