Samstag, 14. April 2018

Kopftuchmädchen


Was würden die arme CSU und die erbärmliche AfD bloß tun, wenn es keinen Islam gäbe?
Womit würden Jens Spahn und die rechten Hassblogger ihre politische Existenz bestreiten, wenn sie nicht fortwährend auf „den Islam“ und „die Islamisten“ eindreschen könnten?

Dabei ist die Situation so furchtbar einfach:
In Deutschland gilt das Grundgesetz und zwar ausnahmslos für alle.
Darin enthalten ist eine generelle Religionsfreiheit und die Trennung von Religion und Staat.

Ein Mann darf also katholischer Priester sein, den ganzen Tag in crazy bunten Kleidern rumlaufen und den größten Unsinn von sprechenden Schlangen,  Männern, die mit 900 Jahren Vater wurden und fliegenden Menschen erzählen.
Wenn er aber kleine Jungs quält und sexuell missbraucht, muss sein Vorgesetzter Karl Kardinal Lehmann sobald er davon erfährt die Polizei verständigen, weil das Strafrecht für alle gilt. Er darf natürlich nicht das tun, was er tatsächlich tat, nämlich Kinderfickerpriester vor den Behörden zu verstecken, weil er die Religionsfreiheit als Strafrechtsfreiheit auslegt und meint, als Kardinal müsse er sich nur an Gesetze halten, wenn ihm gerade der Sinn danach stehe.

Religionen sind zum großen Teil auch Kulturen und Gewohnheiten.
1,5 Millionen evangelikale Christen in Deutschland legen die Bibel wörtlich aus; demnach dürfen sie ihre Kinder nicht nur schlagen, sondern müssen es sogar, weil Gott das verlangt.
Keine so abwegige Auslegung; Bergoglio sieht es ähnlich und befürwortet als Oberhaupt der 26 Millionen Katholiken in Deutschland das Verprügeln von Kleinkindern. Es solle nur „in Würde“ geschehen.
Man muss wohl Katholik sein, um beim Kinder-Schlagen Würde zu empfinden.
Allein, was diese Millionen deutsche Christen in Deutschland dazu denken ist irrelevant. Sie dürfen ihre Kinder schlicht und ergreifend nicht schlagen.
Es gibt übergeordnete Kinderschutzgesetze, die für alle gelten.

Für andere gehört es zur religiösen Kultur Säuglingen oder auch Grundschulkindern ein Stück vom Penis abzuschneiden.
Auch das ist irrelevant, weil die Unversehrtheit von Kindern durch das Grundgesetz und die UN-Kinderschutzcharta garantiert ist.
Unglücklicherweise haben wir eine Mehrheit von derart erbärmlichen Gesetzgebern, daß sie in diesem Fall tatsächlich den Kinderschutz hintan stellten, damit perverse Mohels und muslimische Beschneider weiterhin an Kinderpenissen amputieren dürfen.

[….] Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte lehnte das Gesetz damals wie heute ab. Der Widerstand der Ärzte gegen die legale Beschneidung aus religiösen Gründen blieb jedoch erfolglos. Brigitte Dietz, Pressesprecherin des Berufsverbands, sagt: "Ich halte dieses Gesetz für falsch, weil es das Recht des Kindes auf Unversehrtheit massiv beeinträchtigt. Die Religion der Eltern wird über das Kindeswohl gestellt. Es wird in Kauf genommen, dass ein gewisses Risiko besteht." Das sei so bei einer Vollnarkose.
Die Beschneidung ist ein medizinischer Routineeingriff, aber Nebenwirkungen kommen vor: der postoperative Wundschmerz, Blutungen, Schmerzen beim Urinieren und eine lokale Überempfindlichkeit für einige Wochen. Schwere Komplikationen treten selten auf. Bei rituellen Beschneidungen, die nicht medizinisch fachgerecht und unter Vollnarkose durchgeführt werden, ist das anders. Eine aktuelle Studie aus Dänemark kommt zu dem Ergebnis, dass beschnittene Jungen ein fünfzig Prozent höheres Risiko haben, eine Autismus-Spektrumsstörung zu entwickeln, als Unbeschnittene. Möglicherweise besteht eine Verbindung zwischen Autismus und einem Trauma durch die Beschneidung. […..]

Dabei könnte es so einfach sein:
Es nichts dagegen zu sagen sich den Penis zu verstümmeln – sofern man die Entscheidung bewußt selbst trifft, also als Erwachsener und nicht aufgrund des Drucks oder der Anordnung der Eltern.

Das Kopftuch wird als ähnlich komplizierte Streitfrage betrachtet.
Ganz vergleichbar ist es nicht, denn anders als eine Genitalverstümmelung ist das Kopftuch immer für jedermann sichtbar und lädt daher nur so zur Diskriminierung ein.
Andererseits ist ein Kopftuch aber reversibel; sollte sich ein Mädchen zehn Jahre später doch gegen so eine Haarbedeckung entscheiden, kann sie es tun. Beschnittene Jungs haben überhaupt keine Chance jemals wieder einen intakten Penis mit allen Nervenzellen zu bekommen.

Mit dem Kopftuch ist es so ähnlich wie mit Sex:
An sich ist dagegen gar nichts zu sagen. Vorausgesetzt es geschieht rein freiwillig und einvernehmlich. Es darf niemals irgendeine Form des Zwanges herrschen.
Da Minderjährige nicht völlig frei und unbeeinflusst entscheiden können, dürfen sie erst mit der Volljährigkeit Sex praktizieren.
(Gewisse Ausnahmen gibt es im Grenzbereich zur Volljährigkeit, wenn beide noch nicht volljährig sind.)

Getriggert von ihrer Islamfeindlichkeit sind es nun ausgerechnet konservative Politiker, die sich für das klare Primat des Grundgesetzes vor religiösen Kulturen stark machen, obwohl sie es bei der männlichen Beschneidung noch genau umgekehrt gehalten hatten.

[…..] Nachdem der österreichische Kanzler Sebastian Kurz ein Kopftuchverbot in Kindergärten und Schulen gefordert hat, wird nun auch in Nordrhein-Westfalen diskutiert, Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuches zu untersagen. Ich unterstütze dieses Vorhaben ausdrücklich. Wir dürfen nicht zulassen, dass Kinder zur Projektionsfläche ihrer Eltern werden, die Zeichen des politischen Islams in unsere Kindergärten und Schulen tragen sollen. Für mich ist dies eher ein Integrationshindernis. Kinder zu diesem Zweck zu instrumentalisieren halte ich für verwerflich. […..]
(Slyvia Pantel, CDU MdB, Chefin des konservativen Berliner Kreises)

[…..] Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hat angekündigt zu prüfen, ob es Kindern bis zum 14. Lebensjahr verboten wird, ein Kopftuch zu tragen. Jede Frau solle selbstbestimmt entscheiden, ob sie ein Kopftuch trage, erklärte er. Diese Selbstbestimmung aber sei bei Kindern noch nicht gegeben. Unterstützung erhielt er von CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer. [….]
(SZ, 10.04.2018)

[….] Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet unterstützte diesen Kurs. Bei Kindern sei ein Kopftuch etwas, das mit Religion nichts zu tun habe. "Das nimmt den Kindern die Chance, selbst zu entscheiden. Und deshalb ist das ein guter Vorschlag, den wir auch umsetzen wollen", sagte der CDU-Politiker. [….]
(Spon, 09.04.2018)

So abwegig finde ich die Argumentationen der Konservativen in der CDU gar nicht.
Konsequent zu Ende gedacht fordern sie sicherlich auch mit der gleichen Begründung ein Tauf-, Kommunions- und Konfirmations-Verbot für Minderjährige.
Eine Taufe ist aus christlicher Sicht genauso irreversibel wie eine Beschneidung.
Also ist es nur vernünftig und ganz nebenbei auch verfassungskonform im Sinne unserer Religionsfreiheit solche einschneidenden religiösen Zugehörigkeitsbekundungen nicht Kindern aufzuoktroyieren, sondern erst 18-Jährige zur Taufe, Kommunion, Beschneidung, Kopftuch, Konfirmation zuzulassen.

1 Kommentar:

  1. Hier hast du mal ein Lob verdient. Mir ist diese Parallele zum Beschneiden auch schon aufgefallen. Nicht die Kinder leben dort ihre Religion aus; es sind deren Eltern. Bei jungen Mädchen allerdings muss man auch anerkennen, dass diese ihre Eltern oft einfach nachahmen. Das fiel mir vorgestern auf, als ich ein höchstens achtjähriges Mädchen mit einem Puppenkinderwagen herumlaufen sah. Man darf also nicht zu streng sein.

    Ich bin aber schon für ein Verbot von Kopftüchern und nach wie vor der Meinung, dass die Beschneidung aus religiösen Gründen wieder verboten wird. Das Argument, sie würden dann im Ausland unter übelsten Bedingungen mit stumpfen Messern an ihren Kindern herum schneiden lassen, kann man nicht gelten lassen. Dasselbe trifft auch auf Abtreibungen nach dem dritten Monat, Schönheitsoperationen bei Zwölfjährigen oder Tätowierungen an Fünfjährigen zu. Soll man das hier nur deshalb erlauben, weil es sonst im Ausland praktiziert werden? Natürlich nicht.

    Und richtig, auch die Sekte der Christen vergeht sich an Kindern, wenn man sie tauft oder als Messdiener einspannt. Letzteres ist im Übrigen nach dem GG 136 Art. 4 verboten. Die Kinder dürften das verweigern. Aber über dieses Recht werden sie natürlich nicht aufgeklärt.

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