Freitag, 28. November 2025

Jurist Prantl

Die SZ-Edelfeder Prof. Dr. Heribert Prantl, geboren 1953, kennt man aus dem Fernsehen als politischen Kommentator und Analysten. Schließlich war Prantl 22 Jahre Chef des Innenressorts und acht Jahre Co-Chefredakteur der wichtigsten überregionalen Zeitung Deutschlands. 2019 schied er aus der Chefredaktion aus, blieb aber weiterhin fleißiger Kolumnist der Süddeutschen Zeitung.

Prantl gibt es in drei Ausführungen:

1.   Als preisgekrönten Magna Cum Laude-Juristen, Richter und Staatswalt. Meines Wissens zweifelte nie jemand seine hervorragende juristische Expertise an.

2.   Als meinungsstarken Journalisten, der ein ausgewiesener Innenpolitik-Experte ist und sich immer wieder mutig linksliberal positioniert. Seine parteipolitischen Analysen stimme ich in 94% der Fälle zu.

3.   Als Katholiken und Hardcore-Religiot, der zu jedem christlichen Feiertag Schwurbeleien verfasst. Ich weiß von der Existenz dieser Inselverarmungen, staune bei so intelligenten Menschen aber immer wieder, wie sie bei diesem einen Thema so unterkomplex und eminenzbasiert argumentieren kann.

Meistens erlebe ich den Zweiten Prantl und finde sehr vieles wert, zitiert zu werden.

Weniger oft erlebe ich den Dritten Prantl, aber wenn es so ist, biegen sich mir zuverlässig die Fußnägel hoch.

Heute kommt der seltenste, der Erste Prantl, über seine Freitags-Kolumne zu mir.

So wie er mich, den überzeugten Atheisten, als Religiot ganz besonders triggert, fühle ich mich nun auch mit einem juristischen Thema angesprochen, weil er sich das deutsche Schöffenwesen vorknöpft und sich zu der Forderung, Schöffen an Strafgerichten abzuschaffen, durchargumentiert.

Seit Januar 2024 bin ich hautamtlicher Schöffe, also Richter mit vollem Stimmrecht an einem Hamburger Gericht und muss mir nun von Prantl sagen lassen, ich wäre überflüssig.

Seine drei Hauptargumente:

 
1. Schöffen sind überholte Tradition, als Berufsrichter als zu Obrigkeitshörig galten.

[…] Als das Schöffenwesen im 19. Jahrhundert eingeführt wurde, war es ein Erbe der Französischen Revolution. Es sollte der Verwurzelung der Rechtsprechung im Volk dienen, es war Ausdruck des Misstrauens gegen die obrigkeitshörigen Berufsrichter. Dieses Misstrauen aber ist abgebaut. Aus einer aufklärerisch bekämpften und bürokratiehörigen Justiz sind Gerichte geworden, deren Rechtsschutzversprechen ein Grundvertrauen genießt. Ihre Richter sind in Herkunft und Selbstverständnis Teil der republikanischen Gesellschaft. Es gibt keine abgehobene Richterkaste mehr.  [….]

(Heribert Prantl, 28.11.2025)

2. Anders als bei den Arbeits- und Sozialgerichten, auch bei den Finanzgerichten und den Kammern für Handelssachen, die Experten als Laienrichter einsetzen, verfügen Schöffen am Strafgericht über gar keine Qualifikation.

[…] Da spielt die Sachkunde gar keine Rolle, da geht es nur um den angeblich gesunden Menschenverstand. Begründet wird das in Festreden so: „Dadurch weitet sich die Rechtskenntnis des Volkes, es gewinnt mehr Vertrauen in die Rechtspflege … die Rechtspflege wird besser.“ Es wäre schön, wenn es so wäre.  [….]

(Heribert Prantl, 28.11.2025)

3. Die Schöffenauswahl erfolgt angesichts der realen Gefahr, sich dezidierte Verfassungsfeinde auf die Richterbank zu holen, sträflich nachlässig. Auch wird man ungeeignete Schöffen kaum wieder los.

[….] Die Regeln für die Auswahl der ehrenamtlichen Richter werden der Bedeutung und dem Ernst der Sache nicht gerecht. Eine Prüfung, die den Namen Prüfung verdient, findet viel zu selten statt, schon gleich gar nicht bei den ehrenamtlichen Richtern an den Strafgerichten, also bei den Schöffinnen und Schöffen, die den Großteil der ehrenamtlichen Richterschaft stellen. Es handelt sich bisweilen nicht um eine Wahl, sondern eher um eine Lotterie.

Nach den geltenden Vorschriften stellen die Kommunen die Vorschlagslisten für die Schöffen auf, sind aber überfordert damit, eine sachgerechte Auswahl von Kandidaten zu treffen. In vielen Großstädten werden sie daher nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister herausgelost. Ein Richterwahlausschuss – bestehend aus einem Berufsrichter, einem Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen – trifft dann daraus die endgültige Auswahl, hat aber die Informationen und die Zeit nicht, die er dafür bräuchte. In einer Fachzeitschrift hat Bettina Cain vom Bund ehrenamtlicher Richter ihre Erfahrungen in diesem Ausschuss geschildert: In drei Stunden aus einer Liste von 950 Namen 464 Schöffen auszuwählen, waren für sie „drei Stunden zum Fremdschämen“. Kurz: Die Praxis der Schöffenauswahl ist schludrig bis dubios. Sie ist eine Schande für den Rechtsstaat.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Justizverwaltungen schon im Jahr 2008 aufgefordert, „streng darauf zu achten, nur Personen zu ernennen, die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Pflicht zur besonderen Verfassungstreue“ erfüllen. Gesetze, die diese Karlsruher Vorgabe möglich machen, gibt es aber bis heute nicht.  [….]

(Heribert Prantl, 28.11.2025)

Als gewählter hauptamtlicher Schöffe, der mit hauptamtlichen Richterinnen und anderen Schöffen schon diverse Urteile gesprochen hat und darüber hinter verschlossenen Türen im Richterzimmer verhandelte, juckt es mich nun natürlich in den Fingern, Prantl einiges aus der Praxis zu erzählen. Leider darf ich darüber nicht sprechen. 

Vor 2024 stand das Thema „Schöffe“ für mich nicht zur Debatte, weil ich gar keine deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Aber nach meiner Einbürgerung ergab es sich, daß just Berichte über den Versuch der AfD, die Justiz zu unterwandern, in der Presse auftauchten. Da Rechtsradikale, Xenophobe, Antisemiten, Misogyne, Homophobe, Demokratieverächter eben gerade nicht aus dem Schöffenpool ausgefiltert werden, kann man gegen den Nazi-Einfluss auf die Rechtsprechung nur etwas unternehmen, indem man sie „outnumberd“, also sich selbst als Schöffe bewirbt. Da fühlte ich mich bei meiner staatsbürgerlichen Ehre gepackt. Und, soviel darf ich verraten, das scheint auch auf andere Schöffen zuzutreffen, die sich erst für das Amt interessierten, nachdem sie vom Schöffen Jan Böhmermann aufgefordert wurden, AfD-besetzte Amts- und Landgerichte zu verhindern.

Es ist für mich auch immer noch DAS valide Argument: Wenn ich auf der Richterbank sitze, kann da schon mal kein AfDiot sitzen, der Menschen härter beurteilt, wenn ihm die Hautfarbe nicht gefällt. Solange es also dieses dubiose Schöffenwesen und den noch viel dubioseren Auswahlprozess gibt, ist es wichtig, Schöffe zu sein. Daher ermutige ich jeden liberalen Menschen, sich für die nächste fünfjährige Schöffenperiode ab 2029 zu bewerben.

Für mich persönlich, bietet das Schöffenamt interessante Einblicke in mir fremde Lebenswelten. Die der oftmals in prekären Verhältnissen lebenden Angeklagten, aber auch die der Amtspersonen: Die Damen der Justiz (ich habe bisher nur Richterinnen und Staatsanwältinnen kennengelernt), die Damen und Herren Verteidiger und die vielen, vielen Polizisten, die wir vernehmen.

Wenn ich Polizisten begegnete, traten diese mir gegenüber in der Regel völlig unnötig autoritär und wichtigtuerisch auf, wenn man bedenkt, daß ich kein Straftäter oder Verdächtiger bin.

Nachdem ich Polizisten nun als Zeugen erlebe, die meinen Fragen präzise zu antworten haben, sehe ich plötzlich ganz andere Typen. Menschen mit Fehlern, die oft sehr verunsichert wirken.

Schöffe zu sein, bedeutet für mich also nicht nur, ein Urteil zu beeinflussen, sondern auch einen persönlichen Erkenntnisgewinn.

Wie repräsentativ mögen meine Eindrücke sein? Ich lebe in einem der linkesten Gerichtsbezirke der Bundesrepublik – Hamburg Mitte. Hier werden Schöffen aus dem rotgrünen Multikulti-Pool gewählt.

Aber was für Schöffen sitzen wohl im Amtsgericht Bautzen, Hoyerswerda oder Freiberg?

Prantl endet mit den Sätzen „Das Schöffenwesen im Strafrecht ist Traditionstheater aus dem 19. Jahrhundert. Eine engagierte und couragierte Justizpolitik könnte es abschaffen.“ Recht hat er. Schöffen können weg.