Mittwoch, 6. Februar 2013

Undeutsche



Seit dem November 2011 liegen meine PERSÖNLICHEN PROBLEME nicht nur auf meinem Schreibtisch, sondern auch in diesem Blog vor.

Genauer gesagt mit meiner nationalen Identität, die schließlich eindeutig festgestellt sein will.


Ich rekapituliere:

Rot/Grün wurde 1999 nämlich von der Hessen-CDU dazu gezwungen ein modernes, sinnvolles Staatsbürgerschaftsrecht zurück zu nehmen.
Ein modernes Recht, wie es in fast allen Ländern der Welt gilt.
Nur die Deutschen mit ihrem völkischen Blutrechtsvorstellungen hängen manisch am Ius Sanguinis ( lat. Recht des Blutes); jenem Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern oder mindestens ein Elternteil selbst Staatsbürger dieses Staates sind.
Dieses Abstammungsprinzip sieht auf den ersten Blick gar nicht so verkehrt aus, bedeutet aber eben auch, daß es komplett irrelevant ist, WO und in welchem Umfeld man geboren wurde.
Ist man vor 1974 in Deutschland geboren worden und hatte sogar eine deutsche Mutter, die sich aber bedauerlicherweise von einem Ausländer schwängern ließ, hat man dessen Staatsbürgerschaft!
Auch wenn man den Vater nie gesehen hat, das Land aus dem er stammt nie besucht hat, die Sprache nicht spricht und als in Deutschland geborener Mensch bei seiner rein deutschen Familie aufgewachsen ist!
So sagte es einst das Abstammungsprinzip - die MÜTTERLICHE Abstammung war irrelevant.
Ein Kasache, dessen Vorvorvorfahren einst unter Katharina der Großen mal nach Russland eingewandert waren, konnte hingegen nach Deutschland kommen, obwohl seit Generationen niemand mehr deutsch gesprochen hatte, niemand mehr in Deutschland gewesen war und bekam noch am ersten Tag - eingefädelt von Helmut Kohls legendären Staatssekretär Horst Waffenschmidt (1982 bis 1997 Parlamentarischer Staatssekretär beim Innenminister und von 1988 bis 1998 Aussiedlerbeauftragter Kohls, zur Zeit tot) sofort einen deutschen Pass.


Das mit der Demokratie ist eigentlich eine schöne Sache.
Zumindest in der theoretischen Form, die sie in der Gedankenwelt der Vordenker Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu und Jean-Jacques Rousseau hatte.
Volkssouveränität bedeutete, daß kein absoluter Herrscher die alleinige Macht ausübte.
Das Volk, bestehend aus lauter aufgeklärten, gebildeten und politisch Interessierten sollte entscheiden. Bei den alten Griechen funktionierte das sogar ein paar wenige Jahre lang.
Man traf sich in der Polis Athen und diskutierte die anstehenden Probleme aus.
Die Diskutanten waren glücklicherweise eine überschaubare Menge, denn selbstverständlich hatten Besitzlose, Arbeiter, Sklaven oder gar Frauen NICHTS zu melden.

Im Deutschland des Jahres 2010 haben viel mehr Leute was zu sagen - sogar Frauen.

Alle Erwachsenen aber natürlich nicht.
Ich zum Beispiel darf mich nicht an der kleinsten Abstimmung beteiligen - obwohl ich seit mehr als vier Dekaden in Deutschland lebe.
Aber ich habe das falsche Blut, was wiederum einen falschen Pass bedeutet.
Wäre mein Vater Deutscher - und nicht nur meine Mutter - hätte ich auch einen deutschen Pass. Aber der weibliche Elternpart ist nach dem deutschen Recht zur Zeit meiner Geburt irrelevant.

So darf ich in Hamburg nicht über die Schulreform mit abstimmen und schon gar nicht Bürgerschaft oder Bundestag wählen.

Der aktuelle Stand der Dinge ist nun der, daß ich GAR KEINEN Pass mehr habe; bin zwischenzeitlich staatenlos.
Womöglich würde ich den Einbürgerungstest bestehen und sogar  - mit ein paar Deutschkursen - ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können.
Aber bei meinen Finanzen hapert es.
Ich kann leider nicht mit einer festen Anstellung und einem bürgenden Arbeitgeber dienen. Zwar habe ich noch nie Sozialleistungen in Anspruch genommen, aber wie soll ich beweisen, daß es auch in Zukunft so bleibt?

Daß ich dem Sozialstaat nicht zur Last falle, kann man ganz sicher erst nach meinem Tod wissen und auf posthume Einbürgerung lege ich nicht den allergrößten Wert.

Da mein amerikanischer Pass zwischenzeitlich abgelaufen war, was mies bis miserabel ist, weil man bei der Post nicht mehr die Pakete abholen kann, die ohnehin gar nicht erst zugestellt wurden, versuche ich wenigstens mein Amisein zu legalisieren.
Dazu habe ich das Formular DS-82 ausgefüllt, 140 Dollar Gebühren vorausgezahlt, diverse 5,0 mal 5,0 cm große Verbrecherfotos machen lassen und alles zusammen mit meinem alten Pass in einem hochgesicherten Express-Umschlag in die USA geschickt.
Ich muß nun beten, daß der neue Pass auch in meinem Briefkasten landet, daß mich also der Postbote antrifft. Sonst müßte ich den Brief mit meinem Pass wieder bei der Post abholen und mich dafür mit dem Dokument ausweisen, das ich gar nicht habe, weil es ja IN dem Brief ist, den ich abholen will.

Das Theater mit der Meldebestätigung und der anschließend zu beantragenden Niederlassungserlaubnis (so heißen Aufenthaltsgenehmigungen heute - die Bürokratie ist beschissen wie eh und je - aber ab und zu bekommt das Kind einen neuen Namen) folgt noch.

Nachdem aber nach der Niedersachsenwahl im Bundesrat eine rotgrüne Mehrheit erkämpft wurde, besteht durchaus die Chance, daß bei einem entsprechenden Bundestagswahlergebnis doch eine doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland ermöglicht wird.
Natürlich nur, wenn die CDU und Merkel NICHT mehr an der Regierung beteiligt sind - und wir wissen alle wie sehr der Urnenpöbel Mutti liebt.
Gott hat den Linken allerdings die renitente Titelbetrügerin Schavan geschenkt, die durch ihr massives Stuhlkleben das Ansehen von Schwarzgelb weiter in den Keller treiben wird.

Die Angelegenheit ist übrigens kein Randthema - allein in Hamburg (1,8 Mio Einwohner) gibt es 150.000 Menschen mit zwei Pässen.
Darunter sind natürlich entsprechend der Gesetzeslage viele Personen unter 23 Jahren, die noch gezwungen werden sich für einen Pass zu entscheiden - das nennt sich „Optionspflicht“.
Wir erinnern uns: Sonst erfolgt zwingend eine schizophrene Erkrankung! CDU-Logik.
Und das kann man ja keinem zumuten, auch wenn es nur ein Ausländer ist.
EU-Ausländer werden übrigens nicht geisteskrank von zwei Staatsbürgerschaften. Ihnen ist das zuzumuten. Ägypter, Türken, Australier, Schweizer und eben Amerikaner sind mental anfälliger - so sieht es das Ausländerrecht.
Deutschlandweit sind rund 3300 Menschen von der sogenannten Optionspflicht betroffen. Im Jahr 2000 hatte die Regelung als Paragraf 29 Einzug in das Staatsangehörigkeitsgesetz gefunden. Doch die Kritik an dem Gesetz wird lauter: vor allem in der SPD und bei den Grünen.

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte unlängst verkündet, im Falle eines rot-grünen Wahlsieges bei der Bundestagswahl im September die doppelte Staatsangehörigkeit für alle Kinder von Ausländern einzuführen, deren Eltern mindestens acht Jahre in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben.
Bei solchen Sozi-Ankündigungen gruselt es der CDU. Aber sie haben wieder ein Wahlkampfthema - Kampf den Doppeldeutschen.
[Die SPD kritisiert] die ungleiche Behandlung von Menschen mit ausländischen Wurzeln. So stehen etwa EU-Bürger nicht in der Optionspflicht, anders als Türken oder Iraner.

Die Union […] sieht […] die zweifache Staatsangehörigkeit weiterhin kritisch. "In der Praxis würden zahlreiche Probleme entstehen - beispielsweise bei Auslieferung von Straftätern", warnte der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU). Im Bereich der organisierten Kriminalität sei es gang und gäbe, über sogenannte Scheinehen die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, um sich einer Abschiebung durch deutsche Behörden zu entziehen, argumentiert die Union.
(Christian Unger, 06.02.13, HH Abla)