Schon
seltsam. Heute hatte ich einige kleine Gewissensbisse, weil ich gestern der
SPD-Bundestagsabgeordneten Griese quasi Schmerzen wünschte.
[….]
wünsche ich den Befürwortern dieses Aktes soziopathischen Bevormundung ein
eigenes Lebensende mit jahrelanger….
Ich
schrieb das nicht aus, sondern verwendete das Stilmittel der Aposiopese, aber
es war dennoch ein Fall von „das tut man nicht“.
In einer
politischen Auseinandersetzung darf es nie persönlich werden und die
körperliche Unversehrtheit des Gegenübers ist auch in den Fällen zu
respektieren, wenn Griese, Nahles und Co genau das nicht tun, sondern ein
Gesetz durchbringen, welches definitiv zu grauenhaften unnötigen Qualen vieler
Menschen führen wird.
Man will
schließlich nicht auf das Niveau von Religioten sinken.
Bizarrerweise
legt Griese nun mit einem ganz ähnlichen Fall nach, setzt sich wieder aus
religiöser Verblendung über die körperliche Unversehrtheit anderer hinweg,
befürwortet wieder ausdrücklich ein Gesetz welche Unschuldigen physische und
psychische Schäden bereitet.
Gott will
es so. Des lo vult.
Im
Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen wirft sie Kinderschützern und Humanisten
wie mir en passant Antisemitismus vor.
Eine
ungeheuerliche Entgleisung der offenbar völlig verwirrten Abgeordneten.
[…..]
J.A.:
Hat nicht die
Beschneidungsdebatte gezeigt, wie schnell antisemitische Topoi wieder aktuell
werden können?
Griese:
Ich habe noch nie in meinem Leben eine Debatte erlebt, die so unterirdisch, so emotional und auch so antisemitisch geführt wurde. Dieses Thema hat ein Fass geöffnet: Alle, die schon immer etwas gegen Juden und Muslime sagen wollten, haben es offen ausgesprochen. Ich war erschrocken, wie wenig Verständnis und
Ich habe noch nie in meinem Leben eine Debatte erlebt, die so unterirdisch, so emotional und auch so antisemitisch geführt wurde. Dieses Thema hat ein Fass geöffnet: Alle, die schon immer etwas gegen Juden und Muslime sagen wollten, haben es offen ausgesprochen. Ich war erschrocken, wie wenig Verständnis und
Verstehenwollen über
jüdische Identität quer durch alle Parteien existierte.
J.A.:
Welche Schlüsse haben
Sie daraus gezogen?
Griese:
Dass wir mehr Wissen
über Religion und religiöse Erziehung brauchen. Auch wenn die
Religionsgemeinschaften und Kirchen weniger Mitglieder haben, brauchen wir
gerade dann mehr religiöse Bildung.
[….]
Was ist
los mit der Frau?
Was ist da schiefgegangen?
Was ist da schiefgegangen?
Niemand
hat etwas dagegen, wenn sich Erwachsene freiwillig zu einer Genitalverstümmelung
entscheiden, die immer mal wieder Todesopfer fordert,
oder die Sexualität beeinträchtigt.
Kinder körperlich
aus religiösen Gründen zu misshandeln, sie mit einem nicht rückgängig zu
machenden schmerzhaften operativen Eingriff zu quälen widerspricht Grundgesetz
und der UN-Kinderschutzcharta.
„In den
USA, wo die Beschneidung übliche Praxis ist, sterben mehr Jungen an der
Zirkumzision als am plötzlichen Kindstod. Ganz zu schweigen von den 1.000
schwer verletzten Jungen, die jedes Jahr in den USA ihre ganze Eichel
verlieren. Beschneidung ist richtig gefährlich – auch dann, wenn sie angeblich
kunstgerecht durchgeführt wird.“
(Christian Bahls)
(Christian Bahls)
Beschnittene Männer berichten in Psychotherapien darüber, dass sie unter dem Gefühl leiden, es sei ihnen ohne ihr Einverständnis etwas weggenommen worden. In der Tat hat die Vorhaut wichtige erotische Funktionen: Sie erleichtert die Penetration und erhält die sexuelle Erregbarkeit. […] Die Entfernung der Vorhaut von Säuglingen ist buchstäblich einschneidender als die von Erwachsenen oder älteren Kindern. Da Vorhaut und Eichel bei fast allen Neugeborenen noch fest verwachsen sind, ähnlich wie Fingernägel mit dem Nagelbett, müssen diese beiden Strukturen zunächst einmal auseinandergerissen werden. Danach wird - je nach Methode - die Vorhaut längs abgeklemmt und eingeschnitten, mit einem Beschneidungsinstrument rundum für mehrere Minuten gequetscht und schließlich mit einem Skalpell amputiert. Die gesamte Operation dauert bis zu zwanzig Minuten. Obwohl in medizinischen Studien bewiesen wurde, dass die Neugeborenen extreme Schmerzen erleiden, ist eine adäquate Betäubung auch heute noch eher die Ausnahme als die Regel.
(Prof. Wolfgang Schmidbauer)
Das
50-Jährige Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
bekam im Wahlkreis Ratingen/Niederberg im Vorland des Bergischen Landes bei
Düsseldorf erneut die rote Karte. Die Wähler an der Basis wollen sie also nicht
im Bundestag sehen.
[….]
Kerstin Griese erzielte 30,2 Prozent der
Stimmen in ihrem Wahlkreis und hat danach das Direktmandat erneut verfehlt. Sie
wird erneut über die SPD-Landesliste, wo sie auf Platz 4 steht, in den
Bundestag einziehen.
„Das ist eine historische Niederlage für die
SPD“, stellte Kerstin Griese in einem Statement gegenüber der Presse fest. „Die
SPD braucht jetzt einen Neuanfang und muss die Oppositionsrolle annehmen.“ Das
sei der klare Auftrag der Wählerinnen und Wähler, sagte Griese im Kreishaus
Mettmann. „Am meisten schmerzt mich, dass mit der AfD erstmals eine
rechtsextreme Partei in den Bundestag einzieht und dort die drittstärkste
Fraktion bildet.“
Aus Kerstin Grieses
Sicht ist auch ihre Niederlage im Wahlkreis bitter. Dies sagte sie, als sie im
Velberter Willy-Brandt-Haus ankam. Dort hatten sich die Wahlkampfhelferinnen
und -helfer versammelt, bei denen sich Kerstin Griese wie zuvor auch bei dem
Treffen der Aktiven in Ratingen bedankte. „Es ist mir nicht gelungen, in meinem
Wahlkreis den Bundestrend umzudrehen.“ [….]
Griese
vertritt aber nicht nur eine Kultur des Schmerzes und des Blutes, der Qual und
der Borniertheit, sondern ist zudem auch noch völlig uneinsichtig und wagt es
diejenigen, die sich für Menschlichkeit und gegen unnötige Qualen einsetzen als
„Antisemiten“ zu beschimpfen.
„Der Bundestag hatte
richtig entschieden, als er die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten hat“,
sagt Kerstin Griese anlässlich der aktuellen Debatte und der demnächst
anstehenden Verfassungsgerichtsentscheidung. „Der Bundestag hatte damals einen
Weg der Mitte beschritten, der den Freiraum für Ärztinnen und Ärzte erhält.“
[….]
Die Debatte um die Beschneidung jüdischer
und muslimischer Jungen, die im Sommer 2013 aufkam, wurde in meiner Fraktion
als Gewissensfrage gewertet. Ich habe den öffentlichen Umgang mit dieser Frage
als sehr irrational und in weiten Zügen religionsfeindlich oder zumindest
ignorant gegen über der Bedeutung von Religion erlebt. Antisemitische und
antimuslimische Stereotype kursierten öffentlich. Alle, die schon immer gegen
Religion polemisieren wollten, taten das lautstark. Eine große Ignoranz
gegenüber jahrtausendealten religiösen Traditionen war zu spüren. Dass wir es
in dieser aufgeheizten Stimmung geschafft haben, gesetzlich klar zu stellen,
dass und wie Beschneidung unter bestimmten, auch medizinischen, Bedingungen
möglich ist, war richtig. [….]
Kerstin Griese gefällt das |
Ich muß
also bei meinem Verdikt bleiben; ich verachte Polit-Religioten wie Kerstin
Griese, schäme mich dafür mit ihr in derselben Partei zu sein.
Unglücklicherweise wird meine eigene Partei in dieser
Frage von Religioten dominiert.
Ich schließe mich beim Thema Genitalverstümmelung
einer anderen Partei an.
Die medizinisch nicht notwendige Beschneidung von Kindern lehnen wir ab. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und genießt den Schutz vor Gewaltanwendung. Diese Grundsätze werden durch die aktuelle Rechtslage zur religiös – nicht medizinisch – begründeten Beschneidung von Jungen untergraben. Wir fordern, diesen rechtlichen und ethischen Irrtum zu korrigieren. Der Gesetzgeber benachteiligt hier Jungen aufgrund ihres biologischen Geschlechts. Das ist inakzeptabel.
Medizinisch
nicht-indizierte Eingriffe an den Genitalien von Mädchen sind in Deutschland
verboten. Es gibt verschiedene Formen der weiblichen Genitalbeschneidung. Diese
werden von der WHO in die Stadien I bis IV unterteilt und beschreiben jeweils
eine Zunahme an funktionellem Verlust. Die Auswirkungen der stark
verstümmelnden Formen (II, III, IV) sind mit der Beschneidung bei Jungen nicht
vergleichbar. Die weibliche Genitalbeschneidung der Form I, bei der die
Klitorisvorhaut entfernt wird, ähnelt anatomisch der männlichen Beschneidung,
bei der die Vorhaut der Eichel amputiert wird. Auch diese vergleichsweise
weniger invasive Form der Beschneidung bei Mädchen ist in Deutschland zu Recht
verboten. Sie stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
von Mädchen dar. Jungen sind bisher in einer vergleichbaren Situation
ungeschützt und werden dadurch auf Grundlage ihres Geschlechts diskriminiert.
Wir
halten dieses Messen mit zweierlei Maß für einen Bruch des grundgesetzlich
verankerten Verbots geschlechtsbasierter Benachteiligung. Ebenso erachten wir
die Handlungen, die aus dem Paragraphen 1631d BGB resultieren, für einen
Verstoß gegen das Recht eines jeden Kindes auf körperliche Unversehrtheit.
Dass nach
aktuellem medizinischen Stand Beschneidungen keinen nachweisbaren Nutzen
besitzen, ist noch nicht hinreichend und flächendeckend bekannt. Dass die
männliche Vorhaut sogar eine schützende Funktion innehat und zu dem
sensibelsten Teil des männlichen Geschlechtsorgans gehört, sollte dringend
mittels Aufklärungskampagnen in Schulen und vor allem durch Ergänzungen der
Lehr- und Studienpläne in medizinischen Bildungseinrichtungen vermittelt
werden.
Sofern
keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, muss das Beschneiden aufgrund von
religiösen, traditionellen, vermeintlich hygienischen oder ästhetischen Motiven
verhindert werden. Das Wohl des Kindes ist höher zu gewichten als der Wunsch
der religiös geprägten Eltern, welcher die Amputation sensibler Teile der
Genitalien bei ihren Kindern vorsieht.
Beschneidung
stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des
Kindes dar.
Konkret
fordern wir daher
Medizinisch nicht-indizierte
Genitalbeschneidung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen ist gesetzlich zu
verbieten – analog zur Regelung von Genitalbeschneidung an Mädchen
Streichung des § 1631d BGB (Beschneidung an
nicht-einwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation und Beschneidung
durch nicht medizinisch geschultes Personal)
Breit angelegte Aufklärung, über die
Risiken der Amputation von hoch sensiblen Teilen der Genitalien, sowie
Bereitstellung von Informationen über den Nutzen der Vollständigkeit dieser
Organe
Das Recht des Kindes auf körperliche
Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Schutz vor Gewaltanwendung muss Vorrang
haben vor dem Recht der Eltern auf freie Religionsausübung.
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