Sonntag, 30. November 2014

Bähbäh-Typen.


Im Jahr 2003 war ich noch weniger abgestumpft als heute. Als Martin Sonneborn für die Titanic den Begriff „Hessen-Hitler“ für Roland Koch prägte, war ich ernsthaft entsetzt.
Über Hitler, Auschwitz und einige andere Dinge macht man keine Witze.
Es euphemisiert die Opfer des echten Hitlers, wenn man heute inflationär NS-Vergleiche anstellt.

Meine damalige Haltung ist inzwischen etwas aufgeweicht. Die sozialen Netzwerke spülen derart viele Ungeheuerlichkeiten nach oben, daß einem weniger schnell der Atem stockt.

Bis vor wenigen Jahren war für mich beispielsweise das Wort „Neger“ ein absolutes Tabu.
Aber da ich lange „Kreuznet“ gelesen habe und dort der Begriff ganz selbstverständlich verwendet wurde, muß ich zugeben, daß ich auch hier hyposensibilisiert bin.

 Vor einigen Tagen schluckte ich angesichts der Ferguson-Proteste tatsächlich noch einmal über die Bemerkung einer (weißen) Amerikanerin, die auf Twitter verbreitete, die Schwarzen sollten doch zurück nach Afrika gehen, wenn es ihnen in den USA nicht gefiele und beklagte, man hätte die Schwarzen nie kaufen sollen.


Man stumpft wirklich ab.
„Hessen-Hitler“ war auch too much. Auf dieses Niveau hätte man sich nicht begeben sollen.
Allerdings, das muß man zugeben, war die Roland-Koch-Gang aus Bouffier, Kanther und Casimir Johannes Ludwig Otto Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg abstoßend wie kaum jemals Nachkriegspolitiker.
Etwas Unappetitlicheres als nach all den rechtsextremistischen tödlichen Übergriffen auf Asylunterkünfte im Wahlkampf 1999 landesweit Antiausländer-Unterschriftenlisten auszulegen, könnte einem nicht einfallen.
Noch 15 Jahre später ist diese Aktion, die eine Co-Produktion der Hessen-CDU und der Bundesgeneralsekretärin Angela Merkel war, ein hinreichender Grund niemals dieser Frau eine Stimme zu geben.
(Es kamen freilich noch viele andere Gründe hinzu.)
Aber Roland Koch und Co toppten ihre eigene Amoral munter weiter.
Während sie sich mit Xenophobie die Macht erschlichen, verschoben sie fleißig illegale Schwarzgeld-Millionen und heckten die nach wie vor ultraperfide Erklärung aus, es handele sich dabei um „jüdische Vermächtnisse“.


Daß die Hessischen Wähler bis heute kontinuierlich genau diese CDU in Wiesbadens Staatskanzlei schickten, sagt viel über die Urteilskraft des Urnenpöbels aus.

Aber Hessen ist bekanntlich nicht nur das Bundesland eines besonders linken und frechen Flügels der SPD, sondern gleichzeitig auch Heimaterde der dunkelbraunschwärzesten CDU überhaupt.
Dort wuchsen Gestalten wie Bischof Dyba, Alfred Dregger, Jung, Steinbach, Krissi Schröder, Martin Homann, Koch, Kanther, Tebartz-van-Elst und viele andere BähBäh-Typen heran.

Ob da irgendwas im Grundwasser ist?

Kurioserweise ist es nämlich das Nachbarbundesland Thüringen, welches auf der rechten Widerlichkeitsskala ebenfalls ganz oben liegt.

Fast alle Landes-Parteien haben schwer religiöse Theologen an der Spitze und die CDU ist so radikal-christlich, daß sogar kreationistische Vereine und „Homo-Heiler“ hofiert werden.

CDU-Ministerpräsident Dieter Althaus tötete 2009 beim Skifahren eine Touristin, befand daß Gott ihm verzeihe und wollte ernsthaft in Erfurt weiteramtieren, als ob nichts geschehen wäre.

Die Blockflöten-CDU Thüringens fand den Mann richtig gut.

Da hatten sich Ost-SPD und Bündnis 90 ordentlich abzustrampeln, als sie komplett ohne Infrastruktur und komplett ohne Personal den eben noch staatssozialistischen Blocks von Kohl und Genscher bei Wahlen zu stellen hatten.
In der SED/PDS/Linken blieb die Vergangenheit stets ein Thema, der publizistische Westwind blies in aller Schärfe.
CDU-Blockflötenpolitiker ließen sich nicht verdrehen und so schrieb beispielsweise der heutige Ministerpräsident von Thüringen, Kardinal Meisners Schüler Dieter Althaus am Tag des Mauerfalls:

"Als Tradition der freireligiösen Vereinigungen (seit 1859) sollte die JW wieder den Inhalt einer marxistisch-leninistischen Weltanschauung haben"

So steht es in einem Brief an den Bezirksausschuss für Jugendweihe (JW) vom 09. November 1989.

Dieser marxistisch-leninistischen Weltanschauung ist Althaus auch heute, im Jahr 2008 in gewisser Weise noch treu; just wurde er mit einem typischen DDR-Blockparteienergebnis „gewählt“:
In Heiligenstadt wurde CDU-Vorsitzender Dieter Althaus mit 100 Prozent im Amt bestätigt. Er wurde per Akklamation auch zum Spitzenkandidaten seiner Partei für die Landtagswahl am 30. August 2009 bestimmt. Als CDU-Landesvorsitzender wurde ebenfalls Althaus wiedergewählt - mit dem Traumergebnis von 100 Prozent. 122 von 122 Delegiertenstimmen.

Die Noch-Ministerpräsidentin Lieberknecht, selbstverständlich ist auch sie Theologin, taugt nicht so ganz für den Schmäh-Begriff „Thüringen-Hitler“.
Sicher, auch sie nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau, zeichnet für den Erfurter NSU-Verfassungsschutz-Sumpf verantwortlich und steht für Versorgungsskandale in ihrer Staatskanzlei.
Ihr Gemauschel, um ihren Sprecher Pater Zimmermann mit Staatsgeld zu überschütten, führte sogar dazu, daß sie als amtierende Regierungschefin ihre Immunität verlor.
Das konnte „Hessen-Hitler“ besser.

Auch phänotypisch ist Lieberknecht keine „Hitler“.
Da kommt eher Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag in Frage, der in der Wahlnacht sein Hitler-Imitationskunst zum Besten gab und wie der Fööhrer wild fuchtelnd die Machtübernahme in Aussicht stellte.

Höcke glaubt immer noch daran mit der CDU zu regieren.
Allerdings ist ihm Lieberknecht zu lasch.

"Wir werden den Postkommunisten Ramelow nicht wählen", sagte Fraktionschef Björn Höcke der ZEIT. "Wir werden aber auch die Politikverwalterin Christine Lieberknecht nicht mittragen, weil sie für all das steht, was uns die Merkel-CDU zu einem roten Tuch macht", sagte Höcke. Es gebe allerdings durchaus Unionspolitiker, auf die sich die AfD-Fraktion einigen könnte.
"Ich denke, wenn CDU-Fraktionschef Mike Mohring gegen Ramelow antritt, kann er nach menschlichem Ermessen mit allen elf Stimmen der AfD-Fraktion rechnen", sagte Höcke. "Mohring ist ein profilierter Konservativer. Er ist ein junger Stürmer und voll im Saft", sagte Höcke.

Da hat Höcke wohl Recht. CDU-Rechtsaußen Mohring passt zu ihm.
Der Mann lügt, hetzt und mauschelt.
Auch er ist, wie vor ihm Lieberknecht und Althaus, in Konflikt mit der Staatsanwaltschaft.

Die Erfurter Staatsanwaltschaft prüft derzeit eine anonyme Strafanzeige. Darin heißt es, der CDU-Kreisverband Weimarer Land habe seit mehr als zehn Jahren gegenüber der Landespartei überhöhte Mitgliederzahlen gemeldet.
Der Fraktionschef im Thüringer Landtag, Mike Mohring, führe "mindestens 119 Scheinmitglieder", darunter 19 Verstorbene. Die Namen wurden den Ermittlern in einer Tabelle geliefert, jeweils mit Vermerk: "Austritt", "verzogen" oder "verstorben". Mehr Mitglieder bedeuten für Kreisverbände mehr Delegierte auf Landesparteitagen und höhere Finanzzuschüsse.
[…] Die Thüringer CDU hatte entschieden, einen eigenen Kandidaten gegen den Fraktionschef der Linken, Bodo Ramelow, ins Rennen zu schicken. Ob dies die amtierende Regierungschefin Christine Lieberknecht oder Fraktionschef Mike Mohring sein soll, ist offen. […]

Das mutmaßlich kriminell-rechtsextreme Potential Mohrings sollte AfD-Höcke also gefallen.

Auf die Blockflöten-durchwirkte Erfurter CDU-Fraktion sollte er sich allerdings am 05. Dezember 2014 nicht zu sehr verlassen. Lieberknecht ist in ihrer eigenen Fraktion extrem unbeliebt und wird mit Sicherheit nicht alle Stimmen bekommen.
Dies ist übrigens auch ein entscheidender Grund für R2G in Erfurt: Rot-Schwarz bekäme keine Mehrheit.

2009 schaffte es Lieberknecht trotz deutlicher Mehrheit nur ganz knapp in ihr Amt – weil die LINKE ihr mit einer Kampfkandidatur half die Reihen zu schließen.

Erst im dritten Anlauf reichte es für eine Mehrheit: […]
In den ersten beiden Wahlgängen bekam sie jeweils eine Stimme zu wenig, nur 44 von 87 Stimmen. CDU und SPD verfügen über 48 Mandate. Der Landtag hat 88 Abgeordnete - deshalb brauchte sie 45 Stimmen, denn in den ersten beiden Wahlgängen war eine absolute Mehrheit aller Stimmen nötig. […]



PS:



Samstag, 29. November 2014

Nicht Regierungsorganisation.



 Wenn sich zwei oder drei Parteien nach einer Bundestagswahl treffen, wird lange verhandelt bis man ein so dickes Buch mit wolkigen Absichtserklärungen und Prüfaufträgen vollgeschrieben hat, daß sich jeder alles auf die Fahnen schreiben kann.

Sogar die FDP von 2009-2013 prahlte tatsächlich ausführlich mit einer „Versprechen gehalten“-Kampagne, obwohl sie die anschließende Existenzvernichtung eindeutig der Tatsache verdankt, daß sie kein einziges ihrer vollmundigen Versprechen umsetzte.
Es gab keine Steuersenkungen und schon gar nicht wurde das Steuersystem „einfacher, niedriger und gerechter“, so wie es Westerwelle bis zu seinem Regierungseintritt Mantra-artig immer wieder als Grundbedingung für eine Koalition vortrug.

Es war natürlich doof von ihm vorher den Mund so voll genommen zu haben und dann auch noch zu behaupten alle FDP-Forderungen wären im Koalitionsvertrag durchgesetzt worden.

Ich bin gar nicht so empfindlich bei Lügen in der Politik; man kann in der Branche gar nicht immer alles ehrlich ausplaudern, wenn man jemals ein Amt übernehmen will.
Aber wenn man so dummdreist lügt wie Westerwelle und seine 2009er FDP, muß man sich nicht anschließend wundern, daß einem nicht mehr vertraut wird.
Das ist politische Dummheit.

Angela Merkel ist in dem Punkt wesentlich klüger und geschickter.
Sie lügt natürlich auch wie gedruckt und kümmert sich nicht um ihre einst abgegebenen Versprechen. Die Liste all der Dinge, die sie einst vehement ausgeschlossen und dann später doch tat, ist legendär.
Merkel schafft es aber nicht so penetrant und besserwisserisch wie Westerwelle rüberzukommen.
Sie sagt zwar auch ab und zu mal etwas Konkretes – man erinnere sich an ihren Satz „eine Maut wird es mit mir als Bundeskanzlerin nicht geben“ in der TV-Diskussion mit Peer Steinbrück – aber sie verkauft das so emotionslos und verschlafen, daß es ihr niemand übel nimmt, wenn sie wenige Wochen später genau diese Maut im Koalitionsvertrag verabredet.

Sigmar Gabriel schafft es ebenfalls nicht das Merkelsche Blabla-Säuseln durchzuhalten. Tatsächlich hatte er 2008 als Umweltminister verkündet wie segensreich sich die Reduzierung des CO2-Ausstosses auf die Arbeitsmarktlage auswirke.

Dieser Umweltminister hatte Schwung. Er besuchte demonstrativ die schmelzenden Gletscher in Grönland und warnte, „dass die Klimakrise sich verschärft“. Es dürfe nicht sein, „dass unsere Kinder und Enkel die Rechnung bezahlen“, mahnte er und wies den Einwand zurück, Klimaschutz schade der Wirtschaft. Tatsächlich sei er gut für die Konjunktur und schaffe „Jobs in der Realwirtschaft“, erklärte er. „Wenn wir der Welt nicht zeigen, dass das funktioniert, wer dann?“

Als Wirtschaftsminister von 2014 gilt nun plötzlich das Gegenteil. Die Reduzierung des CO2-Ausstosses KOSTET nun Arbeitsplätze und darf daher nicht so schnell kommen.
Gabriel sitzt hier doppelt in der Patsche.
Erstens hatte er seine Überzeugungen als Umweltminister mit solcher Verve vorgetragen, daß man ihm tatsächlich glaubte, er brenne für seine Ideen.
Einer seiner Amtsvorgängerinnen, Umweltministerin Merkel (1994-1998), hätte man niemals unterstellt, daß ihr irgendetwas, das sie täte wichtig wäre.
Zweitens hat Gabriel mit den Sozis die schwierigeren Parteimitglieder. Sie benutzen ihren Kopf nicht bloß als Hutständer, sondern denken Politik mit und erinnern sich.

Diese Kurswechsel sind also politisch nicht klug.

Dabei könnte Gabriel es viel leichter haben, indem er einfach erklärte, weshalb er seine Meinung geändert hat.
Er mogelt sich aber vorbei.

Das erinnert stark an das SPD-Wahlkampfversprechen von 2013 die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlauben.
Nach den Koalitionsverhandlungen behauptete er tatsächlich, dies sei der SPD auch gelungen.
Dabei hatte sie lediglich die Aufhebung der Optionspflicht für unter 23-Jährige erreicht.
Wegfall der Optionspflicht und Doppelstaatsbürgerschaft sind aber nicht das Gleiche. Und da es Menschen wie mich gibt, die sogar älter als 23 Jahre sind, bemerkte man schnell, daß man von Gabriel hinters Licht geführt wurde.
Unnötigerweise.
Gabriel hätte auch an seine Mitglieder schreiben können:

„Leute, ich wollte die Doppelstaatsbürgerschaft unbedingt durchsetzen, aber bei 20% SPD und 40% CDU bin ich einfach nicht gegen die Union angekommen und habe daher nur diesen Minifortschritt bei der Optionspflicht für Jugendliche rausholen können. Sorry. Bedankt Euch bei Merkel und Schäuble; die waren strikt dagegen.“

Das hätte ich zwar bedauert, aber akzeptiert.
Vom eigenen Parteichef belogen zu werden, ist weniger witzig.

Merkels CDU steht heute demoskopisch nach wie vor doppelt so stark wie die SPD da, weil sie nicht so dumm ist sich überhaupt mit Wahlversprechen und konkreter Politik zu beschäftigen. Sie läßt die Sozis machen und Prügel beziehen.
Die CDU-Minister tun hingegen gar nicht.

Im Gegenteil, wenn Sozis genau das tun, was im Koalitionsvertrag steht, nörgeln sie rum: „Muß das denn jetzt wirklich sein? Können wir das nicht noch aufschieben?“
Schwesig will das ausgehandelte Mini-Frauenquötchen tatsächlich einführen? Ach nööö.
Dann findet ein heikles Koalitionsausschusstreffen statt bei dem nach zähen Ringen das beschlossen wird, was schon einmal vor einem guten Jahr beschlossen und in den Koalitionsvertrag geschrieben wurde.
Das ist organisiertes Nichtregieren.
Urnenpöbelverarschung der perfiden Art. So können CDU und CSU auch noch die niedersten Instinkte ihrer Anhänger ansprechen; das geht in etwa so:

Frauen sind minderwertiger als Männer, leisten nicht so viel, sind weniger belastbar und schaden der Wirtschaft. Einer Frau einen verantwortungsvollen Job zu geben ist nur was für Schönwetterzeiten, wenn man sich ihr Versagen leisten kann. Aber bei angespannter Wirtschaftslage ist keine Zeit für solche Experimente. Dann müssen Frauen draußen bleiben und die klügeren, besseren und stärkeren Männer ran.

Eigentlich müßten Parteien wie die Union, die im Jahr 2014 so ein Denken transportieren auf unter 5% stürzen.
Aber nicht beim deutschen Urnenpöbel. Der liebt es verarscht zu werden.

Sie möge nicht so "weinerlich" sein, pflaumte Unionsfraktionschef Kauder Familienministerin Schwesig an, als sie für die Frauenquote kämpfte. Die SPIEGEL-Dokumentation macht den Faktencheck: Wer ist die wahre "Drama-Queen"?
Anfang der Woche einigten sich die Spitzen von SPD und CDU/CSU auf die Einführung einer Frauenquote. […]
So steht es schon im Koalitionsvertrag. Dennoch gab es Widerstand aus den Reihen der Union. Man forderte Ausnahmen, gar eine Verschiebung, weil die Quote, so hieß es aus der CSU, die ohnehin lahmende Wirtschaft zusätzlich belaste. Ablehnend äußerte sich auch der Präsident des CDU-Wirtschaftsrates: "Das Geschlecht" könne "kein Ersatz für Qualifikation sein", sagte Kurt Lauk im Deutschlandfunk. […]
Gerade mal 4,4 Prozent der Vorstandsposten waren 2014 in den 200 größten deutschen börsennotierten Unternehmen (ohne Finanzsektor) weiblich besetzt. […] Schließlich einigten sich die eben noch so wild zerstritten erscheinenden Spitzen der Koalition auf ziemlich genau das, was im Koalitionsvertrag schon stand […]

Freitag, 28. November 2014

Der Minigott



Glücklicherweise bin ich kein Jurist.
Ich weiß auch gar nicht wie Juristen ticken. Nach meinen persönlichen Erfahrungen ist es aber so, daß in den Fällen, in denen man sich tatsächlich juristischen Rat einholt folgendes Muster abgespielt wird:
Der Nichtjurist denkt gründlich über einen Sachverhalt nach, überlegt welches aus logischen Erwägungen die einzig alle zufriedenstellende Lösung sein muß und erfährt am Ende, daß alles ganz anders ist und zwar so, wie es sich kein auch nur halbwegs vernünftiger Mensch hätte vorstellen können.
Warum etwas hochkompliziert und unvernünftig ist und scheinbar gezielt jeder Sinnhaftigkeit ausweicht, könnte ein Jurist erklären. Er tut es aber grundsätzlich so verschachtelt und verklausuliert, daß es dem Laien unverständlich bleibt.
Damit schützen Juristen ihr Herrschaftswissen. Jura ist nichts anderes als moderne Bibelexegese. Jurastudenten und Priesterseminaristen betreiben beide nichts anderes als Bibelkunde – nur mit anderen Bibeln.
Die Juristerei ist eine Zeitreise zurück ins 15. Jahrhundert vor Luthers Bibelübersetzung.
Da gab es auch nur ein maßgebliches Buch, das aber Ottonormalbürger nicht zugänglich war, weil es in der Geheimsprache Latein verfasst war.
Also waren die Bürger auf Interpretation durch die Pfarrer, welche als exklusive Sprachrohre fungierten, angewiesen. Sie waren die einzigen, die zur biblischen Verfassung Zugang hatten.
Genau verhält es sich heute mit bundesrepublikanischen Gesetzen. Wir müssen uns alle danach richten, können sie aber selbst nicht im Original lesen, weil sie absichtsvoll von Juristen im Jura-Rotwelsch abgefasst wurden.
Würde man Gesetze allgemeinverständlich, klar und nur auf eine Weise interpretierbar formulieren, wären Hunderttausende Juristen arbeitslos.
Etwas, das unnötig kompliziert und hochgestochen formuliert ist, kann dennoch sehr sinnvoll sein. Möglicherweise sind also unser Grundgesetzt und unser Strafgesetzbuch geistige Meisterleistungen. Aber wie sollte ich das wissen? Ich kann das Zeug auch nicht lesen, bzw verstehen.

Allerdings schnappt man auch als Laie einige Wahrheiten auf. Offenbar sind einige Gesetze dem Zeitgeist geschuldet und so unsinnig, daß sie eines Tages nur komplett gestrichen werden können.
Beispiele dafür sind der §175 und der §218.
Schwule und Mädchen, die abtreiben mußten, ins Gefängnis zu schicken, ist natürlich gaga.

Andere abzuschaffende Gesetze sind der Inzestparagraph § 173 StGB, der Gotteslästerungsparagraph 166 und auch der Volksverhetzungsparagraph 130 müßte etwas überarbeitet werden.

Das Instrumentarium um in unserem Rechtssystem missliebige Meinungen zu unterdrücken, ist ohnehin nicht ideal.

Da gibt es den § 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches, der sicherlich ausreichte, um zum Hass aufstachelnde Fanatiker wie die vom braunen Kreuznet-Sumpf zu verurteilen. 
Man erwischt sie nur nicht.

Ein Youtube-Filmchen über eine fiktive archaische Figur zu drehen ist aber sicherlich nicht mit dem § 130 zu verbieten.

Dafür wollen Regierungspolitiker wie der homophobe Johannes Singhammer den Gummi-§ 166 (Blasphemie) missbrauchen und ihn so verschärfen, daß man jedwede Religionskritik verbieten und bestrafen kann.
 Die CSU geht also schon mal auf anale Tuchfühlung mit dem Blasphemie-Gesetzverschäfungsbrüllern aus den Reihen der katholischen Bischöfe.

Zurück ins Mittelalter also.

Anders als MSS schätze ich Heribert Prantl und Jakob Augstein oft, aber keineswegs immer. Augsteins letzte Anmerkungen zur Unschuld der Religion an den Mohammed-Film-Riots sind höchst einfältig und wurden auch entsprechend scharf von MSS zurückgewiesen.

Papst-Fan Prantl hatte heute aber wieder einen guten Tag, weil er im SZ-Kommentar kurz und knackig darlegte weswegen der § 166 weder verschärfbar noch konkretisierbar ist.
 Er gehört einfach nur abgeschafft.

Es ist blasphemisch zu glauben, man müsse Gott, Allah oder dem Propheten Mohammed einen deutschen Staatsanwalt zu Hilfe rufen. […] Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs, den man antiquiert als Gotteslästerungs-Paragraf bezeichnet, ist lästerlich schlecht konzipiert. Er bestraft zwar nicht, wie in alten Zeiten, die Verhöhnung Gottes, sondern Religionsbeschimpfung - aber nur dann, wenn dies in einer Weise geschieht, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".
Das ist gut gemeint, aber unpraktikabel. Denn so haben es die Anhänger der beleidigten Religion in der Hand, durch möglichst viel Aufruhr die Sache zur Straftat zu machen. Das ist legislativer Unsinn.
Der Vorschlag aus der CDU/CSU freilich, wieder zu dem Rechtszustand zurückzukehren, der vor 1969 bestand, ist noch unsinniger. [….]
Die Religionsdelikte gehören nicht verschärft, sondern abgeschafft.


Daß immer wieder rechtslastige Juristen und Bischöfe nach einer Verschärfung des „Gotteslästerungsparagraphen“ schreien, hängt mit ihrem eigenen unterentwickelten Gottvertrauen zusammen. Offenbar glauben sie ihre eigene Theorie nicht, wenn sie meinen, daß Gott auf bestimmte Strafrechtsparagraphen angewiesen wäre.

Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar
stärkste Misstrauensvotum gegen den lieben Gott.
Karl Kraus, öst. Schriftsteller


„In letzter Zeit war die Leistungsbilanz Gottes, was die Juden anbelangt nicht gerade überwältigend." 
Er könne nicht zugleich allmächtig und gerecht sein - denn wäre er es, hätte er Ausschwitz nicht zugelassen. Doch offensichtlich konnte er es nicht verhindern.

Und was ist wenn es einen Gott gibt, der Ausschwitz verhindern wollte, aber nicht konnte?
Auch dazu hat Bauer eine einfache Antwort: 

„Ein armer Kerl, der Unterstützung braucht, der sich seine Stärke von uns holen muß - einen solchen Gott brauche ich nicht!“

Die Deutschen organisierten Christen halten ihren Gott im Gegensatz zu Atheisten ebenfalls für so klein und schwach, daß sie es nachdem Gott 2000 Jahre lang auch ohne gesetzlichen Schutz auskam, nun plötzlich für absolut notwendig erachten den lieben Gott vor Lästerern zu schützen.
Der Mann wird ja auch nicht jünger.
Der ewige, allmächtige und omnipotente Gott könnte offenbar in Depressionen verfallen, wenn ein Frechdachs wie Tammox ihm sagte „Dich gibt es gar nicht!“

Nach den Attacken der beiden großen Doppel-M-Religioten (Martin Mosebach und Matthias Matussek) und des Christen des Tages Nr. 64, Prof. Robert Spaemann, wird der § 166 wieder heiß diskutiert.

"Es wird das soziale Klima fördern, wenn Blasphemie wieder gefährlich wird", schrieb Mosebach in einem Essay.   Er kritisierte Christen, die sich die Schmähung ihres Glaubens gefallen ließen. "Auch Bischöfe blicken verlegen zur Seite, wenn von Blasphemie die Rede ist, sie wollen sie bloß nicht wahrnehmen, um nicht Stellung beziehen zu müssen", schrieb Mosebach.
"Politisch werden wir es nicht hinkriegen"

Der berüchtigte Gaga-Paragraph, welcher Blasphemie unter Strafe stellt.
 Ein Homunculus unter den Paragraphen, denn er stellt eine abstrakte Sache nur in Abhängigkeit von dem Aufschrei der Religioten unter Strafe.

Das heißt; ein und dasselbe Vergehen ist mal strafbewehrt, mal nicht.

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Sage ich „Gott hat Hühneraugen“ und keiner steht auf, um zu versichern Gott habe wohlgeformte vollkommen Hühneraugen-freie Zehen, komme ich straffrei davon. 

Je mehr Vertreter der Gott-hat-makellose-Füße-Theorie sich aber empören und desto lauter sie dies tun, desto höher die Chance, daß ich in den Knast komme.

Gute Zeiten für Fundis, Irrationale und Krawallmacher - je hysterischer und exzessiver sie reagieren, desto eher bekommen sie ihren Willen.

Hätten Gott, Allah und Jahwe tatsächlich überzeugte Anhänger, wüßten diese, daß Gott nicht weniger allmächtig wird, nur weil ein Atheist dies behauptet.
Indem sie aber Gott zur potentiellen beleidigten Leberwurst herabstufen, demonstrieren sie, wie wenig sie glauben. 
Sie sind alle kleine Ratzingers, die sich lieber hinter Panzerglas verstecken und kleine Pfarrer, die lieber einen Blitzableiter gegen Gottes Blitze auf dem Kirchendach installieren.
Der Bamberger Bischof prescht vor.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick setzt sich für ein Gesetz gegen Blasphemie ein. "Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden", erklärte Schick am Mittwoch in Bamberg. […] Gegen "heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen" dürfe kein Spott und Hohn zugelassen werden.
Satire über religiöse Einstellungen und Gefühle stelle eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde dar, betonte der Erzbischof. Eine Gesellschaft, die das, was religiösen Menschen hoch und heilig sei, nicht schütze, schade sich selbst. Sie dränge einen Teil ihrer Bürger an den Rand oder sogar in den Untergrund, mahnte Schick. Christen müssten deshalb fordern, dass die "Person Jesu Christi, Gott der Vater, Maria, die Heiligen, die Hostie des Altarsakraments, die sakralen Gegenstände wie Kelche und Monstranzen, auch die Kirchengebäude und Prozessionen von unserem Staat geschützt werden".
Zugleich rief Schick die Gläubigen auf, auch selbst das Heilige heilig zu halten. Christen sollten deutlich machen, dass sie Verunglimpfungen ihrer Überzeugungen und Werte in Medien und öffentlichen Organen nicht hinzunehmen bereit seien.

Lästern verboten. Zurück ins Mittelalter.

Wir drehen und drehen und drehen uns im Kreis.
Sogar die alberne kleine Nuhr-Bemerkung, die einen Profiempfindlichen von 4 Millionen Muslimen, so aufregte, daß er den Mann juristisch stoppen wollte, taugt nun wieder dazu nach einem scharfen 166 zu kreischen.

GÄHN.

Es ist offenbar immer noch nicht verstanden worden. Die eigenen Neurosen können keine Schablone für ein entsprechendes Strafrecht sein.
Wenn einer etwas über des anderen imaginären Freund sagt, ist das auszuhalten.
Der arme Heribert Prantl muß genau wie ich immer wieder das gleiche schreiben….

[….] Man muss die Aufklärung verteidigen gegen eine Religionsauslegung, welche die Ausübung von Grundrechten für Blasphemie hält. Gewiss: Kritik an der Religion und Spott gegen die Religion können religiöse Gefühle verletzen. Aber die bloße Verletzung von Gefühlen ist nicht strafbar. Und die Strafbarkeit der Gotteslästerei ist längst abgeschafft. [….] Das Strafrecht hat, als es die sogenannte Blasphemie, die Gotteslästerung, im Jahr 1969 neu formulierte, einen Fehler gemacht. Es wollte die Strafbarkeit von Straftaten wider Gott und die Religion stark einschränken, es wollte nicht mehr die bloße Verletzung von religiösen Gefühlen bestrafen. Es hat daher die Strafbarkeit der "Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen" daran geknüpft, dass diese Beschimpfung "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Die gut gemeinte Formulierung des Gesetzes führt aber zu einem schlechten Ergebnis: Sie führt dazu, dass es von der Militanz von Religionsanhängern abhängt, ob ein Spötter wider Gott und Religion sich strafbar macht oder nicht.
[….] Jegliches Religionsstrafrecht muss abgeschafft werden. Jegliche Kritik, jeglicher Spott darf sein - Grenze ist die Volksverhetzung. Bestraft werden muss, wer zum Hass gegen bestimmte Teile der Bevölkerung aufstachelt. Das ist strafrechtlicher Minderheitenschutz. [….]