Mittwoch, 3. April 2013

Undeutsche – Teil II



Seit dem November 2011 liegen meine PERSÖNLICHEN PROBLEME nicht nur auf meinem Schreibtisch, sondern auch in diesem Blog vor.

Dazu heute ein kleines Update.
Der Stand bisher:
Genauer gesagt mit meiner nationalen Identität, die schließlich eindeutig festgestellt sein will.


Ich rekapituliere:

Rot/Grün wurde 1999 nämlich von der Hessen-CDU dazu gezwungen ein modernes, sinnvolles Staatsbürgerschaftsrecht zurück zu nehmen.
Ein modernes Recht, wie es in fast allen Ländern der Welt gilt.
Nur die Deutschen mit ihrem völkischen Blutrechtsvorstellungen hängen manisch am Ius Sanguinis ( lat. Recht des Blutes); jenem Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern oder mindestens ein Elternteil selbst Staatsbürger dieses Staates sind.
Dieses Abstammungsprinzip sieht auf den ersten Blick gar nicht so verkehrt aus, bedeutet aber eben auch, daß es komplett irrelevant ist, WO und in welchem Umfeld man geboren wurde.
Ist man vor 1974 in Deutschland geboren worden und hatte sogar eine deutsche Mutter, die sich aber bedauerlicherweise von einem Ausländer schwängern ließ, hat man dessen Staatsbürgerschaft!
Auch wenn man den Vater nie gesehen hat, das Land aus dem er stammt nie besucht hat, die Sprache nicht spricht und als in Deutschland geborener Mensch bei seiner rein deutschen Familie aufgewachsen ist!
So sagte es einst das Abstammungsprinzip - die MÜTTERLICHE Abstammung war irrelevant. (....)
 Der erste Schritt meiner papierlichen Odyssee ist inzwischen getan. Ich habe nicht nur einen neuen Pass, sondern coolerweise auch noch eine US-passport-card im Scheckkartenformat, die es erst kurze Zeit gibt.


Nun ist endlich das dicke Pass-Buch nicht mehr mein einziger Ausweis und ich muß ihn nicht mehr mit mir rumschleppen.
Das Ding ist so sensibel, daß man es in einem protective-sleeve mit sich herumtragen muß.


Jetzt fehlen mir noch eine neue Meldebescheinigung und die Niederlassungserlaubnis.

Das mit der deutschen Staatsbürgerschaft schiebe ich erst einmal auf.
Aus mehreren Gründen.
Die deutsch-amerikanische Waagschale der Antipathie schwingt für mein Gefühl derzeit ein wenig zu Gunsten Deutschlands aus.
Hier ist eine Kanzlerin mit Abstand beliebteste Politikerin, unter deren Ägide rassistische Töne geschwungen werden, die sich strikt gegen Gleichberechtigung aller Menschen einsetzt, die es schafft Deutschlands Ansehen in Europa wieder auf den Stand der 1940er Jahre zurück zu fahren, die die Welt mit Waffenexporten überzieht, die sich an der Zukunft versündigt, die meint auch jede Menge Kampfdrohnen für die Bundeswehr zu benötigen.
Deutschland ist ein Land, das schon aufgrund seiner zentralen Lage immer Einwanderungsland war und gleichzeitig hartnäckig diese Tatsache verneint.
Es heißt große Teile seiner Bürger offiziell NICHT willkommen. 
Will sie zurück-, aus- und wegdrängen.
Wenn ich mich jetzt um eine deutsche Staatsbürgerschaft bemühte, hätte ich das Gefühl diese Politik, diese Haltung zu unterstützen.
Vielleicht ist es ein Glück, daß ich die Voraussetzungen, um Deutscher zu werden höchstwahrscheinlich ohnehin nicht erfülle.
Die Amis stellen sich wenigstens nicht so an und nehmen mich so wie ich bin.

Der Hauptgrund für mich jetzt keine deutsche Staatsbürgerschaft anzustreben, ist aber die Hoffnung, daß die Gaga-Gesetzeslage geändert wird, die einen zwingt NUR Deutscher zu sein und andere Staatsangehörigkeiten abzugeben (es sei senn man gehört zur EU, oder stammt aus einem Land wie Iran, das seine Bürger nicht aus der alten Staatsbürgerschaft entläßt).

Grüne und Linke und SPD sind schon lange dafür die Doppelstaatsbürgerschaft zu erlauben und die diskriminierende Optionspflicht abzuschaffen. 
Entsprechende Gesetzentwürfe wurden in den Bundestag eingebracht – und von den Schwarzgelben abgeschmettert.
Die rückgratlosen Hepatitisgelben haben in diesen Fällen wie beim „Homo-Ehegattensplitting“ wider ihre eigene Überzeugung mit der CDU gestimmt.
Die FDP ist aber eben auch moralisch durch und durch verkommen und diskriminiert lieber Menschen, als von den Fleischtöpfen der Macht zu lassen.
Die Erkenntnis, daß das derzeitige Staatsbürgerschaftsrecht nicht dauerhaft bestehen bleiben kann, ist aber bereits bei einer großen Mehrheit der Parlamentarier angekommen.
Sogar die CDU scheint sich zu bewegen.

Streit über die doppelte Staatsbürgerschaft: Die CDU-Spitze ist uneins über die Frage, ob die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland möglich werden soll. Während der Parteivize Volker Bouffier dies ablehnt und an der geltenden Wahlmöglichkeit festhalten will, zeigte sich der stellvertretende Parteivorsitzende Armin Laschet offen für eine doppelte Staatsbürgerschaft und forderte einen "parteiübergreifenden Konsens" nach der Bundestagswahl.
Wer weiß was nach der Bundestagswahl ist. 
Womöglich dauert es doch nicht mehr so lange bis ich legal die deutsche Staatsbürgerschaft ZUSÄTZLICH beantragen kann.

Bis dahin halte ich mich an meine Partei, die womöglich ab September wieder mehr zu sagen haben wird.
Optionsmodell behindert Integration

Anlässlich der Sachverständigenanhörung zur Doppelten Staatsangehörigkeit 

erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael 

Hartmann:

Das Optionsmodell gehört abgeschafft. Es behindert Integration und 

überfordert die Verwaltung.

Wir möchten, dass hier geborene Kinder zu uns gehören. Sie sollen die 

deutsche Staatsangehörigkeit erhalten – und ohne bürokratische Wirren 

–auch dauerhaft behalten. Dazu stehen wir seit Jahren.

Wenn jetzt die FDP ihr Herz für die doppelte Staatsbürgerschaft entdeckt, 

ist das ein billiges Wahlkampfmanöver. Wollte die FDP dies wirklich, hätte 

sie unserem Gesetzentwurf 2011 im Bundestag zustimmen können.

Optionsmodell abschaffen –  Gerechtigkeitslücke schließen

 Anlässlich der Sachverständigenanhörung zur Doppelten Staatsangehörigkeit 

im Innenausschuss, erklärt die zuständige Berichterstatterin der 

SPD-Bundestagsfraktion Daniela Kolbe:

Das Optionsmodell zementiert eine Gerechtigkeitslücke im deutschen 

Staatsbürgerschaftsrecht. Die doppelte Staatsangehörigkeit gehört zur 

sozialen Identität nachwachsender Generationen von in Deutschland geborenen 

„Bindestrich-Deutschen“.

Schon jetzt ächzen die Verwaltungen unter der zusätzlichen Belastung und 

klagen über Umsetzungsprobleme. Für dieses Jahr erwarten wir zum Beispiel 

eintausend Fälle von unfreiwilligen Verlusten der deutschen 

Staatsbürgerschaft. Betroffen sind „Optionskinder“, die gerne die 

deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten, sich aber zu spät um die 

Entlassung aus der anderen Staatsbürgerschaft bemüht haben, oder solche, 

die sich zu spät um die Beibehaltung ihrer anderen Staatsbürgerschaft 

bemühen. Ab dem Jahr 2018 wird sich die Lage verschärfen: Dann müssen 

41.258 Optionsfälle bearbeitet werden, also eine deutliche Verzehnfachung 

der diesjährigen Fallzahl (3.410).

Für uns gehört die doppelte Staatsbürgerschaft ganz selbstverständlich 

zur Anerkennungskultur der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Sie soll für 

alle Einbürgerungswillige und in Deutschland geborene, unabhängig vom 

Herkunftsland, möglich sein.

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