Sonntag, 8. Oktober 2017

Kerstin Griese legt nach



Schon seltsam. Heute hatte ich einige kleine Gewissensbisse, weil ich gestern der SPD-Bundestagsabgeordneten Griese quasi Schmerzen wünschte.

[….] wünsche ich den Befürwortern dieses Aktes soziopathischen Bevormundung ein eigenes Lebensende mit jahrelanger….

Ich schrieb das nicht aus, sondern verwendete das Stilmittel der Aposiopese, aber es war dennoch ein Fall von „das tut man nicht“.
In einer politischen Auseinandersetzung darf es nie persönlich werden und die körperliche Unversehrtheit des Gegenübers ist auch in den Fällen zu respektieren, wenn Griese, Nahles und Co genau das nicht tun, sondern ein Gesetz durchbringen, welches definitiv zu grauenhaften unnötigen Qualen vieler Menschen führen wird.
Man will schließlich nicht auf das Niveau von Religioten sinken.

Bizarrerweise legt Griese nun mit einem ganz ähnlichen Fall nach, setzt sich wieder aus religiöser Verblendung über die körperliche Unversehrtheit anderer hinweg, befürwortet wieder ausdrücklich ein Gesetz welche Unschuldigen physische und psychische Schäden bereitet.
Gott will es so. Des lo vult.

Im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen wirft sie Kinderschützern und Humanisten wie mir en passant Antisemitismus vor.
Eine ungeheuerliche Entgleisung der offenbar völlig verwirrten Abgeordneten.

[…..] J.A.:
Hat nicht die Beschneidungsdebatte gezeigt, wie schnell antisemitische Topoi wieder aktuell werden können?
Griese:
Ich habe noch nie in meinem Leben eine Debatte erlebt, die so unterirdisch, so emotional und auch so antisemitisch geführt wurde. Dieses Thema hat ein Fass geöffnet: Alle, die schon immer etwas gegen Juden und Muslime sagen wollten, haben es offen ausgesprochen. Ich war erschrocken, wie wenig Verständnis und
Verstehenwollen über jüdische Identität quer durch alle Parteien existierte.
J.A.:
Welche Schlüsse haben Sie daraus gezogen?
Griese:
Dass wir mehr Wissen über Religion und religiöse Erziehung brauchen. Auch wenn die Religionsgemeinschaften und Kirchen weniger Mitglieder haben, brauchen wir gerade dann mehr religiöse Bildung. [….]

Was ist los mit der Frau?
Was ist da schiefgegangen?

Niemand hat etwas dagegen, wenn sich Erwachsene freiwillig zu einer Genitalverstümmelung entscheiden, die immer mal wieder Todesopfer fordert, oder die Sexualität beeinträchtigt.
Kinder körperlich aus religiösen Gründen zu misshandeln, sie mit einem nicht rückgängig zu machenden schmerzhaften operativen Eingriff zu quälen widerspricht Grundgesetz und der UN-Kinderschutzcharta.

„In den USA, wo die Beschneidung übliche Praxis ist, sterben mehr Jungen an der Zirkumzision als am plötzlichen Kindstod. Ganz zu schweigen von den 1.000 schwer verletzten Jungen, die jedes Jahr in den USA ihre ganze Eichel verlieren. Beschneidung ist richtig gefährlich – auch dann, wenn sie angeblich kunstgerecht durchgeführt wird.“
(Christian Bahls)


Beschnittene Männer berichten in Psychotherapien darüber, dass sie unter dem Gefühl leiden, es sei ihnen ohne ihr Einverständnis etwas weggenommen worden. In der Tat hat die Vorhaut wichtige erotische Funktionen: Sie erleichtert die Penetration und erhält die sexuelle Erregbarkeit. […] Die Entfernung der Vorhaut von Säuglingen ist buchstäblich einschneidender als die von Erwachsenen oder älteren Kindern. Da Vorhaut und Eichel bei fast allen Neugeborenen noch fest verwachsen sind, ähnlich wie Fingernägel mit dem Nagelbett, müssen diese beiden Strukturen zunächst einmal auseinandergerissen werden. Danach wird - je nach Methode - die Vorhaut längs abgeklemmt und eingeschnitten, mit einem Beschneidungsinstrument rundum für mehrere Minuten gequetscht und schließlich mit einem Skalpell amputiert. Die gesamte Operation dauert bis zu zwanzig Minuten. Obwohl in medizinischen Studien bewiesen wurde, dass die Neugeborenen extreme Schmerzen erleiden, ist eine adäquate Betäubung auch heute noch eher die Ausnahme als die Regel.
(Prof. Wolfgang Schmidbauer)


Das 50-Jährige Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bekam im Wahlkreis Ratingen/Niederberg im Vorland des Bergischen Landes bei Düsseldorf erneut die rote Karte. Die Wähler an der Basis wollen sie also nicht im Bundestag sehen.

[….] Kerstin Griese erzielte 30,2 Prozent der Stimmen in ihrem Wahlkreis und hat danach das Direktmandat erneut verfehlt. Sie wird erneut über die SPD-Landesliste, wo sie auf Platz 4 steht, in den Bundestag einziehen.
 „Das ist eine historische Niederlage für die SPD“, stellte Kerstin Griese in einem Statement gegenüber der Presse fest. „Die SPD braucht jetzt einen Neuanfang und muss die Oppositionsrolle annehmen.“ Das sei der klare Auftrag der Wählerinnen und Wähler, sagte Griese im Kreishaus Mettmann. „Am meisten schmerzt mich, dass mit der AfD erstmals eine rechtsextreme Partei in den Bundestag einzieht und dort die drittstärkste Fraktion bildet.“
Aus Kerstin Grieses Sicht ist auch ihre Niederlage im Wahlkreis bitter. Dies sagte sie, als sie im Velberter Willy-Brandt-Haus ankam. Dort hatten sich die Wahlkampfhelferinnen und -helfer versammelt, bei denen sich Kerstin Griese wie zuvor auch bei dem Treffen der Aktiven in Ratingen bedankte. „Es ist mir nicht gelungen, in meinem Wahlkreis den Bundestrend umzudrehen.“ [….]

Griese vertritt aber nicht nur eine Kultur des Schmerzes und des Blutes, der Qual und der Borniertheit, sondern ist zudem auch noch völlig uneinsichtig und wagt es diejenigen, die sich für Menschlichkeit und gegen unnötige Qualen einsetzen als „Antisemiten“ zu beschimpfen.

„Der Bundestag hatte richtig entschieden, als er die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten hat“, sagt Kerstin Griese anlässlich der aktuellen Debatte und der demnächst anstehenden Verfassungsgerichtsentscheidung. „Der Bundestag hatte damals einen Weg der Mitte beschritten, der den Freiraum für Ärztinnen und Ärzte erhält.“

[….] Die Debatte um die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen, die im Sommer 2013 aufkam, wurde in meiner Fraktion als Gewissensfrage gewertet. Ich habe den öffentlichen Umgang mit dieser Frage als sehr irrational und in weiten Zügen religionsfeindlich oder zumindest ignorant gegen über der Bedeutung von Religion erlebt. Antisemitische und antimuslimische Stereotype kursierten öffentlich. Alle, die schon immer gegen Religion polemisieren wollten, taten das lautstark. Eine große Ignoranz gegenüber jahrtausendealten religiösen Traditionen war zu spüren. Dass wir es in dieser aufgeheizten Stimmung geschafft haben, gesetzlich klar zu stellen, dass und wie Beschneidung unter bestimmten, auch medizinischen, Bedingungen möglich ist, war richtig. [….]

 Kerstin Griese gefällt das

Ich muß also bei meinem Verdikt bleiben; ich verachte Polit-Religioten wie Kerstin Griese, schäme mich dafür mit ihr in derselben Partei zu sein.

Unglücklicherweise wird meine eigene Partei in dieser Frage von Religioten dominiert.

Ich schließe mich beim Thema Genitalverstümmelung einer anderen Partei an.

Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel.

Medizinisch nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert.

Wir halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit.

Dass nach aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt werden.

Sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.

Beschneidung stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes dar.

Konkret fordern wir daher

    Medizinisch nicht-indizierte Genitalbeschneidung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen ist gesetzlich zu verbieten – analog zur Regelung von Genitalbeschneidung an Mädchen
    Streichung des § 1631d BGB (Beschneidung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation und Beschneidung durch nicht medizinisch geschultes Personal)
    Breit angelegte Aufklärung, über die Risiken der Amputation von hoch sensiblen Teilen der Genitalien, sowie Bereitstellung von Informationen über den Nutzen der Vollständigkeit dieser Organe
    Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Schutz vor Gewaltanwendung muss Vorrang haben vor dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung.

Samstag, 7. Oktober 2017

Gerechte Strafe Teil II



Den größten Politikerverdruss der letzten Jahre bereitete mir zweifellos die Bundestagsentscheidung zum Verbot der Sterbehilfe 2015. Angetrieben von der Sozialdemokratin Kerstin Griese, die ich für ihre Borniertheit und Brutalität gegenüber Menschen in Not zutiefst verachte, setzte sich das Parlament über den Willen der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung hinweg, um ihrem sadistischen Menschenbild zu frönen.

Hass ist ein starkes Wort, aber wenn ich in der Dokumentation „Frau S. will sterben“ sehe, wie Kerstin Griese auch zwei Jahre später noch stolz auf ihr Gesetz zur systematischen Qual von Menschen ist, wünsche ich den Befürwortern dieses Aktes soziopathischen Bevormundung ein eigenes Lebensende mit jahrelanger….


Der Gesundheitsminister und seine frommen Parlamentskollegen sind eine Schande für ihren Berufsstand.

(…..) Gröhe ist ein Musterexemplar des anmaßenden Sadismus‘.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung schwer kranker Menschen unter Strafe zu stellen. "Ich sehe die große Gefahr, dass die organisierte Sterbehilfe als Behandlungsvariante neben andere tritt", sagte er am Montagabend bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Hannover. Ein entsprechendes Gesetzesverfahren soll nach Angaben der CDU-nahen Stiftung nach der Sommerpause beginnen. Ein erster Anlauf war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert, weil sich die schwarz-gelbe Koalition nicht einigen konnte.
In Deutschland sind die aktive Sterbehilfe und Töten auf Verlangen verboten, die Beihilfe zur Selbsttötung ist aber bisher straffrei.
[…..]  Der Minister lehnte auch den Vorschlag ab, die Beihilfe zur Selbsttötung in streng umgrenzten Fällen in ärztliche Hände zu legen. Auf diese Weise würden Grundsätze des Lebensschutzes aufgeweicht. […]

Selten erlebt man so penetrantes Ignorieren des alltäglichen menschlichen Leids.
Gröhe illustriert mustergütig seine eigene Heuchelei, seine Unwissenheit, seine Gewissenlosigkeit, seine Anmaßung, seine schlicht unmenschliche Bosheit.
Jeder Christ kann sein Leiden, seine bestialischen Schmerzen, sein Ersticken, seine Unselbstständigkeit, seine Lähmungen, seine Perikardergüsse, seine Magensonden, seine Tracheotomien, seine Intubationen, seine Katheter, seine verschleimenden Lungen, seine Inkontinenz, seine Dekompensation, sein Organversagen, seine Hämodialyse, seine Klistiere, seinen künstlichen Darmausgang, seine Desorientierung, seine Panikattacken, seine Ängste, Phobien und Depressionen, seine Verzweiflung, seine Paresen, seine Dekubiti, seine Ekzeme, seinen Pruritus, seine Exsikkose, seine Infusionen, seine Transfusionen, seine OPs, seine Beatmungsmaschinen und die Verzweiflung der Angehörigen so lange genießen wie er will.

Wenn jemand anders das nicht möchte und mit seinem EIGENEN Leben selbstbestimmt umgehen will, geht das den Christen nichts an.

Griese, Nahles und Co handeln nicht in dieser moralisch zutiefst verwerflichen Art, weil sie schlechte Menschen sind, sondern weil sie als Paradebeispiel für Religiotie an geistigen Inselverarmungen leiden.
Es sind durch die Kirche erschaffene Inselverarmungen, die eigentlich anständige Menschen dazu bringen anderen nicht nur vorzuschreiben unter langjährigen Qualen zu sterben, sondern auch über Verhütung, Abtreibung, Liebe, Partnerschaft, medizinische Versorgung (PID, Gentech-Medikamente, Stammzellentherapie), Kinderwunsch anderer zu bestimmen.


Jedes Mitglied der Kirche darf dann keine Schwangerschaftsunterbrechungen durchführen, darf nicht masturbieren, darf nicht in homosexuellen Partnerschaften leben, darf keine Patientenverfügungen aufsetzen, darf keinesfalls die PID nutzen und muß auch auf durch Gentechnik gewonnene Medikamente gegen Parkinson, Krebs und MS verzichten. Und jedes Kirchenmitglied soll natürlich mit allen Mitteln unter Aufbietung aller erdenklichen Qualen so lange wie nur irgend möglich am Leben gehalten werden. Jedem Mitglied der Kirche ist es streng verboten jedwede Form des Suizids in Betracht zu ziehen.


Gesetze würden natürlich weiterhin für ALLE Deutschen gelten - lediglich die angesprochenen gesetzlichen Einschränkungen der Freiheit, die ausschließlich religiös begründet sind, würden in ihrem Geltungsbereich auf die Kirchenmitglieder beschränkt.

Immerhin gibt es heute schon solche Zonen eingeschränkten Rechts, wenn es um die Arbeitnehmerrechte der kirchlichen Angestellten geht.
Ein Chirurg in einem katholischen Krankenhaus kann gefeuert werden, wenn er sich scheiden läßt und mit einer anderen Frau zusammen lebt.
Als Kirchenmitglied hat er also eingeschränkte Rechte.
Diese Einschränkung sollte konsequent ausgeweitet werden auf Verhütung, Homoehe, PID und Co.

Christen und Atheisten kämen sich nicht mehr in die Quere und vor allem wäre endlich der Gesetzgeber aus der Schusslinie!

Wenn ein Atheist gegen passive Sterbehilfe oder Stammzellenforschung ist, könnte er in eine Kirche eintreten.
Umgekehrt könnte eine christliche Schwangere, die sich das Recht zur Abtreibung nehmen will, aus der Kirche austreten.

Die Rechte wären individualisiert, Kirchen und Parteien und Politik müßten keine Stellvertreterkriege mehr führen.

Die augenblickliche Situation ist hingegen höchst unbefriedigend.

Religioten werden von ihrer menschenschädlichen Ideologie dazu getrieben auch über Nicht-Religioten zu bestimmen, während ich als Atheist keineswegs in die Schlaf- und Krankenzimmer der Religioten regieren würde.

[….] Atheisten verhalten sich gegenüber Christen viel fairer, als es Christen gegenüber Menschen ohne eine Religionszugehörigkeit tun. Doch die Gründe für dieses Verhalten  sind ungewöhnlich. Das ist das Ergebnis einer Studie von Forschern der Ohio University. [….]


(….) Die gesamte Bundesregierung ist christlich; es gibt keinen einzigen konfessionsfreien Minister, evangelische Kirchentage gleichen einem Grünen-Kongress, die ultrafromme SPD-Christin Kerstin Griese setzt ihren religiotischen Kurs in der Frage der Patientenverfügungen und Sterbehilfe im ersten Wahlgang gegen die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung durch und die ultrafromme damalige Generalsekretärin Andrea Nahles verbietet zusammen mit dem gläubigen Parteichef Gabriel die Einrichtung eines laizistischen Arbeitskreises in der SPD.
Unglaublich! 1998 schworen der atheistische Bundeskanzler und sein ebenfalls atheistischer Vizekanzler demonstrativ mit weiteren sechs Ministern nicht die Formel „so wahr mir Gott helfe“ bei ihrer Vereidigung.
Wenige Jahre später, im September 2013 verbieten Nahles und Gabriel, daß in der SPD überhaupt über sowas wie Konfessionsfreiheit und Atheismus nachgedacht werden darf.
Offensichtlich haben schwere Religioten wie Thierse und Nahles, die mal eher die Ausnahme bei den Sozialdemokraten waren, inzwischen die Partei gekapert und tun alles dafür, um die Säkularen zu verdrängen.
Die bedeutenden sozialdemokratischen Intellektuellen Ingrid Matthäus-Maier (Rechtsexpertin, Finanzexpertin, langjährige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Rolf Schwanitz (sieben Jahre Staatsminister im Bundeskanzleramt) wurden also von der eher schlichten Denkerin Nahles (keinerlei Expertentum) ausgebremst.
(….)

Die Kirche kann und soll in ihrer Kirche tun, was sie möchte.
Von Übel ist aber die kontinuierliche Einflussnahme der Kirchen auf den Staat, der christlichen Politiker auf ihr Abstimmungsverhalten und die finanzielle Ausbeutung des Staates durch christliche Organisationen.

Da aber die Destruktivität dem Christentum immanent ist, weil es sich als „alleinseligmachend“ versteht und aus der Wahnvorstellung ihr Gott sei der einzige den Auftrag zur Missionierung ableitet, wird man es schwerlich erreichen, daß die Christen ihre Kraken-artigen Arme vom Staat lassen.

Wer mit dem Anspruch „extra ecclisiam nulla salus“ (Papst Benedikt XVI) durch die Welt geht, also allen Nicht-Katholiken pauschal Verachtung ausspricht, wird man den Einfluss der Katholiban auf den Staat nur dadurch reduzieren, daß die Kirchen selbst stark geschwächt werden.

Das ist umso nötiger, da seit letzter Woche die Hardcore-Katholikin und Papst-Bewunderin Andrea Nahles Chefin der SPD-Bundestagsfraktion ist.

Die gerechte Strafe für die Bevormundung des Staates durch Kirchisten wie Griese und Nahles muss daher ein radikaler Mitgliederschwund der Kirchen sein.

Zum Glück sind wir auf gutem Wege.

[…..] Ein lauter Knall – und der einst so stolze Kirchturm kracht unter Getöse in sich zusammen. Was das Dynamit der Sprengmeister noch stehen lässt, walzen die Bagger platt. Nach wenigen Tagen bleibt nichts als eine große freie Fläche übrig – dort, wo über Jahrzehnte oder länger die religiöse Heimat vieler Menschen stand. Der Verlust der eigenen Kirche ist für Gläubige ein Horrorszenario. Doch sind Kirchenabrisse wegen Priestermangels, Gläubigenmangels und letztlich Geldmangels in Deutschland seit Jahren Realität. […..] Seit der Jahrtausendwende wurden in Deutschland über 500 katholische Kirchengebäude als Gottesdienstorte aufgegeben. Das ergibt sich aus einer Umfrage, die katholisch.de mit allen deutschen Diözesen durchgeführt hat; zwei Bistümer konnten dabei keine konkreten Angaben machen. Zum Teil verblieben die Gotteshäuser in kirchlicher Hand und wurden einer neuen Nutzung zugeführt, andere wurden verkauft. Ein dritter Teil schließlich wurde abgerissen – nach Angaben der Diözesen rund 140 Gebäude seit dem Jahr 2000. […..]
 "Aber wir stehen in dieser Entwicklung auch erst am Anfang", betont der Bonner Liturgiewissenschaftler Albert Gerhards. "Wenn sich kein Umdenken einstellt, ist für die kommenden Jahre ein starker Anstieg von Abrissen absehbar." […..] Die Diözesen im Einzelnen:

Aachen: 40 Kirchen aufgegeben, 9 Abrisse (alle wegen Braunkohletagebaus, 4 Ersatzbauten)

Augsburg: 0 Kirchen aufgegeben, 0 Abrisse

Bamberg: 3 Kirchen aufgegeben, 1 Abriss

Berlin: 20 Kirchen/Kapellen aufgegeben, 2 Abrisse

Dresden-Meißen: 2 Kirchen aufgegeben, 0 Abrisse

Eichstätt: 1 Kirche aufgegeben, 0 Abrisse

Erfurt: 11 Kirchen/Kapellen aufgegeben, 1 Abriss

Essen: 105 Kirchen aufgegeben, 31 Abrisse

Freiburg: 1 Kirche aufgegeben, 0 Abrisse

Fulda: 15 Kirchen aufgegeben, 1 Abriss

Görlitz: k.A.

Hamburg: 29 Kirchen aufgegeben, 6 Abrisse

Hildesheim: 56 Kirchen aufgegeben, 13 Abrisse

Köln: 28 Kirchen aufgegeben, 7 Abrisse

Limburg: 43 Kirchen aufgegeben, 8 Abrisse

Magdeburg: k.A.

Mainz: 0 Kirchen aufgegeben, 0 Abrisse

München und Freising: 2 Abrisse (beide durch Neubauten ersetzt)

Münster: 55 Kirchen aufgegeben, 24 Abrisse

Osnabrück: 14 Kirchen aufgegeben, 8 Abrisse

Paderborn: 23 Kirchen aufgegeben, 8 Abrisse

Passau: 4 Kirchen aufgegeben, 0 Abrisse

Regensburg: 2 Kirchen aufgegeben, 0 Abrisse

Rottenburg-Stuttgart: 8 Kirchen aufgegeben, 2 Abrisse

Speyer: 21 Kirchen aufgegeben, 4 Abrisse

Trier: 30 Kirchen aufgegeben, 5 Abrisse

Würzburg: 4 Kirchen aufgegeben, 3 Abrisse