Samstag, 21. März 2015

Titelrückgabe.



Es ist schon an sich extrem peinlich zur 15:1-Liste zu gehören, also den 15 konservativen und dem einen sozialdemokratischen Politikern, die sich ihren Dr.-Titel erschummelt haben.

Noch peinlicher ist es nur noch, wenn man wie Koch-Merin oder Schavan trotz erdrückender Beweislast hartnäckig leugnet betrogen zu haben und gegen den Titelentzug klagt.

Fast so peinlich ist es aber auch, wenn verblödete Journalisten insistieren jemand solle seinen Dr.-Titel abgeben.

Das zeugt von fundamentaler Unkenntnis des akademischen Systems.
Man hat weder Ansprüche auf Dr.-Titel, noch kann man sie wie einen Verlobungsring zurückgeben.
Man liefert vielmehr für eine Hochschule eine akademische bedeutende Leistung ab, die dann gewissermaßen der Bildungseinrichtung „gehört“.
Diese Hochschule kann einen akademischen Titel VERLEIHEN. Zum Beispiel anlässlich dieser geleisteten Arbeit, aber auch einfach nur so, um eine Persönlichkeit zu ehren, weil sie möglicherweise viel für die Hochschule gespendet hat oder ein ausländischer Staatsgast ist.
Nur die Bildungseinrichtung, die den Titel verliehen hat, kann ihn auch wieder zurückziehen. Das liegt eben nicht im Ermessen des Geehrten.

Um Menschen zu ehren, haben Universitäten und Regierungen eine ganze Auswahl von Möglichkeiten. Orden und Medaillen sind dabei weniger hoch angesehen als echte Titel, die sich an akademischen Graden orientieren.
So eine Ehrung führt man nämlich im Namen und wird täglich so angesprochen.
Noch lieber als ein „Dr. h.c.“ wäre vermutlich nur eine Adelung, wie es die Queen vermag. Aber Gauck kann das leider nicht.
Höchste Ehren werden verliehen, indem man etwas nach dem Beehrten benennt, da dies weit über den Tod hinaus reicht.
Tatsächlich kommen die wenigsten Menschen über einen Doktor Honoris Causa hinaus. Aber die Loki Schmidt, die Ehefrau des Kanzlers Schmidt war so eine Frau. Sie führte eine Menge Titel – und hätte nach meiner Ansicht noch viel mehr verdient.

    1995: Verleihung der Medaille der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
    1997: Bruno H. Schubert-Preis. Verleihung der Ehrendoktorwürde der Russischen Akademie der Wissenschaften in Sankt Petersburg in Anerkennung für den internationalen Gärtnertausch an dem auch der Botanische Garten St. Petersburg beteiligt ist.
    1999: Zum 80. Geburtstag: Verleihung des Ehrentitels Professorin durch den Hamburger Senat für ihre Verdienste um den Pflanzen- und Naturschutz.
    2000: Verleihung der Ehrendoktorwürde (Doktor der Naturwissenschaften ehrenhalber) der Universität Hamburg des Fachbereiches Biologie für ein Lebenswerk von herausragender Bedeutung und Engagement in allen Bereichen des wissenschaftlichen und praktischen Naturschutzes.
    2003: Benennung der Genbank für Wildpflanzen, Botanischer Garten der Universität Osnabrück, in „Loki Schmidt-Genbank für Wildpflanzen“
    12. Februar 2009: Ehrenbürgerin Hamburgs als höchste Auszeichnung der Freien und Hansestadt.
    3. März 2009: Zu ihrem 90. Geburtstag am 3. März wurden 90 „Loki-Schmidt-Beete“ in ganz Deutschland angelegt.
    30. März 2009: Eröffnung des neuen Museums für Nutzpflanzen der Universität Hamburg als „Loki-Schmidt-Haus“ im botanischen Garten Klein Flottbek.
    15. Mai 2009: Benennung der Gewächshäuser des Botanischen Gartens der Universität Rostock mit dem Namen Loki-Schmidt-Gewächshäuser.
    1. August 2012: Die Schule Othmarscher Kirchenweg, an der Loki Schmidt 13 Jahre unterrichtet hatte, wird in Loki-Schmidt-Schule umbenannt.
    23. Oktober 2012: Der Botanische Garten Hamburg wird in Loki-Schmidt-Garten umbenannt.
(Eine kleine Auswahl von Wiki)

Bei den geistlichen Titeln ist das Procedere noch komplizierter; insbesondere bei den Katholiban, die aufgrund ihrer 2000-Jährigen Geschichte auf eine schier unübersehbare Zahl von verwendeten Ehrentiteln zugreifen können.
Üblicherweise schämt man sich der opulenten Titel heutzutage. Wozu auch? Schon allein die Anreden „Hochwürden“, „Exzellenz“ oder „Eminenz“ sind gewaltig.
Man kann sie aber durchaus verwenden; das liebte Tebartz-van-Elst so sehr an seiner Position als Bischof.

Im Alltag stellte er von Beginn an klar, wohin er sein Bistum ausrichten will: auf Rom und auf sein autoritär zelebriertes Bischofsamt. Im Kreuzgang seines Amtssitzes ließ er diverse Gewänder und die roten Schuhe des Papstes wie kleine Heiligtümer ausstellen. Unter seinen Vorgängern verpönte Ehrentitel werden nun wieder feierlich an Gewährsleute vergeben. So wurde der Personalchef zum Prälaten, der zweite Mann in der Bistumshierarchie zum "Apostolischen Protonotar". Sein Chauffeur machte als "Bischöflicher Beauftragter" für die Verwahrung von Reliquien, "persönlicher Sekretär" sowie "Bischöflicher Zeremoniar" gleich mehrfach Karriere - dafür muss er bei Hochämtern nun dem Chef die Mitra auf- und absetzen.

Mit dem eigentlichen Bischofstitel ist es eine komplizierte Angelegenheit.
Man kommt zu ihm, wie die Jungfrau zum Kinde und los wird man ihn nie mehr. Noch nicht einmal der Papst hat die Möglichkeiten einen Bischofstitel zu entziehen. Das Bischofsamt geht nämlich einher mit der allerhöchsten Form des Weihesakramentes.
Jesus persönlich hat sie also als heilige Zeichen eingesetzt und wer würde das schon overrulen wollen?
Bischöfe sind direkte Nachfolger der Apostel Jesu und somit von „Göttlichem“ und nicht etwa nur „Päpstlichem“ Recht.
Da auch der Papst keine Bischofstitel entziehen kann, bleibt man mit dem Empfang der Bischofsweihe auch immer bis an sein Lebensende Bischof – unabhängig davon, ob man nur Titularbischof oder Diözesanbischof ist.
Mit der Bischofsweihe wachsen besondere Möglichkeiten dem Träger zu.

NUR Bischöfe können Weihesakramente (Bischofsweihe, Priesterweihe und Diakonenweihe, Jungfrauenweihe, die Weihe der Heiligen Öle und die Kirch- und Altarweihe) spenden. Firmungen sind ausnahmsweise an Priester delegierbar.

So entsteht das  Erzbischof Marcel Lefebvre-Problem. Der erzreaktionäre Franzose hatte 1970 die Piusbruderschaft gegründet. Der ultrarechte Traditionalist verlor zwar 1976 durch Papst Paul VI seine Diözese und wurde 1988 gar von Papst Johannes-Paul II. exkommuniziert, aber da er nun einmal die Bischofsweihe empfangen hatte, durfte er aus göttlichem Recht Bischofsweihen spenden und zog sich somit gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes, aber dennoch kirchenrechtlich legal seine eigenen Bischöfe heran.
Lefebvre, die vier von ihm 1988 geweihten Bischöfe Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta, sowie alle geweihten Pius-Priester sind „vagante Kleriker.“ Ihre Weihe ist zwar gültig, aber größtenteils  irregulär und ohne kirchliche Erlaubnis zustande gekommen.
Bernard Tissier de Mallerais weihte seinerseits 1991 einen Bischof und der inzwischen sogar noch rechts der Piusbruderschaft stehende Holocaustleugner Williamson plant gerade mehrere Bischöfe zu weihen.
Nachdem Ratzi im Januar 2009 ausdrücklich die Exkommunikation Williamsons aufgehoben hatte und die FSSPX nicht mehr als schismatisch angesehen wird, kann der Hitler-affine Brite also katholisch legal weitere Kleriker seines Fleisches generieren.
Titel auf Ewigkeit haben also durchaus Nachteile für einen Verein wie die RKK. Selbst wenn ein Bischof außerordentlich unfreundlich aufgefallen ist, weil er beispielsweise wie Erzbischof Wesolowski Kinder gefickt hat, bleibt er Bischof. In seinem Fall sogar Erzbischof, da er vorher Nuntius in Lateinamerika war und wie alle Nuntii das „Erz“ dazu bekam.
Wesolowski könnte also beliebig viele Kinderfickerbischöfe weihen, ohne das Franzl eingreifen könnte.

Die höchste Ehre im katholischen Hierarchiesystem ist die Kardinalswürde, die zur Wahl des neuen Papstes berechtigt.
Kardinäle gibt es in drei Güteklassen. Kardinaldiakone, Kardinalpriester und Kardinalbischöfe.
Letztere sind schon erheblich exklusiv; derzeit gibt es nur zehn Stück.
In der Regel sind alle Kardinäle vorher schon Bischöfe. Streng genommen müssen aber nur die Kardinalbischöfe auch Bischöfe sein. Franzl könnte aber auch einen einfachen Priester zum Kardinaldiakon erheben. Und auch das ist erst seit 1917 vatikanisches Recht. Bis dahin konnten auch Laien Kardinäle werden. Hauptsache es waren keiner Frauen.
Derzeit sind aber von 225 Kardinälen nur Roberto Tucci und Albert Vanhoye keine geweihten Bischöfe.
Sollte dieser im nächsten Konklave zum Papst gewählt werden, müßte er als „Bischof von Rom“ allerdings vorher noch die Bischofsweihe empfangen.

Auch über die Kardinalswürde wird oft falsch berichtet.
Der Papst „ernennt“ nicht etwa Kardinäle, sondern er „kreiert“ sie. Umgangssprachlich korrekt ist aber auch „Erhebung zum Kardinal.“

Da die Kardinalswürde mit keinem Sakrament verbunden ist, kann man sie anders als Dr.-Titel oder Bischofsränge tatsächlich zurückgeben.
Das passiert gelegentlich.
Louis Kardinal Billot (1846-1931) war ein so erzkonservativer Metaphysiker und Monarchist, daß er sich darüber dermaßen mit Papst Pius XI. zerstritt, daß er ihm 1927 die Kardinalswürde vor die Füße warf.

Zuletzt machte der ehemals höchste Katholik Englands von dem Recht auf Exkardinalisierung gebrauch.
Keith Michael Patrick O’Brien (*1938) war Kardinal der römisch-katholischen Kirche und Erzbischof von Saint Andrews und Edinburgh.
Der Kurienkardinal hatte es lange abgestritten, mußte aber inzwischen aufgrund erdrückender Beweistlast zugeben in den 1980er Jahren mindestens vier Seminaristen sexuell belästigt zu haben.
Nun warf der schwule Schotte hin.

Cardinal Keith O’Brien has renounced all the rights and privileges of being a cardinal, the Vatican announced today.
It is understood he will retain the title of cardinal but none of the powers associated with it.
A Vatican statement said: “The Holy Father has accepted the resignation of the rights and privileges of a Cardinal, expressed in canons 349, 353 and 356 of the Code of Canon Law, presented by His Eminence Cardinal Keith Michael Patrick O’Brien, Archbishop Emeritus of St Andrews and Edinburgh, after a long period of prayer. With this provision, His Holiness would like to manifest his pastoral solicitude to all the faithful of the Church in Scotland and to encourage them to continue with hope the path of renewal and reconciliation.”
Following the Vatican announcement Cardinal O’Brien said: “I wish to repeat the apology which I made to the Catholic Church and the people of Scotland some two years ago now on March 3 2013. I then said that there have been times that my sexual conduct has fallen below the standards expected of me. For that I am deeply sorry.”
“I thank Pope Francis for his fatherly care of me and of those I have offended in any way. I will continue to play no part in the public life of the Church in Scotland; and will dedicate the rest of my life in retirement, praying especially for the Archdiocese of Saint Andrews and Edinburgh, for Scotland, and for those I have offended in any way.”