Vom Kongress
gedrängt unterschrieb Trump heute eine Resolution gegen Rassismus und
Hassverbrechen – aber er wäre nicht Trump, wenn er das nicht auch gleich wieder
verbocken würde, indem er erneut relativiert.
[….]
Vor der Unterzeichnung der Resolution am
Donnerstag stellte Trump erneut Rassisten und antirassistische
Gegendemonstranten auf eine Stufe. Wenn man sich die Antifa anschaue, sehe man,
dass es in deren Reihen "einige ziemlich schlechte Typen" gebe, sagte
er. Seit den Vorfällen von Charlottesville würden ihm dahingehend viele
Menschen Recht geben. [….]
(AFP,
15.09.2017)
Von
Deutschland aus betrachtet ist es immer wieder verwunderlich wie enttabuisiert
in Amerika Hakenkreuze, KKK-Kapuzen, Hitlerbilder gezeigt werden, wie ungeniert
Nazi-Gedankengut in die Welt posaunt wird.
Wir sind
es nicht gewöhnt, daß Leute hier so rumspazieren, weil das bei uns unter „Volksverhetzung“
fiele und somit verboten ist.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Als
juristischer Laie scheint es mir schwammig zu sein wie und womit genau der
öffentliche Friede gestört wird indem die
Würde eines NS-Opfers verletzt wird.
Das ist
nicht so ein schwammiger Gummiparagraph wie der unsägliche §166, der dringend abgeschafft gehört,
aber es wäre nicht ganz abwegig zu argumentieren, daß zur Meinungsfreiheit auch
gehört Unsinn über den Holokaust zu reden.
Ich
kenne auch Juristen, die sagen, der §
130 (3) habe seine Berechtigung gehabt, aber da 70 Jahre nach Kriegsende kaum
noch Opfer am Leben wären, könne man ihn auch auslaufen lassen.
Das
allerdings bedeutete, daß Kinder und Enkel der Opfer nicht dadurch verletzt
würden, wenn ein Verbrechen, welches in vielen Familien Dutzende Tote forderte
bestritten wird.
Rechtsextreme
Arier-Christen wie David Berger und viele AfD-Größen leben davon sich als Opfer
zu inszenieren. Sie gaukeln ihren Mut als angebliche Tabubrecher vor und
ergehen sich in Verschwörungstheorien, wenn eine Zeitung oder
Internet-Plattform mal nicht ihre Hetze veröffentlichen will.
Von der „linksgrün-versifften
Systempresse durchgesetzte Zensur“ schnauben sie dann unter Krokodiltränen. Man
wird doch wohl noch sagen dürfen.
So
erklärt sich ein Teil des AfD-Erfolges; einige Wirrköpfe halten es für
besonders mutig in der Öffentlichkeit gegen Schwule, Schwarze, gegen Juden und
Muslime zu poltern.
Dieser
Erfolg ist umso ärgerlicher, als in der veröffentlichten Meinung die AfD-Themen
extrem überproportional vorkommen.
Flüchtlinge,
Ausländer, Asylanten lautet das Thema jeder zweiten Talkshow, in der inzwischen
auch immer mit großer Selbstverständlichkeit ein AfD-Epigone für seine braune
Truppe werben kann.
Im
einzigen Merkel-Schulz-TV-Duell nahmen AfD-Themen die halbe Sendezeit ein,
während Sozialpolitik und Bildung gar nicht angesprochen wurden.
Wäre es
nicht vielleicht besser die AfD-Knalltüten ungehindert plappern und sich selbst
entlarven zu lassen?
Sollen
sie sich doch durch tumben Rassismus selbst entlarven.
Man kann
aber auch die gegenteilige Position vertreten.
Demnach
wäre der § 130 noch viel zu schwach, weil die Storchs, Bernd Höckes, Gaulands,
Poggenburgs, Markus Frohnmaiers noch frei rumlaufen und
zur Wahl stehen.
Ich
neige inzwischen eher zu dieser Sichtweise und meine völkische Hetzer gehören
in den Knast, weil sie die Hemmschwelle zur Gewalt bei vielen indifferenten Zuschauern
runtersetzen.
Die USA
sind ein gewalttätigeres Land geworden seit Trump öffentlich immer wieder
rassistische Ressentiments auslebt.
Nie gab
es so viele rechtsextreme Gewalttaten in Ostdeutschland wie in den bald drei
Jahren, in denen Maischberger, Will, Plasberg und Illner immer wieder den roten
Teppich für braune Hasser ausbreiten.
Immer noch
funktioniert die Methode sich Medienaufmerksamkeit zu generieren, indem man
etwas noch brutaleres und unverblümter Nationalsozialistisches herausposaunt.
Storch
und Petry, die Kinder und Frauen abknallen lassen wollte, Höcke mit seiner
völkischen Rasseideologie über minderwertige afrikanische Gene und natürlich
immer wieder der Hohepriester der Goebbels-Schule, Alexander Gauland.
Zur Bundes-Integrationsbeauftragte
Aydan Özoguz befand er:
[….]
Ladet sie mal nach Eichsfeld ein, und
sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist“, rief Gauland seinen
Zuhörern zu. „Danach kommt sie hier nie wieder her, und wir werden sie dann
auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können“. [….]
Vor zwei
Tagen begann er auch noch die Wehrmacht zu loben, die Millionen Menschen tötete
und buchstäblich an vorderster Front Millionen Juden einsammelte, um sie zu
vergasen.
[….]
AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland hat
vor AfD-Anhängern gefordert, keine Verantwortung mehr für die Verbrechen
deutscher Soldaten zu übernehmen. Stattdessen hätten die Deutschen das Recht,
stolz zu sein auf die Leistungen im ersten und zweiten Weltkrieg.
Gauland sagte wörtlich: „Man muss uns diese 12 Jahre nicht mehr vorhalten.
Sie betreffen unsere Identität heute nicht mehr. Und das sprechen wir
auch aus.“ Und „Wenn die Franzosen zu Recht stolz auf ihren Kaiser sind und die
Briten auf Nelson und Churchill, haben wir das Recht, stolz zu sein auf die
Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen.“ [….]
Das ist
natürlich eine üble Aussage, die zeigt wes Geistes Kind der Mann ist.
[….]
Interessant ist dieses „uns“, das aus Gauland
spricht. Gaulands „wir“ identifiziert sich ausschließlich mit den Tätern. Es
waren aber nicht „wir“, in Gestalt unserer sämtlichen Vorfahren, die diese
monströsen Verbrechen an „denen“ begangen haben. „Wir“ sind auch die Erben der
Opfer, von tausenden ermordeten deutschen Sozialdemokraten, Kommunisten,
Christen, Schwulen, Kranken und Deserteuren und vielen mehr.
Wer in einem KZ
trauert, der trauert immer auch um Deutschland. In Gaulands Kopf ist
Deutschland immer noch ein Reich, ein Volk, ein Führer. Er scheint nicht zu
wissen, was die Nazis auch Deutschland und den Deutschen angetan haben. Und nun
wirft er diese Idee, seine eigene, den anderen vor.
„Wir“, das waren auch
die deutschen Juden, die dieses Land liebten, für es in den Ersten Weltkrieg
zogen, seine Kultur maßgeblich prägten, die zum Lohn vertrieben und ermordet
worden. Gauland bürgert sie nun ein weiteres Mal aus, mit seinem „wir“. Das ist
grenzenlos schäbig.
[….]
Wäre der
§ 130 so scharf, daß Gauland für solche Reden sofort in den Knast käme und
damit auch nicht mehr zur Wahl stünde, gäbe es ein großes Mimimi in der AfD;
sie würden Aufmerksamkeit generieren und damit womöglich noch Trotz-Stimmen
generieren.
Gäbe es
so einen harten § 130 säße Gauland aber schon viel länger im Knast; spätestens
nach seiner rassistischen Attacke auf Jérôme Boateng; das war im
Mai 2016.
Dann
hätte er auch nicht die Gelegenheit gehabt weiter Gesellschaft-zerstörerisch zu
wirken, gewaltbereite Neonazis zu triggern und bei öffentlichen Auftritten
gegen Minderheiten zu hetzen.