Mittwoch, 26. Februar 2020

Es grenzt an ein Wunder!


Heute beendete das Bundesverfassungsgericht eine der brutalsten Formen des Kirchenlobbyismus.
Die Kirchenlobbyisten Kerstin Griese, Andrea Nahles, Göring-Kirchentag, Pascal Kober werden ihre sadistisch-fundamentalistische Qual-Ideologie nicht mehr so leicht jedem aufzwingen können.
Es geht um Sterbehilfe.

[….] Die Mehrheit im Bundestag [….] hat die geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht. Es zeigt sich wieder: Ein Drohen mit Strafe führen nicht immer zum Ziel. Viele, die ihr eigenes Sterben in die Hand nehmen wollten, sind ausgewichen, in die Schweiz gefahren und haben sich dort Hilfe beim Sterben organisiert.
In der Schweiz sind die Zahlen hoch, und das liegt, so heißt es, vor allem auch an den Deutschen, die kommen. Wer nicht in die Schweiz fahren wollte, war verunsichert oder war empört, dass es nun keine legale Hilfe mehr gab. Und die meisten Ärzte fanden den neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch unklar. Sie wussten nicht, ab wann sie sich strafbar machen und haben deshalb sicherheitshalber Fragen der Patienten zu diesem Thema überhört.
Das alles haben die Verfassungsrichter gesehen und mit einer gewissen Radikalität gesagt: Ja, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bedeutet auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Punkt. […..]

Die Fanatiker einer gewissen Religion, die sich nach 2.000 Jahren immer noch an einem hingerichteten ausgemergelten zu Tode gefolterten Leichnam am Stock ergötzen, sind empört. Nicht nur, weil sie als Freunde von Prügelstrafen das menschliche Leiden anbeten, sondern weil sie generell versuchen jedwede individuelle Selbstbestimmung zu zu verhindern. Nach ihrem Willen soll sich auch im Jahr 2020 noch jeder den anachronistischen und antihumanistischen Regeln einer primitiven Hirtengesellschaft unterwerfen, in der Sklavenhaltung ebenso gottgewollt war wie das strikte Schweigegebot für die grundsätzlich minderwertigen Frauen.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wer das für sich selbst will, soll so leben. Aber solche Steinzeitansichten dürfen nicht die intelligenteren Bürger, die sich von dem Unsinn losgesagt haben dominieren.

Rückblick:

(….) Hass ist ein starkes Wort, aber wenn ich in der Dokumentation „Frau S. will sterben“ sehe, wie Kerstin Griese auch zwei Jahre später noch stolz auf ihr Gesetz zur systematischen Qual von Menschen ist, wünsche ich den Befürwortern dieses Aktes soziopathischen Bevormundung ein eigenes Lebensende mit jahrelanger…. 
Der Gesundheitsminister und seine frommen Parlamentskollegen sind eine Schande für ihren Berufsstand.

(…..) Gröhe ist ein Musterexemplar des anmaßenden Sadismus‘.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung schwer kranker Menschen unter Strafe zu stellen. "Ich sehe die große Gefahr, dass die organisierte Sterbehilfe als Behandlungsvariante neben andere tritt", sagte er am Montagabend bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Hannover. Ein entsprechendes Gesetzesverfahren soll nach Angaben der CDU-nahen Stiftung nach der Sommerpause beginnen. Ein erster Anlauf war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert, weil sich die schwarz-gelbe Koalition nicht einigen konnte.
In Deutschland sind die aktive Sterbehilfe und Töten auf Verlangen verboten, die Beihilfe zur Selbsttötung ist aber bisher straffrei.
[…..]  Der Minister lehnte auch den Vorschlag ab, die Beihilfe zur Selbsttötung in streng umgrenzten Fällen in ärztliche Hände zu legen. Auf diese Weise würden Grundsätze des Lebensschutzes aufgeweicht. […]

Selten erlebt man so penetrantes Ignorieren des alltäglichen menschlichen Leids.
Gröhe illustriert mustergütig seine eigene Heuchelei, seine Unwissenheit, seine Gewissenlosigkeit, seine Anmaßung, seine schlicht unmenschliche Bosheit.
Jeder Christ kann sein Leiden, seine bestialischen Schmerzen, sein Ersticken, seine Unselbstständigkeit, seine Lähmungen, seine Perikardergüsse, seine Magensonden, seine Tracheotomien, seine Intubationen, seine Katheter, seine verschleimenden Lungen, seine Inkontinenz, seine Dekompensation, sein Organversagen, seine Hämodialyse, seine Klistiere, seinen künstlichen Darmausgang, seine Desorientierung, seine Panikattacken, seine Ängste, Phobien und Depressionen, seine Verzweiflung, seine Paresen, seine Dekubiti, seine Ekzeme, seinen Pruritus, seine Exsikkose, seine Infusionen, seine Transfusionen, seine OPs, seine Beatmungsmaschinen und die Verzweiflung der Angehörigen so lange genießen wie er will.

Wenn jemand anders das nicht möchte und mit seinem EIGENEN Leben selbstbestimmt umgehen will, geht das den Christen nichts an.

Kaum je schämte ich mich so sehr für einige Sozialdemokraten, wie bei der Bundestagsabstimmung 2015 zur Schaffung des § 217, des Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid.

[….] „Merken Sie sich die Namen der Abgeordneten, die für dieses reaktionäre Gesetz gestimmt haben“, erklärte dazu der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. „Denn diese Politiker sind verantwortlich dafür, dass Sie möglicherweise qualvoll sterben müssen!“
Anders als in den meisten Medien berichtet, „stand keineswegs eine überwältigende, fraktionsübergreifende Mehrheit hinter dem Gesetz“, sagte Schmidt-Salomon. „Tatsächlich fand es nur innerhalb der CDU/CSU-Faktion mehrheitlich Zustimmung, was nur über die besonders enge Kooperation und weltanschauliche Verbundenheit der C-Parteien mit den Kirchen zu erklären ist." Dennoch wäre das „neue Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ im Parlament gescheitert, wenn nicht auch einige Abgeordnete der SPD, der Grünen oder der Linken für das Gesetz gestimmt hätten. [….]

Die RRG-Abgeordneten, die uns diese staatliche Folter aufzwangen waren:

[….] SPD: Rainer Arnold; Heike Baehrens; Ulrike Bahr; Doris Barnett; Dr. Matthias Bartke; Bärbel Bas; Burkhard Blienert; Willi Brase; Martin Burkert; Dr. Lars Castellucci; Siegmund Ehrmann; Petra Ernstberger; Dr. Fritz Felgentreu; Dr. Ute Finckh-Krämer; Christian Flisek; Dagmar Freitag; Sigmar Gabriel; Michael Gerdes; Martin Gerster; Iris Gleicke; Kerstin Griese; Uli Grötsch; Sebastian Hartmann; Hubertus Heil (Peine); Marcus Held; Wolfgang Hellmich; Dr. Barbara Hendricks; Dr. Eva Högl; Christina Jantz; Josip Juratovic; Oliver Kaczmarek; Arno Klare; Lars Klingbeil; Birgit Kömpel; Dr. Hans-Ulrich Krüger; Helga Kühn-Mengel; Christine Lambrecht; Christian Lange (Backnang); Steffen-Claudio Lemme; Gabriele Lösekrug-Möller; Hiltrud Lotze; Kirsten Lühmann; Dr. Birgit Malecha-Nissen; Hilde Mattheis; Bettina Müller; Michelle Müntefering; Dr. Rolf Mützenich; Andrea Nahles; Dietmar Nietan; Thomas Oppermann; Aydan Özoguz; Detlev Pilger; Achim Post (Minden); Dr. Wilhelm Priesmeier; Dr. Sascha Raabe; Martin Rabanus; Stefan Rebmann; Andreas Rimkus; Dennis Rohde; Dr. Martin Rosemann; René Röspel; Dr. Ernst Dieter Rossmann; Michael Roth (Heringen); Susann Rüthrich; Bernd Rützel; Annette Sawade; Marianne Schieder; Udo Schiefner; Dr. Dorothee Schlegel; Ulla Schmidt (Aachen); Dagmar Schmidt (Wetzlar); Elfi Scho-Antwerpes; Stefan Schwartze; Rita Schwarzelühr-Sutter; Rainer Spiering; Peer Steinbrück; Gabi Weber

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Volker Beck (Köln); Katrin Göring-Eckardt; Britta Haßelmann; Bärbel Höhn; Maria Klein-Schmeink; Stephan Kühn (Dresden); Markus Kurth; Dr. Tobias Lindner; Beate Müller-Gemmeke; Özcan Mutlu; Dr. Konstantin von Notz; Omid Nouripour; Cem Özdemir; Claudia Roth (Augsburg); Corinna Rüffer; Manuel Sarrazin; Elisabeth Scharfenberg; Kordula Schulz-Asche; Dr. Harald Terpe

DIE LINKE: Jan van Aken; Sevim Dagdelen; Annette Groth; Heike Hänsel; Andrej Hunko; Ulla Jelpke; Martina Renner; Kathrin Vogler; Halina Wawzyniak; Jörn Wunderlich; Hubertus Zdebel; Pia Zimmermann

Von den 360 Parlamentariern, die für das Verbot votierten, stammen 252 (= 70 %) von der CDU/CSU, 77 (= 21,3 %) von der SPD, 19 (= 5 %) von Bündnis90/Die Grünen sowie 12 (= 3,3 Prozent) von der Linksfraktion. Wir bedanken uns bei den 233 MdBs (immerhin fast 40 Prozent der Abgeordneten), die gegen das Gesetz gestimmt haben (39 Abgeordnete der CDU/CSU, 109 Abgeordnete der SPD, 41 Abgeordnete der Grünen und 44 Abgeordnete der Linken).

Innerhalb der Parteien waren die Mehrheitsverhältnisse folgendermaßen verteilt: Bei der CDU/CSU-Fraktion stimmten 86 Prozent der Abgeordneten für das Verbot, nur 14 Prozent dagegen (ziemlich exakt das umgekehrte Verhältnis, das in der Bevölkerung vorherrschte), bei der SPD stimmten 41 Prozent für das Verbot, 59 Prozent dagegen (nicht gerade bürgernah, aber immerhin eine klare Mehrheit gegen die Kriminalisierung der Suizidhilfe), bei Bündnis 90/Die Grünen stellten die Verbotsbefürworter 32 Prozent, die Gegner 68 Prozent, Die Linke konnte sich mit 21 Prozent Strafrechtsverschärfern und 79 Prozent Liberalen (bei dieser Abstimmung) als die bürgernahste (bzw. kirchenfernste) Partei im Deutschen Bundestag präsentieren. [….]

Nur dank des Bundesverfassungsgerichts ist Schluss mit dieser Großperversion.


[….] Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe scharf kritisiert. "Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar".
Das erklärten die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch in Bonn und Hannover. Die Kirchen wollten sich weiter dafür einsetzen, dass "organisierte Angebote der Selbsttötung in unserem Land nicht zur akzeptierten Normalität werden".
"Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen", so der Konferenzvorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, und der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm in der gemeinsamen Erklärung. [….]

Wenn sich die beiden Topvertreter der größten Verbrecherorganisation in der Geschichte dieses Planeten so einig sind in ihrer Abwertung, weiß man, es war ein sehr guter Tag für die Menschenrechte und den Humanismus.

[…….]  Ein Paukenschlag
[…….] Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Nach der mündlichen Verhandlung im April 2019, die als eine "Sternstunde des Bundesverfassungsgerichts" gewertet wurde, waren die Erwartungen hochgeschraubt – und sie wurden nicht enttäuscht: Die Urteilsverkündung zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB, die Andreas Voßkuhle um 10.00 Uhr heute Morgen eröffnete, wurde zu einer Lehrstunde in Sachen Grundrechte: Die Richterinnen und Richter klärten die anwesenden Politiker darüber auf, dass das Recht des Individuums auf Selbstbestimmung am Lebensende nicht zur Disposition gestellt werden dürfe. Das 2015 beschlossene "Gesetz gegen die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" sei aufgrund seiner "Autonomiefeindlichkeit" verfassungswidrig und damit nichtig.
Die VerfassungsrichterInnen betonten, dass das Grundgesetz vom autonom entscheidenden Menschen ausgehe. Dieser habe das Recht, über sein Leben und Sterben selbst zu bestimmen. § 217 StGB habe dies de facto verhindert, da sterbewillige Menschen nach der Verabschiedung des Gesetzes keine kompetenten Helfer mehr finden konnten. Zwar habe der Staat das Recht, Suizidprävention zu betreiben, aber er dürfe nicht in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen. Auch dürfe der Staat nicht materiell definieren, unter welchen Bedingungen ein Sterbewunsch legitim bzw. illegitim sei. Hierüber dürfe nur das eigenverantwortliche Individuum selbst entscheiden. Einengende Kriterien wie etwa das Vorliegen einer "unheilbaren Krankheit" dürfe der Staat nicht zur Voraussetzung machen.
In ihrer Urteilsbegründung mahnten die Richterinnen und Richter auch eine Neufassung der ärztlichen Berufsordnungen und des Betäubungsmittelgesetzes an, die in ihren gegenwärtigen Fassungen "verfassungsrechtlich bedenklich" seien. Mit dem heutigen Urteil ist der Rechtszustand von 2015 wiederhergestellt – mehr noch: Nie zuvor hat sich ein deutsches Gericht so klar zum Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen über sein eigenes Leben und Sterben bekannt. Ein historisches Urteil, mit dem der scheidende BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle sich und seinen KollegInnen auf der Richterbank ein Denkmal gesetzt hat. [….]

Dienstag, 25. Februar 2020

Annegret Nero-Karrenbauer


Eigenartig, daß eine so überzeugte Karnevalistin wie Annegret Kramp-Karrenbauer den Sinn des Karnevals so gar nicht begreift.
Da muss ich als eiskalter Norddeutscher, der sich niemals verkleidet und konsequent jeden Fasching meidet, wohl ein bißchen aufklären.
Offenbar kennt AKK weder die historische noch die literarische Bedeutung eines Hofnarren und die sich daraus ergebende Narrenfreiheit.
Gemeint sind die außergewöhnlichen Umstände unter denen ein einfacher Bürger den Mächtigen etwas ins Gesicht sagen darf, ohne dafür böse Konsequenzen spüren zu müssen. Simpel ausgedrückt: Die Schwachen dürfen sich über die Starken lustig machen. Im Karneval dürfen sogar alle Narren sein. Der Narr wird König, und der König wird erniedrigt.
AKK stellte das Konzept auf den Kopf, indem sie als eine der mächtigsten Menschen Deutschlands über die Schwächsten (in dem Fall Transgender) herzog.
Verschärfend kam hinzu, daß sie als katholische Vorsitzende der CHRISTEN-Union für eine politisch-religiöse Richtung spricht, die traditionell immer die aggressivsten LGBTI-Feinde waren.

[….] Als CDU-Vorsitzende sollten Sie sich nicht als Putzfrau verkleiden. Das ist heikel. Sie hat bei ihrem Vortrag schale Witze über die Feinstaubdebatte oder das Gewicht von Peter Altmaier gemacht, sich dabei aber hinter der Rolle der Putzfrau versteckt, es einer Putzfrau in den Mund gelegt. Das hat etwas Feiges. Als Politiker verstecke ich mich nicht hinter einer Figur, die in der Hierarchie unter mir liegt. Das hat was Despektierliches und ist für die Putzfrau ehrverletzend. Kramp-Karrenbauer hat so getan, als würde die doofe Putzfrau reaktionäre Gedanken hegen. Dabei hatte Kramp-Karrenbauer selbst solche Gedanken.
[….] Der Karneval ist heute Popkultur und versucht, Menschen zu inte­grieren. Alle können mitmachen, auch ­sexuelle Minderheiten, auch Vertreter des ­dritten Geschlechts. Hier aber hat sich eine Mehrheit über eine Minderheit lustig gemacht. Da ist Frau Kramp-Karrenbauer ihre Konservativität zum Verhängnis geworden. Sie verharrt noch in der Brauchtumskultur der Sechzigerjahre. [….]  Man sollte die kleinen Leute nicht zur Zielscheibe machen - es sei denn, sie verhalten sich asozial. Vertreter des dritten Geschlechts sind aber nicht asozial. [….]

Auch ihre Rolle als Parteichefin begreift Kramp-Karrenbauer offensichtlich nicht, wie man an ihrem völlig vermasselten Rücktritts-Statement sehen konnte.

(….) Alles was Annegret Kramp-Karrenbauer vor zehn Tagen bei ihrer Rücktrittsankündigung versprach – Führung von vorn, Findungsprozess bis Dezember, Zusammenführung von Kanzleramt und CDU-Parteivorsitz  - ist bereits Makulatur.
Die gesamte CDU-Führung ist blamiert bis auf die Knochen und wird inzwischen selbst von den eigenen Ministerpräsidenten Hans und Günther als „irrlichternd“ beschrieben. (….)

Das Prinzip der Verantwortungsübernahme kennt AKK offenbar nicht und machte noch im Abgang Angela Merkel madig.
Kein aus CDU-Perspektive unbedingt schlauer Zug, da die Kanzlerin immer noch der größte Machtfaktor und die beliebteste Politikerin ihrer Partei ist.

(…..) Annegret Kramp-Karrenbauers Rücktrittsgrund war die von Merkel angeordnete Trennung von Parteivorsitz und Kanzlerkandidatur, bzw Bundeskanzleramt. Das habe nicht funktioniert und daher solle der nächste CDU-Bundesvorsitzende auch Kanzler/Kanzlerkandidat sein.
Was für eine fadenscheinige Scheiße, die von dem eigentlichen Grund – „ich bin unfähig und noch nicht mal der CDU-Vorstand unterstützt mich“ – ablenken soll.
Das Thema Kanzlerschaft steht nicht zur Debatte. Kein CDU-Politiker kann ohne Neuwahlen Angela Merkel im Kanzleramt beerben, weil dazu eine Kanzlermehrheit im Bundestag notwendig ist, die vollkommen ausgeschlossen ist.

Es gäbe sie nur in drei Konstellationen:
1.) Schwarzrot, aber das wird garantiert kein einziger SPD-Abgeordneter mitmachen, weil damit dem Neuen der ungeheure Vorteil eines Amtsbonus‘ für die nächste Bundestagswahl geschenkt würde.
2.) Jamaika, aber das ist nach Lindners Nein auf der FDP-Seite ohnehin unwahrscheinlich und von den Grünen ausgeschlossen; würden sie doch damit ihre 8,9% im Bundestag zementieren, während sie bei Neuwahl stabil über 20% erreichen könnten.
3.) Kemmerich-Koalition, aber auch das ist nach dem Erfurter Desaster ausgeschlossen.

Abgesehen von dieser mathematischen Unmöglichkeit einer neuen Kanzlermehrheit, wäre das auch taktisch für die CDU desaströs, da Merkel immer noch die beliebteste CDU-Politikerin ist und zudem zwei Drittel der Wähler wünschen, daß sie in der Groko bis zum Ende der Legislatur amtiert. 
 
Ein CDU-Vorsitzender kann also vor dem Herbst 2021 maximal die Kanzlerkandidatur erreichen.
Dazu hätte aber AKK das Vorschlagsrecht. Wenn sie davon so überzeugt ist, hätte sie einfach ihren eigenen Anspruch anmelden müssen.
Ihre Theorie von der Zusammenführung der beiden Ämter ist aber löcherig, denn auch als zukünftige Kanzlerkandidatin hätte sie sich in Erfurt in der CDU-Landtagsfraktion eine blutige Nase geholt. Den Ostlern sind widersprüchliche Vorgaben aus dem Konrad-Adenauer-Haus inzwischen egal.
AKKs Unehrlichkeit bei ihrer Rücktrittsbegründung und ihr vollkommen idiotischer Zeitplan bis Ende Dezember, der erneut ihr strategische Naivität belegt, hat nur ihrer Partei erneut geschadet. Nun hat sie eine veritable Führungsdebatte mit Flügelstreit an der Backe. Dazu kommen eine lame-duck-Verteidigungsministerin, eine Kanzlerin in völlig erlahmter Ideenlosigkeitsendphase und eine autoritätslose Parteichefin mit nur noch sehr begrenzter Restlaufzeit. (….)
(Plädoyer für Friedrich Merz, 15.02.2020)

AKK wird nicht wie sie wollte in zehn Monaten ihren Chefposten los sein, sondern bereits in acht Wochen.
Auf den frühestmöglichen Zeitpunkt, den 25.04. wurde der CDU-Wahlparteitag vorgezogen, weil niemand mehr länger als unbedingt nötig von der Noch-Vorsitzenden geführt werden will.


Noch heute verweist sie im Spiegel-Interview perfide auf andere, wenn es um die Kardinalkatastrophe von Erfurt geht.

[…..] Und wenn Sie auf die Ereignisse in Thüringen anspielen: Die sind eben auch den schwierigen Verhältnissen in Thüringen geschuldet, die von der dortigen CDU mitverschuldet worden sind. Da sind Entscheidungen, die wir in den Führungsgremien der Bundespartei gemeinsam getroffen haben, leider nicht immer gemeinsam nach außen mitgetragen worden. Die CDU braucht aber alle Kräfte, um diese schwierigen Fragen zu lösen. Und ich sehe mich als Teil der Lösung. […..] Es sind von Anfang an vor Ort eine Reihe von Fehlern gemacht worden. Der erste lag darin, dass die Thüringer CDU nach ihrer klaren Wahlniederlage nicht sofort erklärt hat, dass sie in die Opposition geht, sondern wochenlang den Eindruck erweckt hat, sie versucht doch irgendwie, in die Regierung zu kommen. Der zweite große Fehler war aus meiner Sicht, dass Bodo Ramelow sich im Landtag zur Wahl gestellt hat, obwohl er keine Mehrheit hatte. Nach der Landesverfassung hätte er ja einfach geschäftsführend im Amt bleiben können. Der dritte große Fehler war dann ohne jeden Zweifel, dass die CDU einen FDP-Kandidaten unterstützt hat, der mit den Stimmen der AfD ins Ministerpräsidentenamt gekommen ist. Das war der größte Fehler von allen. [….]

Aus Sicht der CDU-Vorsitzenden haben also alle anderen Schuld, während sie selbst Teil der Problemlösung ist.

Ihrem Nachfolger gibt sie auf den Weg, daß Merkel weitere anderthalb Jahre Kanzlerin bleibt und damit die Situation, an der sie selbst scheiterte erhalten bleiben wird.

Es wird also in Zukunft noch viel ungemütlicher für die CDU, da alle möglichen Nachfolger extreme Merkel-Kritiker sind.
Laschet käme zwar mit Merkel aus, tritt aber gemeinsam mit Spahn an, der schon der Parteivorsitzenden Merkel bei Parteitagen rüde in die Parade fuhr.
Merz hasst Merkel sogar wie die Pest, hat es nie überwunden ihr vor 18 Jahren zu unterliegen. Röttgen schließlich ist der einzige Minister in 15 Jahren Merkel-Kanzlerschaft, den Merkel so sehr verachtete, daß sie ihn knallhart aus dem Kabinett warf.


Merkel hegte große Sympathien für AKK, aber selbst in dieser Harmonie funktionierte die Doppelspitze nicht.
Wie soll die Regierungspartei CDU dann erst funktionieren, wenn Kanzlerin und Parteichef sich gegenseitig verachten.

Offensichtlich breitet AKK ihrer Partei eine unmögliche Zukunft aus.
Sie hätte entweder noch ein Jahr durchhalten müssen, um turnusgemäß zur nächsten Bundestagswahl eine gemeinsamen Kanzlerkandidaten zu küren oder aber gemeinsam mit der Kanzlerin eine frühere Exitregelung finden müssen.
Mit ihrer tatsächlich gewählten Methode macht sie alles noch schlimmer.
Und vielleicht will sie das auch, so könnte man ihren ätzenden Tonfall verstehen, als der SPIEGEL nachfragte, ob sich die Parteichefkandidaten eigentlich mit der Kanzlerin besprechen: "Ich bin nicht der Date-Doctor zwischen Union und Kanzleramt"

Kramp-Karrenbauer ist offensichtlich in Pestlaune und sogar gewillt die Groko zu opfern.
Ihr Wut auf die SPD, die ausnahmsweise mal einen Erfolg vorzuweisen hat, ließ sie ungehemmt freien Lauf.

[….] CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil eine Diffamierungs- und Schmutzkampagne vorgeworfen. Klingbeil behaupte seit Monaten, die Bundes-CDU habe ein Problem mit der Abgrenzung zur AfD, sagte Kramp-Karrenbauer. Dabei gebe es an der Position der Bundespartei "überhaupt nichts zu deuteln".
Kramp-Karrenbauer forderte den SPD-Generalsekretär auf, er solle "die Konsequenz ziehen und seine Partei auffordern, diese Regierung zu verlassen mit der CDU" – oder er solle die Angriffe einstellen. Bisher habe Klingbeil weder das eine noch das andere getan. "Also kann ich es nur als eine ganz bewusste Diffamierungs- und Schmutzkampagne werten nach dem Motto: Irgendwas wird schon hängenbleiben." Entweder behaupte Klingbeil, dass die gesamte Bundesspitze der CDU lüge, "oder er muss es für so unerträglich halten, mit der CDU zusammenzuarbeiten, dass er dann eben die Konsequenzen ziehen muss. Und dann muss er mit seiner Partei aus dieser Regierung austreten." [….]
(DPA, 24.02.2020)

Dabei ist es natürlich AKK, die hier lügt.
Das Verhältnis zur AfD ist eben nicht geklärt. Das ist schließlich die Ursache für das Thüringen-Desaster.

[….]  Der gefährlichste und dümmste Satz zum Umgang mit der AfD in den ostdeutschen Bundesländern stammt von Lars-Jörn Zimmer, dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. "Ich kann keine 25 Prozent der Wählerinnen und Wähler einfach vor den Kopf stoßen und sagen: 'Mit Euren Vertretern rede ich nicht, was Ihr wollt, was Ihr sagt, ist mir völlig egal'."
Zur Ehrenrettung der CDU in Sachsen-Anhalt muss man sagen, dass der Vorsitzende der dortigen CDU-Fraktion, Siegfried Borgwardt, sich umgehend distanzierte: Es handele sich um Zimmers "persönliche Meinung, die nicht der Beschlusslage der Fraktion entspricht." CDU-Landeschef Holger Stahlknecht sagte: "Das unterläuft eine Partei, das schadet uns allen." Und Zimmers CDU-Bürokollege, der Bundestagsabgeordnete Kees de Vries, kündigte entsetzt die Bürogemeinschaft auf.
Mal über Hitlers gute Seiten reden?
Zimmer ist aber nicht der Einzige. In Thüringen erklärte der CDU-Abgeordnete Michael Heym schon kurz nach der Wahl im Oktober: "Rechnerisch reicht es für ein Bündnis aus AfD, CDU und FDP. Ich finde, das sollte man nicht von vornherein ausschließen." Im Sommer 2019 hatten Zimmer und der zweite CDU-Fraktionsvize im Landtag von Magdeburg, Ulrich Thomas, eine "Denkschrift" veröffentlicht, in der nicht nur stand, dass man doch mal über eine Zusammenarbeit mit der AfD nachdenken müsse, sondern auch: "Es muss wieder gelingen, das Soziale mit dem Nationalen zu versöhnen."
Leuten, die in Geschichte ein bisschen aufgepasst haben, lief es da kalt den Rücken herunter.
Ein CDU-Mitglied namens Christian Reinboth aus Werningerode im Harz sagte dem MDR damals: "Das ist kein Sonderfall. So etwas lesen sie auch von CDU-Anhängern bei Facebook oder auf Twitter immer wieder."
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, die Positionen der Zimmers, Heyms und Thomas‘ in der CDU zu erklären. Die eine ist: Sie sind selbst rechtsradikal bis rechtsextrem und schreiben so etwas wie "das Soziale mit dem Nationalen wieder versöhnen" (man beachte das "wieder"!) mit voller Absicht, weil sie, so wie Björn Höcke von der AfD, endlich auch mal über Hitlers gute Seiten reden wollen.
Oder sie haben immer noch nicht verstanden, was die AfD eigentlich ist und will. […..]

Montag, 24. Februar 2020

Zahlen zum Genießen

Es gab gestern bei den Bürgerschaftswahlen eine kleine Zählpanne; der Wahlkreis Langenhorn verwechselte Grüne und FDP.

Das offenbar viel zu hohe FDP-Ergebnis fiel sofort auf, aber es handelte sich ohnehin nur um die sogenannte „vereinfachte Zählung“. Jeder Hamburger hatte zehn Stimmen und die wurden erst im Laufe des heutigen Tages exakt gezählt.
Das vorläufige amtliche Endergebnis brachte einige kleine feine Änderungen:
Die FDP bekommt nun doch 4,9%. CDU-Spitzenkandidat Markus Weinberg schafft es nicht in die Bürgerschaft.
Die FDP-Spitzenkandidatin Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, geb. von der Decken, ist die Initiatorin des fatalen Gucci-Protests von 2010, die ihrem reichen Nachwuchs das Privileg sicherte nicht mit gewöhnlichen Arbeiterkindern zusammen in eine Schule gehen zu müssen.
Sie erreichte durch ein sensationelles Ergebnis im steinreichen Blankenese und Othmarschen am nördlichen Elbstrand trotz des Debakels ihrer Partei ein singuläres Mandat in der Bürgerschaft.


[….] Wie das Landeswahlamt weiter mitteilte, schaffte die AfD den Wiedereinzug in die Bürgerschaft mit 5,3 Prozent (2015: 6,1 Prozent). Stärkste Kraft wurde die SPD von Bürgermeister Peter Tschentscher mit 39,2 Prozent (45,6). Auf Platz zwei landeten die Grünen mit 24,2 Prozent (12,3). Auf die CDU entfielen 11,2 (15,9), auf die Linke 9,1 Prozent (8,5). Das endgültige Ergebnis soll am 11. März feststehen. Die konstituierende Sitzung der neuen Bürgerschaft ist für den 18. März geplant. […..]


Durch das zusätzliche FDP-Mandat gibt es ein Ausgleichsmandat, so daß die neue Bürgerschaft 123 statt 121 Abgeordnete haben wird.

 
SPD und Grüne verfügen über 87 von 123 Sitzen. Das ist eine 70,7%-Mehrheit.

Sogar SPD und Linke hätten mit 67 Sitzen eine absolute Mehrheit von 54,5% der Mandate im Parlament.

Den linken Durchmarsch zeigt eindrucksvoll die Addition von SPD, Grünen und Linken, die zusammen auf 100 von 123 Mandaten kommen. Das entspricht 81,3 % der Sitze.

Es ist eine Wonne sich durch die interaktive Karte der Wahlkreise zu klicken. Alles rot bis auf die beiden grünen Gewinner „Altona“ und „Harvestehude-Rotherbaum-Eimsbüttel Ost“.


Hier zeigt sich auch sehr deutlich wie sich das Grüne Klientel gewandelt hat. Waren sie einst die Partei der Jungen und Alternativen, sind ihre Wähler inzwischen eindeutig Diejenigen mit höchsten Einkommen. Folgerichtig gewannen sie die mit Abstand teuersten Villen-Stadtteile Hamburg-Rotherbaum und Hamburg-Harvestehude direkt an der Außenalster, wo die Wohnungspreise über 10.000 Euro/m2 liegen und sich die Söhne in weißen maßgeschneiderten exklusiven Segelvereinen amüsieren, die immer noch keine weiblichen Mitglieder zulassen. Wo das Durchschnitteinkommen bei 111.000,- liegt, hat nicht nur die alte Partei der Besserverdienenden, die FDP, ihre Hochburg, sondern nun auch die neue Partei der Besserverdienenden; die Grünen.

Die differenziertere Karte der Wahlbezirke zeigt diese Entwicklung noch deutlicher, da sich hier zeigt wo die ärmsten Menschen leben.


Auf der Veddel, St. Pauli und in Wilhelmsburg gibt es einige pinke Flecken – hier wurde die Linke stärkste Partei wie zum Beispiel im Wahlbezirk 13702.



Angesichts dieser Zahlen verfällt die AfD sofort in das was sie (nach Hetzen) am zweitbesten kann – das große Mimimimi. Keine Partei generiert so ein Selbstmitleid und suhlt sich so gern in der Opferrolle wie Bernd Höckes Faschisten:

[…..] Was in Hamburg schwierig gewesen sei, sagte dann Gauland am Montag: Die AfD sei „in einer Weise ausgegrenzt“ worden, es sei gegen sie „eine Hetze betrieben“ worden, „wie ich das bisher nicht für möglich gehalten habe“. Von einer „maximalen Ausgrenzung der AfD“ sprach der Hamburger Spitzenkandidat Dirk Nockemann. [….] „Überall tauchte Greta auf“, fügte Nockemann mit Blick auf die schwedische Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg hinzu. [….]

Kann man sich nicht ausdenken. Die Partei, die rund um die Uhr ganze Bevölkerungsgruppen verhetzt und ausgrenzt, beklagt sich lautstark über Hetze und Ausgrenzung. Und dann auch noch Greta!

Diametral entgegengesetzt der AfD, aber auch anders als die Bundes-SPD neigen die Hamburger Genossen überhaupt nicht zum Jammern, sondern sind schon seit Helmut Schmidts Senatorenzeiten die klassische Partei der Tat. Die Macher.
Das muss auch der Chefradeakteur des Berliner Tagesspiegels neidlos anerkennen.

[….] Ein Triumph für konsequente Stadtpolitik
Geheimnis des Erfolgs: Rot-Grün in Hamburg siegt mit Wohnungsbau und moderner Verwaltung. Das schafft stabile bürgerliche Verhältnisse. Ein Kommentar. [….] Statt Meckrigkeit und wachsendem Demokratie-Misstrauen, prägt die politische Kultur der Hansestadt eine geradezu mustergültige Liberalitäts-Coolness. Warum ist in dieser Stadt die Welt noch in Ordnung? [….] Die hanseatische SPD verfolgt eine Politik, die konträr zu vielem steht, was die Genossen im Rest des Landes für richtig halten. [….]  
Die Hansestadt ist eine der wohlhabendsten Städte Europas, die Löhne liegen rund 15 Prozent höher als in Berlin. Gerade Sozialdemokraten haben das Fundament ihrer prosperierenden Heimat verstärkt. Es war der SPD-Mann Henning Voscherau, der das Konzept für die HafenCity entwickelte, das moderne Gesicht Hamburgs, wo die Mieten nach Berliner Deckel-Maßstäben um die Hälfte abgesenkt werden müssten.
Gleichzeitig hat Tschentschers Vorgänger Olaf Scholz ein Bauprogramm mit hohen Sozialverpflichtungen entwickelt. Seit Jahren bauen die Hamburger was das Zeug hält und haben es so geschafft, den Mietanstieg ohne Dirigismus unter die Inflationsmarke zu drücken. Kein Wunder, dass sie über die Berliner Wohnungspolitik den Kopf schütteln.
[….] Schließlich hat der Senat einen Grundsatz verinnerlicht: Effiziente Verwaltung schafft zufriedene Bürger. Das heißt auch, sich nicht mit Zukunftsgeklingel zufriedenzugeben. Die Verwaltung glänzt mit Modellprojekten in Sachen Digitalisierung und Mobilität. Von den kurzen Wartezeiten und Online-Zugängen können die Berliner nur träumen. [….]

Die weit überwiegende Zahl der Bürger Hamburgs sieht es ebenso ist daher verständlicherweise hoch zufrieden mit der Arbeit des rotgrünen auf Olaf Scholz‘ Spuren wandelnden Tschentscher-Fegebank-Senates.
Rotgrün ist die Mitte, rotgrün ist bürgerlich.
Christian Lindner, die FDP, die AfD und die CDU, die nun gemeinsam den „Verlust der Mitte“ und das „Schrumpfen der Bürgerlichen“ beklagen, haben schon wegen dieser Wortwahl ihre Verluste verdient.
Natürlich sind Anhänger der Linken, Grünen und SPD ebenfalls Bürger und insofern bürgerlich. Sie sind keineswegs irgendein extremer Rand.
An den extremen Rand und zu den Verfassungsfeinden gesellten sich hingegen Schwarz und Gelb in Erfurt.