Sonntag, 15. April 2018

Schön ist es (nicht immer) auf der Welt zu sein.


Heilpraktiker als Wissenschaftler anzusehen, ist ebenso vergeblich wie der Versuch Theologen als Akademiker zu verstehen.
Homöopathen und Kirchisten sind gleichermaßen einer Ideologie verhaftet, die wissenschaftlichen Fakten widerspricht und potentiell tödlich für ihre Anhänger ist.
So wenig man Krebs mit Globuli, Reiki und Channeln behandeln kann, so wenig kann man Schizophrenie mit Exorzismus beikommen.

Ein Skandal, daß der deutsche Staat dennoch diesen gefährlichen Unsinn cofinanziert.

Am gestrigen Samstag verkünden die beiden hochrangigsten Religioten Deutschland wieder einmal ihre Sicht der Dinge und riefen zur „Woche für das Leben“ auf.

[…..] „Als Christen glauben wir, dass uns das Leben von Gott geschenkt ist. Deswegen hat der Schutz dieses Lebens einen so großen Stellenwert für uns.“ Das sagte der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), am 14. April in einem ökumenischen Gottesdienst in Trier zur Eröffnung der „Woche für das Leben“. [….]

Wenn Christen sich offiziell mit „Leben“ benamsen („Christdemokraten für das Leben“, „pro life“) ist immer größte Vorsicht geboten. Unter dieser euphemistischen Überschrift ist meist radikales Gedankengut mit drastischen Verschlechterungen für viele Menschen zu verstehen.

Auch wenn ich es schon dutzendfach betonte, sei an dieser Stelle noch einmal erklärt, daß jeder Christ sein Leben gern als persönliches Gottesgeschenk empfinden darf und sich dementsprechend verhalten kann.
Aber bitte zwingt die (mit einem höheren IQ geborenen) Atheisten nicht ebenfalls dazu. Haltet Euch aus unserem Privatleben raus!

Marx und HBS dürfen gern glauben was sie möchten.

[….] Der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (München), betonte in seiner Predigt, dass Gott bedingungslos Ja zum Menschen sage. Christen könnten darauf vertrauen, dass Gott das Leben schütze und liebe. [….]

Ich glaube Marx, daß er das glaubt.
Er hat allerdings offensichtlich Unrecht.
Gott ist das Leben entweder scheißegal, oder er ist ein Sadist.

Wie könnte man sonst das Schicksal des 2011 in München, dem Wirkungsort der beiden Top-Bischöfe, verstorbenen Heinrich S. deuten?
14 elende Jahre lang litt der Mann unvorstellbare Qualen.

[….] In Anbetracht des desaströsen Zustands des bereits jahrelang bettlägerigen Patienten – mit Dekubiti, zunehmendem Rigor, regelmäßigem Fieber, Schmerzen, Atembeschwerden, viermaligen Lungenentzündungen, Gallenblasenentzündung, vollkommener Immobilität, Kommunikationsunfähigkeit“. […]
…. scheint mir Gottes Liebe für jeden widerlegt zu sein.

 Aber man muss wohl Religiot sein, um nach Auschwitz ohne rot zu werden verkünden zu können, Gott liebe jeden bedingungslos.
Zurück zu Heinrich S.:

[…..] Der 1929 geborene Patient stand wegen eines dementiellen Syndroms von 1997 bis zu seinem Tod im Jahr 2011 unter Betreuung. Diese war unter anderem für die Gesundheitssorge einem Rechtsanwalt als Berufsbetreuer übertragen, auch weil der Sohn von Heinrich S. weit entfernt wohnte. Seit 2006 lebte Heinrich S. in einem Münchener Pflegeheim. Während eines stationären Klinikaufenthaltes wurde ihm 2006 wegen Mangelernährung und Austrocknung des Körpers eine PEG-Sonde angelegt, durch welche er bis zu seinem Tod künstlich ernährt wurde.
Aufgrund fortgeschrittener Demenz war eine Kommunikation jedenfalls seit 2008 gänzlich unmöglich geworden. Auch körperlich ging es dem Patienten zunehmend schlecht. Bereits seit 2003 war er wegen Kontrakturen nicht mehr zur selbstständigen Fortbewegung fähig und versteift. Im Juni 2008 wurden zudem eine spastische Lähmung und eine Nackenstarre durch gesteigerte Grundspannung der Skelettmuskulatur diagnostiziert. Er reagierte seit 2008 gar nicht mehr, lag im Pflegeheim verkrampft im Bett und konnte sich nonverbal nur noch durch Stöhnen äußern. Erst ab November 2008 wurde dem Patienten von dem beklagten Arzt regelmäßig ein Schmerzmittel auf Opioidbasis verschrieben.
In den Jahren 2010 und 2011, um die es im Verfahren ging, hatte der Patient regelmäßig Fieber, Atembeschwerden und wiederkehrende Druckgeschwüre durch langes Liegen. Im Frühjahr 2011 befand sich der Patient fast einen Monat wegen einer Gallenblasenentzündung mit zwei Abszessen in stationärer Behandlung. In Anbetracht seines schlechten Allgemeinzustands wurde jedoch auf eine Operation verzichtet. Zwischen Juli 2010 und Oktober 2011 wurde vier Mal eine Lungenentzündung festgestellt, im November 2011 erfolgte eine stationäre Aufnahme aufgrund einer weiteren Lungenentzündung. Als die Antibiotika-Gabe nicht mehr anschlug, verschlechterte sich der Zustand des Patienten. Am 19. November 2011 verstarb er – bis zuletzt künstlich ernährt – im Krankenhaus. [….]

In diesem Fall könnte nun aber Rechtsgeschichte geschrieben werden, da der in den USA lebende Sohn des durch die Magensonde viele Jahre zusätzlich Gematerten den behandelnden Arzt, den er zu Lebzeiten seines Vater immer wieder mit anwaltlicher Hilfe vergeblich zur Einstellung der künstlichen Ernährung zwingen wollte, verklagte und in zwei Instanzen Recht bekam.
Das Landgericht und das Oberlanggericht München sprachen ein Schmerzensgeld für ein „wrongful life“ aus.

[…..] Noch nie wurde obergerichtlich überhaupt Schadensersatz für die künstliche Verlängerung eines Lebens bei nur noch schwerstem Leiden zugesprochen. Hinzu kommt nun die völlig neue Frage, ob Schmerzensgeld für die künstliche Verlängerung des Leidens zugesprochen werden kann. Zwar hat der Arzt nicht das Entstehen des Leidens selbst durch einen Behandlungsfehler verursacht, wohl aber dessen Verlängerung um über 22 Monate. Zu entschädigen sei, so der Senat, nicht das Leben, wohl aber das Leiden, das sog. „wrongful life“. Das Gericht hat hierfür ein Schmerzensgeld in Höhe von 40 000 € zugesprochen. [….] Denn die Zuführung von Nährstoffen über eine PEG-Sonde bei einem Patienten, der infolge schwerer und irreversibler cerebraler Schäden auf natürlichen Wegen trotz Hilfeleistung keine Nahrung mehr zu sich nehmen kann, ist   gerade ein widernatürlicher Eingriff in den normalen Verlauf des Lebens, zu dem auch das Sterben gehört.“ Sodann stellt der Senat fest, dass „das (Weiter-) Leben, wenn auch unter schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Leiden, gegenüber dem Tod bzw. der   Nichtexistenz einen Schaden im Rechtsinne darstellen kann.“ [….]

40.000 Euro für jahrelange Höllenqualen sind wenig und helfen dem Sohn gar nicht. Sie kommen vor allem viel zu spät für den eigentlich Betroffenen Heinrich S.

Der Fall wird aber zum Bundesgerichtshof gehen und sollte dieser die Sicht der untergeordneten Instanzen bestätigen, ergeben sich gewaltige Konsequenzen für die Krankenversicherer. Jahrelange Intensivbehandlung am Ende des Lebens gegen den ausdrücklichen Willen der Patienten kann leicht siebenstellige Kosten verursachen.
Würde sich diese Rechtsprechung (Urteil 21.12.2017, AZ 1 U 454/17) durchsetzen, könnten die Versicherer zukünftig die behandelnden Ärzte auf Schadensersatz verklagen und würden mutmaßlich damit ihre Neigung zur Lebensverlängerung um jeden Preis gegen den Patientenwillen deutlich einschränken.

[….] „Die Entscheidung für eine Haftungspflicht für eine medizinisch nicht indizierte Weiterbehandlung bei schwerem Leidenszustand ist ein wichtiges Signal. Sie dürfte Folgen für die Praxis haben.“ Es werde, so Birnbacher, in der öffentlichen Diskussion noch viel zu wenig hinterfragt, dass die Weiterbehandlung von   schwer   leidenden   Kranken   ohne Besserungsaussichten um der reinen Lebenserhaltung willen häufig nicht nur immenses   Geld   kostet,   sondern   auch für die Patienten zu einer unzumutbaren Belastung werden kann. Der Primat der Autonomie und des Wohlbefindens des Patienten ist erst kürzlich in der Neufassung des „Genfer Gelöbnisses“ betont worden.“
 (DGHS- Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher 22.12.2017)

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