Freitag, 10. April 2020

Ausgleichende Gerechtigkeit – Teil II


Die Süddeutsche Zeitung bringt heute eine äußerst erbauliche Fotostrecke mit vollkommen leeren Kirchen.
Den höchsten Feiertag der Christen, Ostern, begeht der Papst ganz allein in Rom; niemand kommt.

[…..] Ostern wie Olympia? Im Vatikan haben sie tatsächlich darüber nachgedacht, ob sich das Osterfest verschieben ließe, wie gerade Sportanlässe in großer Zahl vertagt werden. Klingt erstaunlich, wie in diesen Zeiten alles erstaunlich ist, was der Welt und damit auch den Kirchen und Religionen hienieden widerfährt. Die zuständige Gottesdienst-Kongregation im Vatikan befand dann aber: Geht nicht. Was übrigens auch nicht geht, ist Beichten am Handy, selbst dann nicht, wenn der Priester beim Telefonieren in Sichtweite steht, das verletze das Beichtgeheimnis. Man stellt sich jetzt eben Fragen, die man vor Kurzem noch für einigermaßen grotesk gehalten hätte.
Und so erlebt Rom seine ersten Ostern ohne richtiges Osterfest in zweitausend Jahren. Ohne Volk, vor leeren Bänken, Geisterostern gewissermaßen. [….]

Ein passendes Bild: Geisterspiele für die Heiligen Geist, nachdem das Nichtfunktionieren des Betens und der allerschwersten Papstgeschütze – dem außerordentlichen Anti-Corona-Urbi-et-orbi – sich als völlig nutzloser Schwachsinn entpuppten.


Bergoglios größter Segen der Welt fand am 28.03.2020 statt bei weltweit dokumentierten 640.000 Infizierten und 29.848 Toten nach Angaben der Johns Hopkins University statt.

Zwei Wochen nach Bergoglios Paukenschlag liegen wir am Karfreitag weltweit dokumentierten 1.687.857 Infizierten und 102.198Toten.

Eine Millionen Infizierte und über 70.000 Tote mehr durch das massive Eingreifen des Stellvertreter Gottes auf Erden?
Päpstliche Extremgebete sind also genauso sinnlos wie die vielen Gebete, die von den sechs Millionen Juden ausgesprochen wurden bevor sie im Holokaust von deutschen Christen ermordet wurden.

Um dieses offensichtlich sinnlose Organisation zu schützen gilt auch am heutigen Karfreitag das allgemeine Tanzverbot.

 (….) Jeden Karfreitag gibt es wieder Diskussionen um das kirchlich erzwungene Tanzverbot für alle Menschen in Deutschland – inklusive einer langen Liste mit 756 Filmen, die auf Befehl der Katholiban und Evangeliban nicht angesehen werden dürfen:

"Schnapsnase und Schlappohr" (1980)
"Das Leben des Brian" (1980)
"Louis der Spagettikoch" (1981)
"Käpt’n Blackbeard’s Spuk-Kaschemme" (1981)
"Didi Hallervorden – Alles im Eimer" (1981)
"Die Feuerzangenbowle" (1981)
"Piratensender Powerplay" (1981)
"Durchs wilde Kurdistan" (1983)
"Sunshine Reggae auf Ibiza" (1983)
"A Hard Day’s Night" (1984)
"Max und Moritz" (1985)
"Top Gun" (1986)
"Police Academy" (1988)
"Harold And Maude" (1988)
"Ghostbusters" (1990)
"Reservoir Dogs" (1992)
"Lotta zieht um" (1995)
"Meisterdetektiv Blomquist" (1995)
"Heidi in den Bergen" (2001)

[…..] Es ist aber auch eine grausame Geschichte: Ein fünfjähriges Waisenmädchen in einer gottverlassenen, zugigen Berghütte. Ohne Strom, ohne fließendes Wasser. Ein mürrischer alter Mann ohne richtigen Namen. Eine karrierewütige Großstadttante, die das Kind zwingt, der gehbehinderten Cousine als Gespielin zu Diensten zu sein.
Nein, entschieden fünf Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) im Oktober 2001. Ein unzumutbares Machwerk. Dieser Film sei geeignet, das "religiös sittliche Empfinden an stillen christlichen Feiertagen zu verletzen". Seither darf "Heidi in den Bergen" an Karfreitag nicht mehr in öffentlichen Filmvorführungen gezeigt werden. Der Cartoonklassiker von 1975 – eine Gefahr für das seelische Wohl der Nation und seiner schützenswerten Schäflein. [….]
Es ist immer problematisch Strafgesetze aufgrund des religiös sittlichen Empfindens Einzelner zu erlassen, denn wie soll man ermessen was das eigentlich ist?
Immerhin gibt es offensichtlich auch genügend Menschen in Deutschland, deren religiös sittliches Empfinden empfindlich durch Frauen ohne Kopftuch, Ehescheidung, Küsse zwischen Männern oder Miniröcke gestört wird.
Wenn wir auf jede Empfindlichkeit mit Verbotsgesetzen reagieren, bleibt nichts mehr erlaubt.
Wenn ich nur allein daran denke was alles MEIN empfindlich sittliches Empfinden beeinträchtigt:
Nackte Füße, Sandalen, Trachten, Volksmusik, Bärte, schwarzrotgold, Schlager, Countrymusic, Blaskapellen, Schützenvereine, Fußball, Fangesänge, Hupkonzerte, Kirchenglocken, Motorradlärm, Hundegebell, Kindergeschrei, RTL-Vorabendserien, Quizsendungen, Weihnachtslieder, Loveparade, Radfahrer, Smombis, Grillen, Fischgeruch, Donald Trump, Radiowerbung, die AfD, Horst Seehofer, Jens Spahn, beige Steppwesten, Man-buns, Hipster, kurze Hosen, Zigarettenrauch, Biergärten, Imbissbuden, Feuerwerk, Rollkofferlärm, Sex-Geräusche, junge Mütter im 80.000-Euro-SUV, Repp-Musik.
Und das war nur das, was mir in einer Minute einfällt.
Wenn ich diese Liste mit 82 Millionen (Bürger in Deutschland) multipliziere, bekomme ich eine offensichtlich nicht praktikable Masse von Verboten.
Das kirchliche Tanz- und Filmverbot insbesondere in einer atheistischen Stadt wie Hamburg ist anachronistischer Humbug und gehört sofort abgeschafft. (….)

Seit Jahrzehnten wird vor weltlichen Gerichten gegen dieses religiöse Gesetz geklagt. Erfolglos. Ich darf immer noch nicht meinem Bedürfnis nachgehen am heutigen Tage "Louis, der Spagettikoch" (1981) zu sehen.

Aber immerhin kosten die Religioten dieses Jahr auch einmal ihre eigene Medizin. Auf vielen Ebenen hatten sie gegen das Gottesdienstverbot zu Ostern geklagt und überall verloren.