Donnerstag, 5. März 2015

Kranker Volkskörper


Eine Kernthese, die sich durch diesen Blog zieht, ist mein konsequentes Eintreten für die repräsentative Demokratie und somit meine Ablehnung direkter „Volksentscheidungen“.
Plebiszitäre Elemente münden letztendlich in der Diktatur der Inkompetenz.
Es ist viel sinnvoller Entscheidungen den „Profis“ in den Parlamenten zu überlassen. Menschen, die sich rund um die Uhr mit der Thematik beschäftigten und nicht aus Launen heraus etwas ablehnen oder favorisieren.
Der Einfluss von Laien ist immer höchst problematisch.
Natürlich besteht die Gefahr, daß Profis sich zu sehr von der Realität entfernen und daher von Zeit zu Zeit „geerdet“ werden müssen.
Das ist der Grundgedanke von Schöffen bei Gericht. Der Richter, der rund um die Uhr mit Kriminellen zu tun hat, soll mit Menschen aus dem Volk diskutieren, bevor „im Namen des Volkes“ entschieden wird.
Gut gemeint, aber meistens führt es dazu, daß die Laien viel härter urteilen wollen, weil sie von den Angeklagten abgestoßen sind und sich weniger um Verhältnismäßigkeit sorgen.
Vollkommen absurd ist das angelsächsische Geschworenensystem, wo es oft weniger um Wahrheit und Schuld geht, sondern darum wie sympathisch der Angeklagte wirkt.
Wird eine häßliche, unfreundliche schwarze Frau von einem gutaussehenden weißen Mann vergewaltigt, wird der Täter fast immer freigesprochen.
 Wenn ein grobschlächtiger Schwarzer ein nettes weißes Mädchen vergewaltigt haben soll, wird er fast immer verurteilt. Daß es sich um das gleiche Verbrechen handelt, zählt nicht.
Vollkommene Gerechtigkeit kann es nie geben, aber der Staat kann das Justizwesen möglichst objektivieren, um wenigstens der Gerechtigkeit näher zu kommen.
Wichtige Schritte dieses Prozesses waren die Abschaffung der Selbstjustiz und der Lynchjustiz. Es ist richtig die Opfer eines Verbrechens nicht an der Urteilsfindung zu beteiligen, da sie nun einmal a priori subjektiv sind.
Überlasst die Justiz den Profis.
Sehr richtig und wichtig ist auch die Trennung von legislativer, exekutiver und judikativer Gewalt.
Politiker sollen sich nicht in Urteile einmischen.

Das Paradebeispiel für die Urteilsunfähigkeit „des Volkes“ ist der Shitstorm, der sich über die Edathy-Richter ergießt.
Hunderttausende haben eine Bundestagspetition gegen das Urteil unterschrieben. Eine Petition, die von Doofheit und Rechtschreibfehlern strotzt und natürlich nicht beachtet, daß der Bundestag gar nicht in Strafverfahren eingreifen darf.

Daß selbstverständlich diese Paarhunderttausend Menschen genauso wenig wie ich wissen, was sich Sebastian Edathy im Internet für Jungsbilder angesehen hat, spielt für ihre Meinungsfreudigkeit ohnehin keine Rolle. Wozu nach Faktenlage und realer Schuld urteilen, wenn man subjektiv nach Gefühl und Hörensagen verdammen kann?
Vor Gericht waren doch offensichtlich keinerlei Beweise für illegale Kinderpornographie gefunden worden. Die Kriminalisten konnten zwar gelöschte Dateien wieder sichtbar machen, aber dabei handelte es sich im Material, das zum Zeitpunkt, als es runtergeladen wurde, legal war.
Das BILD- und FACEBOOK-Volk stört sich nicht an Fakten, sondern argumentiert ernsthaft; jemand, der sich solche Bilder besorge, konsumiere sicher auch härteres Zeug.
Kann sein. Kann aber auch nicht sein.
Vor Gericht gilt aber IN DUBIO PRO REO – man kann für nichts verurteilt werden, das nicht zu beweisen ist. Simple as that.
Zudem echauffiert sich das Pack über die geringe Summe von € 5.000, die Herr Edathy zahlen mußte.
€ 5.000 sind zu wenig?
Kann sein. Kann aber auch nicht sein.
Ich kann das nicht beurteilen.
Ich weiß aber, daß € 5.000 Euro zufällig auch genau die Maximalsumme ist, die die RKK an Kinder zahlt, die von ihren Priestern über Jahre geschlagen und sexuell missbraucht wurden.
Wenn man das als Maßstab nimmt, also das komplette Zerstören einer Menschenseele und das physische anale Vergewaltigen eines Kindes, scheint mir Edathy sogar extrem hart bestraft zu sein, wenn er dieselbe Summe für das bloße Ansehen von nicht sexuellen Photos bezahlt.
Zudem sind die vielen Katholischen Geistlichen, die Kinder gefickt haben bis heute von der lieben RKK insofern geschützt, daß ihre Identitäten nicht bekannt gegeben werden. Auch in dieser Hinsicht ist Edathy viel schlimmer dran – er ist öffentlich für immer erledigt in Deutschland und wird niemals irgendwo einen Job bekommen.

Ein ganz übles Bild gibt auch der Kinderschutzbund ab, der populistisch die € 5.000 Edathys abgelehnt hat.
Dabei werden Geldstrafen IMMER an gemeinnützige Vereine bezahlt. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Strafen von Kriminellen stammen und der Kinderschutzbund nimmt diese auch sonst immer an – auch von viel schlimmeren Tätern. Aber in diesem Fall geht es auch den Profischützern um reinen Populismus.

Der Ex-Abgeordnete Sebastian Edathy sollte 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der Verein lehnte empört ab - dabei nimmt er in vergleichbaren Fällen das Geld an.
[….]  Die Kinderschützer hatten sich geweigert, Geld von Sebastian Edathy anzunehmen. 5000 Euro sollte der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete überweisen, weil er Bilder nackter Jungen besessen hatte. Im Gegenzug stellte das Landgericht Verden den Prozess ein. "Ein fatales Signal", wetterte Schmidt. Es handele sich offenkundig um einen "Freikauf".
[….] Das hat die Wut noch gesteigert, mehr als 180.000 Menschen unterzeichneten im Netz eine "Petition" gegen den Gerichtsbeschluss. Die Entscheidung des Kinderschutzbunds bekam immensen Zuspruch. Ganz nach dem Motto: Endlich zeigt dem mal einer die Grenzen auf.
Schmidt hat diese Stimmung genau erfasst - und genutzt.
Allein: In vergleichbaren Fällen hat der Kinderschutzbund ohne viel Aufhebens Zahlungen angenommen. Es sei "gängige Praxis", dass Richter Geldauflagen in Kinderporno-Verfahren "auch für den Kinderschutzbund vorsehen", sagt Christian Friehoff, Vorsitzender des Richterbunds Nordrhein-Westfalen (NRW).
"Gerade die Geldauflagen aus Kinderpornografie-Verfahren gehen oft an Kinder- und Jugendschutzstellen", sagt auch Rechtsanwalt Steffen Lindberg aus Mannheim. Diese ließen sich sehr häufig selbst auf Listen setzen, um im Fall von Zahlungen bedacht zu werden.
In den vergangenen zehn Jahren führte Lindberg mehr als hundert Kinderporno-Verfahren. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem das Geld eines Beschuldigten abgelehnt worden sei. Das Vorgehen des Kinderschutzbunds in der medienwirksamen Causa Edathy sei "Heuchelei".
[….] Für den Kinderschutzbund sind Bußgelder aus Gerichtsverfahren eine große Einnahmequelle, sie ermöglichen seine wichtige Arbeit. In den Jahren 2011 bis 2013 nahm der Verein nach Angaben der Recherche-Organisation "Correctiv" insgesamt mindestens 5,5 Millionen Euro auf diesem Wege ein. [….]

Unerträglich sind auch all die Besserwisser, die nun, a posteriori, schon immer gewußt haben wollen, daß Edathy irgendwie verdächtig war.
Ich kann gar nicht mehr zählen wie oft ich inzwischen in dem Zusammenhang „ich konnte den ja noch nie leiden“ gehört habe.
Das ist ein typisches Beispiel für die subjektive Selbsttäuschung des Plebs.
Nur zu Erinnerung; die sogenannte Edathy-Affäre begann quasi während der Koalitionsverhandlungen Ende 2013, als über Ministerposten spekuliert wurde.
Damals hatte sich Edathy im NSU-Untersuchungsausschuss einen so phantastischen Ruf erarbeitet, daß die Hauptstadtjournalisten fest mit seinem Eintritt ins Kabinett rechneten. DESWEGEN hatte damals auch Minister Friedrich – rechtswidrig – geplaudert; weil auch er ahnte, daß die SPD ihren Starparlamentarier mindestens zum Staatsekretär machen würde.

Ich lasse mir schon seit es Phoenix gibt keine Bundestagsdebatte entgehen und ganz zweifellos war Edathy einer der besten Redner.
15 Jahre vorbildliche Parlamentsarbeit lieferte der nun Geächtete ab.
 Zudem hat er sich als NSU-Aufklärer eindeutig Meriten erworben. Er hat nahezu im Alleingang das bewirkt was wir überhaupt über die NSU wissen, weil schwarzgelb damals nur mauerte.
Er saß außerdem im Rechts- und Innenausschuss und war da die prägende Gestalt in der Frage des Rechtsextremismus. Er war es, der sich fabelhaft für ein moderneres Staatsbürgerschaftsrecht einsetze.

Die ZEIT schrieb vor einem Jahr:

"Edathy hatte sich Ansehen erworben, weil er den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) über zwei Jahre lang mit kalter Brillanz und beherrschter Leidenschaft führte. Der NSU-Ausschuss war ein Triumph des Parlamentarismus und Sebastian Edathys Meisterstück. Mit einer Dringlichkeit, deren Gründe die Öffentlichkeit jetzt erst erahnt, verfolgte er sein Ziel: Er wollte aller Welt zeigen, dass die deutsche Gesellschaft ein schmutziges Geheimnis hat."

Sich jetzt, 2015, nachdem man das mit den Schmuddel-Bildern weiß, unter die Polit-Enthirnten zu begeben und auch Edathys parlamentarische Leistungen zu negieren, zeigt einmal mehr wieso Laien sich nicht für Gerechtigkeit eignen.

[….]  Das Verfahren gegen Sebastian Edathy wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Angeklagte ist weder schuldig noch unschuldig. Ist Edathy jetzt ein freier Mann? Nein. Der Politiker, dem man den Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften vorgeworfen hat, ist erledigt.
[….]  Das Netz kocht. Mehr als 180.000 Menschen hatten bis Donnerstagmittag eine "Petition" gegen den Gerichtsbeschluss unterzeichnet. Beim Thema Pädophilie äußert sich das ungesunde Volksempfinden. Die mangelnde Barmherzigkeit, die man dem Täter vorwirft, die zeigt man selber.
[….] Tatsache ist, dass Sebastian Edathy keineswegs - wie es in der Netz-Petition heißt - "nur weil er Politiker ist mit einer Geldauflage von 5000 Euro freigesprochen" wurde. Er wurde gar nicht freigesprochen, weil es kein Urteil gab. Der Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist ja eine sonderbare Sache. Verdacht hin oder her, wenn die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils gilt und es zu keinem Urteil kommt - warum soll ein Angeklagter dann überhaupt Geld zahlen?
[….] Tatsache ist auch, dass die Einstellung eines Verfahrens gegen Geldauflage mehr als üblich ist. Etwa 260.000-mal wird dieses Rechtsinstrument in Deutschland im Jahr eingesetzt.
[….] Aber um solche Feinheiten kümmert sich der interessierte Laie nicht. Stern.de hat dem Schauspieler Til Schweiger in der Sache Edathy einen Kommentarplatz zur Verfügung gestellt. Schweiger befasst sich seit längerer Zeit unter anderem mit dem Kampf gegen Kinderpornografie. Jetzt prügelt er auf Edathy ein: "Wie kalt er in den vergangenen Monaten agiert hat", "Ich finde das alles: erbärmlich. Schrecklich. Herr Edathy, Ihr larmoyantes Verhalten ist zum Kotzen." [….] Was Schweiger und all die anderen Netzpöbler bei Facebook und Co. nicht verstehen und nicht verstehen wollen: Zwischen dem Recht und dem eigenen Rechtsempfinden kann es einen Unterschied geben. Zum Glück.
Der Jurist und Journalist Thomas Darnstädt hat im SPIEGEL geschrieben: "Es hat keine moralische Bedeutung, sondern ist allein Ausdruck juristischer Professionalität, wenn das Gericht im Fall Edathy zu dem Ergebnis kommt, die Anklage sei vergleichsweise belanglos." [….]