Donnerstag, 1. Februar 2018

Impudenz des Monats Januar 2018



Und schon wieder einmal zeigt der Kalender eine „1“ - hohe Zeit für mich den Blödmann des Monats zu küren.

Den Pokal gewinnt die Hanseatische Landes-CDU, die bei den letzten Bürgerschaftswahlen 15,9% erreichte und seit dem mit größtmöglicher Perfidie zu beweisen versucht, wieso das noch viel zu viel war.

Bezüglich der Schulschließungen in Hamburg ist der Unmut immer noch gewaltig.

Statt sich zu freuen, daß die RKK aus eigenem Antrieb Kinder aus ihren Krallen lässt und dabei auch noch mit ihrer Abrissbirnen-Diplomatie extrem wohlhabende Gönner des Erzbistums vertreibt, bedauern immer noch viele den Rückzug des Erzbischofs aus dem Hamburgischen Schulwesen.

Die CDU-Fraktion versucht mit aller Gewalt die Schuld dafür dem rotgrünen Senat in die Schuhe zu schieben, um parteipolitisch von der Verunsicherung hunderter Eltern zu profitieren.
Das ist ebenso schäbig wie offensichtlich absurd.
Träger der Schulen ist das Erzbistum.

[….] Die Eltern der Katholischen Schulen, die in Hamburg 9000 Schüler betreuen, hoffen nun auf die Schulbehörde. Auch die CDU stößt in diese Richtung vor. Sie will die Schulschließungen am Mittwoch zum Thema der Aktuellen Stunde in der Bürgerschaft machen. Dabei will die Partei einen Antrag einbringen, der den Senat auffordert, zusammen mit dem Erzbistum einen Weg zur Finanzierung zu suchen. Bei Investitionen sollen Schulen in freier Trägerschaft stärker als bisher unterstützt werden, fordert die CDU.
Die Fraktion wirft dem Senat vor, 61 Millionen Euro aus einem Schulsanierungsfond der Bundesregierung nicht abzurufen. „Es ist total unverständlich, dass der Senat diese Möglichkeit zur Rettung der katholischen Schulstandorte bisher ignoriert“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende André Trepoll. Schulbehörde und SPD weisen das zurück. Das Geld stünde allen Hamburger Schulen zur Verfügung. Kein Träger würde gegenüber anderen bevorzugt. Die Linke konterte: Die Verantwortung für die Schulschließungen liege im Missmanagement des Erzbistums, nicht beim Schulsenator. [….]

Nachdem die ersten CDU-Vorwürfe als absurde Unwahrheiten am regierenden Senat abprallten, versuchen es die Christdemokraten gemeinsam mit der konservativen FUNKE-Presse nun mit dem pekuniären Argument.
Der Senat handele mit Zitronen, wenn die RKK sich aus den Schulen zurückzöge. Schulen unter kirchlicher Trägerschaft wären viel billiger für den Senat.

[…..] Gesetzlich festgelegt ist, dass Privatschulen in Hamburg für jeden Schüler 85 Prozent der Kosten erhalten, die die Stadt für einen Schüler in der entsprechenden staatlichen Schule aufwendet. [….]
(HH Abendblatt, 28.01.2018)

So einfach ist das also mit den Kirchenschulen?
Weil der Senat pro Kind 15% Bildungskosten spare, solle man möglichst viele Schulen in religiöse Trägerschaft outsourcen?
Ganz abwegig ist der Gedanke nicht.
Finanzielle Überlegungen klammer Kommunen sind fast immer der Grund dafür Krankenhäuser, Pflegeheime, Seniorenstifte, Kitas oder eben auch Schulen in kirchliche Trägerschaft abzugeben.
Der Staat spart dadurch Personalkosten.

Aber wieso eigentlich?
Der Grund ist das kirchliche Arbeitsrecht, welches Krankenpfleger, Putzfrauen, Ärzte, Lehrer, Kindergärtnerinnen klar schlechter stellt. Es gelten keine allgemeinen Tarifverträge, Streiks sind grundsätzlich verboten.

Abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob es gesellschaftlich eigentlich wünschenswert ist Pflegekräfte und Grundschullehrer noch schlechter zu bezahlen, gilt es auch zu bedenken, daß die 1,3 bis 1,5 Millionen Angestellten von Caritas und Diakonie unter kirchlicher Knute diskriminiert werden dürfen.
Läßt sich ein katholischer Chefarzt scheiden, kann die Kirche ihn feuern. Outet sich seine Kollegin als lesbisch, fliegt sie ebenso.
Noch abartiger: Kirchen stellen in der Regel nur Kirchenmitglieder ein.
Bei der Personalpolitik heißt es also „Juden unerwünscht.“
Natürlich auch „Muslime unerwünscht und Atheisten unerwünscht!“

 In kirchlichen Einrichtungen gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht. In § 118, Absatz 2 heißt es, dass das Gesetz „auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform“ keine Anwendung findet. Die Kirchen praktizieren ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, das in wichtigen Punkten vom allgemeinen Arbeitsrecht abweicht und mit mehreren Grundrechten kollidiert.
Für die über eine Million Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, vor allem von Caritas und Diakonie, hat dies in zweierlei Hinsicht weitreichende Folgen.
Zum einen gilt dort eine besondere Loyalitätspflicht, die sich nicht nur auf das Verhalten am Arbeitsplatz erstreckt, sondern bis ins Privatleben der Beschäftigten reicht. Das bedeutet zunächst, dass Konfessionslose und Angehörige nichtchristlicher Religionsgemeinschaften in diesen Einrichtungen generell keine Anstellung finden.
[…] Zum anderen müssen die Beschäftigten auf grundlegende Arbeitnehmerrechte verzichten. In kirchlichen Einrichtungen wird der sog. Dritte Weg praktiziert. […]  Der Dritte Weg kennt […] kein Streikrecht, auch ein Betriebsrat ist nicht vorgesehen.
[…]  Das kirchliche Arbeitsrecht hat zur Folge, dass in Sozialeinrichtungen wie Krankenhäusern oder Sozialstationen, die völlig oder weitestgehend aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, die Grundrechte nicht uneingeschränkt gelten. Insbesondere das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist weitestgehend außer Kraft gesetzt. Dies führt zum Phänomen der „Zwangskonfessionalisierung“ […]  Diese Sonderstellung kirchlicher Sozialeinrichtungen ist Ergebnis intensiver Lobbyarbeit der Kirchen. Sie widerspricht jedoch dem Geist des Grundgesetzes ebenso wie dem den europäische Antidiskriminierungsrichtlinien.

Angesichts des dieser Tage wieder extrem medial präsenten Fachkräftemangel in der Pflegebranche ist es ein Skandal größten Ausmaßes auf kirchliche Träger zu setzen.

Null Prozent Finanzierung durch die Kirche, aber 100 Prozent Hoheit über die private Lebensführung der dort Beschäftigten! Das dürfe wohl nicht sein! […]  Kirchliche Krankenhäuser werden nicht etwa aus der Kirchensteuer finanziert – wie die meisten Menschen glauben. Die Investitionen zahlt der Staat nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, die laufenden Kosten der Behandlung werden durch Beiträge der Versicherten über die Krankenkassen oder Zusatzbeiträge bezahlt. Damit ist es völlig unvereinbar, dass einer vergewaltigten Frau die Hilfe verweigert wird. […]  Die Eingriffe der Kirchen und ihrer Einrichtungen wie Caritas und Diakonie in die private Lebensführung ihrer rund 1,3 Millionen Beschäftigten passen nicht in die moderne Demokratie. Sie verstoßen auch gegen Grund- und Menschenrechte: Zum Beispiel gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht im Falle der Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als Geschiedener entschieden hat.  Oder die Diskriminierung Homosexueller. Oder sie verstoßen gegen das Recht auf Streik nach Artikel 9 GG, wie mehrere Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht entschieden haben.
Oder gegen die Menschenrechtskonvention, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, als einem Organisten nach 14 Jahren untadeliger Arbeit wegen Ehebruch gekündigt wurde. Dieser Mann musste sich 13 Jahre lang durch 7 (!) Instanzen quälen, bevor er Recht bekam. Und dann der dauernde Verstoß gegen die Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG, wenn zum Beispiel Krankenschwestern oder Pfleger in kirchlichen Krankenhäusern aus der Kirche austreten und dann gekündigt werden. Oder als Konfessionslose oder Muslime erst gar nicht hineinkommen. […]  Es ist doch geradezu absurd, dass bei den Kirchen für das ganze Personal inklusive Putzfrau, technisches Personal, Laborkräfte wichtige arbeitsrechtliche Schutzrechte und Mitbestimmung ausgeschlossen sind. Und wenn – wie zum Beispiel im Rheinland – weit über die Hälfte der Krankenhäuser kirchlich sind, dann führt das eben dazu, dass bei der Berufsberatung eine Mitarbeiterin jungen Muslimen, die sich für eine Ausbildung im pflegerischen Bereich interessieren, davon abrät, weil sie in der Gegend hier keine Arbeitsstelle finden würden!!
[…]  In vielen Gegenden finden Sie überhaupt keine nichtkonfessionellen bzw. städtischen Kindergärten. Mein Mann und ich haben das selbst erlebt, dass unsere Kinder im katholischen Kindergarten in Königswinter nicht aufgenommen wurden, weil wir und die Kinder nicht in der Kirche waren. Das ist nun wirklich toll: Mit meinen Lohn- und Einkommensteuerzahlungen als Konfessionsfreie bezahlt die Stadt den katholischen Kindergarten fast oder ganz komplett mit der Folge, dass man danach seiner Kinder nicht hineinbekommt.
[…]  Den Kirchen ist es gelungen, diesen Irrglauben zu verbreiten. Dabei steht fest, dass die Kirchensteuer nur zu einem Bruchteil von unter 5 % für soziale Zwecke ausgegeben wird. Der frühere Caritasdirektor und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, hat schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass die Kirche die Kirchensteuer nicht benötigt, um die Sozialarbeit zu finanzieren. […] 

Soziale Einrichtungen unter kirchlicher Trägerschaft sind in Wahrheit natürlich nicht billiger für den Staat, wenn man die rund 20 Milliarden Euro jährlich dagegen verrechnet, die uns allen durch die  Steuerfreiheit der Kirchen verloren gehen. RKK und EKD zahlen keine Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer. Es fallen keine Schenkungssteuern und Erbschaftssteuern an, wenn man die Kirche als Begünstigten einsetzt. Spenden an die Kirchen gehen auch zu Lasten des Steuerzahlers, da sie bei Einkommens-/Körperschaftssteuer steuermindernd berücksichtigt werden.

Also liebe Hamburg-CDU; der Erzbischof macht die Kindererziehung nicht billiger, sondern sogar unterm Strich teurer.

Ein weiterer Grund weswegen die kirchlichen Schulen billiger haushalten, ist das Kassieren von Schulgeld, das die Eltern von Kindern auf staatlichen Einrichtungen nicht bezahlen müssen.

Außerdem sparen kirchliche Träger in der Regel die Mieten für die Gebäude ihrer Betriebe, da sie ihnen meistens ohnehin gehören und der Erhalt ebenfalls auf den Steuerzahler abgewälzt wird.

In Hamburg geht es aber noch toller. Dafür ist speziell die Hamburger CDU verantwortlich, die in ihrer Regierungszeit 2001 bis 2010 auch noch Filet-Grundstücke aus dem Besitz der Staat an die steinreichen Kirchen verschenkte, um dort Schulen zu betreiben.

[….] Bis zu acht Schulen will die katholische Kirche in Hamburg schließen. Werden die Grundstücke dann für Wohnungsbau versilbert? Eine spannende Frage, denn vier der Grundstücke wurden der Kirche vor zehn Jahren von der Stadt Hamburg übertragen. Drei davon kostenlos! Natürlich um dort Schulen zu betreiben.
Besonders attraktiv ist dabei der Standort der Schule St. Marien in der Eulenstraße in  Ottensen – beste Baulage. Übertragen wurde unter CDU-Regierung ebenfalls kostenlos die katholische Schule Harburg (Julius-Ludowieg-Straße  89). Beide Schulen sollen jetzt auslaufen.
Ebenfalls kostenlos erhielt die katholische Kirche die Bonifatiusschule in Wilhelmsburg, sie bleibt allerdings erhalten. Die Schule in Neugraben (Cuxhavener Straße) gab’s zum Spottpreis von 5,6 Millionen Euro. „Diese Maßnahmen waren damals wirklich großzügig und weitgehend“, betont die schulpolitische Sprecherin der SPD, Barbara Duden. „Die Hintergründe dieses Grundstücks-Deals müssen uns im Schulausschuss erläutert werden.“ […]

Das ist ja nett – die ultrareichen Kirchen lassen sich in den Nuller Jahren Grundstücke im Wert von Millionen schenken, betreiben dort Schulen, die ebenfalls weitüberwiegend vom Steuerzahler finanziert werden.
Nachdem nun die Grundstückspreise in schwindelerregende Höhen gestiegen sind, werden die Kinder an staatliche Schulen zurück geschoben und die Kirche macht Reibach mit den Grundstücken, weil der CDU-Beust-Senat wie bei der Elbphilharmonie, wie beim Verkauf der Landeskrankenhäuser, wie beim Verschleudern des Wandsbeker Rathauses, wie beim Verkauf der Netze, wie beim Handling der HSH-Nordbank absolut unfähig war mit Geld umzugehen und das Vermögen der Steuerzahler ohne irgendwelche Absicherungen verschleuderte und anschließend immer noch mehr draufzahlen mußte, während sich dubiose Investoren über ihre Millionengeschenke freuen.

Unfassbar, aber nachdem die RKK in Hamburg dermaßen mit Staatsgeldern zugeschissen wurde und damit ganz offensichtlich nicht verantwortlich umgehen konnte, will die CDU weitere Millionen an die Kirche schieben.

[…..] In dem Entwurf ihres Bürgerschaftsantrags macht die CDU-Fraktion allerdings noch weitere Vorschläge. Teil der Lösung könne es sein, bei den Zuwendungen an Privatschulen "auch laufende Gebäudekosten wie Abschreibung und Kapitalkosten zu berücksichtigen" und zu prüfen, welche Personal- bzw. Schulverwaltungskosten übernommen werden könnten. [….] Schulsenator Ties Rabe kommentiert den Antrag der Christdemokraten mit Blick auf den staatlichen Zuschuss so: "Hamburgs Privatschulfinanzierung ist sehr hoch und liegt in der Spitzengruppe aller Bundesländer", sagte er. "In wichtigen Bereichen liegt Hamburg 30 Prozent über der Privatschulfinanzierung unserer Nachbarbundesländer." Von 2004 bis 2017 sei die Privatschulfinanzierung für die katholischen Schulen zudem auf Initiative der SPD um mehr als 60 Prozent erhöht worden, "dreimal mehr als von der Preissteigerung her nötig gewesen wäre". [….]

Was für ein Glück, daß wir Hamburger jetzt von Olaf Scholz regiert werden und nicht mehr planlos unser Geld an Milliardäre wie Asklepios-Chef Broermann oder die Milliardenschweren Kirchen verschenkt wird.