Von allen aktiven prominenten Politikern sind die Kumpels Lindner
und Spahn sicherlich diejenigen, die am konsequentesten darauf achten, stets
selbst finanziell zu profitieren.
Als Minister kann Spahn hochdotierte Posten an diejenigen
verteilen, die ihm günstig Millionen-Immobilien verkaufen, aber er dachte schon
als junger Abgeordneter an sein eigenes Portemonnaie.
(….) Jens Spahn war von
2005-2009 Obmann im Gesundheitsausschuss und 2009-2015 gesundheitspolitischer
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese Schlüsselpositionen vergoldete
er, indem er gleichzeitig eine Beteiligung an einer entsprechenden Lobbyfirma erwarb.
[….] Neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter war Spahn zwischen
2006 und 2010 an einer Lobbyagentur beteiligt. Der Öffentlichkeit wurde dies
erst durch einen Medienbericht im Jahr 2012 bekannt. Demzufolge beriet diese Firma
schwerpunktmäßig Kunden aus dem Gesundheitssektor, während Spahn gleichzeitig
als Gesundheitspolitiker im Gesundheitsausschuss saß. 2010 verkaufte Spahn
seine Anteile an der Agentur mit der Begründung „er habe den Eindruck eines
möglichen Interessenkonfliktes vermeiden wollen.“ [….]
(Lobbypedia)
2015 stieg er zum
Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium bei Schäuble auf
(bis 2018). Wieder sorgte er dafür durch
diese Position auch persönlich seine Taschen zu füllen.
[….] Der CDU-Politiker Jens Spahn, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesfinanzministerium, ist als Investor beim einem Startup für Steuersoftware
eingestiegen. Laut einem Bericht des Wirtschaftsmagazins "Bilanz" erwarb
Spahn für 15.000 Euro Anteile an der Pareton GmbH. Spahn ist nicht nur als
Staatssekretär für die deutsche Steuerpolitik maßgeblich verantwortlich,
sondern auch als "Fintech-Beauftragte der Bundesregierung" für die
Förderung junger, innovativer Finanzdienstleister. [….]
(NTV, 15.08.2017)
Als Minister und selbst
gefühlter Bald-Kanzler ist Spahn noch wichtiger und nutzt noch dreister seine
Kontakte, um ein Vermögen anzuhäufen. (….)
(Spahns offene Hand, 25.02.2021)
Im Finanzministerium genoss er Beinfreiheit, da Minister
Schäuble sich hartnäckig allen Reformbemühungen widersetzte und nicht unbedingt
als fleißig galt. Spahn mag es nicht nur, wenn sein privates Konto gut gefüllt
ist, sondern bemüht sich auch eifrig um Parteispenden. Am liebsten
siebenstellig.
Multimillionäre, die Millionen an Parteien überweisen tun
das aber möglicherweise nicht immer aus purem Altruismus. Parteien, die nett zu
Multimillionären sind, bekommen auch eher mal eine Million.
Was Multimillionäre gar nicht nett finden, sind
Steuerfahnder und Finanzprüfer.
Typen, wie Norbert Walter-Borjans, die als
Landesfinanzminister geleakte Steuer-CDs aufkaufen und mit dem Material
steuerflüchtigen und steuerhinterziehenden Multimillionären nachjagen, sind zum
Beispiel gar nicht beliebt. Und so ist es wenig verblüffend, daß Millionen-Spenden
an CDU, Grüne und FDP überwiesen werden, während die SPD bei Multimillionärs-Millionenspenden
leer ausgeht.

Eine Hand wäscht die andere und so zeigte sich Jens Spahn
als Finanzstaatssekretär erkenntlich. Die ungeliebten Steuerfahnder wurden vom
Finanzministerium an eine Unterabteilung des Zolls verschoben. Ausgegliedert an
die Geldwäscheeinheit „Financial Intelligence Unit“ (FIU). Degradiert. Schäuble
und Spahn mussten es gar nicht aussprechen; die Taten waren deutlich:
Bekämpfung von Steuerkriminalität, Verfolgung von Steuerflüchtlingen war ihnen
nicht sehr wichtig. Der Effekt war enorm; die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der
FIU an die Staatsanwaltschaften gingen auch einen winzigen Bruchteil des
vorherigen Aufkommens zurück und die Millionenspender der CDU waren beruhigt.
Als 2018 eine kleine Osnabrücker Bank eine dubiose
1,7-Millionen-Überweisung nach Afrika tätigte, klingelten ihre Alarmglocken.
Sie konnte den Fall nach der Schäuble/Spahnschen
Ausgliederung nicht mehr direkt an das Bundesfinanzministerium melden, wendete
sich an FIU, die seit der Amtsübernahme durch Olaf Scholz personell erheblich ausgebaut
worden war, die Osnabrücker Bank aber nicht über ihre Ermittlungen aufklärte.
150.000 Verdachtsfälle gehen jährlich bei der FIU ein, die meisten werden schon
von einem Computerprogramm aussortiert. Auch diese 1,7-Mio-Überweisung?
Die Bank schrieb daher die Osnabrücker Staatsanwaltschaft
an. Der Fall landete auf dem Schreibtisch von Bernard Südbeck, CDU-Mitglied und
Ex-Chef des CDU-Stadtverbandes Cloppenburg, Ex-Büroleiter des früheren
niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU), heute Staatsanwalt in
Osnabrück.
Als niedersächsische Justizministerin amtiert inzwischen
die CDU-Frau Barbara Havliza. Zunächst lief der Fall völlig normal
[….] Am 29. Juli meldet sich die zuständige Staatsanwältin telefonisch beim
zuständigen Referatsleiter Wirtschaftskriminalität im Justizministerium. Sie
wolle sich einmal von Kollegin zu Kollege über die Missstände bei der FIU
austauschen, dann bittet sie um den Schriftwechsel zwischen Finanz- und
Justizministerium. Vor allem um ein Papier geht es: Im Mai 2020 hatte eben
dieser Referatsleiter dem Finanzministerium zwei Protestbriefe aus den
Bundesländern weitergeleitet. Ihre Kritik sei berechtigt, schreibt er, die FIU
müsse ihr Wissen dringend früher mit den Ländern teilen. Übrigens auch wegen
der sich häufenden Betrügereien mit Corona-Hilfen. Der Referatsleiter sagt der Staatsanwältin am
Telefon: Diesen Brief könne er gern den Osnabrücker Ermittlern zur Verfügung
stellen, dafür brauche es aber ein förmliches Ersuchen. Schließlich handele es
sich um ein Ermittlungsverfahren. Dann hört das Justizministerium nichts mehr
aus Osnabrück. [….] […..]
(Georg Mascolo und Ronen
Steinke, SZ, 15.09.2021)
Amtshilfe unter Behörden ist völlig üblich.
Die CDU-Staatsanwälte hätten nur offiziell anfragen
müssen. Da alle Vorgänge digitalisiert sind, hätten sie problemlos von
Osnabrück aus alles einsehen können. Offenbar fiel dem Ex-Chef des schwärzesten
Wahlkreises der BRD zwischenzeitlich ein, daß Justiz- und Finanzministerium von
SPD-Ministern geführt werden und daß Wahlkampf herrscht, in dem seine CDU
gerade ganz mies aussieht. Einfach bei den Ministerien anzufragen, hätte keine
öffentliche Aufmerksamkeit generiert und Olaf Scholz nicht geschadet.
[….] Man versuchte es nicht einmal auf diesem Weg, obwohl er zwischen
Behörden eigentlich üblich ist, vor allem innerhalb der Justiz. Dabei gilt auch
bei Zeugendurchsuchungen der Grundsatz: Das "mildere Mittel" geht
vor. Soll heißen, wenn etwas freiwillig herausgegeben wird, dann darf man nicht
durchsuchen. [….] An eine Durchsuchung in einem
Justizministerium kann sich jedenfalls im Justizministerium in Berlin niemand
erinnern. In Osnabrück fühlt man sich zu Unrecht kritisiert. Man habe doch gar
keine andere Wahl gehabt, erklärt ein Sprecher der Behörde. Dann fallen
ungewöhnliche Worte: Von Verzögerung und Verschleierung ist die Rede, sogar von
"drohendem Beweismittelverlust". Im Justizministerium wächst mit
jeder dieser Erklärungen die Fassungslosigkeit. Jede Anforderung von
Beweismitteln einer Staatsanwaltschaft werde akribisch geprüft und erledigt.
Und schließlich habe doch auch das Justizministerium die Praxis der FIU
kritisiert. "So groß ist unser Vertrauen nicht, dass wir glauben, sie
würden uns alles freiwillig herausgeben," sagte ein Sprecher der
Osnabrücker Staatsanwaltschaft dem Spiegel zur Begründung der Aktion. Es ist ein sonderbarer Satz. [….]
(Georg Mascolo und Ronen
Steinke, SZ, 15.09.2021)
Das reichte den offensichtlich für die CDU wahlkämpfenden
Staatsanwälten aber noch nicht. Sie waren händeringend bemüht bei der
Angelegenheit den Namen Scholz ins Spiel zu bringen, obwohl dieser lediglich die
Rechtaufsicht über die FIU hat und gar nicht deren behandelten Fälle beeinflussen
kann.
Die Staatsanwälte stellen den richterlichen
Durchsuchungsbeschluss falsch dar. Es soll in der heißen Wahlkampfphase
ordentlich krachen.
[…..] Die Wucht der Nachricht ist enorm. 17 Tage vor der Wahl lässt die
Staatsanwaltschaft Osnabrück das Ministerium von Olaf Scholz durchsuchen, der
Kanzler werden will und dessen SPD in den Umfragen vor der Union liegt. Man
fühlt sich an die US-Wahl 2017 erinnert, als kurz vor dem Wahltag die lange
bekannte Untersuchung der E-Mail-Affäre der demokratischen
Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton ausgeweitet wurde. […..][In der]
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Osnabrück […..] heißt es, dass bei
der Durchsuchung geprüft werden sollte, "ob und gegebenenfalls inwieweit
die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien ... in Entscheidungen der FIU
eingebunden waren".[…..] Als die
Aufregung sich legt, fällt auf, dass sich die Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft an einer entscheidenden Stelle anders liest als der
Durchsuchungsbescheid. Von wegen Leitungsversagen: In dem Beschluss des
Amtsgerichts heißt es schlicht, die Durchsuchung diene der Identifizierung der
beteiligten Mitarbeiter der FIU. […..] Weder
Ermittler noch Richter vermuten Beschuldigte im Ministerium. Im Prinzip sei das
so, sagt ein Kundiger, als wenn man bei einem verdächtigen Drogendealer die
Wohnung seines Freundes durchsucht, um zu sehen, ob dort auch Drogen versteckt
sind. […..] Was die Beteiligten
irritiert: Elektronische Akten wären von überall aus einsehbar. Kein Grund, um
nach Berlin zu fahren. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das BMF
"in den vergangenen 14 Monaten weder schriftlich noch mündlich um Einsicht
in die Akten gebeten", so ein interner Vermerk. "E-Akten des BMF sind
nicht nachträglich manipulierbar oder löschbar." […..] Strafverfolger Südbeck fällt nicht zum
ersten Mal auf. Vor Jahren überschritt er seine Kompetenzen, um den
Fleischfabrikanten Tönnies vor Gericht zu bringen. Er hatte dabei an einer
anonymen Strafanzeige mitgewirkt, ohne dies zu dokumentieren. […..]
(Peter Burghardt und
Cerstin Gammelin, SZ, 14.09.2021)
Olaf Scholz‘ Staatssekretär
Schmidt möchte diese doppelte Unverschämtheit Der Osnabrücker zumindest
öffentlich richtig stellen und veröffentlicht auf Twitter den
Original-Durchsuchungsbeschluss, der eben nicht gegen Scholz gerichtet ist.
Offenlegung der Fakten?
CDU-Hardliner-Staatsanwalt Südbeck ist sauer und ermittelt nun gegen Schmidt.
[…..] Es ist ein kurioser Vorwurf, der den
Staatssekretär im Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD) gerade trifft. Der
Vorwurf lautet: Dieser Staatssekretär, Wolfgang Schmidt, sei zu geschwätzig
gewesen. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft in Osnabrück haben diesen Vorwurf
erhoben, sie haben strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn eingeleitet, denn sie
stören sich daran, dass der Staatssekretär nach der Durchsuchung seines
Ministeriums am vergangenen Donnerstag die Öffentlichkeit wissen ließ, wieso.
Der SPD-Mann hatte bei Twitter ein Bild
gepostet, es zeigte den richterlichen Durchsuchungsbeschluss: Oben das Wappen
des Amtsgerichts Osnabrück, Aktenzeichen 245 Gs 1693/21, darunter die genaue
Begründung des Richters. Namen hatte er geschwärzt.
Ist das strafbar? Ja, meinen die Osnabrücker
Ermittler, die mit diesem Durchsuchungsbeschluss in der Hand ins
Finanzministerium eingerückt waren. Sie sehen in dem Tweet eine verbotene
Enthüllung von Unterlagen aus einem laufenden Verfahren. […..] Im Fall des SPD-Staatssekretärs Wolfgang
Schmidt trifft es nun ausgerechnet jemanden, der sich selbst als ein Opfer von
Vorverurteilung sieht – und deshalb einen falschen Eindruck korrigieren will.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte nämlich am vergangenen Donnerstag eine
Pressemitteilung herausgegeben, in der von Geldwäsche in Millionenhöhe die Rede
war – und sehr vage von einem Verdacht auch gegen das Finanzministerium. „Es
soll unter anderem untersucht werden“, so hieß es da, „ob und gegebenenfalls
inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien“ in möglicherweise
strafbare Machenschaften „eingebunden“ waren.
Der Tweet von Wolfgang Schmidt zeigte: So
war es nicht. Wen die Ermittler durchsuchen dürfen, das entscheidet allein ein
Richter. Der Blick in den Durchsuchungsbeschluss sollte Zweifler beruhigen:
Nach den eindeutigen Worten des Richters dort vermutete man im
Finanzministerium nicht Verdächtige, sondern ausdrücklich nur „andere Personen“,
also unbeteiligte Dritte. Dies klarzustellen, soll trotzdem strafbar sein? […..]
(SZ,
15.09.2021)
[….] Dass
sich Schmidt vor seinen Chef geworfen hat, indem er einen
Durchsuchungsbeschluss öffentlich gemacht hat, war als größtmögliche
Rettungstat gedacht. [….] Im
öffentlichen Interesse war sein Tweet zweifellos. Die Wählerschaft weiß nun,
dass die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück per Pressemitteilung verbreiteten
Gründe für die Durchsuchung des Finanzministeriums sich anders lesen als der
Beschluss dazu. [….] Ob Schmidts
Tweet tatsächlich nicht rechtens war, ist offen. Es gibt Urteile, die derlei
billigen. [….]
(Cerstin
Gammelin, 16.09.2021)
Das Vorgehen der schwarzen
Staatsanwaltschaft ist hanebüchen. Ihre Pressemitteilung beinhaltet eine Lüge.
[….] Diese Pressemitteilung kann nur so
verstanden werden, dass die Untersuchung der Staatsanwaltschaft sich jedenfalls
auch gegen die Leitung und die Verantwortlichen der beiden Ministerien
richtete. Ein solcher Vorwurf ist im Wahlkampf von hoher Brisanz. Noch
brisanter ist aber, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich nicht eine
Untersuchung beim Verdächtigen (§ 102 StPO), sondern bei unverdächtigen Dritten
(§ 103 StPO) beantragt und der zuständige Richter auch nur eine solche
Untersuchung angeordnet hat. Die Pressemitteilung ist also falsch. Zu den
Amtspflichten von Pressesprechern und Behördenleitern gehört es aber,
Pressemitteilungen der Wahrheit entsprechend zu verfassen. Die Öffentlichkeit
und die Medien müssen zur Sicherung der Informationsfreiheit zuverlässig und
zutreffend über das Behördenhandeln informiert werden. Nur wahrheitsgemäße
Informationen erlauben es ihnen, sich im öffentlichen Diskurs frei ihre eigene
Meinung zu bilden. Das gilt in der parlamentarischen Demokratie des
Grundgesetzes besonders in Zeiten des Wahlkampfs, wenn verschiedene Parteien
miteinander im Wettstreit um eine neue demokratische Legitimation für ihre politische
Arbeit stehen. Wer unzutreffende Pressemitteilungen zulasten eines Teilnehmers
am politischen Wettbewerb herausgibt, verletzt seine Amtspflichten und handelt
rechtswidrig. Das gilt ganz unabhängig von der Beurteilung
der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung selbst. Insoweit bestehen durchgreifende
Zweifel an der erforderlichen Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung. [….]
(Prof. Dr. Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht
und Finanz- und Steuerrecht, 16.09.2021)
Die bisher geschilderten
Vorkommnisse sind natürlich viel zu kompliziert, um von der Majorität der
Wähler verstanden zu werden.
Daher hier noch mal die
Zusammenfassung in einfachen NoWaBo-Worten:
[….] Nun sagte Walter-Borjans der Süddeutschen
Zeitung: "Der schwerwiegende Verdacht der Instrumentalisierung staatlicher
Behörden durch konservative Parteigänger wäre noch einmal eine neue Dimension
im Wahlkampf." Der Union wirft er in drastischen Worten
Filz vor. "Das Lebenselixier der Konservativen waren schon immer die
Strippen, mit denen sie Lobbyisten den Weg in Regierungskreise ebnen." Er
nannte als Beispiel unter anderem die "Maskendeals", bei denen
Unionsabgeordnete Profite aus Geschäften mit Schutzmasken gezogen hatten. Er
führt weiter aus: "Wenn die Strippen zu Gönnern und Geldgebern und der
Einfluss auf Ämter verloren zu gehen drohen, war der Partei mit dem C im Namen
selten etwas heilig." […..]
(SZ,
15.09.2021)
Der chronische Lügner Armin Laschet
weiß natürlich, daß nie gegen Scholz ermittelt wurde, daß Scholz gar nicht die
FIU beeinflussen darf und daß die Geldwäscheeinheit FIU von seinen
Parteifreunden Spahn und Schäuble aus dem Finanzministerium geschmissen wurde.
Aber als Lügner schert er sich
nicht um die Fakten, verbreitet die Lügen live im Triell und hofft, es werde
schon etwas Dreck an Scholz hängen bleiben.
[…..] Unionskandidat Armin Laschet wird gut drei Tage später beim Triell die
Vorlage nutzen: "Es wird so wenig bei der Geldwäsche getan, dass ein
Staatsanwalt sagt, ich brauche hier weitere Informationen", sagt er und
erweckt den Eindruck, das Bundesfinanzministerium sei gefilzt worden, weil man
dort Unregelmäßigkeiten vermute. Und dass Scholz mauere. […..]
(Peter Burghardt und
Cerstin Gammelin, SZ, 14.09.2021)
Laschet lügt dabei genauso dreist
und demokratieschädlich wie Friedrich Merz, der frohlockend von „den
Finanzskandalen der SPD“ spricht.
Ihre CDU-Freunde im tiefschwarzen
Cloppenburg haben ganze Arbeit geleistet.
[…] Die
Ermittlungen gegen die FIU laufen schon seit Februar 2020. Unterlagen wurden
bereits vor Monaten in Köln gesichert. Warum also auf einmal diese Eile, so
kurz vor der Bundestagswahl?
Fest steht, dass selbst die zuständigen
Ermittler der Polizei Osnabrück vom Zeitpunkt der Durchsuchungsaktion
überrascht wurden. Noch immer werten sie sichergestellte E-Mails von
FIU-Mitarbeitern aus, um herauszufinden, was dort falsch gelaufen ist.
Überhaupt schien das Verfahren bislang nicht
dringlich zu sein. Es gibt weder eine eigene Ermittlungsgruppe noch eine
Sonderkommission. Lange Zeit kümmerte sich gerade einmal ein einziger
Kriminalbeamter um die Sache. Besonders weit ist die Polizei in ihrer Arbeit
ebenfalls nicht gekommen. Nur ein Bruchteil der E-Mails sei inzwischen gesichtet
worden, heißt es intern.
In vergleichbaren Verfahren sind es oft die
Polizisten, die Durchsuchungsbeschlüsse anregen. In diesem Fall aber war die
Kripo aus Osnabrück nach SPIEGEL-Recherchen außen vor. Als die zuständigen
Beamten Anfang August von den geplanten Maßnahmen in Berlin erfuhren,
reagierten sie verwundert. Eine Notwendigkeit, an die Berliner Ministerien
heranzutreten, sahen sie zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht, heißt es aus
Polizeikreisen. […] Unterzeichnet
wurde der Durchsuchungsbeschluss am 25. August für das Bundesjustizministerium
von einem Richter, den Südbeck gut kannte. Vor seinem Wechsel ins Amtsgericht
hatte Philip Brauch jahrelang als Oberstaatsanwalt unter Südbeck gearbeitet.
Auffällige personelle Verbindungen sind da. [….]
(SPON, 17.09.2021)
Es ist sehr verzweifelt und sehr
unangenehm zu welchen Methoden der Lügner Laschet greift.
[…..] Laschets autokratische Züge
Um seinen SPD-Konkurrenten Scholz zu
beschädigen, missbraucht der Unionskandidat den Rechtsstaat. So jemand sollte
nicht Kanzler werden. […..] Dieser Justizskandal ist beispiellos: Mitten
im Wahlkampf veranstaltet die Staatsanwaltschaft in Osnabrück eine „Razzia“ im
Justiz- und im Finanzministerium und erzeugt dabei vorsätzlich den Eindruck,
„die Leitung“ würde Geldwäsche tolerieren. Damit war vor allem Olaf Scholz
gemeint, Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat. Schon das ist ungeheuerlich. Noch erschreckender ist, dass CDU-Kanzlerkandidat
Armin Laschet diesen Justizskandal im Triell genutzt hat, um seinen
Konkurrenten Olaf Scholz zu desavouieren. Mehrmals betonte Laschet, dass das
Finanzministerium „durchsucht“ worden wäre, um den Eindruck zu erwecken: Unter
der Leitung von Olaf Scholz spielen sich kriminelle Machenschaften ab. […..]
Die Konservativen wissen genau, dass das
eigentliche Thema so kompliziert ist, dass viele BürgerInnen den Überblick
verlieren. […..][…..] Die BürgerInnen
müssen sich darauf verlassen können, dass Staatsanwälte sauber und neutral
ermitteln. Dieses oberste Rechtsprinzip wurde in Osnabrück erkennbar verletzt.
Im Triell hätte Laschet daher unbedingt darauf verzichten müssen, die „Razzia“
für seinen Wahlkampf zu nutzen. Es geschah das Gegenteil. Jeder Kanzler schwört einen Eid, in dem es
heißt, „Ich schwöre, dass ich … das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes …
verteidigen … werde.“ Diesen Eid hat Laschet schon jetzt gebrochen. Eigentlich
darf er nicht mehr Kanzler werden. [….]
(Ulrike
Herrmann, 17.09.2021)