Mittwoch, 13. Juni 2012

Bayerische Analnachschau - Teil II



Wie man in Bayerischen Polizeistuben mit Menschen umgeht haben wir ja schon mehrfach berichtet bekommen.

Einige Arschlöcher interessieren sich besonders für selbige.

Analnachschau ist eine "Inaugenscheinnahme des Intimbereichs" mit beträchtlicher "Kontrolltiefe".
Es gibt einen unschuldigen, nicht vorbestraften 27-Jährigen Mann in München, dem diese Prozedur sogar schon zehnmal widerfahren ist.
So ein Bayerisches Praeputium muß gewaltig sein, wenn Polizisten immer wieder kontrollieren wollen, was sich darunter verbirgt. Was da alles hineinpassen könnte?

Zwei Streifenbeamte steuern auf ihn zu. Polizei. Ausweiskontrolle. Doch den Ausweis hatte Bäumler nicht dabei. Also mit aufs Revier in der Altstadt, die Identität überprüfen. Doch damit war Bäumler nicht entlassen.   Es folgte eine intensive Personenkontrolle: Komplett ausziehen in der Haftzelle, Po aufspreizen, die Vorhaut am Penis zurückziehen. "Ich wollte einen Anwalt anrufen, das durfte ich nicht."

Warum machen Bayerische Polizisten so was?
Antwort:
Weil sie es können.
 Sie haben nämlich stets einen CSU-Justizminister und einen CSU-Innenminister vor sich, der aufpasst, daß nie ein ausflippender Uniformierter zur Rechenschaft gezogen wird.

Grundsätzlich haben deutsche Polizeibeamte im schlechten Sinne Narrenfreiheit, weil mögliche Verfehlungen immer nur intern untersucht werden. 
Wer von einem Polizisten misshandelt wird, hat also lediglich die Möglichkeit zu hoffen, daß eine Krähe der anderen ins Auge hackt.

Die Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen - mangelhaft.
Deshalb fordert der Europarat schon seit Jahren, Deutschland solle unabhängige Polizeikommissionen einrichten. Wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln, bestehe die Gefahr von Korruption und Befangenheit.
Trotz aller Kritik aus Brüssel hat sich bisher nichts getan. Die Innenminister der meisten Bundesländer wehren sich beharrlich gegen solche Polizeikommissionen. Diese unabhängige Kontrolle der Polizei sei schlicht überflüssig, beteuern die Politiker.

Die Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen ist sehr niedrig - nur bei drei Prozent der Vorwürfe kommt es zur Anklage. Häufiger Grund: Interne Ermittlungsstellen sind für die Untersuchung der Vorfälle zuständig - Polizisten ermitteln gegen ihre eigenen Kollegen. Deutschland ist hier eher eine Ausnahme: Fast überall in Europa sind unabhängige Ermittlungsstellen eingerichtet. Der Europarat fordert die Bundesrepublik schon lange auf nachzuziehen. Doch Politiker wie der bayrische Innenminister Joachim Herrmann sehen trotz aller Kritik keinen Handlungsbedarf.


So zum Beispiel bei Andreas Worm, einem Bauleiter aus Wedemark: Lautlos pirschen sich die Fahnder Richtung Hauseingang und erschießen bereits auf dem Weg den Hütehund Carlos. Der Familienvater erinnert sich: "Wir hörten Stimmen aus einem Hubschrauber und im gleichen Moment fielen auch schon zwei Schüsse – ich dachte, ich bin im falschen Film." Seine Ehefrau muss zusehen, wie ihr Mann auf den Boden geworfen und gefesselt wird. Was sich dann abspielt, lässt Worm noch heute den Atem stocken: "Einer hielt mich fest und einer stand dann dort in der Zimmertür meines Sohnes und zielte mit dem Gewehr aufs Kinderbett. Ich rief: 'Bitte, bitte zielen Sie nicht auf mein Kind!' Doch der schrie nur: 'Alter, halt dein Maul, sonst trete ich dir die Zähne ein.'"

In einer ähnlichen Situation befand sich auch die Übersetzerin Elena Schelhas, die in München auf eine Polizeiwache gerufen wurde, um bei einem Verdächtigen zu dolmetschen.
Als Schelhas eintraf, wurde sie mit einer Verdächtigen verwechselt und gleich erst mal verprügelt.
Einfach so.

Als sie die Wache nach zwei Stunden wieder verlässt, hat sie eine große Beule an der Stirn. Zwei Polizisten sollen sie attackiert und drei Mal gegen eine Wand gestoßen haben - das berichtet sie zumindest. Die Übersetzerin stellt Anzeige wegen Körperverletzung, doch das Verfahren gegen die Beamten wird eingestellt. Die Aussage der Polizisten, die 60-jährige Frau sei aus freien Stücken gegen die Wand gelaufen, erscheint dem ermittelnden Staatsanwalt glaubwürdig. Zu einer Stellungnahme ist er nicht bereit. Die Begründung dafür klingt zynisch: Die Resozialisierungschancen des Opfers müssten gewahrt bleiben.

Ebenfalls in München wird die Polizei zur Familie Lämmermann/Zalut gerufen. Nächtliche Ruhestörung.

 Der Ruhestörer ist schnell gefunden: ein 17-jähriger Junge, geistig behindert. Sechs schwer bewaffnete Polizisten in der kleinen Wohnung – nun verliert der Junge erst recht die Kontrolle. Seine Mutter will schlichten, der Polizei mitteilen, dass der Sohn behindert ist. Doch statt zuzuhören, gehen die Beamten kurz darauf auch gegen die Mutter vor.

Die sechs Bewaffneten ringen die hilflose Mutter und den hilflos um sich tastenden, blinden Vater nieder und verletzen sie.

Mit anwaltlicher Hilfe klagen die Eheleute gegen diue Polizei und werden sofort mit einer Gegenklage konfrontiert. Sie hätten Widerstand geleistet.

O-Ton Norbert Pütter,  Politikwissenschaftler:
„Der Polizist muss ja nachweisen, dass er mit Recht die Gewalt angewandt hat. Und das tut er, indem er sagt, der Betroffene hat Widerstand geleistet. Um den Widerstand zu brechen, war diese Gewaltanwendung erforderlich. Das bedeutet, damit ist er rein rechtlich aus dem Schneider. Für das Opfer, den Betroffenen, bedeutet es aber, er oder sie ist mit einer Anzeige wegen Widerstandes konfrontiert.“

Der Rechtsstaat bleibt gnadenlos: Die Klage gegen die Polizei wird abgewiesen, Vater Zalut dagegen muss eine Geldstrafe zahlen.
Panorama bittet die Staatsanwaltschaft München mehrfach um ein Interview – abgelehnt. Die Begründung für das Schweigen klingt zynisch: man wolle dem verurteilten Vater die Chance zur „Resozialisierung“ lassen. […]

Ganz normal, findet der zuständige Innenminister in Bayern.

O-Ton  Panorama:
„Bei drei Prozent der Polizisten kommt es nur zur Anklage!“

O-Ton Joachim Herrmann, CSU Innenminister Bayern:
„Sie können doch nicht aufgrund von Prozentzahlen automatisch rückschließen, dass das nicht in Ordnung wäre.“


Wer nun entsetzt darüber ist, was mit Herrn Zalut geschah - erst unschuldig niedergeschlagen, dann verklagt und schließlich mußte er sogar noch zahlen - sollte sich zurück halten.

Familie Lämmermann/Zalut hat noch Glück gehabt.

 In anderen Fällen wird erst geschossen und dann gefragt!


1 Kommentar:

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