Dienstag, 3. Juli 2012

Einmal Shitstorm bitte!




Die journalistische Aufwallung über das Beschneidungsurteil des Landgerichtes Köln ist abgeebbt. Inzwischen kann man wieder Zeitungen aufschlagen, ohne ständig mit Vorhäuten konfrontiert zu werden.
Bisher sind es desinteressierte Journalisten, die pro Penisschnitt argumentieren und natürlich die gesammelten Religioten aller Couleur. 

Ganz offensichtlich wollen sie alle den Anfängen wehren und rotten sich zusammen, wenn es auch nur den Anschein hat, ihre mannigfachen Privilegien könnten beschnitten werden. Solche Beschneidungen mögen sie gar nicht.

Auffällig unauffällig bleiben die Parteien und Spitzenpolitiker. 
Obwohl das Thema schon internationale Wellen schlägt und aus Israel wüste „da zeigt sich der Kölner Antisemitismus!“-Sprüche kamen.

Warum stellen sich aber CDUCSUFDP nicht deutlicher an die Seite der Bischöfe?
 Es wäre doch eine erstaunlich billige Möglichkeit sich als guter Christ zu inszenieren?

Ein Grund könnte sein, daß gerade bei konservativen Parteigängern Juden und Moslems ohnehin nicht über alle Maßen beliebt sind und zudem gibt es eine klare Bevölkerungsmehrheit, die das Beschneiden von Babies und Kleinkindern aus religiösen Gründen klar ablehnt.

In einer Umfrage bezeichneten 56 Prozent der Menschen das Urteil des Kölner Landgerichts gegen die Beschneidung als richtig. 35 Prozent halten die Entscheidung für falsch.

Zu den wenigen Politikern, die sich bei dem Verliererthema aus der Deckung wagen, gehören ausgerechnet zwei Spitzengrüne. 
Nämlich Claudia Roth und Volker Beck. 

Letzterer ist menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion und gab über Facebook nicht nur ein kinderrechtsfeindliches Statement von sich, sondern reagierte auch extrem übellaunig und unfreundlich auf Nachfragen, wie sie unter anderem von mir gestellt wurden.


Ich gebe den ungekürzten Facebook-Dialog zwischen Volker Beck und mir wider, der als Privat-Mitteilung lief.



Juden in Deutschland nicht kriminalisieren!
Religiöse Beschneidung bei Jungens im Wege einer vernünftigen Grundrechtsabwägung betrachten

Bei der Diskussion über die religiöse Beschneidung ist eine Versachlichung dringend erforderlich. Wir dürfen Juden in Deutschland nicht pauschal in die Illegalität treiben. Es ist schon ein merkwürdiger Umstand, dass in Köln annähernd 2000 Jahren Judentum in der Stadt es erstmals zu einem solchen Urteil kommt.

Bei religiöser Beschneidung im Judentum und Islam geht es nicht um Tradition, sondern sie berührt den Kern abrahamitischer Religionen. Dies darf eine vernünftige Betrachtung des Grundrechtskonfliktes zwischen Religionsfreiheit, Erziehungsrecht der Eltern und dem Schutz körperlicher Unversehrtheit nicht einfach ignorieren. Es geht um eine vernünftige Abwägung der Grundrechtsposition, nicht um eine Hierarchisierung! Es ist zu begrüßen, dass die beiden großen Kirchen dies deutlich machen, obwohl ihre Religion von dem Urteil nicht betroffen ist.
Dabei muss auch zwischen der Beschneidung bei Jungen und Mädchen ganz grundsätzlich unterschieden werden. Die Beschneidung bei Jungens wird auch unabhängig von der Religion aus hygienischen und prophylaktischen Gründen durchgeführt und sie hat praktisch keine beeinträchtigende, wenn auch verändernde Bedeutung. Die Beschneidung von Mädchen hat tiefgreifende negative gesundheitliche Auswirkungen und zerstört die sexuelle Empfindungsfähigkeit der Frauen und ist daher nicht rechtfertigbar.
Die Gründung der jüdischen Religion, der Bund Gottes mit Abraham und dem Volk Israels wird in der Genesis, dem 1. Buch Mose, wie folgt geschlossen:

"Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen."

Es ist offen, ob man eine Korrektur des Kölner Urteils auf dem Wege der Rechtssprechung oder durch Gesetz anstreben sollte.
Das Ergebnis sollte aber sein, dass wenn hygienische und medizinisch-fachliche Standards eingehalten werden, der körperliche Eingriff bei einer religiösen Beschneidung von Jungen als gerechtfertigt angesehen wird und deshalb nicht strafbar ist.

DARAUFHIN HABE ICH IHM EINE MAIL GESCHICKT:

Lieber Volker Beck!

Ich schätze Ihre politische Arbeit normalerweise sehr, aber dieser Text zeugt von erschreckender Unkenntnis.
Sie sollten wirklich viel vorsichtiger damit sein ausgerechnet aus den Büchern Mose zu zitieren, oder ist ihnen nicht bekannt was dort über den Umgang mit Homosexuellen steht?

Man darf einem Kleinkind nicht willkürlich ohne medizinische Notwendigkeit Schmerzen zufügen.

Die religiösen Bräuche haben sich also - wieder einmal - den allgemeinen Menschenrechten anzupassen.
Sie verstießen in der Vergangenheit immer wieder mit ihren Ritualen gegen Kinderrechte und mußten erst auf einen moralischen Weg gezwungen werden.

Schauen wir uns an, welche ehemals als normal akzeptierte Praktiken inzwischen entweder als schwere Verbrechen unter Strafe stehen oder zumindest nicht mehr selbstverständlich hingenommen werden:
Kinder dürfen nicht mehr getötet werden, insbesondere nicht mehr als Strafe für Ungehorsam (in klarem Gegensatz zum Deuteronomium, 21:18-21). Das Töten von Kindern, insbesondere von illegitimen Kindern („Bastarden“) und Töchtern, galt in der Antike als normal und war noch im Mittelalter weit verbreitet.
Kinder dürfen nicht mehr den Göttern ihrer Eltern geopfert werden.
Kinder dürfen nicht mehr das Opfer von Exorzisten werden.
Kinder dürfen nicht mehr einfach ausgesetzt werden.
Kinder dürfen nicht mehr als billige Sklaven missbraucht und verkauft werden.
Kinder dürfen nicht mehr sexuell missbraucht werden.
Kinder dürfen nicht mehr verstümmelt werden, damit sie beim Betteln größeren Erfolg haben.
Kinder dürfen nicht mehr terrorisiert werden mit Schauermärchen über Höllenqualen, die sie bei Ungehorsam zu erwarten haben.
Und jetzt gilt endlich auch für Jungen:
Kinder dürfen nicht mehr aus religiösen Gründen verstümmelt werden.

Daß sich ausgerechnet ein Grüner so klar auf die falsche Seite der Geschichte stellt, finde ich extrem erschreckend und ist ein Grund die Partei nicht mehr zu wählen.

Im Übrigen wüßte ich gerne wie Sie zu der These kommen, daß die Beschneidung „praktisch keine beeinträchtigende Bedeutung“ habe.
Auch das ist selbstverständlich Unsinn.
Das können Sie beispielsweise in einem FAZ-Aufsatz Richard Wagners vom 06.02.2011 nachlesen.

„….Der israelische Filmemacher Ari Libarski zeigt in seinem Dokumentarfilm „Circumcision“ etwa einen jungen Mann, der verzweifelt darüber ist, dass er kein normales Geschlechtsleben führen kann, weil ihm als Kind zu viel Haut weggeschnitten wurde. Libarski zeigt auch Eltern, die mit sich hadern, weil sie dem sozialen Druck nachgegeben haben und ihren Neugeborenen haben beschneiden lassen. Urologen und Kinderchirurgen wie Schier können von vielen Fällen berichten, wo der Schnitt schwerwiegende Folgen hatte….“



    Volker Beck hat am 02.07.12 geantwortet:

    Volker Beck: „Wenn Sie Genesis und Leviticus nicht trennen können, sollten Sie keine Bibellesetios geben“

 Meine erneute Replik:

DAS ist im Ernst Ihre ganze Antwort zu dem juristischen Problem, bei dem Sie sich so weit aus dem Fenster gelehnt haben und explizit auch der Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages widersprechen?

1 Buch Mose = gut

Und

3. Buch Mose = schlecht?

„Der im Schrifttum herrschenden Auffassung nach stellt die religiös motivierte Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Jungen jedoch eine nicht gerechtfertigte Körperverletzung dar, da das Einverständnis oder die Einwilligung des Inhabers der Personensorge – in der Regel der Eltern – unerheblich sei.“

Und zu all den anderen vorgebrachten Argumenten fällt Ihnen gar nichts ein?

Des Weiteren bezweifele ich sehr, daß SIE die Genesis kennen, wenn sie andeuten wollen, das Erste Buch Mose sei vernünftig, das Dritte aber nicht.

Die Geschichte mit Adam, Eva, der Rippe, der Schlange, Kain und Abel, der Arche Noah, etc nehmen sie also wörtlich, so daß es als Begründung für einen nicht anzuwendenden Straftatbestand im Jahr 2012 herhalten soll?

Genesis, 5:

4Nach der Geburt Sets lebte Adam noch achthundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter.   5Die gesamte Lebenszeit Adams betrug neunhundertdreißig Jahre, dann starb er. 6Set war hundertfünf Jahre alt, da zeugte er Enosch.  7Nach der Geburt des Enosch lebte Set noch achthundertsieben Jahre und zeugte Söhne und Töchter.   8Die gesamte Lebenszeit Sets betrug neunhundertzwölf Jahre, dann starb er. 9Enosch war neunzig Jahre alt, da zeugte er Kenan.  10 Nach der Geburt Kenans lebte Enosch noch achthundertfünfzehn Jahre und zeugte Söhne und Töchter.   11Die gesamte Lebenszeit des Enosch betrug neunhundertfünf Jahre, dann starb er.

Einen Politiker, der ernsthaft auf diesen Text verweist, halte ich nicht für wählbar.

Heute kam wieder eine Antwort von Volker Beck:

Volker Beck: Sie haben das Argument nicht verstanden. Ist mir jetzt zu mühselig. Sie neigen wohl auch etwas zum Unterkomplexen: "The only people in heaven are and will be Catholics!"

Nun wieder Tammox:
In der Tat verstehe ich Ihr Argument nicht, ich habe noch nicht mal begriffen, daß Sie überhaupt ein Argument benutzt haben.
Offensichtlich geht es da nicht nur mir so - auch auf Ihrer Website schütteln alle mit dem Kopf.


Volker Beck:
das kann an Ihnen liegen

Zitat Ende.

Was fällt dem eigentlich ein, so pampig mit dem Volk umzugehen?

Ich bitte hiermit um einmal Shitstorm gegen Volker Beck.
 Man sage ihm doch bitte direkt, was man von seinen Ansichten über das Penisverstümmeln hält.

Das geht über Facebook oder direkt über seine Homepage.

Seine Facebook-Freunde verstehen ihn weit überwiegend auch nicht. 
Dort hat sich ein langer Kommentarstrang gebildet, den er selbst aber nicht mehr beehrt.

Beispiele:

Volker, du legst das GG aus wie es dir passt. Wir können nicht sagen GG Art. 6, Ehe gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, und dann Art. 2 ignorieren. "Abwägung von Grundrechtspositionen" ist hier ziemliches Gefasel!
          
 Einem Kleinkind die Vorhaut abzuschneiden aus religiösen Gründen, ohne dass das Kind selbst entscheiden kann, fand ich schon immer befremdlich. Wenn dies von einem deutschen Gericht moniert wird von "Kriminalisierung" zu sprechen, ist schon bemerkenswert.
 
Man treibt eine Religionsgemeinschaft auch nicht in die Illegalitaet, wenn man Gesetze anwendet, Was in der Religioesen Tradition gelegen war in der Geschichte der Menschheit wird vielerorts- vermutlich auch von Ihnen - als Verbrechen angesehen. Die Bibel ist - wie sie wissen - ein Buch voller Verbrechen und deren Rechtfertigung.
           
spätestens wenn die grünen anfangen, die Bibel über unser Grundgesetz zu stellen, werde ich sie nicht mehr wählen. ach, schon passiert?

Wenn das Kind sich dann später selbst (mit 14) dafür entscheidet, ist der Sachverhalt ein anderer. Aber über den Kopf des Kindes hinweg vermisse ich da die Rechte des Kindes.

            ich will entscheiden welcher Religion ich angehöre und ich will nicht als Baby für die Zugehörigkeit zu einer Religion verstümmelt werden! Das ist Körperverletzung und hätten meine Eltern die begangen, dann würde ich sie anzeigen . Menschenrechte gelten auch für Juden und Islam Anhänger!

                       Eine Argumentation auf Basis von Religion und Vernunft ist aus meiner Sicht schon zum Scheitern verurteilt. Das halte ich grundsätzlich für unvereinbar. Und dass die christlichen Kirchen gegen so ein Urteil sind, wundert mich nicht. Wo es heute um Körperverletzung geht, wird es morgen um die geistigen Schädigungen gehen (Stichwort: Religionsunterricht, konfessioneller Kindergarten).
Diese ganze Beschneidungskultur ist doch derart schwachsinnig!
Rumschnippeln im Namen Gottes? In einer Gesellschaft, in der auch die Wahl der Religion zur Freiheit gehört, lehne ich derartige Praktiken ab! Weg ist weg. Da gibt's dann auch nichts mehr zurück zu holen! Einen Zwangsbeschnittenen zu fragen, ob der seine Vorhaut wieder haben wolle, grenzt an eine Demütigung!
Über die Folgen der Rituale, die letztlich traumatische Eingriffe sind, die bis hin zur Schmerzverstummung reichen und ggf. psychische Folgenerkrankungen mit sich bringen, wird hier gar nicht gesprochen.
Und mit der Bibel zu argumentieren, betrachte ich als Heuchelei und ist fern von jeder Realität. Das Urteil versinnbildlicht Rechtsstaatlichkeit und vertritt die gesellschaftspolitische Meinung unserer Zeit. Hier mit Bibelversen zu argumentieren katapultiert uns weit in eine Zeit vor dem Mittelalter. Das kann doch nicht das poltische Ziel der Grünen in der Gegenwart sein! Sollten wir uns so getäuscht haben?

ETc pp