tag:blogger.com,1999:blog-8299456476639295871.post8958566839809403281..comments2024-03-25T17:03:45.941+01:00Comments on TAMMOXSCHE GEDANKEN - II: Februar-HonkTammo Oxhofthttp://www.blogger.com/profile/10587812925852726640noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-8299456476639295871.post-78505276532400964742014-02-12T00:07:06.643+01:002014-02-12T00:07:06.643+01:00Ich habe nochmal recherchiert. Der Artikel, auf de...Ich habe nochmal recherchiert. Der Artikel, auf den sich die Betonköpfe berufen, stammt aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Artikel 16 behandelt das Thema Ehe und Familie.<br /><br />Quelle: http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger<br /><br />Diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist bewußt so vage gehalten, damit auch rückständige Staaten wie Russland, Aserbaidschan & Co diese mitzeichnen können. Und natürlich berufen sich die religiösen Betonschädel auf solche Formulierungen. Eben weil sie die rückständige und intolerante Haltung der Religiotie aller Länder wiederspiegelt. Es ist stets der kleinste gemeinsame Nenner, auf den man sich hat einigen können.<br /><br />Diese Erklärung wurde 1990 noch von der Kairoer Erklärung der Menschenrechte ergänzt, in der Islamische Staaten, abweichende Artikel fomulierten und u.A. auch unter die Scharia stellen.<br /><br />Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_MenschenrechteAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8299456476639295871.post-24527139578512079262014-02-11T12:40:31.820+01:002014-02-11T12:40:31.820+01:00"Es stimmt nicht, dass die Ehe im Grundgesetz..."Es stimmt nicht, dass die Ehe im Grundgesetz als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert wird."<br /><br />Wikipedia: "Der sachliche Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“ Lediglich die monogame Beziehung verschiedengeschlechtlicher Paare fällt demnach in den Schutzbereich des Art. 6 GG, was aus der Funktion als Vorstufe der Familie folgt."<br /><br />Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schutz_von_Ehe_und_Familie#Schutz_der_Ehe<br /><br />Das trifft allerdings nur auf den Schutz der Ehe zu. Die vielbemühte Förderung von Ehe und Familie, stammt aus irgendeinem internationalen Abkommen, das so vage formuliert ist, dass man sich damit auch den Arsch abwischen könnte. So ein Abkommen schließt man, wenn man auf dem Verhandlungsweg nichts erreichen konnte und so rückständige Staaten wie Russland, Aserbaidschan und Katar Mitzeichner sind.<br /><br />Und auf so eine Grundlage beziehen sich dann Deutsche Bundestagsabgeordete, wenn sie Homosexuellen die Gleichstellung verwehren und sie damit faktisch diskriminieren.<br /><br />Zu Wolfgang Thierse, Hartmut Steeb & Co: Religiöse sind grundsätzlich Feind von allem, das nicht genormt ist. Weil die Pfaffen einfach alles normieren müssen und die Anhänger über das Glaubensfundament zu Formfleisch pressen. Weil die Anhänger diese Norm widerstandslos anerkennen müssen, glauben sie, ihren Mitmenschen selbiges abverlangen zu dürfen. Ein so genormtes Umfeld, ist der fruchtbare Nährboden für Intoleranz, Diskriminierung und Verfolgung.Anonymousnoreply@blogger.com