Montag, 30. März 2026

Amoral, Rassismus, Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Todesstrafe ist der tiefste moralische Abgrund, den eine Staatsform erreichen kann. Kein politisches Konstrukt darf einzelne Menschen töten.

Andere Individuen umzubringen ist die schlimmste Barbarei, die nur in abscheulichen Ideologien, wie den abrahamitischen Religionen propagiert wird. Aber selbst die abrahamitisch geprägten Staaten erkennen in der Regel irgendwann, wie zutiefst verwerflich es ist, anderen Menschen das Leben zu nehmen und wenden sich von diesem zutiefst verbrecherischen Brauch ab.

Es spricht Bände, daß sogar Russland sich von der Todesstrafe befreite, während die USA, das einstige demokratische Mutterland der Demokratie auch unter Obama und Biden weiter mordete.

[….] Die Russische Föderation ist der einzige Mitgliedsstaat des Europarats, der das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe nicht ratifiziert hat. Seit 1996 besteht allerdings ein von Präsident Boris Jelzin verfügtes Moratorium. Außerdem verbietet ein Urteil des Russischen Verfassungsgerichts vom 2. Februar 1999 die Verhängung der Todesstrafe, bis in allen Subjekten der Russischen Föderation die in der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehenen Geschworenengerichte eingeführt sind.  [….]

(Nußberger, A., & Marenkov, D. (2006). Todesstrafe in Russland. Russland-Analysen, 110, 2-6.)

Die vier großen Killernationen – China, USA, Iran, Saudi-Arabien – stehen völlig zu Recht am Pranger der Menschenrechtsorganisationen.

Welcher Art die kriegsverbrecherische rechtsradikale Netanjahu-Regierung ist, zeigen die internationalen Haftbefehle und strafrechtlichen Ermittlungen. Zeigen die Hunderttausenden toten Palästinenser. Zeigen die Myriaden ermordeten Kinder. Zeigt das vollkommen zerstörte Gaza. Nun setzt Bibi noch einen drauf.

[….] Ein geplantes Gesetz in Israel bringt die Todesstrafe zurück auf die politische Agenda und wirft so Grundfragen zu Recht, Gleichheit und jüdischen Werten auf – kommende Woche soll es in der Knesset verhandelt werden.

Nächste Woche wird im Schatten des Krieges über ein Gesetz zur Einführung der Todesstrafe in das israelische Zivil- und Militärstrafrecht in der Knesset abgestimmt. Das von der Netanyahu-Regierung erarbeitete Gesetz sieht im Wesentlichen die Einführung der Todesstrafe als die gewöhnliche Strafmaßnahme für palästinensische Täter vor, die Israelis aus terroristischen Motiven getötet haben. Umgekehrt gilt dies aber nicht: Ist der Täter Israeli und das Opfer Palästinenser, wird die Todesstrafe nicht angeordnet. «Ein Terrorist, der wegen Mordes aus rassistischen Motiven oder aus Feindseligkeit gegenüber der Öffentlichkeit verurteilt wird, und zwar unter Umständen, in denen die Tat mit dem Ziel begangen wurde, dem Staat Israel und dem jüdischen Volk in seinem Land zu schaden, wird zwingend zum Tode verurteilt», lautet es im Vernehmlassungsverfahren. Das Gesetz befindet sich am Endspurt des Gesetzgebungsverfahrens. Die rechtsextreme Regierungspartei Otzma Jehudit versucht, das Gesetz vor dem Ende der Wintersession der Knesset zur Abstimmung zu bringen, auch wenn sich Israel in einem Krieg befindet.

Debbie Gild-Hayo ist eine Rechtsanwältin bei der Vereinigung für Bürgerrechte in Israel. Sie zeigt sich zutiefst besorgt: «Die Todesstrafe gilt als Verletzung der grundlegendsten Menschenrechte. Aus strafrechtlicher Sicht ist diese Strafe höchst problematisch, da sie unwiderruflich ist und Probleme im Strafverfahren mit sich bringt. Weltweit, insbesondere in den USA, sieht man, wie viele zum Tode verurteilte Beschuldigte tatsächlich unschuldig sind. Unser Widerstand als Menschenrechtsorganisationen ist daher von grundsätzlicher Natur.»  […..]

(Uri Binnun, tachles, 27.03.2026)

Inzwischen ist es tatsächlich geschehen. Unter Netanjahu sinkt Israel auf die unterste moralische Stufe: Barbarei und Rassismus.

[….] Menschenrechtler hatten bis zuletzt gewarnt, auch Deutschland appellierte noch an Israel: Nun hat die Knesset einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Todesstrafe für Terroristen vorsieht. De facto betrifft er nur Palästinenser.

Das israelische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt. 62 der 120 Abgeordneten der Knesset stimmten für den höchst umstrittenen Vorstoß der Partei Otzma Jehudit des rechtsextremen Ministers für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir.

48 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, der Rest war abwesend oder enthielt sich. Auch der rechtskonservative Premierminister Benjamin Netanjahu gab seine Stimme für den Vorstoß ab.

Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Denn Palästinensern, die vor Militärgerichten in den besetzten Gebieten wegen eines terroristisch motivierten Mordes verurteilt werden, droht nun die Todesstrafe, weil die Richter diese in einem solchen Fall verhängen müssen.  [….]

(Tagesschau, 30.03.2026)

Es handelt sich also nicht mehr „nur“ um extremistische Auswüchse einer faschistischen Regierung im Krieg, sondern um eine Mehrheitsentscheidung der Knesset.

[….] In der israelischen Geschichte kam es deshalb bisher nur zweimal zum Vollzug einer Todesstrafe. 1948 wurde der Soldat Meir Tobianski in Kriegszeit vor einem Militärgericht zum Tode verurteilt und erschossen, angeblich wegen Übergabe von Informationen an das jordanische Militär. Ein Jahr nach seinem Tod wurde allerdings seine Unschuld bewiesen und er wurde symbolisch freigesprochen. 1962 wurde der Nazi-Funktionär Adolf Eichmann wegen seiner Verbrechen in einem historisch wichtigen Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet[….]  Die Europäische Menschenrechtskonvention, die in der Schweiz als zwingendes Völkerrecht gilt, verbietet ebenfalls die Todesstrafe. Damit bildet das Verbot der Todesstrafe den Kerngehalt des Grundrechts auf Leben, in den unter keinen Umständen eingegriffen werden darf. Nach Markus Schefer, Professor für Staats- und Verfassungsrecht an der Universität Basel, hat sich im europäischen Kontext die Einsicht entwickelt, dass die Tötung eines Menschen nie das Ziel staatlichen Handelns sein darf. «Es gibt jenseits des Menschen keinen Grund, der die Existenz des Staates rechtfertigt. Die Todesstrafe ist deshalb mit diesem Zweck des Staates nicht vereinbar. Es ist jenseits dessen, was der Staat tun darf.»
Gegen die Todesstrafe sprechen laut Schefer auch strafprozessuale Gründe. «Man kann die Todesstrafe nicht rückgängig machen im Fall einer zu Unrecht erfolgten Verurteilung.»
[….] Völkerrechtlich ist die Todesstrafe nach der heutigen Fassung der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten, welche die Schweiz unterzeichnet und ratifiziert hat. Für Staaten, die keine Vertragsparteien sind, gilt hingegen kein Verbot der Todesstrafe. «Es gibt etliche Staaten weltweit, die die Todesstrafe anwenden, wie die USA, China, Russland und die Golfstaaten», erklärt Ronen Steinke, Jurist und Autor der «Süddeutschen Zeitung». Dennoch ist die Todesstrafe problematisch: «Die Todesstrafe ist Barbarei. Der Staat beantwortet damit Mord mit Mord. Sie kann nicht rückgängig gemacht werden. In einer liberalen Gesellschaft verabschiedet man sich deshalb von der Todesstrafe. Die Staaten, die die Todesstrafe anwenden, sind Diktaturen. Israel muss sich nun überlegen, ob es Teil dieser Gesellschaft sein will.»

Yakir Renbaum arbeitet heute bei der Organisation Rabbis for Human Rights, die sich für Menschenrechte im Bild der jüdischen Tradition einsetzt. Renbaum ist in einer Siedlung in der Westbank aufgewachsen und kommt aus einer religiösen Familie. Für ihn und seine Organisation ist die Todesstrafe mit der jüdischen Tradition und jüdischen Werten schlicht nicht vereinbar.
«Allgemein gilt im Judentum die Auffassung, dass der Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurde. Die Befugnis, einen Menschen zu töten, liegt somit nicht beim Menschen, sondern bei Gott.
[….]

(Uri Binnun, tachles, 27.03.2026)

 

Hätte Deutschland eine Regierung, die sich Moral und Anstand verpflichtet sieht, müssten sich nun auch Merz, Wadephul und Prien deutlich von ihrem Freund Netanjahu distanzieren.

[….] Das israelische Parlament hat am Montag die Wiedereinführung der – jahrzehntelang ausgesetzten – Todesstrafe debattiert, aber nur für Palästinenser. Proteste aus dem Ausland, von israelischen Juristen, Menschenrechtsorganisationen und Politikern werden vom Initiator, dem rechtsextremen Minister Itamar Ben-Gvir, ignoriert. Er versucht in einem Akt politischer Ruchlosigkeit, woran ähnliche Gesetzesvorhaben gescheitert waren. Dass die Änderung des Strafgesetzes eine abgemilderte Variante früherer Entwürfe war, dass ursprünglich nur der Mord an Juden mit der Todesstrafe geahndet werden sollte, was den offen rassistischen Charakter auf die Spitze getrieben hätte – das nimmt seinem Gesetz nichts von seiner verheerenden Wirkung. Diejenigen, die Israel als Apartheid- und Unrechtsstaat betrachten, werden sich bestätigt sehen. Die Apologeten der rechtsgerichteten israelischen Regierung werden sich erneut hinter Antisemitismusvorwürfen verschanzen. [….]  Ben-Gvirs Vorstoß mag als populistischer Trick vor den Wahlen gedacht sein – seine Umsetzung würde den Staat Israel im Kern seines Wesens verändern. [….]

(Sonja Zekri, 30.03.2026)