Montag, 24. September 2012

Joseph Ratzingers geheime Vorliebe.




Benedikt, der Sechzehnte ist sehr für Ökumene.
Das hört man immer wieder von konservativen Katholiken.
 Zunächst wundert man sich so etwas zu hören. Zu offensichtlich erscheint Ratzis Protestantenverachtung. Die Lutheraner erkennt er noch nicht einmal als Kirche an. 


Extra eccelsiam nulla salus.
 (Ratzinger 2000 in „Dominus Iesus“)


Das größte Hindernis für die Vereinigung der Konfessionen ist der Papst selbst.
 Kein Protestant würde ihn als obersten und absoluten Herrscher anerkennen.
Deswegen wendet sich der konservative Mann im Kleidchen mit den bizarren Ansichten („Kondome verschlimmern das AIDS-Problem“) lieber den orthodoxen Christen, den Pius-Brüdern und den Anglikanern zu.
Das ist für Ratzinger Ökumene. 
Bevor er zum Wohle der Kirche ein Stück Allmacht abgibt, nimmt er lieber jedes Jahr Millionen Kirchenaustritte hin. 
Katholiken, die ihm nicht auf’s Wort gehorchen und immer wieder freche Häresien von sich geben (Frauen als gleichwertig akzeptieren, Geschiedenen die Hand reichen,..) können ihm gestohlen bleiben. Der Papst will Gehorsam.

Die größten Katholischen Länder sind dem Papst ebenfalls nicht sehr wichtig. Jedenfalls nicht, wenn sie weit weg sind, arm sind oder womöglich Katholiken mit dunkleren Hauttönen beherbergen.

Argentinien 36 Mio Katholiken, Brasilien 123 Mio Katholiken, Kolumbien 39 Mio Katholiken, Kongo 36 Mio Katholiken, Mexiko 98 Mio Katholiken, Polen 36 Mio Katholiken, Nigeria 39 Mio Katholiken, Philippinen 80 Mio Katholiken und Venezuela 25 Mio Katholiken.

Lieber mag er die arisch aussehenden Katholiken.
 Dies belegen auch seine Kardinalserhebungen, die fast nur Europäer berücksichtigen.

Ratzingers Kirche besteht hauptsächlich aus Frankreich 40 Mio Katholiken, Spanien 36 Mio Katholiken, USA 77 Mio Katholiken, Deutschland 25 Mio Katholiken und Italien 53 Mio Katholiken.

Von den großen Fünf liegen ihm die USA und Deutschland am meisten am Herzen, weil dort die großen Geldströme herkommen. 
Die Amis sind so reich, daß ihre katholischen Bistümer schon mehrere Milliarden US-Dollar Schmerzensgeld, Schadenersatz und Schweigegeld an die rund 50.000 Kinder, die von Priestern missbraucht wurden, zahlen konnten und immer noch nicht pleite sind.

Solange das Geld fließt, ist alles gut. Was will der Vatikan schon mehr?

Zum Glück gibt es die Kirchensteuer.

Hier agiert der Staat als Inkassounternehmen für den Verein Kirche, um dessen Mitgliedsbeiträge einzutreiben.

Dieses weltweit fast einmalige Verfahren ist bekanntlich aus staatlicher Sicht äußerst problematisch, da unser GG vorschreibt, daß Staat und Kirche getrennt zu sein haben.

Aus Kirchenrechtlicher Sicht ist dies aber auch mehr als kompliziert, wie Kirchenrechtler Hartmut Zapp, vorführte.

Er stieß auf den vertrackten Zustand, daß es einen Automatismus zwischen einem schlichten weltlichen Verwaltungsakt - nämlich dem Nichtbezahlen des „Mitgliedsbeitrages“ - und der höchsten kirchlichen Strafe - nämlich dem Bann, der Exkommunikation gibt.

Kann eine rein weltliche Aktion zwischen dem säkularen Staat und einem seiner Bürger zu so einer extremen kirchlichen Konsequenz führen, ohne daß überhaupt ein Geistlicher damit befasst ist?
Zapp klagte und wollte erreichen aus der Körperschaft öffentlichen Rechts RKK auszutreten, ohne die Glaubensgemeinschaft zu verlassen.

Glauben ohne dafür zu zahlen? 
Da herrschte Alarmstufe Rot bei den deutschen Bischöfen. 

Die Kirchenmitglieder konnten nörgeln, kritisieren und raummaulen so viel sie wollten. Dadurch bewegte sich das Episkopat keinen Millimeter. Aber die Drohung die Zahlungen einzustellen versetzten die deutschen organisierten Christen in blanke Panik.

Problematischerweise hat Herr Zapp den Papst auf seiner Seite, der ohne die finanziellen Konsequenzen zu bedacht zu haben im Jahr 2006 formuliert hatte, daß ein bloßer staatlicher Verwaltungsakt nicht für die Exkommunikation ausreiche. 
Zapp geht daher jetzt in die höchste Instanz. 
Die Kirche zittert so sehr vor dem Urteil, daß selbst der Unfehlbare in Rom seine Fehlbarkeit einräumte und nun ein seiner eigenen Regelung von 2006 widersprechendes Dekret aufsetzte.


Es geht um die Frage, ob man in der Kirche bleiben kann, ohne Kirchensteuer zu zahlen - oder eben nicht. Die katholische Kirche in Deutschland sagt Nein. In einem vom Vatikan abgesegneten Dekret der deutschen Bischöfe heißt es nun eindeutig: Entweder Kirchenmitglied mit allen Rechten und Pflichten – also auch der Steuer – oder gar nichts.
Vor Gericht in Leipzig geht es am kommenden Mittwoch um den Fall des emeritierten Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Dieser hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Er erklärte jedoch, er sei weiterhin gläubiges Mitglied der Kirche. Dagegen klagt das Erzbistum Freiburg.  […]
Bisher verfuhr die katholische Kirche in Deutschland nach der Regel, wer austritt, wird exkommuniziert. Damit lagen die deutschen Bischöfe aber nicht auf einer Linie mit dem Vatikan. Ein bloß formaler Kirchenaustritt stelle noch keinen Abfall vom Glauben dar, der mit Exkommunikation bestraft werden muss, betonte der Rat für Gesetzestexte in Rom bereits 2006. Dies gelte auch für Deutschland. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Dekret hat sich die Lage aber verändert.


Heureka! Und sie bewegt sich doch.
Wenn es ums Geld geht, scheißt der Papst auf seine Unfehlbarkeit.

Da muß gehandelt werden und zwar subito!

Daß jährlich 100.000 bis 150.000 Deutsche die RKK verlassen, war bisher keinerlei Anlass für die Kirche aktiv zu werden.
Aber die Angst, daß massenhaft Mitglieder ihre Zahlung einstellen könnten führte nun sogar dazu, daß sich die Deutsche Bischofskonferenz auf einen Standardbrief einigte, den alle Ausgetretenen bekommen sollen.
 Darin wird nicht etwa um eine Begründung gebeten oder das Bedauern ausgedrückt - so wie man es kennt, wenn man ein Abo oder eine Versicherung kündigt - nein, die RKK, die Organisation der Nächstenliebe, beschränkt sich auf ihre Kernkompetenz: 
Wüste Höllendrohungen und Nachtreten.


Wenn man bedenkt, dass jedes Jahr hunderttausend Menschen und mehr der Kirche den Rücken kehren, dann fragt man sich, warum auf die Idee nicht schon längst einer gekommen ist.
Und dann liest man diesen Brief und sieht: Er ist Teil des Problems. Er erklärt, warum diese Kirche ein Glaubwürdigkeitsproblem hat. […] Der Brief an die Ausgetretenen ist mehr Drohung als Werbung - oder gar Ausdruck ehrlicher Betroffenheit darüber, dass da einer der Institution den Rücken kehrt, die doch das Heil der Menschen will. 'Im Auftrag des Bischofs muss ich Sie mit diesem Brief auch über die Wertung des Kirchenaustritts unterrichten und über die Folgen, die dieser in kirchenrechtlicher Hinsicht nach sich zieht', heißt es da - und es folgt die Liste der Drohungen: kein Sakramentenempfang und kein Patenamt, die Hochzeit in Weiß nur noch mit Sondergenehmigung, und die kirchliche Beerdigung droht auch auszufallen.


Das ist ein feines „pastorales Schreiben“, das sich die 67 Eminenzen und Exzellenzen ausgedacht haben:


Wer in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommenen wurde, hat ja auf seine Weise Anteil an der Sendung des ganzen christlichen Volkes in Kirche und Welt (vgl. Lumen Gentium 31). Katholische Christen genießen alle Grundrechte zur aktiven Teilnahme am kirchlichen Leben, doch sind diese untrennbar mit der Erfüllung der Grundpflichten in der kirchlichen Gemeinschaft verbunden.
Im Auftrag des Bischofs muss ich Sie mit diesem Brief allerdings auch über die Wertung des Kirchenaustritts unterrichten und über die Folgen, die dieser in kirchenrechtlicher Hinsicht nach sich zieht.
Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft. Wer vor der zuständigen Behörde seinen Kirchenaustritt erklärt, verstößt gegen die Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren (c. 209 § 1 CIC) und seinen finanziellen Beitrag zu leisten, dass die Kirche ihre Sendung erfüllen kann (c. 222 § 1 CIC i.V.m. 1263 CIC).
Die Erklärung des Kirchenaustritts zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:

Als aus der Kirche ausgetretene Person
- dürfen Sie die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und
Krankensalbung – außer in Todesgefahr - nicht empfangen,
- können Sie keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen,
- können Sie nicht Taufpate und nicht Firmpate sein,
- können Sie nicht Mitglied in pfarrlichen und in diözesanen Räten sein (z. B.
Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand bzw. Vermögensverwaltungsrat,
Diözesanpastoralrat etc.),
- verlieren Sie das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche,
- können Sie nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein.
Wenn Sie eine kirchliche Ehe schließen möchten, muss zuvor eine Erlaubnis zur
Eheschließungsassistenz beim Ortsordinarius eingeholt werden. Diese setzt Versprechen über die Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung voraus. Ebenso kann Ihnen, falls Sie nicht vor dem Tod irgendein Zeichen der Reue gezeigt haben, das kirchliche Begräbnis verweigert werden.
Vielleicht haben Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung nicht ermessen und möchten diesen Schritt rückgängig machen.
Mit freundlichen Grüßen
Pfarrer 
 (dbk 20.09.12)