Seit dem November 2011
liegen meine PERSÖNLICHEN PROBLEME nicht nur auf meinem Schreibtisch, sondern auch in
diesem Blog vor.
Dazu heute ein kleines
Update.
Der Stand bisher:
Genauer gesagt mit meiner nationalen Identität, die schließlich eindeutig festgestellt sein will.Laut Wolfgang Schäuble ist die Nationalität ja eine zutiefst emotionale Angelegenheit, weswegen man auch keine zwei Staatsbürgerschaften haben darf - das könnte dann zu Schizophrenie führen.Ich rekapituliere:
Rot/Grün wurde 1999 nämlich von der Hessen-CDU dazu gezwungen ein modernes, sinnvolles Staatsbürgerschaftsrecht zurück zu nehmen.
Ein modernes Recht, wie es in fast allen Ländern der Welt gilt.
Nur die Deutschen mit ihrem völkischen Blutrechtsvorstellungen hängen manisch am Ius Sanguinis ( lat. Recht des Blutes); jenem Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern oder mindestens ein Elternteil selbst Staatsbürger dieses Staates sind.
Dieses Abstammungsprinzip sieht auf den ersten Blick gar nicht so verkehrt aus, bedeutet aber eben auch, daß es komplett irrelevant ist, WO und in welchem Umfeld man geboren wurde.
Ist man vor 1974 in Deutschland geboren worden und hatte sogar eine deutsche Mutter, die sich aber bedauerlicherweise von einem Ausländer schwängern ließ, hat man dessen Staatsbürgerschaft!
Auch wenn man den Vater nie gesehen hat, das Land aus dem er stammt nie besucht hat, die Sprache nicht spricht und als in Deutschland geborener Mensch bei seiner rein deutschen Familie aufgewachsen ist!
So sagte es einst das Abstammungsprinzip - die MÜTTERLICHE Abstammung war irrelevant. (....)
Der erste Schritt meiner
papierlichen Odyssee ist inzwischen getan. Ich habe nicht nur einen neuen Pass,
sondern coolerweise auch noch eine US-passport-card im Scheckkartenformat, die
es erst kurze Zeit gibt.
Nun ist endlich das dicke
Pass-Buch nicht mehr mein einziger Ausweis und ich muß ihn nicht mehr mit mir
rumschleppen.
Das Ding ist so sensibel,
daß man es in einem protective-sleeve mit sich herumtragen muß.
Jetzt fehlen mir noch eine
neue Meldebescheinigung und die Niederlassungserlaubnis.
Das mit der deutschen
Staatsbürgerschaft schiebe ich erst einmal auf.
Aus mehreren Gründen.
Die deutsch-amerikanische Waagschale
der Antipathie schwingt für mein Gefühl derzeit ein wenig zu Gunsten Deutschlands
aus.
Hier ist eine Kanzlerin
mit Abstand beliebteste Politikerin, unter deren Ägide rassistische Töne geschwungen werden, die sich strikt gegen Gleichberechtigung aller Menschen einsetzt,
die es schafft Deutschlands Ansehen in Europa wieder auf den Stand der 1940er
Jahre zurück zu fahren, die die Welt mit Waffenexporten überzieht, die sich an
der Zukunft versündigt, die meint auch jede Menge Kampfdrohnen für die
Bundeswehr zu benötigen.
Deutschland ist ein Land,
das schon aufgrund seiner zentralen Lage immer Einwanderungsland war und
gleichzeitig hartnäckig diese Tatsache verneint.
Es heißt große Teile
seiner Bürger offiziell NICHT willkommen.
Will sie zurück-, aus- und
wegdrängen.
Wenn ich mich jetzt um
eine deutsche Staatsbürgerschaft bemühte, hätte ich das Gefühl diese Politik,
diese Haltung zu unterstützen.
Vielleicht ist es ein
Glück, daß ich die Voraussetzungen, um Deutscher zu werden höchstwahrscheinlich
ohnehin nicht erfülle.
Die Amis stellen sich
wenigstens nicht so an und nehmen mich so wie ich bin.
Der Hauptgrund für mich
jetzt keine deutsche Staatsbürgerschaft anzustreben, ist aber die Hoffnung, daß
die Gaga-Gesetzeslage geändert wird, die einen zwingt NUR Deutscher zu sein und
andere Staatsangehörigkeiten abzugeben (es sei senn man gehört zur EU, oder
stammt aus einem Land wie Iran, das seine Bürger nicht aus der alten
Staatsbürgerschaft entläßt).
Grüne und Linke und SPD
sind schon lange dafür die Doppelstaatsbürgerschaft zu erlauben und die diskriminierende
Optionspflicht abzuschaffen.
Entsprechende Gesetzentwürfe wurden in den Bundestag
eingebracht – und von den Schwarzgelben abgeschmettert.
Die rückgratlosen
Hepatitisgelben haben in diesen Fällen wie beim „Homo-Ehegattensplitting“ wider
ihre eigene Überzeugung mit der CDU gestimmt.
Die FDP ist aber eben auch
moralisch durch und durch verkommen und diskriminiert lieber Menschen, als von
den Fleischtöpfen der Macht zu lassen.
Die Erkenntnis, daß das
derzeitige Staatsbürgerschaftsrecht nicht dauerhaft bestehen bleiben kann, ist
aber bereits bei einer großen Mehrheit der Parlamentarier angekommen.
Sogar die CDU scheint sich
zu bewegen.
Streit über die doppelte Staatsbürgerschaft: Die CDU-Spitze ist uneins über die Frage, ob die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland möglich werden soll. Während der Parteivize Volker Bouffier dies ablehnt und an der geltenden Wahlmöglichkeit festhalten will, zeigte sich der stellvertretende Parteivorsitzende Armin Laschet offen für eine doppelte Staatsbürgerschaft und forderte einen "parteiübergreifenden Konsens" nach der Bundestagswahl.
Wer weiß was nach der
Bundestagswahl ist.
Womöglich dauert es doch nicht mehr so lange bis ich legal
die deutsche Staatsbürgerschaft ZUSÄTZLICH beantragen kann.
Bis dahin halte ich mich
an meine Partei, die womöglich ab September wieder mehr zu sagen haben wird.
Optionsmodell behindert Integration
Anlässlich der Sachverständigenanhörung zur Doppelten Staatsangehörigkeit
erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael
Hartmann:
Das Optionsmodell gehört abgeschafft. Es behindert Integration und
überfordert die Verwaltung.
Wir möchten, dass hier geborene Kinder zu uns gehören. Sie sollen die
deutsche Staatsangehörigkeit erhalten – und ohne bürokratische Wirren
–auch dauerhaft behalten. Dazu stehen wir seit Jahren.
Wenn jetzt die FDP ihr Herz für die doppelte Staatsbürgerschaft entdeckt,
ist das ein billiges Wahlkampfmanöver. Wollte die FDP dies wirklich, hätte
sie unserem Gesetzentwurf 2011 im Bundestag zustimmen können.Optionsmodell abschaffen – Gerechtigkeitslücke schließen
Anlässlich der Sachverständigenanhörung zur Doppelten Staatsangehörigkeit
im Innenausschuss, erklärt die zuständige Berichterstatterin der
SPD-Bundestagsfraktion Daniela Kolbe:
Das Optionsmodell zementiert eine Gerechtigkeitslücke im deutschen
Staatsbürgerschaftsrecht. Die doppelte Staatsangehörigkeit gehört zur
sozialen Identität nachwachsender Generationen von in Deutschland geborenen
„Bindestrich-Deutschen“.
Schon jetzt ächzen die Verwaltungen unter der zusätzlichen Belastung und
klagen über Umsetzungsprobleme. Für dieses Jahr erwarten wir zum Beispiel
eintausend Fälle von unfreiwilligen Verlusten der deutschen
Staatsbürgerschaft. Betroffen sind „Optionskinder“, die gerne die
deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten, sich aber zu spät um die
Entlassung aus der anderen Staatsbürgerschaft bemüht haben, oder solche,
die sich zu spät um die Beibehaltung ihrer anderen Staatsbürgerschaft
bemühen. Ab dem Jahr 2018 wird sich die Lage verschärfen: Dann müssen
41.258 Optionsfälle bearbeitet werden, also eine deutliche Verzehnfachung
der diesjährigen Fallzahl (3.410).
Für uns gehört die doppelte Staatsbürgerschaft ganz selbstverständlich
zur Anerkennungskultur der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Sie soll für
alle Einbürgerungswillige und in Deutschland geborene, unabhängig vom
Herkunftsland, möglich sein.
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